• Keine Ergebnisse gefunden

Information zur Untersuchung im Bereich der Grollander Ochtum

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Information zur Untersuchung im Bereich der Grollander Ochtum"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bei einer Untersuchung der Oberflächengewässer im Grolland wurde festgestellt, dass das Wasser der Grollander Ochtum deutlich erhöhte PFC-Gehalte aufweist.

Davon ausgehend ist in einem etwa 80 m breiten Streifen östlich und nordöstlich der Grollander Ochtum auch das Grundwasser durch PFC beeinflusst.

Im April 2020 wurden der Deichverband und die Vorstände der an die Grollander Ochtum angrenzenden Kleingartenvereine folgendermaßen über die

Grundwassersituation informiert und gebeten, die Information an die betroffenen Mitglieder weiterzugeben.:

Bei Untersuchungen in den Jahren 2019 und 2020 wurde festgestellt, dass das Grundwasser in der Nähe der Grollander Ochtum PFC-Belastungen bis zum GFS- Wert (0,1 µg/l) und darüber aufweist.

Gartenbrunnen östlich bzw. nordöstlich der Grollander Ochtum, die sich näher als 80 m an der Grollander Ochtum befinden, sollten vorsorglich so weit möglich nur dann zur Bewässerung genutzt werden, sofern keine andere Bewässerungs- möglichkeit zur Verfügung steht.

Da es für PFC außer dem Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) keine Grenz- oder Prüfwerte für das Grundwasser gibt, und auch das Gesundheitsressort noch

keinen Wert für die gefahrlose Nutzung für die Gartenbewässerung festlegen konnte, wurde diese Empfehlung ausgesprochen.

Es ist zwar bei der Nutzung nicht von einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit z.B. durch Hautkontakt auszugehen, aber Unter- suchungen haben gezeigt, dass durch eine wiederholte Bewässerung

Verlagerungen der PFC in den Boden stattfinden. Somit kann grundsätzlich auch eine Aufnahme durch Nutzpflanzen erfolgen.

Weitere Informationen zu PFC können Sie dieser Seite entnehmen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/boden_und_altlasten/verunreinigungen _durch_schaumloeschmittel_im_bereich_bremer_flughafen_und_grolland-98443

Für Fragen zum Grundwasser wenden Sie sich bitte an

die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Herrn Harald Bethke, Tel: 361 59403 E-Mail: harald.bethke@umwelt.bremen.de

Für Fragen zu den Oberflächengewässern wenden Sie sich bitte an

die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Herrn Johannes Budde, Tel: 361 5603 E-Mail: johannes.budde@umwelt.bremen.de

Für Fragen zum Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an

das Gesundheitsamt Bremen

Frau Sabine Luther Tel: 361 7510 E-Mail: sabine.luther@geundheitsamt.bremen.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese Verordnung, die Übersichtskarte und die beigefügten Lagepläne werden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -Obere Wasserbehörde- aufbewahrt und können dort während

Für die Entscheidung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war bezüglich der Planänderung nach § 9 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3

Die Gehalte liegen somit sehr niedrig (für PFOS z. um Faktor 100-10000 unter den Ergebnissen für Fische aus der Ochtum); die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Analytik

bremischen Abschnitte der Ochtum und der angeschlossenen Gewässer aufgrund der außergewöhnlich starken Belastung des Oberflächengewässers und der untersuchten Fische

Bedingt durch den Ersatzneubau der Überführung der BAB 1 ist das vorhandene LWL-Kabel im Bereich der Widerlagerbaugru- ben bauzeitlich zu sichern und ggf. Das LWL-Kabel wird

Ersatzneubau der Brücke über die

Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben das FFH-Gebiet „Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke“ (DE 2817-331) in seinen für die

5 BremWG kann die obere Wasserbehörde, also der Se- nator für Umwelt, Bau und Verkehr (vgl. 3 BremWG), in Fällen, in denen die- selbe Sache (auch) die Zuständigkeit einer Behörde