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Jahresbericht des Landesjustizprüfungsamtes im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2016

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des Landesjustizprüfungsamtes

im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

für das Jahr 2016

Bek. des MJ vom 5.7.2017 - 2224 - PA.674/2017

Das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen- Anhalt führt die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung, die erste juristische Prüfung und die zweite juristische Staatsprüfung durch. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der im Jahr 2016 abgeschlossenen Prüfungen.

Kapitel 1

Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung und erste juristische Prüfung

Abschnitt 1

Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung

1. Teilnehmerzahl

Aus dem Jahr 2015 waren in der Prüfung verblieben: 107 Rechtskandidaten

Im Jahr 2016 wurden zugelassen: 281 Rechtskandidaten

davon haben zurückgezogen: - 68 Rechtskandidaten

zusammen: 320 Rechtskandidaten

Durchgeführte Prüfungsverfahren: 320 Rechtskandidaten

In der Prüfung verbleiben (Prüfungsende Januar 2017): 108 Rechtskandidaten Abgeschlossene Prüfungsverfahren in 2016 212

Der Prüfungsdurchgang 2/2016 konnte erst im Januar 2017 mit der Abnahme der mündlichen Prüfungen beendet werden. Daher sind mit Ende des Kalenderjahres 2016 noch 108 Prüflinge im Verfahren verblieben.

(2)

2. Ergebnisse

2.1 Gesamtübersicht der geprüften Kandidaten

Anzahl v. H.

insgesamt 212 100,00

bestanden 161 75,94

nicht bestanden 51 24,06

2.2 Verteilung der Gesamtergebnisse

Frauen Männer

Anzahl v. H. Anzahl v. H.

insgesamt 124 58,49 88 41,51 bestanden 85 68,55 76 86,35 nicht bestanden 39 31,45 12 13,54

2.3 Ergebnisse im Freiversuch, bei Notenverbesserern und Wiederholern

Freiversuch Notenverbesserer Wiederholer Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.

insgesamt 113 53,30 24 11,32 16 7,55

bestanden 96 84,96 22 91,67 9 56,25

nicht bestanden 17 15,04 2 8,33 7 43,75

Die Misserfolgsquote bei den Kandidaten im Freiversuch ist auf 15,04 v. H. weiter gefallen (Vorjahr: 24,66 v. H.).

(3)

2.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

Von den 212 geprüften Kandidaten haben

bestanden Gesamt Frauen Freiversuch Notenverbesserer Wiederholer mit der Note An- v. H. An- v. H. An- v. H. An- v. H. An- v. H.

zahl zahl zahl zahl zahl

sehr gut 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00

gut 7 3,30 0 0,00 7 6,19 0 0,00 0 0,00

vollbefriedi- gend

34 16,04 15 12,10 24 21,24 5 20,83 0 0,00

befriedigend 79 37,26 41 33,06 46 40,71 12 50,00 1 6,25 ausreichend 41 19,34 29 23,39 19 16,81 5 20,83 8 50,00

nicht bestan- Gesamt Frauen Freiversuch Notenverbesserer Wiederholer den

Prüfungsteil An- v. H. An- v. H. An- v. H. An- v. H. An- v. H.

zahl zahl zahl zahl zahl

schriftlich 51 24,06 39 31,45 17 15,04 2 8,33 7 43,75

mündlich 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00

Der Anteil der Prädikatsnoten „gut“ und „vollbefriedigend“ lag bei den Frauen bei 12,10 v. H. und bei den Männern bei 29,55 v. H. Die Note „befriedigend“ konnten bei den Frauen 33,06 v. H. und bei den Männern 43,18 v. H. und die Note „ausreichend“ bei den Frauen 23,39 v. H. und bei den Männern 13,64 v. H. erreichen.

Bei den Kandidaten im Freiversuch lag der Anteil der Prädikatsnoten bei 27,43 v. H.; hier konnten 40,71 v. H. die Note „befriedigend“ und 16,81 v. H. die Note „ausreichend“ erreichen.

