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AUSSCHREIBUNG WETT BEWERB. geladener anonymer einstufiger Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich [USB]

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AUSSCHREIBUNG

WETT BEWERB

geladener | anonymer | einstufiger | Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich [USB]

zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Begegnungszone – Brixlegg

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INHALT

Stand : 12. März 2019

A ALLGEMEINER TEIL _______________________________________________ 3

A.1 Auslober 3

A.2 Verfahrensorganisation / Vorprüfung 3

A.3 Gegenstand des Wettbewerbes 3

A.4 Teinahmeberechtigt 3

A.5 Rechtsgrundlage und Verfahren 5

A.6 Termine 5

A.7 Formale Bedingung und Kennzeichnung 7

A.8 Zusammensetzung Preisgericht 8

A.9 Aufwandsentschädigung / Preise 9

A.10 Absichtserklärung des Auslobers, Beauftragung 9

B BESONDERER TEIL – GRUNDLAGEN ________________________________ 11

B.1 Planungsvorgaben 11

B.2 Planungsgebiet und städtebauliche Grundlagen 14

C AUFGABENSTELLUNG ____________________________________________ 16

C.1 Allgemeines 16

C.2 Schwerpunkt und Ziele 18

C.3 Einzureichende Unterlagen 19

C.5 Beurteilungskriterien 21

C.6 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen 22

Information gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO - Beilage D01

A B C

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A ALLGEMEINER TEIL

A.1 AUSLOBER Gemeinde Brixlegg

Vertreten durch Bgm. Ing. Rudolf Puecher Römerstraße 1

05337/62277, gemeinde@brixlegg.tirol.gv.at

A.2 VERFAHRENSORGANISATION / VORPRÜFUNG

A.2.1 Verfahrensorganisation Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung

Heiliggeiststraße 7, Landhaus 2, 6020 Innsbruck +43 512 508 3802, bodenordnung@tirol.gv.at

A.2.2 Vorprüfung

Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung

Heiliggeiststraße 7, Landhaus 2, 6020 Innsbruck +43 512 508 3802, bodenordnung@tirol.gv.at

A.3 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES

Die Gemeinde Brixlegg beabsichtigt ihr Dorfzentrum neu zu gestalten. Die erste Phase der Umsetzung sollte in Form einer Begegnungszone stattfinden, die restlichen Gestaltungsvor- schläge sollten in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.

A.4 TEINAHMEBERECHTIGT

Zur Teilnahme am Wettbewerb werden ArchitektInnen geladen, welche interdisziplinäre Projektteams/ Arbeitsgemeinschaften bilden können. Diese Arbeitsgemeinschaften sollten aus den Disziplinen ArchitektInnen /ZivilingenieurInnen und LandschaftsplanerInnen beste- hen:

Die Ausloberin erachtet es als sinnvoll die LandschaftsplanerInnen bereits in der Wettbe- werbsphase beizuziehen. Etwaige Partner sind beim Hearing zu nennen.

Die Unterlagen werden nur an eine/n TeilnehmerIn des interdisziplinären Teams übermittelt.

Die Aufwandsentschädigung wird nur an den namhaft gemachte/n TeilnehmerIn übermittelt.

1 he und du ZT KG –– (Kammernennung)

DI Elias Walch, A-6020 Innsbruck, mir@heunddu.me Tel.: 0664/1924337 Landschaftsplanung: ………..

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2 DI MSc Johannes Gomille, – (Kammernennung)

A-6020 Innsbruck, gomille@greenline-architects.at Tel.: 06503073071 Landschaftsplanung: ………..

3 QNA URBAN DESIGN ARCHITECTURE

DI Paul Burgstaller; A-6020 Innsbruck, info@qna.eu, Tel.: 0699 125 519 23 Landschaftsplanung: ………..

4. le_ander architecture, design, musik

DI Andreas Lettner, A-6020 Innsbruck, ander.lettner@gmail.com ; andras.lettner@le-ander.at Tel 0699 10100003

Landschaftsplanung: ………..

5 Stoll-wagner-partner architektur ZtgmbH,

office@stoll-wagner.at , A-6020 Innsbruck, 0512 283553, Landschaftsplanung: DI Dr. Norbert TROLF

6 Architekt Manfred Gsottbauer

architektur@gsottbauer.at; A-6020 Innsbruck, 0512 5873050 Landschaftsplaner: ………..

Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder dieser ARGE über eine Befugnis / Ge- werbe verfügen. Die Unterlagen werden nur an ein Büro der ARGE übermittelt. Arbeitsge- meinschaften zwischen geladenen Büros sind nicht zulässig. Arbeitsgemeinschaften sind spätestens beim Hearing zu nennen. Zum Zeitpunkt des Verhandlungsverfahrens muss die Befugnis aufrecht sein.

Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser oder die Verfasserin beteiligt ist, nach sich. Mit einer Beauftragung nach dem Wettbewerb ist eine strikte Trennung von Planung und Ausführung zu gewährleisten.

A.4.1 Ausschreibungsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen werden seitens der Geschäftsstelle für Dorferneuerung, in digi- taler Form, per E-Mail oder mittels Link zum Downloaden zur Verfügung gestellt.

A.4.2 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe

Als Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer/innen gelten:

 Ausschlussgründe gemäß § 78 des BVergG 2018

 Ausschließungsgründe gemäß §2 der WSA 2010.

 Ausscheidungsgründe gemäß §17 der WSA 2010

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Die Jury behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, Projekte, die von den Vorgaben der Ausschreibung abweichen, mit einfacher Stimmenmehrheit in der Wertung zu belassen.

A.5 RECHTSGRUNDLAGE UND VERFAHREN

Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Aus- schreibung:

 das Protokoll des Hearings

 der Inhalt der Ausschreibung samt Beilagen

Subsidiär gelten:

 das Bundesvergabegesetz (BVergG) in der zum Verfahrenszeitraum g. F.

 die WSA 2010 in der zum Verfahrenszeitraum gültigen Fassung

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Der oder die Teil- nehmerin nimmt sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin ist bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

A.5.1 Kooperation mit der Kammer

Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingeni- eurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 (Wettbewerbs- standard Architektur) geprüft. Mit dem Schreiben vom 11.03.2019 Registriernummer 8/19 hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober bekundet, und Preisrichterinnen nomi- niert.

A.6 TERMINE

▌ Konstituierung des Preisgerichts Mo. 18. Mär. 2019 – 13:30 Uhr Treffpunkt: Gemeindeamt, ohne Teilnehmer/innen

▌ Örtliche Begehung, Hearing Mo. 18. Mär. 2019 – 14:00 Uhr Treffpunkt: Wettbewerbsareal, mit Teilnehmer/innen

: Schriftliche Fragen bis Mo. 18. Mär. 2019

: Schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich Fr. 22. Mär. 2019

▌ Abgabe der Pläne bis Mo. 06. Mai. 2019 – 12:00 Uhr

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Amt der Tiroler Landesregierung, Geschäftsstelle für Dorferneuerung Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Bürozeiten: Mo bis Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr

▌ Sitzung des Preisgerichts Di. 14. Mai. 2019 – 9:00 Uhr

A.6.1 Konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts mit Wahl des Vorsitzenden und deren Stellver- tretern, des Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgt vor der örtlichen Begehung und dem Hearing. Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmer/innen bekanntgegeben.

Sollte das Preisgericht nicht beschlussfähig sein (siehe Pkt. A.8.3) erfolgt die Konstituierung am Tag der Jurysitzung.

A.6.2 Örtliche Begehung und Hearing, Fragebeantwortung

Für die Teilnehmer/innen und das Preisgericht findet eine örtliche Begehung mit Hearing statt.

Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich per E-Mail an: bodenordnung@tirol.gv.at bis zum unter Pkt. A.6 genannten Zeitpunkt zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.

Sämtliche Fragen beim Hearing sowie die anonymisierten Fragestellungen werden schriftlich mit dem Hearingprotokoll beantwortet und allen teilnehmenden Büros, der Auslober und den Mitgliedern des Preisgerichts per E-Mail zugesendet.

A.6.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Wettbewerbsarbeiten müssen, bis spätestens zu den unter Pkt. A.6 genannten Termi- nen, eingegangen sein.

▌ACHTUNG! Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spä- testens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein, die geladenen Büros haben eigen- verantwortlich dafür Sorge zu tragen. Als Absender ist die:Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzugeben.

A.6.4 Vorprüfung

Die Vorprüfung wird unmittelbar nach den Abgabeterminen durchgeführt. Es wird ein schrift- licher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgese- hen ist.

A.6.5 Sitzung des Preisgerichts

Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten. Die Sitzung des Preis- gerichts ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung durch das Preisgericht. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt im Beisein des Preisgerichtes durch Öffnen der Verfasserkuverts.

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Bei Projekten, die in eine nähere Auswahl gekommen sind, jedoch in einigen Punkten nicht der Ausschreibung entsprechen, kann die Jury bei Einstimmigkeit die Sitzung unterbrechen und diese überarbeiten lassen. Die Teilnehmer/innen deren Projekte zu überarbeiten sind, werden vom Justiziariat des Landes Tirol, per E-Mail, unter Bekanntgabe der zu bearbeiten- den Punkte aufgefordert, ihre Projekte zu überarbeiten. Die Anonymität bleibt im vollen Um- fang aufrecht. Die Jurysitzung wir nach einem angemessenen Überarbeitungszeitraum fort- gesetzt.

A.6.6 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung

Das endgültige Wettbewerbsergebnis wird allen teilnehmenden Büros unmittelbar nach Ab- schluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen teilnehmenden Büros, Preisrichtern und der Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten nach Ende des Auslobungsverfahrens innerhalb von acht Tagen zu- gesandt.

Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter/innen berechtigt über Entschei- dungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird.

A.6.7 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbe- werbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieur- konsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.

http://www.architekturwettbewerb.at

Es wird ersucht, folgende Regeln einzuhalten:

Eine Publikationsdatei (im PDF-Format, < 3 MB) des eingereichten Plan auf CD oder USB-Stick mit eindeutiger Dateibenennung der Pläne: Kennzahl_plan01.pdf

A.7 FORMALE BEDINGUNG UND KENNZEICHNUNG

A.7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen

Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl besteht aus sechs Ziffern (Schrifthöhe max. 12 mm). Diese Kennzahl ist auf jedem Plan rechts oben anzubringen.

Alle Einzelstücke der Arbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten:

Wettbewerb Begegnungszone Brixlegg

Der Wettbewerbsarbeit sind beizulegen:

 Ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

 Der Verfasserbrief

 Der Wettbewerbsbeitrag – Pläne verpackt

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Die äußere Verpackung ist mit folgender Bezeichnung zu versehen:

Wettbewerb Begegnungszone Brixlegg

A.7.2 Verfasserbrief

Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag mit dem aus- gefüllten Formblatt 1 – Verfasserbrief beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt.

A.8 ZUSAMMENSETZUNG PREISGERICHT

A.8.1 Preisgericht

Fachpreisrichter/in und Ersatz:

Architekt DI Eva Lopez – von der Kammer nominiert Ersatz: DI Verena Rauch

Landschaftsplanerin DI Marie Theres Okresek – von der Kammer nominiert Ersatz: DI Tobias Baldauf

DI Nikolaus Juen – Amt d. T. Landesregierung, Dorferneuerung

Ersatz: DI Unterberger Stanislaus – Amt d. T. Landesregierung, Dorferneuerung Sachpreisrichter/in und Ersatz:

Bgm.. Ing. Rudolf Puecher Ersatz: Schneider Jakob

Vzbgm. MBA Norbert Leitgeb Ersatz - David Unterberger

Ing. Anton Gwercher

Ersatz - Bmst. Ing. Rudi Puecher jun.

Karl Baumgartner Ersatz - Martin Knapp

Christian Rupprechter Ersatz - Johannes Bangheri Conny Margreiter

Ersatz - Christoph Neuhauser

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A.8.2 Beratende (ohne Stimmrecht)

Verkehrsplaner der Gemeinde: Ingenieurbüro für Verkehrswesen Hirschhuber und Einsiedler OG

A.8.3 Arbeitsweise des Preisgerichts

Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit der WSA 2010. Das Preis-gericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrich- ter/innen anwesend sind. Mindestens ein Drittel des beschlussfähigen Preisgerichtes müs- sen Fachpreisrichter oder Fachpreisrichterinnen sein. Das Preisgericht wird die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten nach den angegebenen Auswahlkriterien vornehmen. Die Ersatz- preisrichter/innen können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit erfolgt jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung). Die Beratenden des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preis- gerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen anwesend sein, verfügen allerdings über kein Stimmrecht. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.

A.9 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISE

Die Aufwandsentschädigung pro eingereichte Arbeit beträgt € 3.500,– (excl. USt.).

Neben der Auszeichnung eines Projektes mit dem 1. Preis, wird seitens des Preisgerichts ein Nachrücker-Projekt (= 2. Preis) und ein 3. Preis nominiert.

Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung beträgt € 21.000,– (excl. USt)

In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Jury eine andere Aufteilung der Aufwands- entschädigung / Preisgelder vor. Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinba- rungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmer/innen und deren Mitarbeiter/innen – nur an die Teilnahmeberechtigte oder den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.

A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUSLOBERS, BEAUFTRAGUNG

Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes, den/die Verfasser/in des mit dem 1. Platz (Gewinner) in der Reihung der Wettbe- werbsbeiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohle- nen Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Pla- nungsleistungen zu beauftragen.

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Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingun- gen auf Basis der „LM.VM 2014, Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle“ für Planerleistun- gen.

Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungs- verfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG in der gültigen Fassung). Der/die Wett- bewerbsteilnehmer/in hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonder- fachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bau- aufsicht“.

Von dem Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung.

Sollte aufgrund einer Beeinspruchung des Verfahrens das Siegerprojekt nicht zur Ausfüh- rung gelangen, können vom Auftragnehmer nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf entgangene Gewinne (Vergütungsanspruch).

A.10.1 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, ev. geforderten Modellen und sonstigen Ausarbei- tungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über.

Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den Verfasser/innen. Die Verwertungs- rechte (Werknutzung) an den prämierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners, gehen nur gegen ein angemessenes Werknutzungsentgelt auf den Auslober über.

Nach Realisierungswettbewerben erhält der Auslober nur unter der Bedingung der Beauftra- gung und der darauf folgenden vollständigen Vertragserfüllung das Recht, das Werk der Auftragsnehmerin bzw. des Auftragsnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benüt- zen.

Nach Ideenwettbewerben hat der Auslober die Verwertungsrechte angemessen abzugelten.

Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweili- gen Projektverfasser/innen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbe- werbsteilnehmer/innen für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist.

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B BESONDERER TEIL – GRUNDLAGEN B.1 PLANUNGSVORGABEN

B.1.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden Fas- sung, insbesondere die Tiroler Bauordnung – TBO, alle weiteren Durchführungsverordnun- gen (insbesondere die OIB-Richtlinien), das Behindertengleichstellungsgesetz – BBGstG, in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie die Techni- schen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz – TRVB.

Weitere für die Wettbewerbsaufgabe spezifische Vorschriften, Richtlinien, Normen sind:

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/verkehr/verkehrsplanung/downloads/mobile06_16_w eb.pdf

B.1.2 Energetische und Ökologische Aspekte

In der Wettbewerbsphase sind der Handlungsspielraum und der mögliche Einfluss auf Ener- gieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens am größten. Viele der Entscheidungen, die in dieser Phase und in den ersten Phasen der Planung getroffen werden, legen die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Projekts fest. Der Auslober legt deshalb besonde- ren Wert auf eine hohe Nachhaltigkeit der eingereichten Entwürfe.

Die Gemeinde Brixlegg ist e5 Gemeinde. In den Ausschreibungsunterlagen befindet sich eine Stellungnahme von Energie Tirol (B05)

B.1.3 Verkehrstechnische Aspekte

Im Vorfeld fand eine verkehrstechnische Analyse des Straßenraumes durch das Ingenieur- büro für Verkehrswesen Hirschhuber und Einsiedler OG (Helmut Hirschhuber) statt, bei der festgestellt wurde, das sich der Straßenraum als Begegnungszone eignet und aus dieser folgende Gedanken zur Aufgabenstellung seitens des Verkehrsbüros definiert wurden:

Allgemeines

Als wesentliche Straßenzüge sind die Markstraße, der Obingerweg und die Römerstraße zu sehen. Die Markstraße ist bis auf den Zwischenabschnitt Römerstraße-Obingerweg als Einbahnstraße mit der Fahrtrichtung Süden verordnet, ausgenommen davon ist der Radverkehr. Zur Erschließung des hier östlich gelegenen Ortsteiles einschließlich Zim- mermoos, wird der Verkehr am Zwischenabschnitt im Gegenverkehr geführt.

Der gegenständliche Bereich liegt in einer großen Tempo-30 Zone der Gemeinde. Ver- kehrserhebungen vom 20.-26.12.2016 und die Veränderung des Einbahnsystems im Jahr 2018 lassen ein Verkehrsaufkommen abschätzen:

 ca. 2.000 Fahrzeuge/Tag auf der Römerstraße, unmittelbar östlich des großen Zent- ralpark-platzes,

 ca. 1.500 Fahrzeuge/Tag auf der Markstraße (Querschnitt bei der Kirche) und

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 ca. 2.100 Fahrzeuge/Tag auf dem Obingerweg.

Öffentlicher Verkehr

Aufgrund der beengten Straßenräume, vor allem im Bereich der Marktstraße nördlich der Einmündung der Römerstraße, besteht seitens der Gemeinde die Absicht, keine Busse auch nicht jene des öffentlichen Personennahverkehrs, über die Markstraße zu führen.

Einzig der Schülerbus fährt über die Römerstraße bis zur Wendeschleife bei der Schule.

Neben dem Bahnhof Brixlegg ist ein weiterer wichtiger Umsteigebereich die Haltestelle im Bereich Herrenhausplatz HNr. 4.

Ruhender Verkehr

Für den ruhenden Verkehr stehen entlang der Marktstraße und der Römerstraße meist Längsparkstreifen in Form von Kurzparkzonen zur Verfügung. Ein großer Parkplatz („Zentral-Parkplatz“) steht gebührenfrei im Zentrum (Römerstraße HNr. 7) zur Verfügung.

Aufgrund der zentralen Lage ist dieser Parkplatz einerseits für Kunden der Geschäfte und Gasthäuser geeignet, aufgrund der nahen Lage zur Schule aber auch für die Schüler- bringung.

Da dieser „Zentral-Parkplatz“ nicht im Eigentum der Gemeinde steht und daher mittelfris- tig anderweitig genutzt bzw. verbaut werden kann, sollten die vorhandenen „Längspark- streifen“ zum Großteil bestehen bleiben.

Fußverkehr

Zwischen der Römerstraße, dem Friedhof und der Schulgasse sind einige Fußwege vor- handen. Diese tragen zu kurzen Fußwegen bei und sind daher als besonders wertvoll und wichtig im Sinne der Verkehrssicherheit und der „kurzen Wege“ zu bezeichnen. Vom Zentral-Parkplatz kann über einen Fußweg auch das Schwimmbad erreicht werden.

Radverkehr

Der Radverkehr wird in Form des Mischverkehrs geführt, eigene Anlagen stehen auf- grund der Straßenraumbreiten nicht zur Verfügung. Als besonders wesentlich ist es, ge- eignete Rad-Abstellanlagen zu errichten. Dabei ist zwischen Abstellanlagen für „Dauer- parker“ (Schule, Schwimmbad,…) und „Kurzparker“ (vor Geschäfte, Gasthäuser…) zu unterscheiden.

Darüber hinaus wird auf folgende wichtige Parkflächen innerhalb der Gemeinde hingewie- sen:

1.) Herrenhausplatz GstNr. 258 – 12 Kurzparkzonenplätze zwischen Geschäftshaus Herren- hausplatz 6 und 8

2.) Herrenhausplatz GstNr. 538/1 –(Straße) 6 Kurzparkzonenplätze vor Geschäftshaus Her- renhausplatz 7

3.) Herrenhasuplatz GstNr. 543/1 (Straße) – 4 Kurzparkzonenplätze vor Geschäftshäuser Nr. 12 – 14

4.) Herrenhausplatz GstNr. 542 (Straße) – 2 Kurzparkzonenplätze

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5.) Marktstraße GstNr. 543/1 (Straße) - 7-8 Kurzparkzonenplätze vor Geschäftshäuser Nr.

31 bis 36

6.) Römerstraße Grundstück Nr. 552 (Straße) – 7 Kurzparkzonenplätze vor Geschäftshäuser Nr. 3 bis 6

7.) Römerstraße Grundstück Nr. 388– ca. 52 Ganztages-Parkplätze

8.) Obingerweg Grundstück Nr. 286/1 in Planung 16 Parkplätze – Parkdauer offen 9.) Parkplatz Gratlspitz – ca. 15 Stellplätze

Außerhalb des Planungsgebietes darf nach Rücksprache am Wochenende der „Montan- werksparkplatz“ genutzt werden

B.1.4 Stellungnahme Denkmalamt (Dr. Rampold) Tel. 58293217 ab Montag Zum Hearing

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B.2 PLANUNGSGEBIET UND STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN B.2.1 Wettbewerbsareal

Das zukünftige Planungsgebiet wird durch gefärbte Flächen angezeigt. Und liegt größtenteils im Besitz der Gemeinde Brixlegg. Es setzt sich Straßen, Gehsteige, Parkflächen und Grün- flächen zusammen und hat ein gesamt Flächenausmaß von ca. 15.000 m2. Das Wettbe- werbsgebiet der ersten Umsetzungsphase besteht aus dem derzeitig als Einbahn geführten Bereich und hat ein Flächenausmaß von ca. 2.000 m²

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B.2.2 Flächenwidmung

Das Planungsgebiet ist primär von der Widmungskategorie Kerngebiet umgeben, Ausnahme bildet nur die Sonderfläche Kirche und Friedhof

Ein Auszug des Flächenwidmungsplanes ist als Unterlage (Pkt. B01) zur Verfügung gestellt.

B.2.3 Grundstückseigenschaften

Die Lage lässt einen guten Baugrund erwarten. Es ist nicht mit Grundwasser zu rechnen.

Das Planungsareal befindet sich in keiner Naturgefahrenzone.

B.2.4 Märkte/ Prozessionen

Im Planungsbereich finden regelmäßig Märkte statt, wie der Bauernmarkt (M1), die Märkte der Brixlegger Wirtschaft (M2) und Märkte im Gemeindegarten (M3).

Die Prozessionen in Brixlegg verlaufen von der Kirche (GstNr. 339) ausgehend, in Richtung Herrnhausplatz (1.Altar auf Kurzparkzone von Geschäftshaus Herrnhausplatz 7) entlang der Marktstraße über den Alpbach, entlang der Bruggerstraße (Alpbacher Landesstraße) und dann wieder über die Brücke über die Römerstraße ins Gemeindezentrum, am Gemeinde- amt vorbei (3. Altar im Gemeindegarten, Römerstraße 1) und über die Marktstraße wieder Richtung Kirche (4.Altar)

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C AUFGABENSTELLUNG

C.1 ALLGEMEINES Ausgangssituation

Im Jahre 2015 fand in der Gemeinde Brixlegg in Zusammenarbeit mit der Firma. cima ein Standortentwicklungsprozess mit BürgerInnenbeteiligung statt. Der Leitbildprozess mit dem Thema „Zukunft Brixlegg“ formulierte als Leitgedanke folgende Vision:

Das Ortszentrum von Brixlegg ist beliebter Treffpunkt zum Flanieren, Konsumieren und Einkaufen.

Zwischen den „Belebungspolen“ Gemeindeplatz und Herrenhausplatz schafft ein optisch und funktional aufeinander abgestimmtes Gestaltungskonzept (Pflasterung, Möblierung, Grünelemente, Beleuchtung und Beschilderung) ein „Wohlfühl-Ambiente“, das sowohl Gäste als auch Einheimische begeistert und die Verweildauer deutlich steigert. Der Ort wird sauber und sicher wahrgenommen.

