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Entgeltvereinbarung SGB VIII Akademie Lothar Kannenberg GmbH

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Academic year: 2022

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Zwischen der

Freien Hansestadt Bremen

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der

Akademie Lother Kannenberg GmbH, Hauptstraße 30, 27386 Bothel

- im folgenden Einrichtungsträger genannt -

wird folgende

Vereinbarung nach § 78b VIII in Verbindung mit § 77 SGB VIII

geschlossen:

1. Gegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung sind (Betreuungs-) Leistungen nach §§ 34, 41 und 42 Abs. 1 i.V.m. § 27 SGB VIII, welche der Einrichtungsträger für männliche unbegleitete minderjährige Ausländer in der Einrichtung „The Grand Hostel", Feuerkuhle 30, 28259 Bremen erbringt.

Grundlage des Vertrages sind die beiliegenden Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und Anlage 2) sowie der Berechnungsbogen (Anlage 3)

2. Leistung

2.1. Die Leistungen werden nach Maßgabe der allgemein anerkannten Fachstandards und ordnungs"

rechtlicher Bestimmungen sowie der vereinbarten personellen Ausstattung erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestalten, dass eine bed a rfsge rechte Hiife im Einzeifal! gewähr- leistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Not- wendigen nicht überschreiten. Näheres ist den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und Anlage 2) zu entnehmen.

2.2. Der Leistungserbringer hat sicherzustellen, dass er nur Personen beschäftigt oder vermittelt, die nicht wegen einer der in § 72a Satz 1 SGB VIII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Einstellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 des Bundeszentralregis- tergesetzes vorlegen zu lassen. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeig- nete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine Person wegen des Verdach- tes, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind.

2.3. Nach § 8a SGB Vili ist bei Anhaltspunkten, die auf eine drohende Kindeswohlgefährdung für ein Kind oder einen Jugendlichen hindeuten, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte das Gefährdungs- ri-siko abzuschätzen. Die Mitarbeiter einer Einrichtung verpflichtet dies, bei der Kenntnis von einem Ge-fährdungsrisiko, ihren Schutzauftrag unmittelbar wahrzunehmen und / oder das zuständige Ju"

gendamt unverzüglich zu informieren.

3. Vergütung

3.1 Für den Vereinbarungszeitraum beträgt die Gesamtvergütung

189,58 € pro Person/Tag Die Gesamtvergütung gliedert sich in

• ein Entgelt für das Leistungsangebot zur Finanzierung der laufenden Personal- und Sachkosten der Betreuung und Versorgung in Höhe von

(2)

Seite" 2 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgeit für die Einrichtung „The Grand Hostel", in 28207 Bremen für den Zeitraum vom 1 5.09.2016 bis zum 30.04.201 7

133,37 € pro Person/Tag

• ein Entgelt für die Bereitstellung und Erhaltung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zur Finanzierung der daraus folgenden Kapitalkosten (Abschreibung, Darlehenszinsen, Miete, Pacht und Leasing) in Höhe von

56,21 € pro Person/Tag

Bei vorübergehender Abwesenheit des in Obhut genommenen Kindes aufgrund von Krankenhausauf- enthalt, Entweichung, ProbewohnenA/orsteHung in einer anderen Einrichtung wird das Entgelt grund- sätzlich für 3 Tage weiter gezahlt. Die Inobhutnahmeeinrichtung hält auch während dieser Zeit den notwendigen Betreuungskontakt aufrecht. Sprechen die konkreten Umstände dafür, dass mit einer der oben genannten Abwesenheitsgründe die Inobhutnahme beendet und der Platz nicht weiter freizuhai- ten ist, entfällt ab dem auf den Entlassungstag folgenden Tag die Entgeltübernahmeverpflichtung des öffentiichen Jugendhilfeträgers.

3.2. Mit der o.g. Vergütung sind aiie bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Personal-, Sach- und Investitionskosten abgegolten. Die Berechnungsgrundlagen der genannten Vergütung sind dem beigefügten Berechnungsbogen (Anlage 3) zu entnehmen.

