www.infektionsschutz.de/lueften Für Schulen gilt:
Stoß- oder Querlüften vor Schulbeginn, in Pausen und nach Schulende Stoßlüftung auch während des Unterrichts Sofort stoßlüften, wenn eine Person wiederholt
hustet oder niest.
Anbringung
an Fenstern und Türen
Durch gründliches Lüften gelangt Frischluft in den Raum.
So kann eine mögliche Viruslast in den Aerosolen der Raumluft gesenkt werden –
und damit auch das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus.