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INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

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Academic year: 2022

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Dezernat V

INFORMATIONSVORLAGE

Az.

ZUM VERSAND

29.11.2019

V735/2019

Betreff

Baumentfernungen im Winterhalbjahr 2019/2020 aus Gründen der Verkehrssicherheit

Öffentlichkeitsstatus Vorlage nur zum Versand

an die Mitglieder des Gemeinderates, sachkundige Einwohner des Ausschusses für Umwelt und Technik und alle Bezirksbeiräte

öffentlich

Stadtbezirksbezug:

00 stadtweit

Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung NEIN

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INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

V735/2019

Finanzielle Auswirkungen:

1) Einmalige Kosten/ Erträge

Gesamtkosten der Maßnahme

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse usw.) ./.

Kosten zu Lasten der Stadt

2) Laufende Kosten / Erträge

Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand nach Fertig- stellung der Baumaßnahme, Inbetriebnahme der Einrichtung

bzw. Durchführung der Maßnahme (einschl. Finanzierungskosten)

zu erwartende Erträge ./.

jährliche Belastung

Dr. Kurz Kubala

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Kurzfassung des Sachverhalts

Der Fachbereich Grünflächen und Umwelt unterhält und pflegt ca. 85.000 Stadtbäume an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen. Diese werden regelmäßig auf der Grundlage der FLL-Richtlinie auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit hin überprüft, um Gefahren für Leib und Leben sowie Sachschäden zu verhindern.

Die Untersuchungen sind auch die Grundlage für Maßnahmen zur Baumpflege und zum Baumerhalt. In einigen Fällen muss auch die Entscheidung zur Baumentfernung getroffen werden, wenn Rückschnitte allein zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen.

In diesem Jahr hat die Baumbegehung länger angehalten. Sie stellt im Ergebnis aufgrund wiederholter Sommertrockenheit mindestens eine Verdopplung der notwendigen Baumentfernungen zu Vorjahren dar.

Die aktuell zur Herstellung der Verkehrssicherheit noch erforderlichen 674 Baumentfernungen sind in der Anlage 1.2 als Schadbaumliste 2019 zusammengefasst und beziehen sich grundsätzlich auf die Mannheimer Baumschutzsatzung. Es werden nur Bäume gelistet, die einen Stammumfang von 60 cm und mehr aufweisen.

Zusammen mit 120 bereits entfernten Exemplaren beträgt die diesjährige Rate insgesamt ca. 800 Bäume, die in den Folgejahren ersetzt werden müssen.

Der geplante Zeitraum für die Baumfällungen liegt aus Natur- und Artenschutzgründen außerhalb der Vegetationszeit zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 29. Februar 2020.

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Gliederung des Sachverhalts und Übersicht der Anlagen

1. Bedeutung von Stadtbäumen 2. Zuständigkeiten

3. Baumbegehung und Dokumentation 4. Wirkung von extremen Wetterereignissen 5. Gehölzgruppen und waldartige Bestände 6. Pappelreihe am Neckarufer

7. Rechtliche Grundlagen 8. Baumentfernungsliste

9. Nachpflanzkonzeption 2019/2020 Anlage:

1.2 Schadbaumliste 2019

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Sachverhalt

1) Bedeutung von Stadtbäumen

Bäume erfüllen in unseren Städten in Zeiten des Klimawandels und der Feinstaubbelastung wichtige Aufgaben und Ausgleichsfunktionen zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier.

Die positiven Effekte liegen in den Bereichen:

 Luftqualität – Filterung von Staub und gasförmigen Luftverunreinigungen

 Mikroklima – Begrenzung von Temperaturextremen, Befeuchten der Luft

 Treibhauseffekt – Fixierung von CO2

 Klimaanpassung – Reduzierung von Wärmeverlusten und Sicherstellung von Kühlungsbedarf

 Wassermanagement – Wasserspeicherung und Reduktion von Abwasserspitzen

 Seelische Gesundheit – Wohlbefinden, Identifikation, Heimat, Glückempfinden

 Biodiversität – Lebensraum für viele Arten (Pflanzen und Tiere)

 Landschaft – Ausgleichsfunktion im Bereich von Verkehr und Industrie

 Ästhetik – Verschönerung von Straßen und Wohnvierteln sowie von öffentlichen Grünanlagen.

