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Vertrag: VC00102083, Entwicklungsleistungen im Rahmen der Erstellung der Oberflächen für das Servicekonto Bremen

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Academic year: 2022

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Angebot VC00102083

Entwicklungsleistungen im Rahmen der Erstellung der Oberflächen für das Servicekonto Bremen

für

Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Finanzen

Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen

Governikus GmbH & Co. KG Am Fallturm 9

28359 Bremen

Bremen, 21. November 2017

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© Governikus GmbH & Co. KG, Am Fallturm 9, 28359 Bremen, Germany

Inhalt

1 Ausgangssituation und Zielsetzung des Projekts ... 3

2 Gegenstand des Angebots ... 4

3 Leistungsbeschreibung ... 5

4 Leistungsabwicklung und Termine ... 6

5 Kosten und Vergütung ... 7

6 Ergänzende Vereinbarungen ... 8

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© Governikus GmbH & Co. KG, Am Fallturm 9, 28359 Bremen, Germany

1 Ausgangssituation und Zielsetzung des Projekts

Bürgerinnen und Bürgern der Freien Hansestadt Bremen soll künftig ermöglicht werden, durch einmaliges Registrieren im Servicekonto Bremen in der Folge die neu geschaffene digitale Identität bei den Behörden vielfach nutzen zu können.

Der Aufbau und Betrieb der erforderlichen Systemumgebungen erfolgt durch DATAPORT AÖR. Eine Inbetriebnahme des Servicekontos Bremen soll mit der Inbetriebnahme eines elektronischen Prozesses/Verfahrens zur Einführung der elektronischen Rechnungssachbearbeitung bzw. E-Rechnung erfolgen, welcher in wesentlichen Teilen durch DATAPORT AÖR implementiert wird. Im Zuge eines gemeinsamen Produktivstarts Servicekonto Bremen und E-Rechnung sollen die Oberflächenseiten für das Servicekonto Bremen an das „Look and Feel“ der Freien Hansestadt Bremen angepasst werden.

Daher hat die Freie Hansestadt Bremen (nachfolgend Auftraggeber) die Governikus KG (nachfolgend Auftragnehmer) um ein entsprechendes Angebot gebeten.

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© Governikus GmbH & Co. KG, Am Fallturm 9, 28359 Bremen, Germany

2 Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots ist die Anpassung der Benutzeroberflächen für das Servicekonto der Freien Hansestadt Bremen.

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3 Leistungsbeschreibung

Die Auftragnehmerin passt in Absprache mit dem Auftraggeber die Oberflächenseiten an. Nach Rücksprache mit Vertretern der Freien Hansestadt Bremen dient als Basis hierfür die grafische Umsetzung und Benutzerführung angelehnt an die Implementierung des Servicekonto NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount). Es erfolgt eine Ergänzung der bestehenden Oberflächenseiten, die zur Umsetzung der Anwendungsfälle erforderlich sind.

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4 Leistungsabwicklung und Termine

Als verantwortlicher technischer Ansprechpartner ist

. Als verantwortliche kaufmännische Ansprechpartnerin ist

. Der Auftraggeber benennt ebenfalls einen Ansprechpartner. Alle Absprachen finden zwischen diesen verantwortlichen Ansprechpartnern statt.

Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Ansprechpartner des Auftraggebers und der Auftragnehmerin stimmen sich zu der Entwicklung regelmäßig ab. Diese Abstimmung erfolgt telefonisch oder vor Ort. Über die Abstimmungstreffen werden Ergebnisprotokolle geführt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Für die im Rahmen dieses Angebotes zur erstellenden Oberflächenseiten wird der Auftraggeber der Auftragnehmerin die zur Bearbeitung der Oberflächenseiten notwendigen Designkomponenten (HTML, CSS und Javascript, Grafiken für Buttons und Hintergründen) und Bildmaterial wie Logos und Landeswappen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin alle hierfür notwendigen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass die bereits bestehenden und beizustellenden Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die einer Nutzung des zu erstellenden Werkes als Standardsoftware der Auftragnehmerin entgegenstehen.

Der Umfang der Oberflächenseiten befindet sich noch in Detail-Abstimmung. Es ist daher unabdingbar, dass nach Auftragserteilung und vor Beginn der Entwicklungsarbeiten ein Workshop stattfindet, um die Benutzerführung zu skizzieren. Ggf. erforderliche Abstimmungen im weiteren Verlauf müssen zügig erfolgen können. Daher muss der durch den Auftraggeber benannte Ansprechpartner entsprechend entscheidungsbefugt sein.

Leistungserbringung:

Nach erfolgter Angebotsannahme und Bereitstellung des erforderlichen Bildmaterials wird die beschriebene Leistung innerhalb von 25 Werktagen bereitgestellt.

Vertragsdauer

Dieser Vertrag endet mit der Bereitstellung der in diesem Auftrag erstellten Oberflächenseiten nach Abnahme durch den Auftraggeber.

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5 Kosten und Vergütung

Die Auftragnehmerin bietet die in Kapitel 3 beschriebenen Leistungen dem Auftraggeber zu einem Festpreis von an.

Der Auftragnehmer kalkuliert für die Entwicklungsleistungen einen Aufwand von zehn Personentagen (PT) zum Tagessatz von . Dieser Tagessatz entspricht dem mit dem Auftraggeber im Pflegevertrag Governikus vereinbarten Tagessatz für Entwicklungsleistungen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistungen.

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© Governikus GmbH & Co. KG, Am Fallturm 9, 28359 Bremen, Germany

6 Ergänzende Vereinbarungen

Diesem Angebot liegen die Beschaffungsbedingungen der deutschen öffentlichen Hand für IT- Leistungen zu Grunde. Dies sind die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV- Leistungen (BVB) bzw. die diese ablösenden Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Die Nutzung dieser Regelwerke ist den öffentlichen Auftraggebern vom Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA- ADV) als Vorläufer des heutigen IT Planungsrates ausdrücklich empfohlen worden. In der Regel ist der Umsetzungsempfehlung des KoopA-ADV durch eine Änderung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften entsprochen worden. Deshalb geht die Governikus KG davon aus, dass für dieses Angebot die EVB-IT bzw. BVB zu Grunde zu legen sind. Abweichend von anders lautenden Regelungen darin haften der Auftraggeber und die Auftragnehmerin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht bzw. im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften sie auch für leichte Fahrlässigkeit.

Die für den auf diesem Angebot basierendem Vertrag einschlägigen EVB-IT Regelwerke sind die Ergänzende Vertragsbedingungen über die Erstellung bzw. Anpassung von Software – EVB-IT Erstellungsvertrag – in der Fassung vom 08. Juli 2013, wobei die Parteien hierfür keinen Mustervertrag abschließen werden, so dass dieses Angebot gemeinsam mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen und die Annahme dieses Angebot den abschließenden Vertrag bilden.

Der Auftragnehmer erklärt für alle angebotenen Leistungen, dass die in den EVB- IT bzw. BVB vorgesehenen Haftungshöchstsummen durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

An dieses Angebot hält sich die Auftragnehmerin bis zum 30.11.2017 gebunden.

Bremen, 22.11.2017

Ort, Datum Ort, Datum

Unterschrift Unterschrift

Name Name

Titel Titel

Referenzen

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