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Durchlässigkeit durch internationale Kooperationen: Franchising von Hochschulen

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Academic year: 2022

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Durchlässigkeit durch internationale Kooperationen:

Franchising von Hochschulen

Britta Leusing

Universität Flensburg, Universität der Bundeswehr Hamburg ANKOM-Abschlusstagung

23.+24.05.2011, Berlin

(2)

1. Anrechnungsbeschlüsse der KMK (2002, 2008)

Maximale Anrechnung von 50%

•  Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kompetenzen können bei GleichWERTIGkeit nach Inhalt und Niveau Studien- und

Prüfungsleistungen bis zu maximal 50% eines Studiums ersetzen Externe Überprüfung der Anrechnung

•  Überprüfung der Gleichwertigkeit nach qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz von Studienleistungen durch Akkreditierung

3 Anrechnungsmodelle:

1.  Einzelfall: individuelles Prüfverfahren

2.  Einstufungsprüfung: durch Prüfungsordnung geregelt

3.  Pauschal: bei homogenen Bewerbergruppen durch „konkrete Kooperationsabkommen“

Innerstaatliches und grenzüberschreitendes Franchising

(3)

Wenn Hochschulen franchisen...

Definition von Franchising

•  Auslagerung und Durchführung von Teilen des Studienprogramms an eine nichthochschulische Einrichtung (KMK, 2008)

Hochschule Nichthochschulische Einrichtung

Franchisegeber Franchisenehmer Verantwortlich für die

Qualität Führt die Lehre durch

Verleiht den Hochschulgrad Zahlt Gebühr an FG

Unterricht

~20 T! FG:

Staatl. HS

Studie- render

FN:

Privater Anbieter FG:

AG oder e.G.

Unterricht Vertrag

!

Vertrag

!

(4)

...kooperieren sie mit unterschiedlichen Partnern als Franchisenehmer

Partnertyp

Gewinn- orientierung

reine

Gewinnorientierung keine ausgeprägte Gewinnorientierung

keine

Gewinnorientierung

(Zieldi-/

konvergenz)

Produkt- portfolio

Ausschließlich Franchiseprodukte

Franchiseprodukte als Ergänzung

(Abhängig- keitsgrad) Berufliche Aus-,

Weiterbildungs- träger

Private Hochschule und nichthoch-

schulische Bildungsein- richtungen im tertiären Bereich

(5)

...verfolgen sie unterschiedliche Ziele

Ziele

Diversifizierung

Inhalte Format Region

Finanzielle Einnahmen

Gesamt: HSBudget

Individuell: Neben- tätigkeit, Ausschüttung

Institutionelle Integration

Übernahme FN- Institution

Ausprobieren neuer Märkte

(6)

Schlechtes Image von Hochschulfranchise

Hochschulpolitisch...“hochschulethisch“

•  „Wir verwenden den Begriff Franchising nicht – das ist gleich so ökonomisch anmutend“ (Experteninterview, 2010)

•  Diskussion zur Legitimation von unternehmerischem / strategischem Denken und Handeln (NPM / Clark, 1998, Krücken & Meier, 2006) Grenzüberschreitendes Franchising

•  Franchising als „Degree Mills“: Studien- und Prüfungsleistung werden nur zum Schein absolviert und der Hochschultitel gekauft (Ezell & Bear, 2005)

•  „Dabei bergen gerade die grenzüberschreitenden Kooperationen die Gefahr, dass die Qualitätssicherungsregelungen der beteiligten Staaten unterlaufen werden“ (KMK, 2008)

Innerstaatliches Franchising in Deutschland

•  „Studiengang zu verkaufen – Staatliche Hochschulen kopieren das McDonald‘s-Prinzip“ (FTD, 09.05.2011)

•  „Rechtliche Grauzone“ (Studis online, 09.05.2011)

(7)

Kreditierungskooperation vs. Franchising

Untersuchung von Franchisingkooperationen

•  Akkreditierung von Modellen ohne Beachtung der Anrechnung von

maximal 50% der außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen Kreditierungskooperation

•  Kooperationsabkommen zwischen staatlicher Hochschule und beruflichem Bildungsträger: pauschales Anrechnungsverfahren

•  Abstimmung zwischen Hochschule und Bildungsträger zur Gleichwertigkeit und damit ERSATZ von Studien- und

Prüfungsleistungen Franchising

•  Kooperationsabkommen zwischen staatlicher Hochschule und beruflichem Bildungsträger oder privater Einrichtung des Tertiären Bildungsbereichs

•  Franchising ist kein Anrechnungsmodell, sondern eine Auslagerung von Lehre und Prüfungen eines Studiengangs als Vorbereitung auf einen Hochschulabschluss bzw. auf einen Hochschulgrad

(8)

