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Berufliches Schulzentrum Delitzsch Hygieneplan Stand: Seite 1

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Academic year: 2022

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Hygieneplan – BSZ Delitzsch Schuljahr 2020/2021 Gültig ab 20.07.2021 Entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz

Hygieneplan - Ergänzungen entsprechend den Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19 Pandemie

Organisation der Präsenzbeschulung und der Notbetreuung unter Pandemiebedingungen (Aktualisierung vom 19.07.2021)

Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung vor Ort auf der Grundlage der Schul- und Kitabetriebsein- schränkungsverordnung vom 22.06.2021, gültig vom 01.07.2021 bis 28.07.2021.

Über die hierzu veröffentlichten Entscheidungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden Sie über das Schulportal informiert.

Die Hygieneregeln gelten unabhängig von den verschiedenen Öffnungsphasen, sobald sich Personen in der Einrichtung aufhalten. Besondere Anforderungen werden gesondert ausgewiesen.

Verantwortlicher Ansprechpartner für Einhaltung und Umsetzung Hygieneplan: Andreas Fronmüller (Schulleiter)

Die nachfolgend aufgeführten Regelungen gelten für das Schulgelände und die Schulgebäude des Beruflichen Schulzentrums Delitzsch und geben den Stand der jeweiligen rechtlichen Festlegungen wieder. Der Hygieneplan wird ständig den Erfordernissen angepasst.

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan

Verantwortlicher Ansprechpartner

• sofort

• für die gesamte Dauer der Corona-Pandemie

• Benennung einer verantwortlichen Person für die Einhaltung und Um- setzung des Hygienekonzepts

• Andreas Fronmüller (Schulleiter) BSZ Delitzsch

Karl-Marx-Straße 1 04509 Delitzsch

• Schulleiter

(2)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

034202/739-0

andreas.fronmueller@bsz- dz.lernsax.de

Persönliche Hygiene

Händereinigung Gründliches und regel- mäßiges Händewa- schen ist fest im Schul- alltag zu integrieren.

• nach Betreten des Schulgebäudes

• vor dem Zubereiten von Speisen, vor dem Essen

• nach dem Toiletten- gang

• nach Naseputzen

• nach Husten oder Nie- sen

• nach Kontakt mit Abfäl- len

• mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

• Seife abwaschen und gut abtrock- nen

• Handtuchrollen an den Waschbe- cken in den Toiletten benutzen

• Einmalhandtüchern (Papier o. ä.) nutzen

• Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

• Flüssigseife im Spender

• Nutzung auch der Handwasch- becken in den Unterrichtsräu- men und die dortige Flüssig- seife

• Ausstattung aller Unterrichts- räume mit Flüssigseife und Ein- malhandtüchern

• Beschäftigte der Schule

• Schüler/innen

• schulfremde Personen

Hygienische Händedesinfektion

• nach Betreten der Schule

• nach Kontakt mit Kör- perflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hil- festellung akut Erkrank- ter),

• nach Gebrauchsanweisung anwen- den

• an geeigneten Orten zur Verfügung stellen (z.B. Eingangsbereich, Flure)

• bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Gummihandschuhen und mit einem

• Virusinfektion:

• Desinfektionsmittel mit Hin- weis „begrenzt viruzid“

Desinfektionsspender an geeigne- ten Orten möglichst fest montiert zur Verfügung stellen (z.B. Ein- gangsbereich, Flure)

• Beschäftigte der Schule

• Schüler/innen

• schulfremde Personen

(3)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• nach Ablegen von Schutzhandschuhen

• bei Bedarf

mit Flächendesinfektionsmittel ge- tränktem Einmaltuch

• Desinfektionsspender in Fluren und Toiletten nutzen

Niesetikette • Niesen

• Husten

• möglichst in Wegwerftuch (Einmal- Taschentuch) niesen oder husten

• ist kein Taschentuch griffbereit Armbeuge vor Mund und Nase hal- ten

• größtmöglichen Abstand zum Ge- genüber einhalten und sich abwen- den

• Wegwerftuch bzw. Einmal-Ta- schentuch

• Beschäftigte der Schule

• Schüler/innen

• schulfremde Personen

Handpflege • nach Bedarf • auf trockenen Händen gut verreiben • personenbezogene Hand- pflege bei Bedarf mitbringen

• Ausstattung in Bereichen von Praxisräumen mit Handcreme

• Beschäftigte der Schule

• wesentlich im Bereich Flei- scherei, Hauswirtschaft und Küchen

Persönliche Hygiene – medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) 1) Mund-Nasen-Schutz

(MNS) (Schüler/in- nen der Schule)

− bei Sieben-Tage- Inzidenz < 35

täglich

keine Maskenpflicht für Schüler/in- nen / schulisches Personal / Hort- personal auf dem Schulgelände / im Schulgebäude

• Empfehlung zum Tragen eines MNS

• MNS kann schulspezifisch für be- stimmte Situationen angeordnet

• personenbezogenen MNS bei Bedarf mitbringen

• Bereithaltung von MNS im Sek- retariat

• Schüler/innen

• Beschäftigte der Schule

• Schulleitung

(4)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

gültig ab

01.07.2021 bis auf Weiteres

werden (z.B. in Gängen, beim Expe- rimentieren)

• Maskenpflicht für schulfremde Per- sonen bleibt bestehen (außer Kinder

< 6 Jahren, Personen mit attestier- ter Befreiung)

Mund-Nasen-Schutz (MNS) (Schüler/in- nen der Schule)

− bei Sieben-Tage- Inzidenz < 35

− gültig ab

01.07.2021 bis auf Weiteres

täglich

keine Maskenpflicht für Schüler/in- nen / schulisches Personal / Hort- personal auf dem Schulgelände / im Schulgebäude

• Empfehlung zum Tragen eines MNS

• MNS kann schulspezifisch für be- stimmte Situationen angeordnet werden (z.B. in Gängen, beim Expe- rimentieren)

• Maskenpflicht für schulfremde Per- sonen bleibt bestehen (außer Kinder

< 6 Jahren, Personen mit attestier- ter Befreiung)

• personenbezogenen MNS bei Bedarf mitbringen

• Bereithaltung von MNS im Sek- retariat

• Schüler/innen

• Beschäftigte der Schule

• Schulleitung

Mund-Nasen-Schutz (MNS) (Lehrkräfte der Schule)

bei Sieben-Tage-In- zidenz ≥ 35

• Pflicht

• vor dem Schulgelände

• auf dem Außengelän- der Schule, wenn der Abstand von 1,5 Me- tern nicht eingehalten wird

• in den Schulgebäuden

• im Unterricht und bei Schulveranstaltungen

• Schutz bei Betreten des Geländes und der Gebäude und vor dem Ge- lände tragen

• Gleiches gilt für Unterricht und Schulveranstaltungen

• ständiges Mitführen von persönli- chen MNS

• im schulischen Ablauf sicherstellen, dass das Absetzen der Maske er- möglicht wird

• personenbezogenen Schutz mitbringen

• Bereithaltung von MNS im Sek- retariat

• FFP2-Masken werden den Lehrkräften durch das LaSuB auf Wunsch zur Verfügung ge- stellt und können beim Schul- leiter abgeholt werden

• Lehrkräfte der Schule

• Studienreferendar/innen

• Praktikant/innen

(5)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• Entfall bei der Ab- nahme von Corona- Tests und bei der Auf- nahme von Speisen und Getränken

• Aber: Das Tragen von MNS wird dringend empfohlen.

• bei normalem MNS nach ca. 2 Stun- den ununterbrochener Tragedauer und

• bei FFP2-Masken nach ca. 75 Minu- ten ununterbrochener Tragedauer

• dann ca. 30 Minuten Pause ermögli- chen

• Information an Beschäftigte mit dem Hinweisblatt „Hin- weise zur Anwendung von Atemschutzmasken“

• Möglich ist auch die Nutzung von medizinischen OP-Masken

Mund-Nasen-Schutz (MNS) (Beschäftigte der Schule)

bei Sieben-Tage-In- zidenz ≥ 35

• Pflicht

• auf dem Außengelän- der Schule, wenn der Abstand von 1,5 Me- tern nicht eingehalten wird

• in den Schulgebäuden

• im Unterricht und bei Schulveranstaltungen

• Entfall auch bei der Ab- nahme von Corona- Tests und bei der Auf- nahme von Speisen und Getränken

• MNS bei Betreten des Geländes und der Gebäude tragen

• Gleiches gilt alle Gelegenheiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

• ständiges Mitführen von persönli- chen MNS

• personenbezogenen MNS mit- bringen

• Bereithaltung von MNS im Sek- retariat

• Beschäftigte der Schule

Mund-Nasen-Schutz (MNS) (Schulfremde Personen / Einrich- tungsfremde Perso- nen)

• Pflicht

• vor dem Schulgelände

• auf dem Schulgelände

• in den Schulgebäuden

• MNS vor dem Schulgelände tragen

• MNS bei Betreten des Geländes und der Gebäude tragen

• Gleiches gilt für Unterricht und Schulveranstaltungen

• personenbezogenen MNS mit- bringen und anlegen

• Bereithaltung von MNS im Sek- retariat

• schulfremde Personen bzw.

• einrichtungsfremde Perso- nen

(6)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

bei Sieben-Tage-In- zidenz ≥ 35

• Entfall bei der Ab- nahme von Corona- Tests und bei der Auf- nahme von Speisen und Getränken

• Aushänge im Schulgelände und an allen Zugängen

Befreiung von Mund-Nasen-Schutz

• SchülerInnen

• Lehrkräfte und pädago- gisches Personal

• Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wel- ches die gesundheitliche Einschrän- kung sowie die zu erwartenden Be- einträchtigungen durch das Tragen des MNS erkennen lässt

• Schule ist befugt, ärztliches At- test zur Befreiung des Tragens eines MNS (Kopie oder Origi- nal) aufzubewahren (digital o- der analog); Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten bis spätestens Ablauf 2021

Schulleitung

Testpflicht auf SARS-CoV-2

Testpflicht auf SARS-CoV-2 (Selbsttest)

• Lehrkräfte und Schü- ler/innen aller Klassen- stufen

• bei Sieben-Tage-Inzi- denz < 10 einmal wö- chentlich

• bei Sieben-Tage-Inzi- denz ≥ 10 zweimal wö- chentlich (mit hinrei- chendem Zeitabstand, z.B.: Mo – Mi/Do)

• Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis auf SARS-CoV-2,

(Ausnahme: keine Testpflicht für Be- gleitpersonen zum Bringen und Abho- len bei Betreten des Geländes / Ge- bäudes, aber MNS)

Anzuerkennen sind:

• Testkit zur Laienselbstanwen- dung

• Nachweis des vorgelegten Tests und des Testergebnisses in der Schule kann dokumen- tiert werden; Dokumentation ist zu löschen, wenn für Fris- tenkontrolle (72 Stunden) nicht mehr benötigt

• Schulleitung

• Beschäftigte in Schule

• SchülerInnen

(7)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

# Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle ver- einzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unter- richt, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021)

# Testnachweis im Rahmen einer be- trieblichen Testung im Sinne des Ar- beitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht

# Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbrin- ger gemäß § 6 Absatz 1 der Corona- virus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fas- sung)

• Testung darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein

• auf Zutrittsverbot im Eingangsbe- reich hinweisen

• Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen aller Klassen- stufen,

• sonstige Personen (z. B.

Eltern …)

• Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für

#Personen mit nachweislich vollstän- digem Impfschutz, als geimpft gel- ten:

a) Personen mit erforderlicher An- zahl Impfdosen (ein oder mehrere Impfstoffe möglich) und mindes- tens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind

• Schulleitung

• Beschäftigte in Schule

• SchülerInnen

(8)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

b) genesenen Person mit einer ver- abreichten Impfdosis

• Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR- Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht) Unterweisung

Vor Testdurchfüh-

rung

• Lehrkräfte / Beschäftigte / Schüler- Innen

• Vor Testdurchführung mit Hilfe von Gebrauchsanleitungen

• Schulleitung

• Beschäftigte in Schule

• SchülerInnen

Testdurchführung Testdurchführung entsprechend der Gebrauchsanweisung

• AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)

• Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prin- zip),

• Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anlei- tung durch eine Lehrkraft,

• bei Beaufsichtigung der Testdurch- führung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmalhand- schuhe bereithalten

• hygienische Entsorgung des genutz- ten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter

• genutzte Oberflächen mit Flä- chendesinfektionsmittel reinigen, Einmalhandschuhe tragen

• Entsorgung in Müllbeutel

• Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“)