Trotz der PKW-Erreichbarkeit ist die Aufenthaltsqualität eindeutig fußgängerorientiert!

In Teilbereichen des Ortszentrums schafft eine Einbahn Lösung mehr Raum für fußläufige Passanten.

Niveaugleiche Geh- und Verkehrszonen erfordern gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteil- nehmerInnen („Prinzip der Begegnungszone“). Auch sind die Ortseinfahrten sowie die Verbindungs- wege vom Bahnhof und der Schulzone attraktiv gestaltet. Der gut frequentierte Inn-Radweg wird ge- zielt durch das Ortszentrum geleitet.

Gäste, Kunden und BewohnerInnen stehen ausreichend PKW-Stellflächen zur Verfügung. Kurze Wege ermöglichen den Besuchern einen angenehmen Aufenthalt. In Brixlegg findet sich jeder Besucher auf Anhieb zu Recht! Ein vernetztes Verkehrs- Park- und Besucherleitsystem gewährleistet eine optimale Orientierung.

Um diese Vision zu realisieren wurden folgende Ziele festgelegt:

 die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch ein umfassendes Gestaltungskonzept nach dem Prinzip der „Begegnungszone“

 die Schaffung von mehr Raum und Qualität für Fußgänger durch Einrichtung einer Ein- bahnlösung in Teilbereichen

 die Steigerung der Verweildauer im Ortszentrum

 den Erhalt einer guten PKW-Erreichbarkeit mit ausreichenden zentrumsnahen Parkplätzen

 die Verbesserung der Gestaltungsqualität an den Ortseinfahrten sowie entlang der Verbin- dungswege ins Ortszentrum

 die Einbindung des Inn-Radweges in das Ortszentrum

 Schaffung einer hervorragender Orientierung für Besucher, Gäste und Kunden

Zielsetzung

Aus diesen Zielen wurden nachstehende Projekte abgeleitet:

1) Die Umsetzung einer Begegnungszone im Bereich Marktstraße/Herrenhausplatz 2) Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes und Verkehrsleitsystems

3) Die Gestaltung „Untere Marktstraße“

4) Die Gestaltung „Ortseinfahrt“

5) Langfristige Sicherung der Parkplätze 6) Radweg-Spange Ortszentrum

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Darüber hinaus sollten einheitliche Blumentröge sowie Förderaktionen für Fassaden/ Begrü- nung anvisiert werden.

Vorarbeit

Um diese definierten Ziele und Projekte umzusetzen, wurde im Vorfeld zum Wettbewerb eine Veranstaltung der Tiroler Landesregierung „Belebung der Ortskerne durch Begeg- nungszonen“ und bereits realisierte Begegnungszonen in Gemeinden, wie z. B. die in St.

Johann in die Tirol besucht, welche von der Sinnhaftigkeit der Umsetzung überzeugten und begeisterten. In einer weiteren Exklusion wurden Begegnungszonen in der Schweiz (St.

Gallen, Schlieren und Sargans) und in Vorarlberg (Hohenems und Hard) besichtigt, wobei bei dieser Exkursion Sargans und Hohenems der Struktur der Gemeinde Brixlegg am Nächsten kamen.

Zusätzlich hat die Gemeinde den in Zukunft als Begegnungszone zu gestaltenden Abschnitt durch Verordnung zu einer Einbahn erklärt.

Vorhaben

Als weiteren Schritt hat sich der Gemeinderat der Marktgemeinde Brixlegg entschlossen, einen Wettbewerb mit dem Ziel der Umsetzung der Begegnungszone im Einbahnbereich, zu beauftragen., darüber hinaus sollen für den Ortsraum adaptierbare charakteristische Ge- staltungselemente und Lösungsvorschläge für Situationen entwickelt werden. Hauptziel ist es einen Partner für die weiteren Umsetzungsschritte zu finden, mit dem die für den Pla- nungsbereich und das Dorfzentrum adaptierbaren Beleuchtungs-, Begrünung- und Möblie- rungsvorschläge gemeinsam weiterentwickelt werden können.

C.1.1 Bauphasen

Die Gemeinde beabsichtigt den vorgelegten Entwurf in mehreren Bauphasen, entsprechend der finanziellen Mittel der Gemeinde umzusetzen.

Die erste Phase der Umsetzung sollte die Gestaltung der Einbahnstraße Kaufhaus bis Her- renhausplatz zur Begegnungszone, sein. In weiterer Folge sollten die oben genannten Pro- jekte umgesetzt werden.

C.1.2 Zeitrahmen

Die Gemeinde beabsichtigt einen Ausführungszeitraum für alle Phasen in einem Mehrjahre- sprogramm von 2022 bis 2030 in Abhängigkeit der Finanzmittel umzusetzen.

C.1.3 Kostenrahmen (netto)

Die Annahmen der Kosten für die Gestaltung liegen bei € 265/m“ netto. In diesem Betrag sind die Kosten für Beleuchtung, Bepflanzung und Sitzgelegenheiten inkludiert.

