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Amtsblatt der

Freien Hansestadt Bremen

2021 Verkündet am 4. März 2021 Nr. 44

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung

(Fachspezifischer Teil)

Vom 9. Februar 2021

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 18. Februar 2021 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), den vom Fakultätsrat der Fakultät 1 (Wirtschaftswissenschaften – School of International Business) auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit

§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Bachelor- prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011

(Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1080) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1

Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein theoretisches Studiensemester im Ausland, ein praktisches Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Der Beginn des Auslandsstudiums oder des praktischen Studiensemesters ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 78 Leis- tungspunkten zulässig. Ergänzend müssen 18 Leistungspunkte durch das Bestehen der Module „Fremdsprache“, „Quantitative Methoden“ sowie des Vorbereitungs- moduls „Wissenschaftliches Arbeiten und Auslandsvorbereitung“ erworben werden.

Vor der Anmeldung zu bestimmten Modulen müssen Zugangsvoraussetzungen gemäß Anlage 1 erfüllt werden.

(3) Studierende müssen sich für zwei der angebotenen Schwerpunkte entschei- den. Wird der Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 (erstes

(2)

Eingangsamt) nach den Laufbahnverordnungen der Länder angestrebt, muss darunter der Schwerpunkt „Verwaltung“ sein.

(4) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2

Auslandsstudium, praktisches Studiensemester

(1) Das Auslandsstudium ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Es findet in der Regel im 5. und 6. Semester im Ausland statt und besteht aus einer Praxisphase und einem theoretischen Studiensemester, welches in der Regel an einer der euro- päischen Partnerhochschulen absolviert werden soll. Im theoretischen Studien-

semester sind Veranstaltungen in dem in Anlage 1 angegebenen Umfang zu belegen und nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen mit Prüfungsleistungen abzu-

schließen. Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und angerech- neten Prüfungsleistungen werden nach Umrechnung nach Maßgabe der modifizier- ten Bayerischen Formel übernommen und im Zeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

(2) Das praktische Studiensemester wird im Ausland absolviert. Ein Teil des praktischen Studiensemesters, dessen Umfang mindestens einem Modul ent- sprechen soll, muss bei Wahl des Schwerpunktes Verwaltung in der Regel in Behörden der staatlichen oder kommunalen Verwaltung im In- oder im Ausland absolviert werden.

§ 3

Prüfungsleistungen

(1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen können neben den Formen gemäß § 7 Absatz 2 AT-BPO in Form des Projektberichts erbracht werden. Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

- Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problem- stellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruk- tur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

- ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen, - gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel

Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

(3)

(3) Die Studierenden können für Hausarbeiten und Bachelorarbeiten Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur und der elektronischen Prüfung können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 4

Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium, in dem die Bachelorthesis zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann auf Antrag ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurück- gegeben werden.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen. Die Bachelor- thesis ist in zwei gedruckten gebundenen Exemplaren abzugeben sowie zusätzlich auf einem Uploadserver der Hochschule Bremen hochzuladen.

§ 5

Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 15 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 80 % aus dem Durch- schnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6 Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung (Fachspezifischer Teil) vom 27. Februar 2012 (Brem.ABl.

S. 184), die zuletzt durch Ordnung vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 412) geändert wurde, außer Kraft.

(4)

(2) Studierende, welche das Studium vor dem 1. September 2020 aufgenommen haben, können die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ablegen.

Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2024. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit möglich angerechnet werden.

Genehmigt, Bremen, den 18. Februar 2021

Die Rektorin der Hochschule Bremen

(5)

