• Keine Ergebnisse gefunden

265. Curriculum für das Bachelorstudium Ägyptologie

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "265. Curriculum für das Bachelorstudium Ägyptologie"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 23.06.2008 – 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A 265. Curriculum für das Bachelorstudium Ägyptologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Juni 2008 beschlossene Curriculum für das Bachelorstudium Ägyptologie in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 20021 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien2 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele und Qualifikationsprofil

(1) Das Ziel des Bachelorstudiums Ägyptologie an der Universität Wien ist es, eine Kultur in allen ihren Teilgebieten sowie deren Aspekte und Erscheinungsformen zu erfassen, um diese zu einem ganzheitlichen Bild zu vereinigen. Die wichtigsten Teilgebiete der Ägyptologie sind: Archäologie, Geschichte, Kunst, Sprache, Schrift, Literatur, Religion, Baugeschichte und Feldarchäologie. Die Studierenden werden mit den verschiedenen Methoden und Theorien der einzelnen Teilgebiete vertraut gemacht und sind nach Abschluss des Bachelorstudiums befähigt, diese umzusetzen.

Zugleich wird auch die Bereitschaft zur Übernahme und Entwicklung neuer wissenschaftlicher Methoden trainiert. Nach Abschluss des Bachelorstudiums sind Studierende befähigt, diese anzuwenden. Ein besonderer Wert wird auf Kritikfähigkeit gelegt. Neben methodischen Kompetenzen erwerben Studierende auch soziale Kompetenzen, wie Arbeiten im Team und Kommunikationsfähigkeit, auch im internationalen Bereich. Eine erhöhte Bereitschaft zur Mobilität sowie Anpassungsfähigkeit an andere Kulturen und Toleranzbereitschaft wird gefördert.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Ägyptologie an der Universität Wien sind befähigt in den Bereichen der Lehre und Unterricht (Universitäten, Institutionen der Erwachsenenbildung), in der Wissenschaft und Forschung (Österreichisches Archäologisches Institut, Österreichische Akademie der Wissenschaften, u.a.), in Museen, Bibliotheken, im Fremdenverkehr (In- und Ausland), in der Öffentlichen Verwaltung (z.B. diplomatischer Dienst), im Kulturmanagement (Planung und Organisation von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen), im Verlagswesen und in den Medien tätig zu sein.

§ 2 Dauer und Umfang

(1) Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium Ägyptologie beträgt 180 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 6 Semestern. 3

1 Zum Beschlusszeitpunkt BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2007 . 2 In der neu verlautbarten Fassung MBl 30.11.2007, 8. Stück, Nr. 40.

(2)

(2) Das Studium setzt sich aus 120 ECTS-Punkten aus dem Lehrangebot der Ägyptologie und aus 60 ECTS-Punkten im Rahmen von Erweiterungscurricula zusammen.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Bachelorstudium Ägyptologie erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Akademischer Grad

Absolventinnen bzw. Absolventen des Bachelorstudiums Ägyptologie ist der akademische Grad

„Bachelor of Arts“ – abgekürzt BA - zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen.

§ 5 Aufbau- Module mit ECTS-Punktezuweisung

Pflichtmodul Ägyptische Sprache und Geistesgeschichte 16 ECTS Studieneingangsphase

Grundkenntnisse der ägyptischen Sprache (Mittelägyptisch), Grundkenntnisse der ägyptischen Schrift (Hieroglyphen), Grundkenntnisse der ägyptischen Religionsgeschichte (Totenglauben, Jenseitsvorstellungen, Götterkulte, Schöpfungsmythen)

2 VO (2 x 2 Sst.) Mittelägyptisch 8 ECTS

2 UE (2 x 1 Sst.) Schrift 4 ECTS

2 UE (2 x 1 Sst.) Religion 4 ECTS

Pflichtmodul Ägyptische Archäologie, Kunst- und Kulturgeschichte 20 ECTS

Grundkenntnisse der ägyptischen Geschichte von der Vor- und Frühgeschichte bis in griechisch- römische Zeit (Chronologie, politische Geschichte und Beziehungen zu Nachbarkulturen), Kenntnisse der ägyptischen Archäologie und Denkmälerkunde von der Vor- und Frühgeschichte bis in die christliche Zeit (Analyse und historische Interpretation), Grundkenntnisse der ägyptischen Kunstgeschichte, Grundkenntnisse der ägyptischen Materialienkunde und Fachterminologie, Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten

2 VO (2 x 2 Sst.) Geschichte und Archäologie 8 ECTS

2 VO (2 x 1 Sst.) Kunst 4 ECTS

2 PS ( 2 x 2 Sst.) Sachkunde 8 ECTS

Pflichtmodul Ägyptische Literatur 12 ECTS

Fähigkeiten ägyptische Texte ins Deutsche zu übersetzen, Einführung in die ägyptische Literatur und Literaturgeschichte, Überblick über Methoden und Theorien der Literaturwissenschaft Teilnahmevoraussetzung: Pflichtmodul Ägyptische Sprache und Geistesgeschichte