Nicht inkludiert sind die Kosten für die Erneuerung des bestehenden Kanales und der Was- serleitung.

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C.2 SCHWERPUNKT UND ZIELE

Die Gemeinde Brixlegg möchte mit dem Wettbewerb Vorschläge für eine attraktive Gestal- tung des Ortszentrums. Der Bereich Herrenhausplatz bis Einbindung Marktstraße/ Römer- straße und bis zum Haus Römerstraße 3 soll als Begegnungszone ausgebildet werden.

Darüber hinaus wird von den TeilnehmerInnen eine gestalterische Leitlinie für die weitere Ortsgestaltung, sowie konkrete Vorschläge zu den Platzgestaltungen, Straßengestaltung, Kreuzungsbereichen, Zufahrtssituationen, Platzierung von PKW Stellplätzen im Planungs- gebiet als auch Gestaltungs- und Möblierungselemente, Beleuchtungs- und Bepflanzungs- vorschläge, welche die Charakteristik der Ortsraumgestaltung definieren, erwartet.

Diese freiraumplanerischen Konzepte, sollen die durchgängige Gestaltung der anschließen- den Straßenräume und Kreuzungsbereiche über den wettbewerbsrelevanten Bereich sicher- stellen.

Dabei werden qualitätsvolle, funktionale und gestalterische Lösungen für die bestehenden und neu angedachten öffentlichen Räume erwartet, auch wenn diese erst in späteren Pha- sen umgesetzt werden.

C.2.1 Allgemeine Anforderungen Straßenraum

Die Straßenräume und Plätze sollen in ihren Formen, Materialisierung und Infrastruktur so konzipiert werden, dass der Fußgängerverkehr und der ruhende Aufenthalt im Zentrum so- wie auf den Vorplätzen der im Planungsgebiet liegenden Geschäfte und Lokale ,eine mög- lichst hohe Qualität bieten.

Die Gehsteighöhen bzw. Abgrenzungen, sofern vorhanden, müssen behindertengerecht ausgeführt werden. Ein Gestaltungsvorschlag für die privaten Zufahrten und Vorbereiche ist erwünscht. Die Übergänge zu den anschließenden Straßen sollte einladender gestaltet wer- den.

Generell sollte die Situation für Fußgänger wesentlich verbessert werden und die Aufent- haltsqualität des Straßenraumes gehoben werden.

C.2.2 Allgemeine Anforderungen Möblierung

Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger muss verbessert werden. Sitzgelegenheiten in mehre- ren Gruppen aber auch an einzelnen Stellen sind vorzusehen.

Das Konzept der Ortsmöblierung - Bänke / Abfalleimer / Fahrradständer / Begrünung / Be- leuchtung/ Brunnen etc. soll sich als „Leitfaden“ im Ortskern fortsetzen.

C.2.3 Allgemeine Anforderungen Beleuchtung

Die Straßenbeleuchtung im Planungsbereich muss an die neue Situation angepasst werden und ist in den Plänen darzustellen. Eine ökologische und nachhaltige Technik wird erwartet.

C.2.4 Allgemeine Anforderungen Beschilderung

Eine Ortsbeschilderung mit den Hinweistafeln Parken, Geschäfte, Infrastruktur …und ge- schichtlichen Kurzberichten ist in die Planung zu integrieren.

(19)

19

C.2.5 Allgemeine Anforderungen Fahrrad

Die Einbindung der Radweg-Spange Ortszentrum ist in weiteren Umsetzungsphasen ge- plant, um auch hier Attraktivität für Fahrradbesucher im Dorf zu bieten, sind ausreichende Stellplätze (teilweise überdacht) und E-Biker Ladestationen vorzusehen.

C.2.6 Allgemeine Anforderungen Parken

Gestaltungsvorschläge für die Parkräume sind vorzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass im Bereich der Geschäfte Parkmöglichkeiten vorhanden sind.

C.2.7 Allgemeine Anforderungen Fußläufige Erschließungen

Zurzeit bestehen Fußwege, welche auch in Zukunft erhalten bleiben sollen und eventuell auch weiter ausgebaut werden sollen. Mögliche Fußwegverbindungen sind aufzuzeigen.

C.2.8 Allgemeine Anforderungen Begrünung

Eine ansprechende Grünraumgestaltung ist erwünscht, Bestandsbäume sollten wenn mög- lich erhalten bleiben, Neupflanzungen werden gewünscht, hierbei werde regionale Pflanzen, mit geringem Pflegeaufwand bevorzugt.

C.3 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Für die Wettbewerbsarbeit stehen pro Projekt maximal zwei Pläne (800 x 1200 mm – Quer- format gerollt) zur Verfügung.

