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Wir machen das!

Umgang mit Gewalt und Aggression – Herausfordern- des Verhalten, Aggression, tätlicher Übergriff: Immer wieder werden Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld mit verschiedenen Ausprägungen von Gewalt konfrontiert.

Häufiger betroffen sind beispielsweise Pflege- und Betreuungsberufe, Tätigkeiten in den Bereichen Jugend- hilfe oder Psychiatrie sowie ganz allgemein Not- und Bereitschaftsdienste, Nachtschichten sowie Einzelar- beitsplätze. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitge- bers oder der Arbeitgeberin, Gefährdungen vorzubeu- gen sowie Beschäftigten beizustehen. Unterstützung für Betriebe und Betroffene kommt von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der BGW auf der Themenseite „Umgang mit Gewalt“ unter www.

bgw-online.de/gewalt AMTLICHES

Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen vom 10. September 2016 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 2018

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 der Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Oktober 2013 hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer die Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen erlassen und am 3. März 2018 in 1.4.2 b) geändert so- wie beschlossen, die Richtlinie in der geänderten Fassung bekanntzumachen.

Die Richtlinie finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer unter www.blaek.de unter der Rubrik „Fortbildung“

Die Richtlinie tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Suchtforum 2018 – Die Wiederholungsveran- staltung des 17. Sucht- forums „Grundfragen der medizinischen Ver- wendung von Cannabis“

der Bayerischen Aka- demie für Sucht- und Gesundheitsfragen, der Bayerischen Landesapo- thekerkammer, der Bay- erischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Ju- gendlichenpsychotherapeuten, in Zusammen- arbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer findet am Mittwoch, 7. November 2018, in der Meistersingerhalle Nünberg, Kleiner Saal, Mün- chener Straße 19, 90478 Nürnberg, statt.

Die Veranstaltung wird mit 5 • auf das Fort- bildungszertifikat anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Programm und Information: Bayerische Landes- ärztekammer, Daniela Putzlocher, Tel. 089 4147- 307 oder -121, Marlene Wastian, Tel. 089 4147- 499 oder -121, Fax 089 4147-831, Mühlbaurstr.

16, 81677 München, E-Mail: suchtmedizin@

blaek.de, Anmeldung: Online-Anmeldung unter www.blaek.de/online/fortbildungskalender

© ph_Stephan – Fotolia.com

Referenzen

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„Veranstaltungen im europäischen oder außer- europäischen Ausland können gemäß § 12 Fortbildungsordnung im Fortbildungspunkte- Zuerkennungsverfahren berücksichtigt werden,

e) Folgende Nummer 7.6 wird nach 7.5 an- gefügt: „Prüfung der Gleichwertigkeit von Zeugnissen und Diplomen anderer Staaten 125,-- bis

versicherungspflichti- gen selbstständigen Tätigkeit, zwingend einen neuen Antrag auf Befreiung von der Versiche- rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi- cherung stellen..

Die erforderlichen Kenntnisse, Er- fahrungen und Fertigkeiten sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder

Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 82024 Taufkirchen, Eschenstr. Keller Josef, Facharzt für Chirurgie 80333 München, Theatinerstr. von Geiso Tobias, Facharzt für Kin-

April 2004 (WBO 2004) ist in § 20 Über- gangsbestimmungen Absatz 2 Buchstabe a) für die Facharztanerkennungen nach der Weiterbildungsord- nung für die Ärzte Bayerns vom 18.

Folgende Änderungen der Wahlbekannt- machung über die Wahl der Dele gierten zur Bayerischen Landesärztekammer sind aufgrund der nicht an genommenen Wahl durch Kandidaten bekannt

Die von den 63 bayerischen ÄKVen erstellten Presseinforma- tionen werden deshalb auf Wunsch in Zukunft auch auf den Internetseiten der BLÄK veröf- fentlicht („Wir über uns –