• Einmalhandschuhe

• FFP2-Maske zur Beaufsichti- gung nutzen

• Schulleitung

• Beschäftigte in Schule

• SchülerInnen

(9)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• bei positivem Testergebnis: Abson- derung der positiv getesteten Per- son; Meldung an das zuständige Ge- sundheitsamt durch Schule

Zugangsregelungen

Ein- und Ausgänge inkl. Eingangsberei- chen von Schulge- bäuden und Einrich- tungen

• täglich • Sieben-Tage-Inzidenz < 35: Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS für Schulfremde

• Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35: Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS für alle Personen

• Schulgelände nach Beendigung der Unterrichts- bzw. Arbeitszeit sofort verlassen

Schulleitung, Beschäf- tigte in Schule, Schü- ler/innen,

Eltern

Betretungsverbot • täglich • Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für verpflichtete Personen, die ohne entsprechende Bescheinigung kei- nen medizinischen MNS tragen

• Betretungsverbot bei:

• nachweislicher SARS-CoV-2-Infek- tion,

• mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust)

• persönlichem engen Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infi- zierter Person in den letzten 14 Ta- gen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe)

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule,

Schüler/innen,

schulfremde Personen

(10)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavi- rus SARS-CoV-2

Zugangs- / Aufent- haltsregelungen

• Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen, Schulfremde

• täglich

• Betretungsverbot bei o. g. Risiken

• Zutritt für Schüler/innen erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet

• Vorlage eines Unbedenklichkeits- nachweises bei Auftreten von SARS- CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B.

ärztliche Bescheinigung, Allergieaus- weis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test)

• (siehe Abschnitt Testpflicht)

• Betreten von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kin- dern ohne Test möglich

• Zutritt nur mit negativem Testergeb- nis für Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz für Gene- sene s. Testpflicht

• bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnli- chem Symptom muss Schule verlas- sen werden (Schüler/innen bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbringen)

• Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektions- ketten

• Schulleitung,

• Beschäftigte in Schule,

• Schüler/innen

Zugangskontrolle

täglich

Schulleitung

(11)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

schulfremde Perso- nen

schulinternes Verfahren zur Zu- gangskontrolle festlegen (u.a.

verschlossene Türen, Meldung im Sekretariat, Zutritt nur mit Termin)

Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten dokumentieren ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten

Zutritt für schulfremde Personen aus wichtigem Grund möglich (z.

B. Schulträger, Schulsozialarbei- ter, Betriebsarzt, Fachkraft für

Arbeitssicherheit…)

Zutritt für Aufnahmeverfahren (Gymnasien mit vertiefter Ausbil- dung) unter Einhaltung des Hygi- enekonzeptes möglich

Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Doku- mentation unverzüglich zu löschen/zu vernichten ist

schulfremde Personen

Abmeldung

Schüler/innen aller Schularten, ggf. ver- treten durch Sorge- berechtigte

schriftliche Abmeldung vom Prä- senzunterricht möglich (bisherige Abmeldungen gelten fort)

Personensorgeberech- tigte,

Schulleitung

Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände

Mindestabstand • täglich • direkten Körperkontakt meid

en

• Schulleitung,

• Beschäftigte in Schule,

• Schüler/innen

• täglich • Schulleitung

(12)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude

• verständliche und altersgerechte Vermittlung der Schutzmaßnahmen

• Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar machen

• Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen,

• Informationsmaterial

• Internetauftritt der Schule, Aushänge im Schulgebäude Innerschulische Ver-

kehrswege/ Flure

• täglich • Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS außerhalb des Unter- richts im Schulgebäude (gilt nicht bei Sieben-Tage-Inzidenz

< 35 für schulzugehörige Personen)

• Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöff- net lassen)

• mehrmals täglich lüften

• z.B.: Rechtslaufgebot, in Reihe gehen, Auf- und Abgänge se- parat ausweisen

• desinfizierende Reinigungsmit- tel für Handkontaktstellen

• Schulleitung,

• Beschäftigte in Schule

• Schüler/innen

Lüftung in Unter- richtsräumen (Mini- mierung der Anste- ckungsgefahr durch Aerosole und Tröpf- chen)

• mehrmals täglich

• regelmäßig

• Stoß- und Querlüftung alle 20 Minu- ten für

ca. 3 Minuten (alleiniges Kippen von Fenstern ist ggf. nicht ausreichend – Überprüfung mittels CO2-Ampel)

• Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausplanen (z.B. Fens- ter nicht zu öffnen, nicht funktionie- rende (Lüftungsanlage)

• ggf. bei geeigneten Wetterbedin- gungen Unterricht im Freien gestal- ten (UV-Schutz beachten)

• Beschäftigte in Schule

Lehrerzimmer • täglich • MNS (bei Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35)

• regelmäßige Lüftung

• Empfehlung 1,5 m Abstand

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule

(13)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Gemeinschafts- räume (z.B. Garde- robenräume, Biblio- theken)

• bei Sieben-Tage-Inzi- denz ≥ 35

• zeitversetzte Nutzung durch feste Gruppen

• max. Anzahl von Personen im Raum

• regelmäßige Lüftung

• Pflicht zum Tragen von MNS

Schulleitung, Beschäf- tigte in Schule

Reinigung

Reinigung Sanitär- räume

• täglich • Toilettensitze, Armaturen, Wasch- becken, Fußböden reinigen

• Auffangbehälter für Einmalhandtü- cher zur Verfügung stellen und re- gelmäßig leeren

• Flüssigseifenspender und Einmal- handtücher an allen Waschbecken zur Verfügung stellen

• Ggf. vorhandenen Reinigungs- plan ergänzen

• Desinfizierendes Reinigungs- mittel

• Reinigungsfirma

• Schulträger

Reinigung von Flä- chen

• Entsprechend dem Er- fordernis

• Bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl:

gezielte Desinfektion nur mit Ein- malhandschuhen und einem mit Flä- chendesinfektionsmittel getränkten Einmalhandtuch

• Schutzhandschuhe tragen

• Nach Ablegen Hände desinfi- zieren (siehe auch Punkt Hän- dedesinfektion)

• Beschäftigte in der Schule

• Schulleitung

Maßnahmen bei Hy- gienemängeln

• bei Bedarf • Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheits- amt einfordern

• Mängelanzeige • Schulleitung

(14)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Prüfungen

Prüfungen • Abschlussprüfungen

• Sieben-Tage-Inzidenz

≥ 35: Spalte 3

• bei Sieben-Tage-Inzi- denz < 35 Regelbetrieb

• keine Pflicht zum Tragen eines MNS für Schüler/innen während einer Abschlussprüfung (schriftlich, münd- lich oder praktisch)

• → der Mindestabstand von 1,5 Me- tern ist einzuhalten

• mehrfaches gründliches Lüften der Räume während der Prüfung

• bei mündlichen Prüfungen zwischen den Prüfungen mindestens 5 min lüften

• Toilettenräume sind vor und nach jeder Prüfung eingehend zu reinigen

• Empfehlung für die praktischen Prü- fungsteile in den Naturwissenschaf- ten:

• vor dem Betreten der Räume Ein- malhandschuhe anziehen und

• erst nach dem Verlassen des Rau- mes wieder ausziehen und entsor- gen

• bei Bedarf Gegenstände, Geräte und Oberflächen zwischenzeitlich desin- fizieren

• max. 5 Prüfungsteilnehmer/innen gleichzeitig in den Räumen für expe- rimentelle Tätigkeiten

• Schulleitung,

• Beschäftigte in Schule,

• Schüler/innen

(15)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• kann im fachpraktischen Teil einer mündlichen Prüfung der Infektions- schutz nicht gewährleistet werden, ist sie ohne fachpraktische Teile durchzuführen (gilt auch für Sport und Tanz)

• in praktischen Prüfungen der neuen Fremdsprachen ist der Mindestab- stand von 1,5 Metern zwischen den Gesprächspartnern und prüfendem Fachlehrer und zwischen Mitglie- dern der Fachprüfungskommission einzuhalten

• Prüfungsteilnehmer/innen müssen das Schulgelände sofort nach der Prüfung verlassen

• Schüler/innen, die zur Risikogruppe gehören

• teilen dies der Schule vorab mit

• Schule organisiert Zugang (separater oder einzelner Zugang)

• ggf. Prüfung in separaten Raum Sport

Sportunterricht .

