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Wie Hilfe zur Selbsthilfe möglich wird Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin

Tel: 030 629 80-0 Fax: 030 629 80-150

info@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

11. Oktober 2019

Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

Wie Hilfe zur Selbsthilfe möglich wird

Wer Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nimmt, ist auch zur Mitwirkung aufgefordert. In der praktischen Umsetzung kommt es allerdings nicht selten zu unterschiedlichen Vorstellungen von Mitwirkung auf Seiten aller Beteiligten – mit der Folge, dass eine effektive Hilfe nicht immer umsetzbar ist. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

zeigt in seinen aktuellen Empfehlungen Wege auf, wie Mitwirkung im Kontext der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu verstehen ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

„Die aktive Teilnahme am Hilfeprozess, sprich ihren Alltag zu gestalten und ihre Schwierigkeiten zu bewältigen, ist bei Leistungsberechtigten angesichts ihrer besonderen Lebensverhältnisse verbunden mit ihren sozialen Schwierigkeiten im Vergleich zu Menschen in gesicherten Lebensverhältnissen stark eingeschränkt. Die persönlichen Handlungszwänge, das tägliche Überleben zu sichern, sind hingegen groß“, erläutert Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein empfiehlt deshalb beispielsweise Leistungsträgern und Leistungserbringern die persönlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten in der Leistungsgewährung und Leistungserbringung zu berücksichtigen und an diese anzuknüpfen, wenn die Hilfe wirksam realisiert werden soll. Was erwartet werden kann, muss anhand realistischer Maßstäbe eingeschätzt werden und zwar immer orientiert an der individuellen Situation, nicht anhand vorgegebener Erwartungen.

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Pressekontakt:

Beate Hagen

Leiterin, Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

presse@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

Zu dieser Erkenntnis kommt u.a. auch das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Forschungsprojekt „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien zu ihrer Vermeidung und Behebung“. Dort wird u.a. anhand der Analyse der institutionellen Hilfen und der Beschreibung der wechselhaften Karrieren der Wohnungslosigkeit der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte und ausdifferenzierte Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII nochmals bekräftigt und die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen gefordert.

„Mit den Empfehlungen zum Verständnis und zur Ausgestaltung der Mitwirkung wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur fachgerechten Umsetzung auf dem Gebiet der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geleistet“, so Fuchs.

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen- stellungnahmen/2019/dv-03-18_mitwirkung-in-der-hilfe.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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