• Keine Ergebnisse gefunden

Urteile der Berufsgerichte für Heilberufe Ärzte im Freistaat SachsenSeminar für PraxisgründerIn eigener Sache

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Urteile der Berufsgerichte für Heilberufe Ärzte im Freistaat SachsenSeminar für PraxisgründerIn eigener Sache"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

424 Ärzteblatt Sachsen 9/2001

Mitteilung der Geschäftsstelle Mitteilungen der KVS

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksstelle Dresden und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Filiale Dres- den veranstalten gemeinsam ein Seminar für Praxisgründer.

Das Seminar will niederlassungswilligen Ärzten die notwendigen Kenntnisse über die wirtschaftlichen und rechtlichen An- forderungen des „Wirtschaftsunternehmens Arztpraxis“ vermitteln.

Themenschwerpunkte:

• Prinzipien wirtschaftlichen Verhaltens

• Welche Investitionen sind wirtschaft- lich sinnvoll?

• Computergestütztes Planungspro- gramm: INKO – der erforderliche Mindestumsatz

• Notwendigkeit einer Kostenanalyse

• Praxisübernahme: Vor- und Nachteile – der angemessene Kaufpreis

• Klassische und neue Kooperations- formen (Grundlagen)

• Gemeinschaftspraxis/Praxisgemein- schaft/Job-sharing

• „Heilberufler-GmbH“ und „Kosten- GmbH“

• Partnerschaftsgesellschaft

• Materieller und ideeller Praxiswert

• Die laufenden Kosten einer Praxis

• Die richtige Abschreibungsstrategie

• Arbeits- und Mietverträge (auch mit nahen Angehörigen)

• Die richtige Finanzierung der Praxis

• Steuerliche Gestaltungen bei der Fi- nanzierung

• Praxisräume: Mieten oder Kaufen

• Steuerersparnisse vor und während der Praxisgründung

Das Seminar findet statt am 24. Novem- ber 2001, von 10.00 bis 17.00 Uhr im Haus der Kassenzahnärztlichen Vereini- gung Sachsen, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden. Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 DM. Anmeldungen sind bitte bis zum 15. 10. 2001 zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Bezirksstelle Dresden

Abteilung Sicherstellung PF 10 06 41

01076 Dresden

Telefonische Rückfragen bitte unter (03 51) 8 82 83 10.

Wie im Ärzteblatt Sachsen, Heft 10/2000, Seite 457, angekündigt, sollen unter die- ser Rubrik Urteile der Sächsischen Heil- berufsgerichte zur Unterrichtung der Ärzte besprochen werden.

Im Folgenden werden zwei Sachverhalte wegen der unterbliebenen Anmeldung bei der Sächsischen Landesärztekam- mer bei gleichzeitiger Missachtung der Vorlagepflicht der Berufsurkunden sowie damit verbundener Nichtäuße- rung gegenüber der Sächsischen Landes- ärztekammer dargestellt.

Ein in Sachsen tätiger Arzt und somit Kam- mermitglied bei der Sächsischen Landes- ärztekammer unterließ es trotz zirka 16 schriftlicher und wiederholter telefoni-

scher Anforderungen von Mitarbeitern der Sächsischen Landesärztekammer und der Kreisärztekammer, die bei der Sächsischen Landesärztekammer für eine Anmeldung pflichtgemäßen Anga- ben zu machen. Gleichfalls unterließ er es, der Sächsischen Landesärztekammer die Berufsurkunden (ärztliche Approba- tion und weitere Anerkennungen) vorzu- legen. In einigen Telefonaten sagte das Kammermitglied die Vorlage der Unter- lagen zu. Ein diesbezügliches Ordnungs- widrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße blieb erfolglos. Im darauffolgenden vor- bereitenden berufsrechtlichen Verfahren der Sächsischen Landesärztekammer äußerte sich das Kammermitglied nicht.

Aus diesem Grunde stellte der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer

beim Berufsgericht den Antrag auf Ein- leitung eines berufsgerichtlichen Verfah- rens und beantragte für den ersten Kom- plex (unterbliebene Anmeldung) die Ver- hängung eines Verweises sowie hinsicht- lich der Nichtäußerung gegenüber der Sächsischen Landesärztekammer eine Geldbuße von in Höhe von 8.000,00 DM.

Das Berufsgericht folgte dem Antrag der Sächsischen Landesärztekammer und verurteilte das Mitglied rechtskräftig.

In einem ähnlich gelagerten Fall ver- hängte das Berufsgericht ebenfalls einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 10.000,00 DM.

Assessorin Iris Glowik Juristische Geschäftsführerin

Urteile der Berufsgerichte für Heilberufe Ärzte

im Freistaat Sachsen

Seminar für Praxisgründer

In eigener Sache

Die Sächsische Landesärztekammer gibt bekannt, dass ab 3. September 2001 Herr Knut Köhler M. A. seine Tätigkeit als Referent für Presse- und Öffentlich- keitsarbeit bei der Sächsischen Landes- ärztekammer aufnimmt.

Herr Köhler steht Ihnen als Ansprech- partner unter folgender Anschrift gern zur Verfügung:

Herr Knut Köhler M. A.

Sächsische Landesärztekammer Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schützenhöhe 16 01099 Dresden

Telefon:(03 51) 8 26 73 50 Telefax: (03 51) 8 26 73 52 E-mail: dresden@slaek.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn der Wild Maa beim Kleinen Klingental vom Vogel Gryff und Leu begrüsst wird, freut sich alt und jung und wohl nur wenige der Zuschauer sind sich bewusst, dass

Mit grossem Vergnügen, liebe Leserin, lieber Leser, stelle ich Ihnen heute den Seniorentreffpunkt Kaserne vor, wo Annemarie Fischer und Mathis Anklin Tag für Tag ihre Gäste

In Basel war es Fritz Keller, der die Not älterer Menschen erkannte und die hiesige Pro Senectute gründete.. Fritz Keller wurde am 7.8.1856 Mülheim im Kanton

Unsere Mitarbeiterinnen suchen Kursleiterinnen und Kursleiter, die für ihre Aufgabe mit älteren Menschen besonders geeignet sind und entsprechend geschult werden, die wissen, dass

Die Menschen im AHV-Alter sind eine zu grosse und auch zu selbstbewusste Gruppierung, um nicht selber einen Solidaritätsbeitrag für die eigene Generation leisten zu wollen.. Wir von

Es versteht sich fast von selbst, dass Daniel Riesen, bedingt durch seine Tätigkeit, sich auch für grundsätzliche Fragen des Wohnens im Alter interessiert und sich auf

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen.. Dies gilt auch für

Wenn sich Leute über 60 entschliessen, neues Wissen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse aufzufrischen, für eine Institution wie Pro Senectute eine Verpflichtung, den