• Sieben-Tage-Inzidenz

≥ 35: Spalte 3

• Sieben-Tage-Inzidenz

< 35 Regelbetrieb

• alle Schularten

• Schulsport möglich

• keine Pflicht zum Tragen eines me- dizinischen MNS, wenn der Min- destabstand von 1,5 m eingehalten wird

• keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden)

• Desinfektion: Flächendesinfek- tionsmittel mit Hinweis „be- grenzt viruzid“

Beschäftigte in Schule

(16)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

• wenn möglich im Freien durchfüh- ren

• Händehygiene ermöglichen

• Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume

• nach jeder Sportstunde mind. 5 min

• mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen

• sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht geeignet

• Sportgeräte nach Benutzung desinfi- zieren

• schulischer Schwimmunterricht möglich (Organisation s. Schulleiter- schreiben vom 18.05.2021)

Arbeitsmittel

Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel

• täglich • Empfehlung: Zuweisung von Ar- beitsmitteln personenbezogen

• sachgerechte Reinigung/Desinfek- tion nach gemeinsamer Nutzung von Kontaktflächen / Materialien

• geeignete Desinfektionsmittel

• Einmal-Tücher zum Trocknen

• Beschäftigte in der Schule

• Schüler/innen

Pausen

Beaufsichtigung • täglich • Aufsicht an veränderte Situation an- passen

• Vermeidung unbeaufsichtigter Be- reiche im Außengelände

• Fensterbereiche kontrollieren (z.B.

beim Lüften)

• Aufsichtspläne gemäß Vertre- tungsplan

• grundsätzliche Festlegung von Aufgaben während der Auf- sichten

• Beschäftigte in der Schule

(17)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Personenströme • bei Sieben-Tage-Inzi- denz ≥ 35

• örtliche Trennung von Personen- strömen in den Pausen

• Beschäftigte in der Schule

Speiseräume • Täglich

• Bei Sieben-Tage-Inzi- denz < 35 als Empfeh- lung

• Betreten der Mensa möglichst klas- sen- oder jahrgangsweise

• Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe (z. B.

transparente Abtrennungen)

• Selbstbedienung möglich; Händehy- giene und MNS vorausgesetzt

• MNS soll erst am Tisch abgesetzt

• Tischbesetzung möglichst klassen- weise (Durchmischungen vermei- den)

• die Mensa gut lüften, im Sommer ggf. Speiseneinnahme auch im Freien

• Personenzahl pro Tisch begrenzen

• schulspezifische Einzelfalllö- sungen mit Essenanbieter fin- den

• Beschäftigte in der Schule

• Essensanbieter

Personaleinsatz

Allgemein • täglich • Abklärung von Verdachtsfällen

• Beachtung der Testpflicht

• schulisches Personal mit SARS-CoV- 2-ähnlichen Symptomen sollte Co- vid-19-Test durchführen lassen

• Unbedenklichkeitsnachweise für Personen mit SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen

• Auf Impfmöglichkeiten hinweisen

• schulinternes Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen

• Schulleitung

• Beschäftigte in der Schule

(18)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Risikogruppen • täglich

• nach Bedarf

• Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes aktuelles ärztli- ches Attest nachzuweisen, mit Hin- weisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Er- kenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten wei- terhin ein erhöhtes Risiko besteht

• Einsatz im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilli- ger Basis

• individuelle Bewertung von Risiko- faktoren für Risikogruppen bei Be- darf durch Betriebs- oder Hausarzt

• kein Einsatz im Präsenzunterricht für schwangere Beschäftigte

• dies gilt ebenso für schwangere Schülerinnen

• • Schulleiter

• Beschäftigte in Schule,

• Betriebs- oder Hausarzt

Erste Hilfe

Erste Hilfe und Ei- genschutz

• täglich • Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille)

• Herzdruckmassage und notfalls auf Beatmung verzichten

• Beatmungsmaske zur Verfügung stellen

• Ersthelfer informieren

• Belehrung erstellen • Schulleitung

• Beschäftigte in der Schule

• Ersthelfer/innen

• Schüler/innen

(19)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Unterweisungen

Hygieneunterwei- sungen

• Schüler: Schuljahresbe- ginn

• im weiteren Schuljah- resverlauf anlassbezo- gen

• Lehrkräfte:

mindestens einmal im Schuljahr

• Belehrungen für Lehrende, nichtpä- dagogisches Personal, Schüler zu Hygienemaßnahmen der Schule

• Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerech- ter Umgang mit MNS, Lüften