Von den 22 erfolgreich geprüften Kandidaten zur Notenverbesserung haben 8 eine höhere Notenstufe als im Frei- oder Erstversuch erzielt, 9 weitere Kandidaten verbesserten immerhin ihre Punktzahl innerhalb der in der früheren Prüfung erreichten Notenstufe. Damit haben 17 der insgesamt 24 zur Prüfung zur Notenverbesserung angetretenen Kandidaten ihr Ziel erreicht.

Zwei Prüflinge haben nach der schriftlichen Prüfung nicht bestanden.

(4)

3. Studienzeit

Von den 212 geprüften Rechtskandidaten haben sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung gemeldet nach:

Anzahl der Semester Anzahl der Kandidaten v. H.

6 1 0,47

7 13 6,13

8 102 48,11

9 15 7,08

10 26 12,26

11 18 8,49

12 12 5,67

13 6 2,83

14 5 2,36

15 4 1,89

16 und mehr 10 4,71

Die durchschnittliche Semesterzahl liegt:

a) bei den Kandidaten, die sich erstmals zur Prüfung gemeldet (Freiversuch sowie Erstversuch) und bestanden haben, bei 9,10 Semestern und

b) bei allen geprüften Kandidaten (einschließlich der Wiederholer) bei 9,82 Semestern.

Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Verteilung Anzahl der Studiensemester Rechtskandidaten

Notenstufen 6 7 8 9 10 11 und mehr Gesamtzahl

sehr gut 0 0 0 0 0 0 0

gut 0 3 4 0 0 0 7

vollbefriedigend 0 2 22 5 0 5 34

befriedigend 1 5 43 3 8 19 79

ausreichend 0 3 17 1 6 14 41

nicht bestanden 0 0 16 6 12 17 51

Gesamt 1 13 102 15 26 55 212

(5)

Die Durchschnittspunktzahl beträgt:

a) bei den Kandidaten, die die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung erstmalig bestanden haben (Freiversuch sowie Erstversuch), 7,89 Punkte.

b) bei allen Kandidaten (einschließlich der Wiederholer) 7,72 Punkte.

Die Misserfolgsquote im Berichtszeitraum liegt bei 24,06 v. H. (Vorjahr 2015: 28,74 v. H.).

Die Durchschnittspunktzahl aller erfolgreichen Kandidaten beträgt 7,72 Punkte (befriedigend).

Im Vorjahr betrug die Durchschnittspunktzahl 7,36 Punkte (befriedigend).

Wiederholt geprüft wurden insgesamt 16 Kandidaten, wovon 7 Kandidaten endgültig gescheitert sind.

Abschnitt 2 Erste juristische Prüfung

Im Jahr 2016 haben insgesamt 146 Absolventen beide Teile der ersten juristischen Prüfung erfolgreich beendet. Sie erzielten dabei folgende Prüfungsgesamtnoten:

sehr gut 1

gut 9

vollbefriedigend 45

befriedigend 61

ausreichend 30

Damit haben 37,67 v. H. der Absolventen des Jahres 2016 (Vorjahr: 35,58 v. H.) in der ersten juristischen Prüfung ein Prädikatsexamen erreicht. Die Durchschnittspunktzahl der Absolventen beträgt 8,44 Punkte (Note befriedigend), im Vorjahr: 8,10 Punkte (Note befriedigend).

(6)

Kapitel 2

Zweite juristische Staatsprüfung

1. Teilnehmerzahl

In den im Jahr 2016 durchgeführten Terminen zur zweiten juristischen Staatsprüfung wurden insgesamt 85 Kandidaten, darunter 57 Referendarinnen, geprüft. Im Berichtszeitraum ist die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Vorjahr (91 Kandidaten) leicht gesunken.

