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Einladung und Tagesordnung zur 26. Sitzung des Beirates am 23.11.2021

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Academic year: 2022

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Ortsamt Burglesum Oberreihe 2 28717 Bremen

Fahrstuhl an der Stirn- seite des Gebäudes

Bus- Haltestelle Lesum / Kirche

F (0421) 3 61 7110 E-Mail Office@

oaburglesum.bremen.de

Öffnungszeiten

montags-donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Ortsamt Burglesum

Freie

Hansestadt Bremen

Ortsamt Burglesum Oberreihe 2 28717 Bremen

An die

Mitglieder des Beirates Burglesum

Nachrichtlich an Senatskanzlei (SK)

Auskunft erteilt Frau Sabine Tietjen T (04 21) 3 61 7101 F (04 21) 4 96 7101 E-Mail

sabine.tietjen

@oaburglesum.bremen.de Internet:

www.ortsamt-burglesum.

bremen.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 10

Bremen, 15. November 2021

Febr

Einladung zur Sitzung des Beirates Burglesum

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur öffentlichen, gemeinsamen 26. Sitzung des XX. Beirats Burglesum am

D i e n s t a g , d e n 2 3 . N o v e m b e r 2 0 2 1 u m 1 9 : 0 0 U h r im Forum des Schulzentrums der Sekundarstufe II an der Bördestraße,

Bördestraße 10, 28717 Bremen laden wir Sie herzlich ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1 Begrüßung, Beschluss über die Sitzungsleitung und Genehmigung der Tages- ordnung

TOP 2 Erläuterung des Ablaufs der Beiratssitzung zur Wahl der Ortsamtsleitung TOP 3 Bestimmung einer Zählkommission

TOP 4 Vorstellung und Befragung der Bewerber*innen Pause

TOP 5 Wahl einer neuen Ortsamtsleitung durch den Beirat

TOP 6 Feststellung des Wahlergebnisses durch die Zählkommission TOP 7 Abschluss

(2)

Hinweis: Die Sitzung findet als Präsenzsitzung statt.

Bitte beachten Sie, dass zur Verringerung des derzeitigen Infektionsrisikos folgende Maßnahmen und Hinweise für die Sitzung gelten:

1. Für die bessere Planbarkeit der Sitzung bitten wir Sie, sich im Ortsamt Burglesum unter der Telefonnummer 361-7110 oder unter office@oaburglesum.bremen.de anzumelden.

2. Die grundsätzlichen allgemeinen Infektionsschutzbestimmungen sind einzuhalten.

3. Bitte kommen Sie nur zur Sitzung, wenn Sie gesund sind und bleiben Sie Zuhause, wenn Sie unter einer akuten Erkältungskrankheit leiden.

4. Vor dem Betreten des Veranstaltungsraumes ist jede Person verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel wird durch das Ortsamt bereitgestellt.

5. Es gilt die 3-G-Regelung. Die Innenräume des Schulzentrums dürfen zum Besuch einer Beirats- bzw. Ausschusssitzung nur von Personen betreten werden, die über einen der fol- genden Nachweise verfügen:

- Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Der abschließende Impftermin muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Geimpfte müssen einen Impfpass oder einen ent- sprechenden QR-Code, Genesene eine ordnungsgemäße ärztliche Bestätigung vorle- gen.

- Nachweis einer nicht mehr als sechs Monate nach dem Ende der Absonderungspflicht zurückliegenden Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

- Nachweis eines negativen Corona-Tests. Anerkannt als Nachweis für einen negativen Corona-Test wird ein durch ein Testzentrum ausgestelltes Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Personen, die keinen der genannten Nachweise erbringen können, wird der Zutritt zu den Innenräumen des Schulzentrums nicht gestattet.

6. Die Einhaltung des Mindestabstandes und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen- Schutzes werden empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Sabine Tietjen

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