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Die Grundlagen unseres Staates verstehen - Der Mensch als Zoon politikon (WORD)

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Academic year: 2022

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I/C2

Reihe 19 S 1

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur

Themen: Annäherung und Definition der Begriffe „Politik“ und „Staat“, die Verfassungsorgane im Überblick, Demokratie und Autokratie, Men- schen-, Grund- und Bürgerrechte, Grundgesetz der Bundesrepublik Ziele: Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich den Politikbegriff. Sie

kennen den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Anhand von Beispielen erfahren sie die Bedeutung des Grundgesetzes sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und erkennen, dass Grundrechte manchmal im Widerstreit zueinander stehen. Die Ler- nenden kennen Kriterien für die Abgrenzung von demokratischen zu autokratischen Staatssystemen.

Klassenstufe: ab Klasse 9 Zeitbedarf: 9 Stunden

Der Mensch als Zoon politikon die Grundlagen unseres Staates verstehen

von Michaela Stephan, Regensburg

Die Menschenrechte sind eine wichtige Basis für Politik und Staat in der Bundesrepublik Deutschland.

© Dontworry/CC BY-SA 3.0

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I/C2

Reihe 19 S 2

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur

Begründung des Reihenthemas

Befragt man Jugendliche, was sie mit Politik verbinden, kann man den Eindruck gewin- nen, dass viele von ihnen nur wenige Berührungspunkte mit politischen Vorgängen und Geschehnissen erkennen. Dass Politik indessen in vielen alltäglichen Handlungsweisen und vor allem auch im Schullalltag spürbar ist, wird Schülerinnen und Schülern oftmals erst bewusst, wenn sie sich genauer mit dem Begriff „Politik“ auseinandersetzen. Politi- sche Problemlösungen betreffen Schülerinnen und Schüler im schulischen Kontext häufig.

Zudem begleiten viele Regeln den Schulalltag, von der Hausordnung bis zu Ordnungs- maßnahmen und schulischen Vorgaben, woraus sich die Frage ableiten lässt, nach wel- chen Werten und Normen man seinen Alltag ausrichtet und worin diese allgemeingültigen Regeln wurzeln. Die Unterrichtseinheit soll das Grundverständnis für Politik fördern und diese in die Lebenswirklichkeit der Jugendlichen transportieren. Dazu gehört auch die Er- kenntnis, dass an politischen Lösungen verschiedene Gruppen mit ihren unterschiedlichen Interessen beteiligt sind.

Fachwissenschaftliche Orientierung

Der Mensch als Zoon politikon – antike Wurzeln politischer Grundbegriffe Sucht man nach den Wurzeln europäischer Denkhaltungen, findet man bereits im antiken Griechenland theoretische Ansätze, wie der ideale Staat aufgebaut sein sollte: Für Platon (ca. 428–347) galt der „Staat der Philosophenkönige oder der königlichen Aristokratie“ als Idealstaat“1, die Demokratie bewertete er hingegen ablehnend als „eine angenehme, her- renlose und bunte Verfassung, die ohne Unterschied Gleichen und Ungleichen dieselbe Gleichheit zuteilt“ (Plat. rep. 558c), welche in die Tyrannei umschlagen würde. Aristoteles (384–322) unterteilt Herrschaftsformen nach Legitimität (Monarchie, Aristokratie, Politie) und Illegitimität (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie) hinsichtlich des Allgemeinwohls. Auf ihn geht die Dreigliederung in Monarchie, Aristokratie und Demokratie zurück. Eine Misch- verfassung, die Politie, die wohl heute dem sozial und politisch gemäßigten demokrati- schen Verfassungsstaat2 am ehesten gleichkommt, ist für Aristoteles die beste Staatsform.