3.3. Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn sie vom zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Einzelfall bewiliigt wurde. Mit der Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt ist diese Voraus- setzung erfüllt.

4. Vereinbarungszeitraum

Diese Vereinbarung gilt ab dem 15 September 2016 bis einschließlich 30 April 2017 und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5. Prüfungsvereinbarung

5.1. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung sowie Angaben über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung nach § 8 des Landesrahmenvertrages SGB Vlfl gelten ebenfalls für dieses Leistungsangebot Somit erfolgt auch die Berichterstattung analog der Vorgaben der Rahmenempfehlung zur Qualitätsentwicklung (Berichtsraster) vom 13.03.2009, Die Berichte sind dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhiife jeweils alle zwei Jahre - bis zum 31.03. des Kaien"

derjahres (hier: 2019) - vorzulegen und gehen gezielt auf die im trägerindividuellen Konzept hinterleg- ten Schwerpunkte der Qualitätssicherung bezüglich der Dokumentation und Selbstevaluation ein.

5.2. Ferner einigen sich die Vertragsparteien darauf, zukünftige Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe Qualitätsentwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die Darsteilung des Berichtswesens in Form eines standardisierten Rasters, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Der Einrichtungsträger si- chert die Zusammenarbeit und Mitwirkung im Hinblick aufzuküntige Systeme der Leistungsdokumen- tation zu, die in der Vertragskommission nach § 78f SGB Vill für den Leistungsbereich nach § 77 SGB VII! abgestimmt und beschlossen werden.

5.3. Sofern sich Anhaitspunkte ergeben, die erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität und der Wirt- schaftlichkeit der Einrichtung begründen, stellt der Einrichtungsträger dem öffentlichen Jugendhilfeträ- ger auf Auforderung weitergehende, zur sachgerechten Beurteilung notwendige und geeignete Prü- fungsunterlagen zur Verfügung und erteilt auf Anfrage erforderliche Auskünfte.

5.4 Zudem hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Recht zu einer angemeldeten Prü- fung dieser Unterlagen vor Ort. Diese wird rechtzeitig angekündigt und gemeinsam terminiert.

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Seite - 3 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt für die Einrichtung „The Grand Hostei", in 28207 Bremen für den Zeitraum vom 1 5.09.2016 bis zum 30.04.201 7

6. Sonstiges

6.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertrag s pa rteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. im Übrigen gelten die Vor- schnften der §§ 53 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

6.2. Aiie Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Geschlossen: Bremen, im August 2017

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Im Auftrag:

Einrichtungsträger

Anlagen:

Anlage 1 (Leistungsbeschreibung vom 15.09.2016 - 31.01.2017) Anlage 2 (Leistungsbeschreibung vom 01 .02.2017 - 30.04.2017) Anlage 3 (Berechnungsbogen)

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Stand04.12.2015

Träger

1. Art des Angebots

2. Rechtsgrundlage 3. Personenkreis

4. Allgemeine Zielsetzung

5. Inhalte der Leistung

5.1 Unterkunft und Raumkonzept

5.2 Verpflegung

Makarenko Schiffahrt GmbH Fiachshofweg 16

27386 Bothel

Angebot zur Betreuung von durchschnittlich 65 männlichen unbeglei- teten minderjähngen Ausländern. Die Hilfe findet im Hostel „Feuer- kühle" statt. Dort findet ein ambulantes Clearing nach § 42 SGB VIII statt.

§ 42 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 27 SGB VIII

Durchschnittiich 65 männliche unbegleitete minderjährige Ausländer ab 14 Jahren, mit einer Bleibeperspektive.

