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Entscheidungen - Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

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Academic year: 2022

Aktie "Entscheidungen - Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr"

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2 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 160/15 -

In dem Verfahren über

die Verfassungsbeschwerde des Herrn R…,

gegen die Entscheidung(en) in dem Verfahren - L 1 KR 36/14 -

und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hier: Erinnerung

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof,

den Richter Schluckebier und die Richterin Ott am 27. Oktober 2017 einstimmig beschlossen:

Die Erinnerung wird verworfen.

G r ü n d e : I.

Das Bundeverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 BvR 160/15 - die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht zur Entschei- dung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € auferlegt. Gegen die Auferlegung der Missbrauchsgebühr hat der Be- schwerdeführer Erinnerung eingelegt.

II.

Die Erinnerung war zu verwerfen. Der Beschwerde- und Erinnerungsführer macht mit der Erinnerung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 Justizbeitreibungsordnung a.F. in Verbindung mit § 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz ausschließlich Einwendun- gen geltend, welche die Auferlegung der Missbrauchsgebühr als solche betreffen. Er hält die Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde und deshalb auch die Auferle- gung einer Missbrauchsgebühr für unzutreffend. Nach der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts sind jedoch diese Einwendungen im Erinnerungsverfahren nicht statthaft. Denn die Verhängung der Missbrauchsgebühr als solche ist, wie der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde insgesamt, unan-

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(2)

3 fechtbar (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2017 - 1

BvR 2324/16 -, juris, Rn. 4).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchhof Schluckebier Ott

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(3)

Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Okto- ber 2017 - 1 BvR 160/15 - Rn. (1 - 3), http://www.bverfg.de/e/

rk20171027_1bvr016015.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171027.1bvr016015

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