Er begreift den Menschen als Zoon politikon. In der deutschen Übersetzung werden im 3. Kapitel Aristoteles’ Vorstellungen vom Menschen als Zoon politikon folgendermaßen dargestellt:

Hieraus erhellt, dass der Staat natürlichen Ursprungs ist und dass der Mensch seiner Natur nach ein staatliches Wesen ist und dass ein von Natur, und nicht blos zufällig, ausserhalb des Staates stehendes Wesen entweder schlecht ist, oder übermenschlich, wie auch Homer einen solchen schimpflich als »fremden Stammes« und als einen »Recht- und Herdlosen«

bezeichnet. […] Deshalb ist offenbar der Mensch ein staatliches Wesen und zwar mehr, als die Bienen und die in Herden lebenden Thiere. Denn die Natur macht, wie man sagt, nichts umsonst und der Mensch allein von allen lebendigen Geschöpfen besitzt die Sprache. […]

Den Thieren gegenüber besteht das Eigenthümliche des Menschen darin, dass er allein von allen einen Sinn für das Gute und Böse, für das Gerechte und Ungerechte und Aehn- liches besitzt und so führt die Gemeinschaft der Menschen zur Familie und zum Staate.3 Demzufolge lassen sich drei Thesen ableiten: Erstens sind Menschen soziale Wesen und leben bevorzugt in der Gruppe zusammen; zweitens verbindet sie dabei ein gemeinsames Ziel, was sie überlebensfähiger macht, und drittens ist diese Einbettung in eine Gemein- schaft wichtig für die Menschwerdung jedes Einzelnen als Teil der Gruppe. Dieser letz- te Punkt ist paradigmatisch zu betrachten, ähnlich wie Thomas Hobbes’ Darstellung des

1 Zitiert nach Gallus, Alexander: Typologisierung von Staatsformen und politischen Systemen in Geschichte und Gegenwart. In: Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zu Gegenwart, hrsg. von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 2004, S. 24.

2 Vgl. Werner, Goldschmidt: Artikel „Staat/Staatsform“. In: Enzyklopädie Philosophie, hrsg. von Hans Jörg Sandkühler, Bd. 2, Hamburg 1999, S. 1515.

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Reihe 19 S 3

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur

Menschen als „homo homini lupus“. Andere Forschungsansätze setzen den Menschen als Zoon politikon in Bezug auf eine Polisgemeinschaft. Unser Wort „Politik“ lässt sich ableiten von dem griechischen Begriff „polis“, womit ein autarker griechischer Stadtstaat gemeint war, also eine nach Regeln organisierte Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit unserem heutigen Verständnis von repräsentativer Demokratie hat die antike Demokratie den Grundgedanken gemeinsam, dass das Volk Herrschaft ausübt. Allerdings wurde im antiken Griechenland das Volk gleichgesetzt mit freien Männern, die auf dem Marktplatz über Gesetze abstimmten. Römische Staatsdenker wie Polybios (ca. 200–120) sahen in der römischen Verfassung der Republik das Ideal eines Staatssystems, in dem sich monarchi- sche, aristokratische und demokratische Tendenzen vermischen.

Weiterentwicklung des staatstheoretischen Denkens durch die Aufklärung In der von Rationalismus und Empirismus durchdrungenen Zeitenwende der Aufklärung wurde ebenfalls der Frage nachgegangen, wie der ideale Staat aussehen könnte. Vertreter des Rationalismus wie Thomas Hobbes (1588–1679) verfolgten das Konzept, der Staat sei eine nach rationalen Regeln funktionierende, überall gleichartig gepolte Maschine, um zu zeigen, dass Politik streng logischen Regeln folgt. Dem Zustand des „homo homini lu- pus“ sollte durch Vernunft Einhalt geboten werden, damit der Einzelne durch den Staat Sicherheit und Frieden erfährt. Ein Staatsvertrag, in dem das Individuum einem Souverän in einem starken Staat das Recht auf Selbstregierung übergibt, schien die logische Konse- quenz. Absolutistische Herrscher nutzten dies zu ihrem Vorteil. Anders dagegen argumen- tierte der britische Philosoph John Locke (1632–1704) in seinem Werk „Two Treatises of Government“. Er geht von einem Naturzustand des Menschen aus, in dem er in vollkom- mener Gleichheit und Freiheit leben kann. Aufgrund der Tatsache, dass der freie Mensch bei Zuwiderhandlungen gegen die Vernunft selbstzerstörerische Kräfte aktiviert, ist er be- reit, einen sogenannten Gesellschaftsvertrag einzugehen, um sein Leben, seinen Besitz und seine Freiheit weitgehend zu schützen. Daher muss auch Macht aufgeteilt werden, dies vollzieht sich in der Gewaltenteilung in Legislative („supreme power“) und Exekutive („executive power“). Mehrheitsbeschlüsse sind maßgeblich für alle Entscheidungen und Gesetze, daran knüpft sich auch die Verpflichtung zu Gehorsam. Beide Gewalten können bei Machtmissbrauch abgelöst werden, da das Volk ein Anrecht auf legitimen Widerstand hat. Ebenso wegweisend für die westliche Verfassungstheorie ist das Traktat „De l’esprit des lois“ von Charles de Montesquieu (1689–1755). Die oft als Modell einer Idealverfas- sung wahrgenommene und auch in unserem heutigen Verfassungsschema verwirklichte Trennung der Gewalten in Exekutive, Legislative und Judikative ist im Wesentlichen auf Montesquieu zurückzuführen. Unabhängige Gerichte, eine der Gesetzgebung obliegende Volksvertretung und ein die Gesetze ausführender Monarch sind Elemente, die Machtmiss- brauch Einhalt gebieten sollen.

Die Entwicklung der Grundrechte steht in enger Verbindung mit der Herausbildung bür- gerlicher Verfassungsstaaten der Moderne, die ihre erste Ausformung durch die Ameri- kanische und die Französische Revolution gefunden hat. In Deutschland fand erst ab 1918 die Errichtung eines grundrechtlich fundierten Verfassungsstaates statt, der erst nach der nationalsozialistischen Diktatur der Jahre 1933–1945 dauerhafte Stabilität fand. Mit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 hat man ein demokratisches Modell konstruiert, das auf der Zerstörung der Weimarer Republik fußt und die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur noch ständig vor Augen hatte. Demokratie und Rechtsstaat sollten nicht noch einmal durch ver- fassungsändernde Gesetze aufgehoben werden können. Mit den vorangestellten Grund- rechten, dem Artikel 20 als Kernstück und der sogenannten Ewigkeitsklausel Artikel 79,3 wird Machtmissbrauch Einhalt geboten. Zudem bezeichnet das Grundgesetz die Verfas- sungsordnung der Bundesrepublik als freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO), deren Elemente das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen so definiert hat: So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsord-

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Reihe 19 Verlauf Material S 1

Klausuren Glossar Literatur

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Materialübersicht

Stunde 1 Was bedeutet Politik (für mich)?

M 1 (Fo) Politik – was geht mich das an?

M 2 (Tx) Was heißt hier Politik? – Von Polity, Politics und Policy

Stunden 2/3 Wer oder was ist der Staat?

M 3 (Bd) Unsere Vorstellung vom Staat M 4 (Ab) Staatsgewalten und Organe ZM 1 (Gd) Übersichten zum Staatsaufbau

Stunden 4/5 Wie organisiert man einen Staat?

M 5 (Ab) Wie organisiert man einen Staat? – Ein Szenario M 6 (Tx/Ab) Demokratie und Autokratie

Stunde 6 Menschen-, Grund- und Bürgerrechte M 7 (Ab) Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte M 8 (Ab) Grundrechte in unserem Alltag

Stunden 7/8 Rechte müssen geschützt werden

M 9 (Tx/Ab) Aushebelung der Grundrechte – Deutschland 1933 M 10 (Ab) Der Schutz des Grundgesetzes

Stunde 9 Lernkontrolle

M 11 (Lk) Der Mensch als Zoon politikon – Lernkontrolle

Erläuterungen der Abkürzungen und Symbole:

Ab: Arbeitsblatt – Bd: Bild – Fo: Farbfolie – Gd: grafische Darstellung – Lk: Lernkontrolle – Tx: Text

Internetzugang

erforderlich Partnerarbeit Gruppenarbeit

Als Zusatzmaterial auf CD

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Reihe 19 Verlauf Material S 2

Klausuren Glossar Literatur

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Politik – was geht mich das an?

Nach dem griechischen Wissenschaftler und Philosophen Aristoteles (384–322 v. Chr.) ist der Mensch ein „Zoon politikon“, das heißt ein grundsätzlich auf das Leben in Gemein- schaft angewiesenes Wesen. Der Begriff „Politik“ im weiteren Sinne umfasst Vereinba- rungen für ein geordnetes Zusammenleben mit verbindlichen Regeln. Und doch wirkt der Begriff oft „weit weg“. Wo begegnet uns Politik im Alltag?

Aufgaben

1. Suche dir ein Bild aus und überlege, inwiefern es etwas mit „Politik“ zu tun hat.

Besprich dich mit einem Partner.

2. Erstellt zusammen eine Mindmap mit dem Thema „Politik ist für mich …“.

3. Überlegt, welche Bereiche aus der Mindmap euren Alltag besonders betreffen.

Zusatzaufgabe

Seht euch folgendes Erklärvideo an: https://www.youtube.com/watch?v=gfv-ADIItm4

© im UZS: Terroa/iStock/Getty Images, nullplus/Getty Images, Thinkstock/Getty Images, iStockphoto_pradeepthomasthundiyil, Thinkstock/ Wavebreakmedia, Thinkstock/iStock.

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Reihe 19 Verlauf Material S 3

Klausuren Glossar Literatur

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Was heißt hier Politik? – Von Polity, Politics und Policy

Politik hat ganz viele Aspekte. Manches wirkt im Alltag weit weg, vieles betrifft uns aber auch direkt – und alles hängt irgendwie miteinander zusammen. Das Englische kennt drei verschiedene Begriffe, die etwas Ordnung in unsere Vorstellung von Politik bringen.

Polity umfasst die Form des Politischen und bezieht sich auf die Regeln und die Strukturen, an die sich alle halten müssen. Diese können von Staat zu Staat recht unterschiedlich sein. Auch die hinter den Regelungen stehenden Werte sind wichtig für den Polity-Bereich.

Politics steht für politische Prozesse und Verfahren wie Wahlen, Abstimmungen oder auch die Einflussnahme von Interessenvertretern ohne direkten politischen Auftrag. Es geht darum zu analysieren, wie Anliegen und Absichten durchgesetzt werden.

Policy meint die Inhalte und Ergebnisse politischer Auseinandersetzungen. Es geht hierbei darum, Probleme zu lösen und das Zusammenleben in der Gesellschaft zu gestalten. Dabei werden unterschiedliche Interessen und Ziele deutlich.

Aufgaben

1. Lies die unten stehenden Pressemeldung und ordne ein: Was gehört jeweils in den Be- reich von Polity, Politics und Policy?

2. Suche selbst nach passenden Zeitungsartikeln und ordne den Inhalt den drei Kategori- en zu.

Polizeieinsätze an Flughäfen

Bayern greift hart gegen Schulschwänzer durch

Mit einem billigen Flieger einen Tag für Ferienbeginn in den Urlaub zu starten, ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht. Dass in Bayern die Polizei gegen Schulschwänzer ausrückte, sorgte aber auch für Kritik.

„Es stimmt: Die Regeln müssen eingehalten werden. Aber die Polizei einzuschalten ist doch et- was übertrieben“, sagte der Vorsitzende des Bundeselternrats, Stephan Wassmuth, am Dienstag.

Zu Beginn der Pfingstferien hatte die Polizei an Flughäfen in Bayern rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. Alleine in Nürnberg entlarvten Beamte in elf Fäl- len Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, als die Kinder in den Unterricht zu schicken. Am schwäbischen Allgäu Airport nahe Memmingen zählten Polizisten zehn Fälle.

Gegen die Eltern ist bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet worden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält das Vorgehen der Polizei ebenfalls für überzogen. „Generell ist es sinnvoller, mit den Eltern das Gespräch zu suchen“, sagte Ilka Hoffmann von der GEW. „Einen Polizeieinsatz halte ich bei Einzelfällen für eine zu starke Reaktion.“ Dies könne aber bei dauerhafter Abwesenheit eines Kindes – zum Beispiel über mehrere Monate – angebracht sein.

© dpa

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Reihe 19 Verlauf Material S 6

Klausuren Glossar Literatur

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Staatsgewalten und Organe

Zur Herrschaft eines souveränen bzw. unabhängigen Staates gehört das Gewaltmonopol, das heißt die Berechtigung zu verbindlichen Entscheidungen und ihrer Durchsetzung. In demokratischen Staaten ist diese Staatsgewalt normalerweise aufgeteilt.

Es gibt eine horizontale und eine vertikale Gewaltenteilung. Mit der horizontalen Ge- waltenteilung ist die Aufteilung in verschiedene Funktionsbereiche gemeint, mit vertikaler Gewaltenteilung die Aufteilung auf verschiedene Ebenen (Gesamtstaat, Teilstaaten, Regio- nen, Gemeinden). Die vertikale Gewaltenteilung ist besonders in föderalen Staaten wie der Bundesrepublik ausgeprägt.

Die fünf Verfassungsorgane der Bundesrepu- blik ergänzen und kontrollieren sich gegensei- tig. Kein Organ kann eine Entscheidung treffen, ohne dass die anderen in irgendeiner Weise be- teiligt sind. Der Bundespräsident repräsentiert das einzige Verfassungsorgan, das nur aus ei- ner Person besteht.

Aufgaben

1. Schneide die Kästchen zunächst aus. Ordne sie dann in der Tabelle ein. Die dunkel ein- gefärbten Kästchen stehen für die Verfassungsorgane.

2. Überlege mit einem Partner, welche Vor- und Nachteile die Gewaltenteilung hat und durch welche Einflüsse sie bedroht werden kann.

Zusatzaufgabe

Bildet zu jedem Verfassungsorgan eine Gruppe. Recherchiert zu dem jeweiligen Organ unter http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40501/ver- fassungsorgane-und-gewaltenverschraenkung-interaktive-themengrafik.

Notiert die wichtigsten Aufgaben. Beschreibt reihum euer Verfassungsorgan und erarbei- tet dabei das Zusammenspiel aller Organe.

Der Bundesrat steht für die vertikale Gewaltentei- lung in Deutschland.

© iStockphoto/Andreas Weber

Bundespräsident Amtsgerichte Bezirks-/Kreis-/Stadt-/

Gemeinderat Länderparlamente

Bundes- verfassungsgericht

Bundesrat

Länderregierungen Kreis-/Stadt-/Gemeindever-

waltung Gerichte der Länder,

Legislative

(gesetzgebende Gewalt) Exekutive

(vollziehende Gewalt) Judikative

(rechtsprechende Gewalt)

Ebene Bund

Länder Kommunen

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Reihe 19 Verlauf Material S 14

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Grundrechte in unserem Alltag

Grundrechte sind keine Gesetzestexte, die mit unserem Leben nicht viel zu tun haben, sie betreffen uns auch in unserem Alltag. Die Auslegung der Grundrechte ist allerdings gar nicht immer so einfach. Manchmal können sich auch verschiedene Grundrechte gegen- überstehen.

Aufgaben

1. Seht euch den Videoausschnitt aus der Sendung ARD-Wahlarena von 2017 an, in dem ein junger Pfleger sich an Bundeskanzlerin Merkel wendet und dabei Artikel 1 Absatz 1 GG zitiert. Findet ihr den Bezug auf das Grundgesetz angemessen? Diskutiert zu zweit und anschließend im Plenum.

https://www.youtube.com/watch?v=WClqdJSgsok

2. Lies dir die Fallbeispiele genau durch und überlege, welche Grundrechte hier berührt werden.

Lea möchte Kfz-Mechatronikerin werden. Als sie sich in einer Werkstatt vorstellt und fragt, ob sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben kann, sagt der Chef, dass Mäd- chen dort nicht gebraucht werden.