Die minderjährigen unbegleiteten Ausländer sollen in die Lage ver- setzt werden, kompetent und eigenverantwortiich zu leben. Hierzu zählt unter anderem;

• Befähigung zum eigenständigen Handeln in allen Lebensbe- reichen

• Auseinandersetzung mit und Einhaltung von gesellschaftli- chen Regeln

• Integration in Schu!- und Ausbildungsabschlüsse, Aufnahme von Arbeit . •

• Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten, Zugang zu sozia- ien Netzwerken sowie Vernetzung im sozialen Umfeld zu finden und stabi! zu halten (Sportvereine, FreEzeitangebote, Schule, Behörden, Arzte)

• Stabilisierung der Persönlichkeit unter besonderer Berück- sichtigung der EntwicklungsgeschEchte und der Ressourcen des jungen Menschen

• Aufbau sozialer Kompetenzen

* Eriangung gesellschaftlicher Fähigkeiten (Fahrpiäne lesen, Hygiene, Gesund h eitsfürsorge, Pünktlichkeit etc.)

• Verse!bständigung insgesamt Ambulantes Clea.ring beinhaltet:

• ED Behandlung

• Soziaipädagogische Diagnostik

• Alterseinschätzung (Begleitung)

• AusiänderrechtlicheStatusklärung

Der Träger steht die fachliche Leitung und Koordination sicher. Dazu gehört auch die Qualitätssichemng. Der Einrichtungsträger steilt sicher, dass die Einrichtung unter fachlichen und wirtschaftiichen Gesichtspunkten geleitet und koordiniert wird. Hierunter fällt auch die Qualitätsentwickiung und -Sicherung auf der Grundlage des Bundes- kinderschutzgesetzes.

Die jungen Menschen leben für den Betreuungszeitraum in der Rege! in Doppelzimmern / bereitgestellten Wohnraum. Über Koope- rationspartner im Sozialraum werden außerhalb des Hostel eriebnis- pädagogische Entlastungsangebote realisiert,

Die Verpflegung erfolgt Über Gutscheine und ist Bestandteil der Leis- tungserbringung durch den Träger.

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Stand04.12.2015

5.3 Erziehung / Sozialpäda- gogische Betreuung

Einzelfaiihiife und gegebenenfalis Gruppenarbeit zur Stärkung der Persönlichkeitsstrukturder unbegleiteten mEnderjährigen Ausländer sowie Schaffung einer eigen verantwortlichen Tagesstruktur unter Berücksichtigung der Kindeswohlsicherung. Die jungen Menschen werden über das Team 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche betreut.

Vermittlung von lebenspraktischen Erfahrungen und HilfesteEiung zum Beispiel hinsichtlich;

• Auseinandersetzung mit / Einhaltung von geselischaftlichen Regeln

• Förderung der Persöniichkeitsentwjcklung unter besonderer Berücksichtigung der EntwicklungsgeschEchte und der Res- sourcen derjungen Menschen

• Aufbau und-Stärkung sozialer Kompetenzen • .

• Vorleben von gesellschaftlichen Fähigkeiten (Fahrpläne le- sen, Hygiene, Gesundheitsfürsorge, Pünktlichkeit etc.)

• Schulbesuch / Deutschkurse

• Koordination und Vernetzung im sozialen Umfeld: Sportver"

eine, FreEzeitangebote, Schule, Behörden, Arzte

• Auszahlung von Leistungen: Taschengeld, Verpfleg u ngsgeld

etc.

Die Betreuung ist gekennzeichnet von:

• pädagogischen Beratungsgesprächen im Rahmen des am- bulanten CJearings; zusätzliche therapeutische Gespräche können gruppen- und trägerübergreifend angeboten werden

• Einübung von alterspraktischen Fähigkeiten

• Strukturierung des Alltags

• Klärung und Entwicklung der persönlichen, schulischen und beruflichen Perspektive und Vereinbarung von Umsetzungs- schritten

• Entwicklung von sozialen Kompetenzen und tragfähigen Be- ziehung

• Hilfe bei der Einteilung und sinnvollen Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit dem Ziel der ej- gen verantwortlichen Verwaltung

• Hilfe bei und Koordination von Kontakten zu Behörden mit dem Ziel, Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und zu re- ge!n

• Rufbereitschaft zur pädagogischen Leitung ist 24 Stunden gewährleistet an 7 Tagen die Woche

6. Personelle Ausstattung Die fachliche Leitung erfolgt durch einen Sozialpädagogen / eine SozialpädagogEn oder einen Sozialarbeiter / eine Sozialarbeiterin mit mehrjähriger Berufserfahmng oder vergleichbarer anerkannter Quali- fikation.

Die Betreuung erfolgt in der Regel durch ausgewlesenes Fachper- sona! (soziaipäd. Fachkräfte sowie Erzieher/innen) mit mehrjähriger Berufserfahrung und / oder individuell geschultem Personal mit be- sonderen Fähigkeiten (sprachlich, körperlich). Dabei wird ein Perso- na!mixvon 50 / 50 (Fachkraft / Nicht- Fachkraft) sichergestellt. Die Sicherstellung der Rufbereitschaft erfolgt durch anerkannte Fach- kräfte,

Personalanhaltswerte:

Betreuungsschlüsseh 1 zu 3,5

Grüppenübergreifendes Fachpersonai: EinzeSvertragliche Regelung,

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Stand04.12.2015

7. Umfang der Leistung

8. Pädagogische Sachmittel

9. Betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattung

10. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

11. Leistungsentgelt

zusätzlich zum Betreuungspersonal 0,5 VZÄ Psychologenstelle Fachliche Leitung: Einzelvertragliche Regelung

Geschäftsführung /Verwaltung: Einzeivertragliche Regelung Die Feststellung der persönlichen Eignung erfolgt unter Berücksich"

tigung des § 72a SGB VIII.

Rund um die Uhr Betreuung der Jugendlichen an 365 Tagen im Jahr Em Schichtdienst. (siehe Personaleinsatzplan)

Sind Bestandteii der Leistung; a Itersge rechte Spiel-, Freizeit-und BeschäftEgungsmateria!.

Zum Leistungsangebot gehören die räumlichen und technischen Voraussetzungen um eine professionelle Betreuung betreiben zu können. Bei durchschnittlich 65 Plätzen werden zwei 9-Sitzer Klein- busse und ein PKW bereitgestellt.

Die Maßnahmen des Trägers einer Einrichtung zur Qualitätssiche- rung und -entwickiung werden mindestens im Abstand von zwei Jäh- ren in einem Qualitätsentwicklungsbericht entsprechend der Rege- lungen des Landesrahmenvertrages bzw. in der noch abzuschlie"

ßenden QuaUtätsentwickiungsvereinbarung dokumentiert.

Die Finanzierung erfolgt über ein einzelfallbezogenes Entgelt. Mit dem Entgelt werden alle direkten und indirekten Leistungszeiten (Vor" und Nachbereitung, Dienstbesprechung, Fahrzeiten etc.), Aus- fallzeiten (Krankheit, Urlaub), der Dienst an Sonn- und Feiertagen und an anteiiigen Sach-Regjekosten sowie die investiven Kosten (einschließlich der Kosten der Fahrzeuge) abschließend finanziert.

Weiterhin deckt das Entgelt Unterkunft, Verpflegung sowie die Kos- ten für die Anmsetung von Sportstätten, Kosten für Fahrzeuge (inves- tiv) ab.

Im Entgelt sind nicht enthalten und daher im Einzelfall zusätz- lich zu finanzieren:

Taschengeld

Erstbekieicfung/Koffer Bekieicfungspauschale

Erstausstattung Schule (soweit erforderlich)

Fahrkarten zur Schülerbeförderung, die nicht von der Qffentiichen Hand abgedeckt sind. Übernahme von Fahrkosten in Höhe der günstigsten Monatskarte unter Abzug des Eigenanteils, sofern keine Übernahme von anderen Steilen erfoigt

Dolmetscher / Übersetzer

Arztbesuche, die nicht über die Krankenkasse gedeckt sind

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Anlage 2.6

1. Art des Angebots Voll stationäre Wohngemeinschaften mit bis zu 12 Plätzen fürjunge voiijährige Ausländer a!s selbständige Betreuungseinheit -

durchschnittlich stehen 65 Plätze zur Verfügung.

