• Keine Ergebnisse gefunden

Stadtverwaltung erinnert an Ausweispflicht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stadtverwaltung erinnert an Ausweispflicht"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

24.04.2015

Stadtverwaltung erinnert an Ausweispflicht

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist darauf hin, dass es Pflicht ist, ein gültiges Ausweisdokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses zu besitzen. Nach Paragraf 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes sind Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Dies gewährleistet, dass die Pflicht zur Vorlage des Dokumentes gegenüber einer Behörde, die berechtigt ist, die Identität festzustellen, erfüllt werden kann.

Wer trotz Ausweispflicht keinen Ausweis besitzt handelt ordnungswidrig. Die

Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine aktuelle Prüfung des Bereichs Bürgerdienste hat ergeben, dass derzeit 3.600 Personen in Ludwigshafen kein gültiges Ausweisdokument besitzen. Bei 500 Personen davon ist das Personaldokument in den letzten drei Monaten, in den übrigen Fällen bereits noch länger abgelaufen.

Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die Geltungsdauer ihrer Ausweisdokumente zu prüfen und gegebenenfalls zügig ein neues Dokument zu beantragen.

Bis Ende Mai 2015 können Personen, die kein gültiges Ausweisdokument besitzen, die

Dokumente noch ohne Verwarnungsgeld beantragen. Danach wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro erhoben, wenn das Personaldokument zwischen einem Monat und sechs Monaten

abgelaufen ist beziehungsweise von 40 Euro, wenn das Personaldokument über sechs Monate bis zu einem Jahr abgelaufen ist. Ist eine Person über ein Jahr ohne ein gültiges

Ausweisdokument wird ein Bußgeld von 100 Euro erhoben.

Personaldokumente wie Reisepass oder Personalausweis können in den vier Bürgerbüros in Ludwigshafen, im Rathaus, in Oggersheim, in Oppau und im Gebäude des

Straßenverkehrsamtes beantragt werden. Mitzubringen sind ein biometrisches Lichtbild und das bisherige Ausweisdokument. Das Lichtbild kann auch im Bürgerbüro im Rathaus in der Fotokabine erstellt werden Der Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro; der Reisepass kostet 59 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro.

Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten und den Öffnungszeiten der vier Bürgerbüros gibt es auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de unter dem Menüpunkt "Bürgernah" bei "Bürgerservice" in der Rubrik "Dienstleistungen A-Z, Ausweis- Personalausweis oder Ausweis-Reisepass".

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Nowcast für das erste Quartal 2021 bewegte sich seit Anfang Oktober in engen Grenzen zwischen +1,0 % und +2,0 %, abgesehen von einer Schwäche phase Mitte Oktober, bedingt

Unter dem Strich führe dies dazu, so Köhler, dass an- stelle des kalkulatorischen Arzt- lohns von etwa 105 000 Euro pro Jahr aufgrund des Orientierungs- werts nur mit rund 72 000

Aber auch diese Aufgaben unterliegen einer stän- digen kritischen Prüfung, ob Kosten und Leistungen durch den effizienten Einsatz von Personal, durch Leistungsbündelungen oder

Die Bearbeitung dieser Leistung umfasst alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Passangelegenheiten stehen. Dies beinhaltet ein sehr hete-

Inhaltlich umfasst sie insbesondere die gärtnerische, handwerkliche und bau- liche Unterhaltung der Flächen und Ausstattungen (Bänke, Absperrungen etc.). Darüber hinaus