Aus dem Jahr 2015 waren in der Prüfung verblieben: 40 Rechtskandidaten

Im Jahr 2016 wurden zugelassen: 84 Rechtskandidaten

zusammen: 124 Rechtskandidaten

Durchgeführte Prüfungsverfahren: 85 Rechtskandidaten

In der Prüfung verblieben 39 Rechtskandidaten

(Prüfungsende Januar/März 2017)

2. Ergebnisse

2.1 Gesamtübersicht der geprüften Kandidaten

Anzahl v. H.

insgesamt 85 100,00

bestanden 69 81,18

nicht bestanden 16 18,82

2.2 Verteilung der Gesamtergebnisse

Verteilung Frauen Männer Notenverbesserer Wiederholer

Teilnehmer Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.

insgesamt 57 67,06 28 32,94 11 12,94 15 17,65

bestanden 47 82,46 22 78,57 11 100,00 12 80,00

nicht bestanden 10 17,54 6 21,43 0 0,00 3 20,00

Im Berichtszeitraum ist die Nichtbestehensquote der Frauen doch deutlich niedriger als die der

(7)

2.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

Von den 85 geprüften Kandidaten haben

Verteilung Gesamt Frauen Notenverbesserer Wiederholer

bestanden der Note

mit Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.

sehr gut 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00

gut 1 1,18 1 1,75 0 0,00 0 0,00

vollbefriedigend 11 12,94 4 7,02 2 18,18 0 0,00

befriedigend 34 40,00 26 45,61 6 54,55 6 40,00

ausreichend 23 27,06 16 28,07 3 27,27 6 40,00

Verteilung Gesamt Frauen Notenverbesserer Wiederholer

nicht bestanden Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.

schriftlich 16 18,82 10 17,54 0 0,00 3 20,00

mündlich 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0

Der Anteil der Prädikatsnoten „gut“ und „vollbefriedigend“ lag bei den Frauen bei 8,77 v. H., bei den Männern bei 25,00 v. H. Die Noten „befriedigend“ und „ausreichend“ haben bei den Frauen 73,68 v. H. und bei den Männern 53,57 v. H. erreicht.

Von den 11 geprüften Kandidaten zur Notenverbesserung haben 10 Kandidaten eine höhere Notenstufe als im Erstversuch erzielt, ein Kandidat konnte keine Verbesserung seiner Punktzahl innerhalb der in der früheren Prüfung erreichten Notenstufe erzielen. Damit hat lediglich einer der zur Prüfung zur Notenverbesserung angetretenen Kandidaten sein Ziel nicht erreicht.

Der Prädikatsanteil ist mit 14,12 v. H. im Berichtszeitraum leicht über den Wert des Vorjahres (13,19 v. H.) gestiegen. Die Misserfolgsquote liegt mit 18,82 v. H. diesmal höher als im Vorjahr (2015: 16,48 v. H.).

Die Durchschnittspunktzahl aller erfolgreichen Kandidaten ist auf 7,24 Punkte (Note befriedigend) erneut gestiegen. Im Vorjahr betrug die Durchschnittspunktzahl 7,10 Punkte (Note befriedigend).

Wiederholt geprüft wurden insgesamt 15 Kandidaten (davon 10 Frauen). Hiervon sind 3 Kandidaten (davon 2 Frauen) endgültig gescheitert.

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Kapitel 3 Rechtsbehelfe

1. Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung

Im Jahr 2016 legten 13 Kandidaten (davon sechs Frauen), also lediglich 6,13 v. H. der 212 Geprüften, Widerspruch gegen das Ergebnis ihrer staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung ein. Damit ist die Anfechtungsquote auch im Vergleich zu früheren Jahren (2015: 4,19 v.H.; 2014: 3,62 v. H.; 2013: 4,88 v. H.; 2012: 6,40 v. H) nach wie vor auf einem erfreulich niedrigen Niveau geblieben. Sieben Kandidaten gingen gegen ihr Nichtbestehen vor, davon zwei Prüflinge nach Freiversuch, drei im Erstversuch und zwei in der Wiederholungs- prüfung. Sechs Kandidaten wollten mit ihren Widerspruchsverfahren eine Notenverbesserung erreichen.