2. Rechtsgrundiage

§ 41 in Verbindung mit § 34 SGB Vill

3. Personenkreis Junge Volljährige bis maximal 21 Jahren mit Mlgrationshintergrund, die unterschiedliche Integrationsschwierigkeiten aufgrund von Nachreifungsbedarf vorweisen und Unterstützung bei der

Person iichkeitsreifung benötigen zur selbständigen Lebensführung.

Junge Voiljährige

• die ein stabiles und stabilisierendes soziales Umfeld mit regelmäßiger Betreuung brauchen,

• die Probleme im Legalverhalten zeigen,

• die Probieme in Schule und/oder Ausbildungsstelle haben und für die eine Perspektivfindung notwendig ist,

• bei denen soziale, alltagspraktische und kulturelle Kompetenzen zur selbständigen Lebensführung aufgrund eines Nachreifebedarfs entwickelt oder erweitert werden müssen Ausschlusskriterien sind junge Menschen mit

Drogen- und Medikamentenabhängigkeit

geistiger und/oder schwerer körperlicher Behinderung mit psychiatrischen Erkrankungen (nach ICD 10), die stationär behandelt werden müssen

mit psychiatrischen Erkrankungen ohne Krankheitseinsicht

Delinquenz ais Möglichkeit ' der autonomen Lebensführung sehen (Dea!en, Einbrüche)

4. Allgemeine Zielsetzung Zieie sind:

• Erlernen einer seibständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung und Förderung der Persöniichkeitsentwicklung

• Aufbau soziaier Kompetenzen und sozial verträglichem Verhalten,

• Integration in Schui- und Ausbildungsgänge bzw. Erlangung von Schulabschlüssen und berufliche Perspektiventwicklung

• Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten, Zugang zu sozialen Netzen zu finden und stabil zu halten, sowie sich auf sie zu stützen,

• Erlernen und Verstehen demokratischer und westeuropäischer Grund regeln

• Verselbständigung insgesamt

5. Inhalte der Leistung Der Esnrichtungsträger stellt sicher, dass die Einrichtung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und

VK-UAG/Os/Stand: Juli 2013

Beschlossen in der Sitzung der Vertragskommission SGB VUI am 03.12.2014 (Hinweis: Ziffer 11 Leistungsentgelt muss noch überarbeitet werden)

I

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Anlage 2.6

5.1 Unterkunft und Raumkonzept

5.2 Verpflegung

5.3 Erziehung/Sozial- pädagogische Be- treuung

6. Personelle Ausstattung

koordiniert wird. Hjerunter fällt auch die Qualitätsentwicklung- und Sicherung,

Das Haus verfügt über drei Teileinheiten (Etagen/Flure) in denen pro Etage bis zu ca. 1 7 junge Volljährige untergebracht werden können.

Jeder Fiur verfügt über einen Gemein seh afts räum und eine Küche mit Speisebereich- oder Raum, die für alle Bewohner eines Flurs zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Jungen Volljährigen sind in Doppel" und Dreibettzimmern untergebracht. Darüber hinaus gibt es als Veranstaltungsraum die Lobby

Der Träger stellt die Anleitung zur Seibstversorgung und Verpflegung mit Lebensmitteln und Getränken der jungen Menschen sicher und zahlt das Verpflegungsgeld in individuell vereinbarten Abständen aus zur vollständigen Selbstverpflegung.

Bereitstellung eines aitersgemäßen Settings-: Einze!- und / oder Gruppenarbeit.

• Entwicklungsbegleitung und Vermittlung sozialer und kultureller Kompetenz,

• Förderung im Schul- und Ausbildungsberejch,

• Unterstützen einer regelmäßigen Teilnahme an Schule, Ausbildung, Beruf

• Verselbständigung.

Die pädagogische Begieitung der Wohngemeinschaft sichert insbesondere die lebenspraktische Unterstützung und Anleitung:

• BeiderAJitagsbewältigung, Körperhygiene, Kochen und Ordnung im eigenen Wohriraum und Haushalt,

• bei der Entwicklung einer Tagesstruktur,

• bei der eigenen Finanzplanung der Jugendlichen,

• beim Lebensmitteleinkauf,

• bei der Vorbereitung und Einnahme einer (gemeinsamen) Mahlzeit.