Anlage 1: Prüfungsleistungen Modul/Ver-

anstaltung

Modultitel/Bezeichnung der Veranstaltung

SWS ECTS Prüfungsleistung Semester 1

1.1. Grundlagen Wirtschaft und Verwaltung

6 Portfolio oder mündliche Prüfung 1.1.1. Allgemeine und öffentliche BWL 2

1.1.2. Verwaltungswissenschaften 2

1.1.3. Modulbezogene Übung 1

1.2. Externes Rechnungswesen 6 Klausur, elektronische

Prüfung oder Portfolio 1.2.1. Externes Rechnungswesen 4

1.2.2. Modulbezogene Übung 1

1.3. Quantitative Methoden 6 Klausur, elektronische

Prüfung oder Portfolio 1.3.1. Investition / Finanzierung 2

1.3.2. Mathematik / Statistik 2

1.3.3. Modulbezogene Übung 1

1.4. Staats- und Verfassungsrecht 6 Klausur (240 Minuten) 1.4.1. Staats- und Verfassungsrecht 4

1.4.2. Modulbezogene Übung 1

1.5. Fremdsprache Englisch 6

1.5.1. Englisch (Unit 1) 2 Klausur

1.5.2. Englisch (Unit 2) 2 Klausur oder mündliche

Prüfung Semester 2

2.1. EU Law I 6 Klausur, Referat oder

Portfolio 2.2.1. Staats- und Verfassungsrecht 4

2.2.2. Modulbezogene Übung 1

2.2. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

6 Klausur oder Portfolio 2.2.1. Internationale

Wirtschaftsbeziehungen

2 2.2.2. Öffentliche Finanzwissenschaft 2

2.2.3. Modulbezogene Übung 1

2.3. Internes Rechnungswesen 6 Klausur, elektronische

Prüfung oder Portfolio 2.3.1. Internes Rechnungswesen 4

2.3.2. Modulbezogene Übung 1

2.4. Privates Wirtschaftsrecht 6 Klausur, mündliche

Prüfung oder Portfolio 2.4.1. Privates Wirtschaftsrecht 4

2.4.2. Modulbezogene Übung 1

2.5. Managing Projects, Change and Innovation

6 Portfolio, Projektarbeit oder Referat

2.5.1. Managing Projects 2

(6)

Modul/Ver- anstaltung

Modultitel/Bezeichnung der Veranstaltung

SWS ECTS Prüfungsleistung 2.5.2. Innovation, Change and Digital

Transformation

2

2.5.3. Modulbezogene Übung 1

Semester 3

3.1. EU Law II 6 Klausur, Referat oder

Portfolio

3.1.1. EU Law II 4

3.1.2. Modulbezogene Übung 1

3.2. Strategy and Management 6 Präsentation, Referat

oder Hausarbeit 3.2.1. Strategy and Management 4

3.2.2. Modulbezogene Übung 1

3.3. Allgemeines Verwaltungsrecht 6 Klausur (240 Minuten) 3.3.1. Allgemeines Verwaltungsrecht 4

3.3.2. Modulbezogene Übung 1

3.4. Controlling /

Informationstechnologie

6

3.4.1. Grundlagen Controlling 2 Klausur oder mündliche

Prüfung

3.4.2. Controlling-Anwendungen in ERP 2 Klausur, Portfolio oder Elektronische Prüfung

3.4.3. Modulbezogene Übung 1

3.5. Praxisprojekt: Community and Outreach

6 Projektarbeit 3.5.1. Praxisprojekt: Community and

Outreach

4

3.5.2. Modulbezogene Übung 1

Semester 4

4.1. Deutsches und Internationales Arbeitsrecht

6 Klausur oder Portfolio 4.1.1. Deutsches und Internationales

Arbeitsrecht

4

4.1.2. Modulbezogene Übung 1

4.2. Schwerpunkt 1 s. u. s. u. s. u.

4.3. Schwerpunkt 1 s. u. s. u. s. u.

4.4. Schwerpunkt 2 s. u. s. u. s. u.

4.5. Schwerpunkt 2 s. u. s. u. s. u.

Semester 5

5.1. Wissenschaftliches Arbeiten und Auslandsvorbereitung

6 5.1.1. Einführung in das wissenschaftliche

Arbeiten

2 Mündliche Prüfung,

Hausarbeit oder Portfolio 5.1.2. Intercultural Management and

Diversity

2 Mündliche Prüfung,

Hausarbeit oder Portfolio

5.1.3 Modulbezogene Übung 1

5.2.-5.5. Auslandsstudium 24

Semester 6

(7)