(Studieneingangsphase)

3 Nach der derzeitigen Rechtslage: UG 2002, Teil 2, Abschnitt 2, § 54.

(3)

2 UE (2 x 2 Sst.) Hieroglyphische Texte 8 ECTS

2 UE (2 x 1 Sst.) Literaturgeschichte 4 ECTS

Pflichtmodul Ägyptische Archäologie und Geschichte 20 ECTS

Grundkenntnisse der ägyptischen Geschichte von der Vor- und Frühgeschichte bis in griechisch- römische Zeit (Chronologie, politische Geschichte und Beziehungen zu Nachbarkulturen), Kenntnisse der ägyptischen Archäologie und Denkmälerkunde von der Vor- und Frühgeschichte bis in die christliche Zeit (Analyse und historische Interpretation), Einführung in die archäologische Feldaufnahme und Ausgrabungen, Grundkenntnisse der ägyptischen Geographie und Topographie

2 VO (2 x 2 Sst.) Geschichte und Archäologie 8 ECTS

2 VO (2 x 1 Sst.) Feldarchäologie 4 ECTS

2 PS (2 x 2 Sst.) Landeskunde 8 ECTS

Pflichtmodul Ägyptische Architektur und Kunst 12 ECTS

Grundkenntnisse der ägyptischen Architektur, Grundkenntnisse der ägyptischen Kunstgeschichte von der Vor- und Frühgeschichte bis in griechisch-römische Zeit (Analyse von Form und Inhalt), Seminar

1 VO (1 x 2 Sst.) Baugeschichte 4 ECTS

1 VO (1 x 1 Sst.) Kunst 2 ECTS

1 SE (1 x 2 Sst.) Seminar 6 ECTS

Alternatives Pflichtmodul Griechisch 10 ECTS

Grundkenntnisse der altgriechischen Sprache und Schrift, Fähigkeit altgriechische Texte ins Deutsche zu übersetzen und zu interpretieren

Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des Instituts für Klassische Philologie. Das

zuständige Organ erstellt in Absprache mit dem Institut für Klassische Philologie eine Liste von Lehrveranstaltungen, die für das Modul anrechenbar sind.

oder

Alternatives Pflichtmodul Ägyptische Baugeschichte 10 ECTS

Spezielle Kenntnisse aus einer Epoche der ägyptischen Geschichte von der Vor- und Frühgeschichte bis in griechisch-römische Zeit, Grundkenntnisse der ägyptischen Architektur, Grundkenntnisse der ägyptischen Kunstgeschichte von der Vor- und Frühgeschichte bis in griechisch-römische Zeit (Analyse von Form und Inhalt)

1 VO (1 x 2 Sst.) Baugeschichte 4 ECTS

1 VO (1 x 1 Sst.) Kunst 2 ECTS

1 SV (1 x 2 Sst.) Spezialthema Geschichte/Archäologie 4 ECTS

Alternatives Pflichtmodul Ägyptische Schrift 10 ECTS

Grundkenntnisse der Hieratischen Schrift, Fähigkeit ägyptische Texte ins Deutsche zu übersetzen und zu interpretieren. Überblick über die Fachliteratur, Grundkenntnisse der ägyptischen

(4)

Epigraphik. Fähigkeit, ägyptische Inschriften zu lesen und zu analysieren

Teilnahmevoraussetzung: Pflichtmodul Ägyptische Sprache und Geistesgeschichte (Studieneingangsphase) und Pflichtmodul Ägyptische Literatur

2 UE (2 x 1 Sst.) Hieratisch 4 ECTS

2 UE (2 x 1 Sst.) Hieroglyphische Lektüre 4 ECTS

1 VO (1 x 1 Sst.) Epigraphik 2 ECTS

oder

Alternatives Pflichtmodul Lehrgrabung 10 ECTS

Praktische Ausbildung auf Ausgrabungen in Ägypten, Dokumentation von archäologischen Befunden und Artefakten

1 LG Lehrgrabung in Ägypten 10 ECTS

Pflichtausgangsmodul 20 ECTS Vertiefung in ein Teilgebiet der Ägyptologie durch Seminare. Fähigkeit eine eigenständige

schriftliche Arbeit aus einem Teilgebiet der Ägyptologie zu verfassen

Teilnahmevoraussetzung: sämtliche Pflichtmodule und 2 Alternative Pflichtmodule 2 Bachelorseminare (BS), in denen die 2 Bachelorarbeiten verfasst werden

§ 6 Mobilität im Bachelorstudium

Ein Studienaufenthalt im Ausland wird empfohlen.

Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige akademische Organ.

§ 7 Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen des Pflichtausgangsmoduls abzufassen sind. Der durchschnittliche Umfang einer Bachelorarbeit soll mindestens 20 Manuskriptseiten umfassen. Der Arbeitsaufwand für ein Bachelorseminar und eine Bachelorarbeit beträgt 10 ECTS.