Um die Darstellung zu vereinfachen und verständlicher zu gestalten, können Symbolbilder verwendet werden. Für die Vorprüfung wird zusätzlich zu den Präsentationsplänen ein Vor- prüfexemplar gefordert mit:

Gestaltungsplan Begegnungszone1:500 – Detailplanungen 1:200

mit den Grundrissen, Schnitte und Ansichten mit Bezugshöhe ± 0.00 =000,00m vorzugsweise genordet mit der Lage der geplanten Anlagen, Objekten, Bepflanzungen, Grünflächen, Beleuchtungen und Möblierungen und allen Angabe der notwendigen platzdefinierenden Elemente

Vorschlag Entwurf beruhigter angrenzender Straßenraum Vorschlag Entwurf Platzgestaltung Gemeindeamt

Vorschlag Entwurf Parkplatz Lösungen

perspektivische Skizzen/ Fotos / Schaubilder zur Verdeutlichung der Gestaltungs- absicht im Bereich Begegnungszone/ Platz

Projektbeschreibung- max. 2 Seiten DIN A4

zur Entwurfsidee, Konstruktion, Materialität , Bepflanzung, Beleuchtung, Möblierung, ….

Mit Angabe der groben Kostenposition, Nachvollziehbare Mengenberechnung

(20)

20

Für den Ortsraum sind:

– Darstellung verschiedener Bespielungsszenarien -in Form von Systemskizzen auf- zuzeigen

Charakteristik Platz- und Straßengestaltung (Schnitt und Grundriss)

Oberflächenmaterialien/ Beleuchtung im Wettbewerbsgebiet / Gestaltung des Straßen- querschnitts für die Straßen- und Platzbereiche – Symbolbild möglich

Charakteristik Ortsmöblierung (Bänke / Abfalleimer / Fahrradständer / Begrünung / Beleuchtung, Überdachung, etc.) – Symbolbild möglich

Charakteristik Gestaltung der Übergangssituation Straße/ Platz; Kreuzungssitua- tion, Zufahrtssituation (Schnitt/Grundriss)

Charakteristik Parkplatzgestaltung (Längsparker- Querparker- Parkplatz)

Begrünungskonzept (Beschreibung, Symbolbilder, Grundriss) Beleuchtungskonzept (Beschreibung, Symbolbilder, Grundriss)

▌ Formblatt – Verfasserbrief

▌ Formblatt 2 – Statistik als Deckblatt, mit den ausgefüllten Objekt- und sonstigen Daten, sowie die graphisch aufbereitete nachvollziehbare Berechnung

▌ 1 CD / USB-Stick mit:

Präsentationspläne PDF

Prüfdatei DWG

Formblatt 2 Statistik PDF

Erläuterungsbericht PDF

Übersicht der abzugebenden Unterlagen

 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen A4

 Präsentationspläne und Vorprüfexemplare

 Projektbeschreibung

 Formblatt 1 – Verfasserbrief und Formblatt 2 – Statistik

 CD / USB-Stick

(21)

21

C.5 BEURTEILUNGSKRITERIEN

Für die Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgereicht nach folgenden Kriterien be- wertet:

Baukünstlerische Lösung des Gesamtkonzeptes

» die Qualität der Entwurfsidee/ des bau- und landschaftskünstlerischen Lösungsansatzes –

„Roter Faden“

» die Qualität des öffentlichen Raumes und die Aufenthaltsqualität

» Bezug zur Umgebung

» Adaption Gestaltungselemente für den Ortsraum

» das vorgeschlagene Bepflanzungskonzept

» das vorgeschlagene Beleuchtungskonzept

» die vorgeschlagene Möblierung des öffentlichen Raumes

» die gestalterische Qualität der Materialien und deren Einsatz

Funktionale Lösung

» die bauliche Abwicklung und Machbarkeit Gesamtlösung

» die Verkehrslösung (fahrender/ruhender Verkehr, Fußgänger)

» die Erschließung und Gestaltung der Zufahrten

» die Gestaltung der Kreuzungsbereiche

» die Organisation und Verknüpfung der verschiedenen Platz- und Straßenbereiche

» die Orientierbarkeit

» Einhaltung von behördlichen Vorgaben und Vorschriften

Ökonomische, ökologische Lösung

» Konstruktive und Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Erhalt und Pflege

» Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien und Energieeffizienz

» Veränderbarkeit (die Flexibilität verschied. Nutzungsmöglichkeiten - Märkte, Veranstaltun- gen...)

(22)

22

C.6 VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN

Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung die- ses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

A 00 Ausschreibungstext *.PDF

A 01 Lageplan *.DWG / *.PDF

A 02 Lage- und Höhenplan mit Schichten *.DWG / *.PDF

B 01 Auszug Flächenwidmung *.PDF

B 02 Lageplan Gebäudetypologie *.PDF

B 03 Gebäudetypologie *.PDF

B 04 Haltestellen *.PDF

B 05 Stellungnahme Energie Tirol *.PDF

F 01 Formblatt 1 – Verfasserbrief *.DOCX F 02 Formblatt 2 – Statistik/Kostenschätzung *.DOCX F 03 Formblatt 3 – Erläuterungsbericht *.DOCX

D 01 Information DSGVO *.DOCX

Referenzen

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