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Neu: Bau und Sanierung können bis zu 100 Prozent vom Land gefördert werden

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Magdeburg, 20. Dezember 2018 Nr. 089/2018

Verantwortlich:

Danilo Weiser Pressesprecher

Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni“

39112 Magdeburg

Tel.: (0391) 567-

5504/ -5514/ -5516/ -5517/ -5377 Fax: (0391) 567- 5520

E-Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de www.mi.sachsen-anhalt.de

Förderung des Vereinssportstättenbaus für Vorhaben bis 50.000 Euro

Neu: Bau und Sanierung können bis zu 100 Prozent vom Land gefördert werden

Für das Jahr 2019 stehen für die Vereinssportstättenförderung in Sachsen-Anhalt zusätzlich zwei Millionen Euro dafür zur Verfügung, dass Maßnahmen mit Kosten bis zu 50.000 Euro vorrangig und bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Dies betrifft die Zuschüsse für Investitionen an Sportvereine und Sportorganisationen für

Sportstätten in öffentlichem Eigentum sowie Zuschüsse für Investitionen an Sportvereine und Sportorganisationen für

Sportstätten im Eigentum oder Erbbaurecht der Sportvereine und Sportorganisationen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Ich freue mich, dass nun die Möglichkeit besteht, Baumaßnahmen mit einem Förderumfang von bis zu 50.000 Euro in Gänze zu fördern. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an kleine Vereine, die nicht die nötigen Eigenmittel haben, um Investitionen selbst zu stemmen.“

Vereine können ihre Anträge bis zum 1. Februar 2019 beim Landesverwaltungsamt einreichen. Diese vom normalen

Antragsstichtag abweichende Frist gilt nur für Maßnahmen, die noch im Jahr 2019 begonnen werden sollen und einen Kostenumfang von maximal 50.000 Euro haben. Für größere Maßnahmen verbleibt es beim regulären Antragsstichtag 30. September 2019 (Antragsfrist für Maßnahmen, die im Jahr 2020 durchgeführt werden sollen).

Antragsformulare sind auf der Internetseite des

Landesverwaltungsamtes verfügbar: www.lsaurl.de/Formular

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