Sven und Alexander filmen einen Mitschüler, stellen das Video ins Internet und schrei- ben dazu persönlich beleidigende Kommentare.

Die Zeichnerin Mia hat ein Plakat für eine Comedyshow angefertigt. Darauf ist eine bekannte Sängerin sehr unvorteilhaft dargestellt. Die Sängerin möchte das Plakat ver- bieten.

Leonie geht mit ihrer Schwester, deren Gesicht durch eine Brandverletzung teilweise entstellt ist, in ein schickes Café. Man bittet die beiden, das Café wieder zu verlassen, weil andere Gäste sich gestört fühlen könnten.

3. Nachdem ihr die Grundrechte kennengelernt habt, überlegt euch: Wie wichtig sind mir diese Rechte? Verteilt euch entsprechend den Aussagen in den vier Ecken des Klassen- raums. Diskutiert anschließend das Meinungsbild.

a Grundrechte sind unverzichtbar für mein Leben und ich bin bereit, auch mit hohem Risiko für sie zu kämpfen.

b Grundrechte sind schon wichtig. Ich würde auch um sie kämpfen, wenn das persönliche Risiko nicht zu hoch ist.

c Grundrechte sind für mich nicht so wichtig. Ich vertraue darauf, dass die Regierenden das Richtige tun.

d Für mich sind Grundrechte eher neben- sächlich. Sie haben mit meinem Leben di- rekt nichts zu tun.

4. Der folgende Fall beschäftigte im Jahr 2006 auch das Bundesverfassungsgericht. Wie würdet ihr urteilen? Diskutiert zunächst in Vierergruppen, dann im Plenum.

Ein von Terroristen entführtes Flugzeug wird während eines Fußballspiels in Richtung des ausverkauften Stadions gelenkt. Darf das Flugzeug abgeschossen werden? Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?

Internetrecherche: Ermittle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luft- sicherheitsgesetz.

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Reihe 19 Verlauf Material S 20

Klausuren Glossar Literatur

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M 11

Der Mensch als Zoon politikon – Lernkontrolle

Du hast dich in den vergangenen Stunden intensiv mit dem Politikbegriff, dem Staatsauf- bau und den Menschen- und Grundrechten auseinandergesetzt. Die Lernkontrolle sollte für dich kein Problem sein.

Aufgaben

1. Analysiere die Karikatur und grenze den Begriff „Demokratie“ von „Autokratie“ ab.

2. Verfasse einen kurzen Lexikonartikel zum Thema „Menschen- und Bürgerrechte“. Gib jeweils ein Beispiel an.

3. Beurteile jeweils, ob ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt und gegen welches Grundrecht verstoßen wird.

Fall 1: Die Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse des Schiller-Gymnasiums werden während der Wintersport-Woche jeden Tag um 22:00 Uhr auf das Zimmer geschickt.

Es gilt absolute Bettruhe.

Fall 2: Ein gefasster Entführer gibt den Ort seines Entführungsopfers nicht preis. Es besteht noch Hoffnung, die entführte Person lebend zu finden, die Zeit wird jedoch langsam knapp. Der Kriminalbeamte droht mit Folter, falls der mutmaßliche Täter seine Aussage weiterhin verweigert.

Fall 3: Eine Ärztestelle in einem angesehenen Krankenhaus ist ausgeschrieben. Es gibt zwei Bewerberinnen. Frau S. hat bereits eine einjährige Tochter, Frau L. ist Sing- le, hat im Bewerbungsgespräch aber angegeben, dass sie sich in den nächsten Jah- ren auch einmal eine Familie vorstellen könnte. Beide erhalten eine Absage mit der Begründung, dass man die Stelle möglichst dauerhaft besetzen möchte.

aus: Gegen den Strich. Karikaturen zu zehn Themen, Heft 3/4 2005, hrsg v. Landeszentrale für politi- sche Bildung Baden-Württemberg: Stuttgart 2005, S. 37, Zeichnung von Holger Appenzeller.

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