• Eltern über Hygienekonzept der Schule und o.g. Belehrung informie- ren

• Schulleitung

• Beschäftigte in Schule

• Schülerinnen und Schüler

Außerschulische Veranstaltungen

Außerschulische Veranstaltungen

• • Schülerbetriebspraktika möglich

• Durchführung von ein- und mehrtä- gigen Schulfahrten ins In- und Aus- land möglich

• Schulleitung

• Beschäftigte der Schule

• SchülerInnen

Außerschulische Veranstaltungen

Sieben-Tage-Inzidenz

< 35

außerunterrichtliche Nutzung von Innen- und Außensportanla- gen außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten im Rah- men der zulässigen Sportaus- übung möglich (gemäß § 19 der Corona-Schutz-Verordnung)

Händereinigung

Bereitstellung von Handrei- nigungsmittel und zumin- dest begrenzt viruzides Des- infektionsmittel

• Veranstalter

(20)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

genutzten Oberflächen, Gegen- stände und Räume in Innensport- anlagen nach Beendigung der Nutzung gründlich reinigen

Anpassung der Beschulung /Maßnahmen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte (gemäߧ 28 b Absatz 3 IfSG und der SächsCoronaSchVO) (bezieht sich auf Inzidenzwerte der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises)

Siebentage-Inzidenz

< 100

• alle Schularten

• alle Klassen/Jhg.-stufen

• Regelbetrieb • Schulleitung

Beschäftigte der Schule

SchülerInnen

Siebentage-Inzidenz

≥ 100

• weiterführende Schu- len (ausgenommen Ab- schlussklassen und För- derschulen)

• Wechselmodell (zeitgleiche Präsenz- beschulung höchstens der Hälfte der festgelegten Schüleranzahl, max. 16 Schüler/innen)

• Schulleitung

Beschäftigte der Schule

SchülerInnen

• Abschlussklassen, Ab- schlussjahrgänge (an Oberschulen; Gymna- sien; Beruflichen Schu- len; Förderschulen, die nach LP der OS unter- richten und mit Förder- schwerpunkt Lernen…) im Sinne von § 23 Abs.

2 SächsCoronaSchVO vom 26.05.2021

• Regelbetrieb möglich

• Empfehlungen zum eingeschränkten Regelbetrieb gibt oberste Schulauf- sichtsbehörde

• Schulleitung

Beschäftigte der Schule

SchülerInnen

Weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Sächs. Staatsministe- rium für Soziales und

• kann in Anhängigkeit der Erkran- kungsfälle an der Schule für Klassen,

(21)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Sächs. Staatsministe- rium für Kultus

Jahrgangsstufen, Schulen das Wech- selmodel anordnen

• kann vorübergehende, teilweise o- der vollständige Schließungen von Schulen anordnen

• kann vorübergehende Änderung des Nachweisintervalls (Testung) festle- gen

• kann Ausnahmen von der MNS-tra- gepflicht anordnen

weitergehende kom- munale Verordnun- gen, Vorschriften, Regeln und Ein- schränkungen

• kommunale Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen

Quellen:

a) Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung (SchulKitaBetrEinschrVO), 22.06.2021 b) Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, 22.06.2021;

c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020; geändert 07.05.2021

d) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 21.01.2021; Änderungsverordnung 22.04.2021; Anpassung vom 17.06.2021 e) Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08.05.2021

f) Allgemeinverfügung Ausnahmen von der Untersagung der Präsenzbeschulung / Kriterien für eine Notbetreuung von Kindern vom 25.05.2021 g) Ergänzungen zum DGUV SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule (https://dguv.de/corona-bildung/schulen/ergaenzungen_schule/index.jsp) h) Merkblatt Umgang mit MNS vom 17.05.2021

i) Schulleiterschreiben vom 12.04.2021 und 29.04.2021 zu Abschlussprüfungen

j) Schulleiterschreiben vom 12.05.2021, Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Förderschulen) k) Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen

l) Schulleiterschreiben vom 08.06.2021 Schulbetrieb ab 14.06.2021 inkl. Erlass Schulfahrten m) Schulleiterschreiben vom 14.07.2021 Einsatz schwangerer Lehrkräfte

(22)

− medizinischer MNS: medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit ver- gleichbaren Schutzstandard)

Datum der Erstellung: Stand: 19.07.2021

Datum Erstunterweisung der Beschäftigten in der Schule: 20.07.2021

Für die Schulleitung:

gez. Fronmüller Schulleiter

Referenzen

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