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TOP 6 - Straßenbenennung / To´n Speelplatz

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 6. Juli 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,

Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen, 25.06.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 06.07.2021

S T R A S S E N B E N E N N U N G T o ´ n S p e e l p l a t z

A Problem

Für die im Folgenden näher bezeichnete öffentliche Verkehrsfläche muss gemäß

§ 37 des Bremischen Landesstraßengesetzes eine Entscheidung zur Benennung getroffen werden.

Der Vorschlag ist vom zuständigen Beirat des Ortsamtes Bremen Burglesum beschlossen worden.

Bezirk Bremen Nord Lage der Straße Benennung und

Einbeziehung Erklärung Ortsamt

Burglesum Ortsteil Burglesum

Bebauungsplan Nr. 1205 Planstraße abgängig von Am

Heidbergstift To´n Speelplatz Zum Spielplatz

B Lösung

Beschlussfassung über die vorliegenden Vorschläge.

C Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D Finanzielle Auswirkungen, personalwirtschaftliche Auswirkungen und Genderprüfung

Die für die Beschaffung und Anbringung der Straßennamensschilder erforderlichen Haushaltsmittel stehen dem Amt für Straßen und Verkehr zur Verfügung, sofern die Kosten nicht von einem Erschließungsträger übernommen werden müssen.

Das Entscheidungsrecht für Straßenbenennungen mit Stadtteilbezug liegt bei den Beiräten.

Die Lösung hat keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen zur Folge.

(2)

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat die Beiräte jeweils gebeten, bei Vorschlägen für die

Straßenbenennungen Frauen prioritär zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 02.09.2008).

E Beteiligung und Abstimmung

Das Staatsarchiv hat dem Vorschlag gegenüber keine Einwände erhoben.

Die Städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (S) hat in ihrer Sitzung am 24.06.2021 den Vorschlag zur Kenntnis genommen.

F Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheits- gesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat.

Die Vorlage ist zur Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

G Beschluss

Der Senat beschließt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 25.06.2021 die vorgeschlagene Straßenbenennung.

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