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Änd. VwV Ermächtigung zu Verwarnungen

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Academic year: 2022

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1.

2.

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Ermächtigung zu Verwarnungen

Vom 9. September 2020

I.

Ziffer I der VwV Ermächtigung zu Verwarnungen vom 1. August 2019 (SächsABl. S. 1206), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:

Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Ermächtigung beschränkt sich auf Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 des

Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sowie auf Ordnungswidrigkeiten nach § 7 des

Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 336 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.“

Der folgende Satz wird angefügt:

„Gleiches gilt für entsprechende Bestimmungen im Bereich der Binnenschifffahrt. Hierzu wird auf die Bestimmungen des Buß- und Verwarngeldkataloges Binnen- und Seeschifffahrt (BVKatBin-See) vom 1. Juli 2015 (VkBl. S. 615; CD-R C 8350), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 15. Januar 2020 (VkBl. S. 67) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.“

II.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. September 2020

Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller

Änd. VwV Ermächtigung zu Verwarnungen

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 25.09.2020 Seite 1 von 1

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