Modul/Ver- anstaltung

Modultitel/Bezeichnung der Veranstaltung

SWS ECTS Prüfungsleistung 6.1. Aktuelle soziale und

wirtschaftliche Fragestellungen

6 Referat oder Hausarbeit 6.1.1. Aktuelle soziale und wirtschaftliche

Fragestellungen

4

6.1.2. Modulbezogene Übung 1

6.2.-6.4. Praxissemester: Ausland und Inland

18 Bericht (unbenotet) 6.5. Nachbereitung Auslandsstudium

und Praxissemester

6 Portfolio (unbenotet) 6.5.1 Nachbereitung Auslandsstudium 2

6.5.2 Nachbereitung Praxissemester 2

6.5.2 Modulbezogene Übung 1

Semester 7

7.1. Wirtschaftsverwaltungsrecht 6 Klausur (240 Minuten) 7.1.1. Wirtschaftsverwaltungsrecht 4

7.1.2. Modulbezogene Übung 1

7.2. Schwerpunkt 1 s.u. s.u. s.u.

7.3. Schwerpunkt 2 s.u. s.u. s.u.

7.4. Bachelorprojekt 6 Projektbericht

(unbenotet)

7.4.1. Bachelorprojekt 4

7.4.2. Modulbezogene Übung 1

7.5. Bachelorthesis 6 Thesis, Kolloquium

Schwerpunkt 1: Verwaltung

4.6. Haushaltsrecht 6 Klausur

4.6.1. Haushaltsrecht 4

4.6.2. Modulbezogene Übung 1

4.7. Besonderes Verwaltungsrecht - Ordnungs- u. Dienstrecht

6 Klausur oder Portfolio

4.7.1. Ordnungsrecht 2

4.7.2. Dienstrecht 2

4.7.3. Modulbezogene Übung 1

7.6. Besonderes Verwaltungsrecht - Recht und Nachhaltigkeit

6 Klausur, Referat oder Portfolio

7.6.1. Sozialrecht 2

7.6.2. Umweltrecht 2

7.6.3. Modulbezogene Übung 1

Schwerpunkt 2: Europa

4.8. European Politics and Policy 6 Referat oder Hausarbeit 4.8.1. European Politicy Analysis 2

4.8.2. Political Culture in the EU and European Countries

2

4.8.3. Modulbezogene Übung 1

4.9. EU Law and European Legal Systems

6 Klausur, Referat oder Portfolio

(8)

Modul/Ver- anstaltung

Modultitel/Bezeichnung der Veranstaltung

SWS ECTS Prüfungsleistung 4.9.1. European Administrative Law 2

4.9.2. European Administration / Excursion 2

4.9.3. Modulbezogene Übung 1

7.7. Doing Business in Europe 6 Klausur, mündliche

Prüfung oder Portfolio 7.7.1. International Management 2

7.7.2. Management Business Game

„Going Global”

2

7.7.3. Modulbezogene Übung 1

Schwerpunkt 3: Wirtschaft

4.10. Rechnungslegung 6 Klausur oder Portfolio

4.10.1. Internationale Rechnungslegung 2

4.10.2. Unternehmensplanspiel 2

4.10.3. Modulbezogene Übung 1

4.11. Management und Controlling 6 Klausur oder

mündliche Prüfung 4.11.1. Management und Controlling 4

4.11.2. Modulbezogene Übung 1

7.8. Innovation Management and Business Development

6 Portfolio, Projektarbeit oder Referat

7.8.1. Social Innovation 2

7.8.2. Business Development and Entrepreneurship

2

7.8.3. Modulbezogene Übung 1

Übersicht Zugangsvoraussetzungen:

Modul Modulbezeichnung Voraussetzungen

Modul 3.3 Allgemeines Verwaltungsrecht Modul 1.4

Modul 3.4 Controlling / Informationstechnologie Modul 2.3 Modul 3.5 Praxisprojekt: Community and Outreach Modul 2.5 Modul 4.1 Deutsches und Internationales Arbeitsrecht Modul 2.4

Modul 4.8 European Politics and Policy Modul 2.1

Modul 4.9 EU Law and European Legal Systems Modul 2.1

Modul 4.10 Rechnungslegung Module 1.2, 1.3

Modul 7.1 Wirtschaftsverwaltungsrecht Modul 3.3

Modul 7.6 Besonderes Verwaltungsrecht - Recht und Nachhaltigkeit Modul 3.3 Modul 7.8 Innovation Management and Business Development Modul 2.5

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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