Kreditierungskooperation inkl. Franchising

Kreditierungskooperation

außerhalb der Hochschulwesens

Beruflicher Bildungsgrad Qualitätsverantwortung des

Bildungsträgers

ERSATZ von Studien- und Prüfungsleistungen

(max. 50%)

off campus:

Vorbereitung auf HSAbschluss

on campus Hochschulstudium

Hoch- schulgrad

off campus: Vorbereitung auf HSGrad

Qualitätsverantwortung der Hochschule

Franchising

(9)

Franchisemodelle im Anrechnungskontext

Hochschule als Franchisegeber

Nichthochschulische Einrichtung als Franchisenehmer

Beispiel

Deutschland Deutschland FH Köln + DVA*

Deutschland Ausland HS Mittweida + TTZ - HTL Weiz**

Ausland Deutschland HST + LMU, London***

Rechtliche Regelungen:

* KMK (2002, 2008) + LHG: § 66,5 HFG: Franchising von Hochschulen in Trägerschaft des Landes

** KMK (2002, 2008): Prüfung auf Gleichwertigkeit, Akkreditierung,

Qualitätsverantwortung der Hochschule, Diplomanerkennungsrichtlinie

*** Führung ausländischer Hochschulgrade: Diskussion der expliziten Genehmigung bei Franchiseverfahren?

(10)

Vorteile, u. a.:

Hochschulfranchise allgemein

•  Steigerung der Studierendenzahlen durch Expansion (Existenz)

•  Alternative Finanzierungsquellen (mittelbar durch

zuweisungsgebundene staatliche Mittel, unmittelbar durch Studiengebühren)

Hochschulfranchise mit beruflichen Bildungsträgern

•  Durchlässigkeit durch institutionelle Verzahnung (inhaltlich und ggf.

räumlich) von beruflicher und hochschulischer Bildung

•  Lerneffekte: berufsfachlicher und akademischer Austausch

•  Spezielles Know-how, Infrastruktur und Netzwerk für berufsbegleitende Programme beim Bildungsträger vorhanden

Hochschulfranchise mit integriertem Anrechnungsmodell

•  Noch stärkere Verzahnung von beruflicher mit hochschulischer Bildung durch Anerkennung: Verkürzung von Studienzeit + symbolische

Wirkung

•  International: „Paradebeispiel“ für Mobilität, Europ. Bildungsraum

(11)

Nachteile – Gefahren, u. a.:

Hochschulfranchise allgemein

•  Berührungsängste durch unklare gesetzliche Bestimmungen, uneinheitlich verwendete Begrifflichkeiten und schlechtes Image

•  Missbrauch des Modells durch „Titelmühlen“ = Titelverkauf

•  Ausschließliche „off campus-Modelle“: Fehlendes Lernumfeld Hochschule

Hochschulfranchise mit beruflichen Bildungsträgern

•  Angst vor Verlust des „akademischen Niveaus“: keine wissenschaftlich ausreichenden Inhalte + Lehrpersonal

Hochschulfranchise mit integriertem Anrechnungsmodell

•  Berührungsängste durch unklare Möglichkeiten und gesetzliche

Bestimmungen bei Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kompetenzen insbesondere bei internationalen

Kooperationsabkommen

(12)

Qualitätssicherung

Qualitäts- sicherung

Intern Verantwortung der

Hochschule

Extern

Landesweit:

LHGs (Akkreditierung, Anrechnung, Genehmigung)

International:

Code of Good Practice…

Bundesweit:

KMK, Code of Conduct?!

Garantie der Gleichwertigkeit

Curriculum Lehrpersonal

Prüfungen

…?!

Vorgabe KontrolleEinhaltung

(13)

Schlussfolgerungen

Gesetze / Richtlinien: national und international

•  Definitionen und mögliche Modellvarianten bundeseinheitlich benennen für einheitlichen Umgang, Transparenz und damit stärkere Nutzung

•  Sinnvolle Abgrenzung bzw. Verzahnung der Bereiche Anrechnung,

Führung von ausländischen Hochschulgraden und Kooperationen (u. a.

innerstaatliches und grenzüberschreitendes Franchise)

•  Code für Kooperationen auf nationaler Ebene

•  Akkreditierung als Voraussetzung: Wahrnehmung der

Qualitätsverantwortung der Hochschule durch geeignetes QS-System Chancen nutzen

•  DAS Modell für Verzahnung von beruflicher mit hochschulischer Bildung, zur Förderung von Mobilität und zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums

•  Verschiedene Modellvarianten von Kooperationen je nach PROFIL nutzen: Kreditierungskooperation, Franchising, national, international...

•  Flexibilität der Modelle nutzen für spezielle Zielgruppen mit spezifischen Bildungsbedarfen und -anforderungen

(14)

„McUniversity“...:

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Britta Leusing leusing@hsu-hh.de

Referenzen

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