• bei Terminvereinbarungen und -Wahrnehmung

• Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten

• Beteiligung der jungen Menschen in allen sie betreffenden Entscheidungen,

Zur Leistung gehört auch die Durchführung von Ferienmaßnahmen.

Die fachliche Leitung erfolgt durch eine / einen Diplom- SozEalpädagogin / Sozialpädagogen, mit mehrjähriger

Berufserfahrung oder Personen mit mindestens gieichwertiger Qualifikation.

Die Betreuung erfolgt durch Spzialpädagoginnen/ Sozialpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher, Heilpädagoginnen /Heiipädagogen oder vg!.

Quaiifikation im Personalmix mit 50 % besondere QuaiifjkatEonen (max. E 9), evtl. eine höher bezahlte Kraft.

Personalanhaltswerte:

Betreuung: 1 :3,3

Zusätzlich gruppenübergreifendes Fachpersonal:

Wohnraumvermittler 5 Stunden/ Woche;

2 VzÄ Nachtbereitschaften mit pädagogischer Rufbereitschaft Fachliche Leitung: Dipl. Soziaipädagoge/Dipl. Psychologin OGeschäftsführungA/erwaltung: Einzelvertragliche Regelung Hauswirtschaft/Reinigung/Technik: Reinigung über Hostel

VK-UAG/Os/Stand: Juli 2013

Beschlossen in der Sitzung der Vertragskommlssion SGB VIII am 03.12.2014 (Hinweis: Ziffer 11 Leistungsentgelt muss noch überarbeitet werden) . • .

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Anlage 2.6

7. Umfang der Leistung 8. Pädagogische Sachmittel

9. Betriebsnotwendige Anlagen und Aus- stattung

10. Qualitätssicherung und -entwicklung

11. Leistungsentgelt

Rund-um-die-Uhr-Betreuung an 365 Tagen im Jahr.

Aitersgerechtes Spiel-, Freizeit- und Beschäftig u ng s materia l.

Bewerbungs" und Schulmaterial.

W-LAN wird zwischen 24-GUhr ausgestelit am Wochenende ab 02Uhr.

2 VW Busse '

Vorhalten von Anlagen sowie Ausstattung der Nutz- und

Gemeinschaftsfiächen entsprechend der behördlicben Auflagen und Schutzbestimmungen.

Kühlschränke sind abschiießbar und jeder hat ein eigenes Fach Des Weiteren gibt es noch Spinde die verschiießbar sind (Spinte- Lagezentrum;-Schlösser Akademie)

Die Maßnahmen des Trägers einer Einrichtung zur

Quaiitätssicherung und -entwicklung werden mindestens im Abstand von 2 Jahren in einem Qualitätsentwicklungsbericht entsprechend der Regelungen des Landesrahmenvertrages bzw, in der noch abzuschließenden Qualitätsentwjcklungsvereinbarung dokumentiert.

Das Leistungsentgelt enthält die Kosten für das

Regelleistungsangebot und die betriebsnotwendigen Investitionen.

Ferner sind im Entgelt die Kosten für die Durchführung von FerEenmaßnahmen, die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für deren Ausstattung und Instandhaltung enthalten.

Im Entgelt sind nicht enthalten und daher im Einzeifali zusätzlich nach SGB Vill zu finanzieren:

• Taschengeld

• für junge Menschen unabhängig vom Schulbesuch Übernahme von Fahrtkosten in Höhe der günstigsten Monatskarte unter Abzug eines Eigenanteils, sofern keine Fahrtkostenübernahme von anderen Stellen erfolgt,

• mehrtägige Klassenfahrten,

• Ersteinkleidung Soweit erforderlich.

• Heimfahrten A/erwandtenbesuche

VK-UAG/Os/Stand: Juli 2013

Beschlossen in der Sitzung der Vertragskommission SGB VIII am 03.12,2014 (Hinweis: Ziffer 11 Leistungsentgelt muss noch überarbeitet werden)

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