§ 8 Einteilung der Lehrveranstaltungen

(1) Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und dienen der Einführung in die Hauptbereiche und in die Methoden der Studienrichtung Ägyptologie. Es ist auch ihre Aufgabe, auf die verschiedenen Lehrmeinungen in diesem Fachgebiet einzugehen.

Vorlesungen werden nach schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistung benotet.

(2) Spezialvorlesungen (SV) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und haben die Aufgabe, auf eine bestimmte Thematik und den aktuellen Forschungsstand einzugehen.

Spezialvorlesungen werden nach schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistung benotet.

(5)

(3) Proseminare (PS) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und dienen der Einarbeitung in die wissenschaftlichen Methoden mit eigenen mündlichen und schriftlichen Beiträgen. Bei Proseminaren werden von den Teilnehmern eigene mündliche und schriftliche Beiträge gefordert.

(4) Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen zu speziellen Themen (aus ägyptischer Archäologie, Geschichte, Religion und Kunst). Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion mit eigenen mündlichen Beiträgen und einer schriftlichen Seminararbeit.

(5) Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und haben die Einübung von Lehrveranstaltungsinhalten zum Ziel. Bei Übungen wird die Prüfungsmodalität von der/dem Lehrveranstaltungsleiter/in am Beginn der Lehrveranstaltung satzungsgemäß bekannt zu geben.

(6) Lehrgrabungen (LG) sind prüfungsimmanente Grabungspraktika und Blocklehrveranstaltungen.

In ihnen werden Studierende in der archäologischen Feldforschung ausgebildet. Lehrgrabungen werden nach der Gesamtleistung beurteilt.

(7) Bachelorseminare (BS) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in deren Rahmen eigenständige Bachelorarbeiten zu verfassen sind. Bachelorseminaren dient die schriftliche Bachelorarbeit als Beurteilungsgrundlage.

§ 9 Teilnahmebeschränkungen

(1) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Begehungen und/oder Arbeiten im Gelände, die spezielle Fähigkeiten erfordern, können nur von Studierenden mit ausreichend vorhandener physischer Eignung besucht werden. Die Lehrveranstaltungsleiterin oder der Lehrveranstaltungsleiter stellt fest, ob die physische Eignung vorliegt. Bei der Lehrgrabung kann die Teilnahme auch aus räumlichen und finanziellen Gründen beschränkt sein.

(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, werden folgende Personen bevorzugt aufgenommen:

a. Ordentliche Studierende

b. Studierende des Bachelorstudiums Ägyptologie

c. Studierende, denen im Falle der Nichtaufnahme eine Verzögerung des Studiums entstehen würde.

d. Studierende, deren Anmeldung zu einem früheren Datum erfolgte.

§ 10 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung bekannt zu geben.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Die Leiterin oder der Leiter hat die Festlegung des Termins der Prüfung und die Bekanntgabe von Prüfungsstoff am Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben. Eine persönliche Vereinbarung zwischen Studierenden und Prüfenden ist zulässig.

§ 11 Inkrafttreten

(6)

Dieses Curriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1.

Oktober 2008 in Kraft.

§ 12 Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2008/09 ihr Studium beginnen.

(2) Studierende, die vor diesem Zeitpunkt ihr Studium begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.

Das nach den Organisationsvorschriften zuständige Organ hat generell oder im Einzelfall festzulegen, welche der absolvierten LV und Prüfungen für dieses Curriculum anzuerkennen sind.

(3) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums in einem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Studienplan unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.04.2013 abzuschließen.

Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission Hrachovec

(7)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Erfolgreiche Absolvierung aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) (8 ECTS-Punkte) und der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (pi) (6 ECTS-Punkte) P 3

Modulziele Studierende haben vertiefte Grundkenntnisse der ägyptischen Kulturgeschichte, Kunst und Architektur von der Vor- und Frühgeschichte bis in

Das nach den Organisationsvorschriften zuständige Organ hat generell oder im Einzelfall festzulegen, welche der absolvierten Lehrveranstaltungen (LV) und Prüfungen

Grundkenntnisse der ägyptischen Religionsgeschichte (Totenglauben, Jenseitsvorstellungen, Götterkulte, Schöpfungsmythen), Grundkenntnisse der ägyptischen Geschichte von der Vor-

Daraus Hesse sich dann der Schluss ziehen, dass jw auch im adverbialen Nominalsatz eine Verschiebung des Ehema vom Adverb auf die mit jw verbundene Grösse

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für ein anderes Pflicht- oder Wahlmodul dieses Studiums absolviert wurden, können in einem anderen Modul desselben

Modulziele Studierende haben fundierte Kenntnisse der ägyptischen Archäologie und können diese im Rahmen einer kurzen Präsentation sowie durch das Verfassen einer