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Mitteilungsformular für die separate Abrechnung spezifischer Marken CO2

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Sektion Energieeffizienter Verkehr

Oktober 2020

Mitteilungsformular für die separate Abrechnung spezifischer Marken CO

2

-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichten Sattelschlepper

Das Mitteilungsformular ist in einfacher Ausführung inkl. Beilagen per Post sowie in elektronischer Form (PDF) an das BFE zu senden.

Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet.

Wir bitten Sie, die geforderten Angaben direkt in die zur Verfügung stehenden Rubriken zu schreiben.

Eingereichte Anträge werden vertraulich behandelt.

Mitteilung über die separate Abrechnung spezifischer Marken von Lieferwagen und leichten Sat- telschlepper für das Jahr 2021 gemäss Art. 28, Abs. 3 der Verordnung über die Reduktion der CO2- Emissionen von Personenwagen sowie Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (SR 641.711).

Will der Importeur eine Marke von Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper separat mit

Kleinherstellerziel abrechnen, so muss er dies dem BFE vor dem erstmaligen Inverkehrsetzen des ersten Fahrzeuges im betreffenden Referenzjahr mitteilen. Ohne entsprechende Mitteilung

berücksichtigt das BFE keine Kleinherstellerziele. Massgebend für die Abrechnungsart separater Neuwagenflotten, als Grossimporteur über die Flotte oder als Kleinimporteur nach Einzelfahrzeugen, ist nebst dem Importeurstatus die Gesamtanzahl immatrikulierter Neuwagen des Importeurs,

unabhängig von der Anzahl in den einzelnen Neuwagenflotten (SR 641.711, Art. 28, Abs. 3). Die Abrechnungsart ist damit für jede Neuwagenflotte des Importeurs dieselbe.

Gesuchsteller

Firma Rechtsform

Verantwortliche Person Name Vorname

Strasse Nr.

PLZ Ort

Telefon Mobiltelefon E-Mail Website

Ist ein Typengenehmigungsinhaber-Code vorhanden (Feld 90 auf Form. 13.20A)?

Ja Nein

Bitte den TG-Inhabercode angeben ASTRA trägt hier den neuen Code ein

(2)

Liste der separat abzurechnenden Marken von Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper

Ausschliesslich für Marken von Herstellern, denen gemäss Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 510/2011 eine Ausnahme gewährt wird. Siehe Liste unter www.bfe.admin.ch/auto-co2

Einverständniserklärung

Ort Datum

Funktion der unterzeichnenden Person/en Name/n in Blockschrift

Firmenstempel / Unterschrift/en

Das Mitteilungsformular ist in einfacher Ausführung per Post sowie in elektroni- scher Form (PDF) zu senden an:

Bundesamt für Energie BFE Sektion Energieeffizienter Verkehr

Dominique Jean-Baptiste

Pulverstrasse 13, CH-3063 Ittigen, Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 058 469 30 94 / E-Mail: dominique.jean-baptiste@bfe.admin.ch

Referenzen

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