10 dieser Rechtsbehelfsverfahren konnten noch im Berichtsjahr abgeschlossen werden; davon acht bestandskräftig. In zwei Fällen verfolgen die Prüflinge ihre Begehren mit verwaltungs- gerichtlichen Klagen weiter, über die bislang noch nicht entschieden wurdet. Es ergingen sechs zurückweisende Widerspruchsbescheide; zwei Rechtsbehelfen wurde stattgegeben und zwei Widersprüche wurden zurückgenommen.

Zwei der drei verbliebenen Verfahren wurden in der ersten Jahreshälfte 2016, ebenfalls durch zurückweisende Widerspruchsbescheide, die in einem Fall noch nicht bestandskräftig sind, beendet.

Abgeschlossen wurden auch die beiden noch aus dem Vorjahr 2015 anhängigen Widerspruchs- verfahren; hier ergingen ein zurückweisender Widerspruchsbescheid und ein Teilabhilfe- bescheid. Über die gegen letzteren im Berichtsjahr erhobene verwaltungsgerichtliche Klage ist noch nicht entschieden.

2. Zweite juristische Staatsprüfung

Die Zahl der Rechtsbehelfe gegen die Prüfungsergebnisse in der zweiten juristischen Staats- prüfung ist auch im Berichtszeitraum 2016 auf einem noch recht niedrigen Niveau geblieben. Die Tendenz aus den Vorjahren hat sich damit weiter verfestigt. Es wurden lediglich acht Wider- sprüche (von fünf Frauen und drei Männern) gegen Prüfungsbescheide eingelegt, mit dem sich die Prüflinge in sechs Fällen gegen ihr erstmaliges (dreimal) bzw. endgültiges (ebenfalls dreimal) Nichtbestehen der Prüfung wendeten und in zwei Fällen eine bessere Note erstrebten.

(9)

Damit waren 9,4 v. H. der im Jahr 2016 geprüften 85 Referendarinnen und Referendare mit den Ergebnissen ihrer Staatsprüfung nicht einverstanden (zum Vergleich: 2015: nur 1,1 %;

2014: 8,05 v. H.; 2013: 7,61 v. H.; 2012: 11,53 v. H.). Fünf dieser Widerspruchsverfahren

konnten im Berichtsjahr beendet werden, alle bestandskräftig. Es ergingen zwei zurückweisende Widerspruchsbescheide; einem Rechtsbehelf wurde stattgegeben und zwei Widersprüche wurden zurückgenommen.

Abgeschlossen wurde auch das zu Beginn des Berichtsjahres noch aus dem Vorjahr 2014 anhängige verwaltungsgerichtliche Streitverfahren. Es endete Anfang 2016 mit der Fortsetzung des Prüfungsverfahrens und der Verpflichtung zur Neubewertung einer Prüfungsklausur. Die zwischenzeitlich durchgeführte Neubewertung hat kein für den Prüfling besseres Prüfungs- ergebnis ergeben; er ist nun bestandskräftig endgültig gescheitert.

Verwaltungsgerichtliche Streitverfahren gegen Prüfungsentscheidungen waren Ende 2016 damit nicht mehr rechtshängig.

3. Fazit

Die - im Vergleich zu früheren Jahren - auch im Berichtsjahr auf einem recht niedrigen Niveau gebliebene Zahl der Rechtsbehelfe weist erneut eine erfreulich große Akzeptanz der Prüfungs- entscheidungen nach.

Kapitel 4

Sprachliche Gleichstellung

Personenbezeichnungen in der Bekanntmachung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Herausgeber:

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Landesjustizprüfungsamt Klewitzstr. 4

39112 Magdeburg Telefon: 0391 5675000 Fax:0391 5675024

E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de Web: www.ljpa.sachsen-anhalt.de

im Juli 2017

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