 Immobilienwert – Wertsteigerung im Wohnumfeld durch mehr Grün

2) Zuständigkeiten

Im Stadtgebiet Mannheim gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die Pflege und Unterhaltung von Bäumen. Neben den Bäumen des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt gibt es weitere tausende Bäume im Stadtgebiet, u. a. auf den Friedhöfen Mannheims, auf städtischen Grundstücken, für die das Immobilienmanagement teilweise noch und seit 2015 die BBS im Bereich von Schulen verantwortlich sind.

Die Ausführungen in dieser Vorlage beziehen sich ausschließlich auf Bäume an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen (ca. 85.000), die in der Verantwortung des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt und ab 01.01.2020 im neuen Eigenbetrieb Stadtraumservice liegen.

In der Schadbaumliste 2019 sind keine Bäume aufgeführt, die z. B. aufgrund von Baumaßnahmen entfernt werden müssen. Gleiches gilt für Bäume auf Privatgrundstücken und Grundstücke anderer städtischer Dienststellen. Für diese Baumentfernungen bedarf es laut aktueller Baumschutzsatzung einer besonderen Erlaubnis.

3) Baumbegehung und Dokumentation

Den Kommunen obliegt die Verkehrssicherheit, die sich im Bereich der Stadtbäume aus der

Rechtsprechung ergibt. U. a. sind regelmäßige Baumkontrollen von fachkundigem Personal gefordert.

Sie werden in Mannheim ausschließlich von den Fachkräften des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt durchgeführt. Dabei werden alle Bäume auf ihre Vitalität, Stand- und Verkehrssicherheit hin überprüft sowie erkennbare Schäden dokumentiert.

Ein Großteil der Stadtbäume bedarf aufgrund zunehmender Schadbilder einer baumpflegerischen Behandlung (Baumpflegemaßnahme). Diese reicht von der Totholzbeseitigung (tote, abgestorbene Äste werden aus dem Baum entfernt) bis hin zur Kronensicherung (die Krone wird mittels Seilanker oder Kronenrückschnitt gesichert). Dies bedeutet für den Betrieb einen erheblichen Aufwand, der nur mit Unterstützung einer Fachfirma zu bewältigen ist.

Trotz intensiver Pflege können nicht alle Bäume erhalten werden. Nur Bäume, die durch mangelnde Vitalität und sehr starke Schädigungen bis hin zum Abgang und völligem Absterben aufgefallen sind, werden vom Fachbereich Grünflächen und Umwelt zur Entfernung vorgesehen.

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4) Wirkung von extremen Wetterereignissen

Seit einigen Jahren sind in Mannheim zunehmend Extremwetterereignisse zu verzeichnen. Hohe Niederschläge in kurzer Zeiteinheit, extreme Trockenperioden, die über lange Zeiträume mit hohen Temperaturen vorherrschen sowie Gewitter mit Sturmböen schädigen immer stärker den

Baumbestand.

Durch die zunehmende Sommertrockenheit werden Bäume anfälliger für Krankheiten und Schädlinge und sterben immer häufiger ab.

Unregelmäßige Niederschläge in Verbindung mit trockenheißer Luft - insbesondere auf befestigten Flächen und im Straßenraum - können nur noch bedingt durch zusätzliche Wassergaben ausgeglichen werden. Eine zusätzliche Bewässerung führt nur bei Jungbäumen zum Erfolg, deren Feinwurzeln über offene Baumscheiben oberirdisch noch erreicht werden können.

Von Sturmböen und starken Gewittern sind alle Baumarten gleichermaßen betroffen. Meistens trifft es die großen Bäume mit großen Kronen, die eine größere Windangriffsfläche bieten.

Dieses Jahr wurden, z. B. am 06.08.2019 durch einzelne Gewitterböen in der Schwetzinger Stadt/

Oststadt und in weiteren Stadtteilen insgesamt ca. 120 Bäume so stark in der Krone geschädigt oder entwurzelt, dass sie sofort entfernt werden mussten.

Der Fachbereich hat in der Informationsvorlage V573/2019 über Baumschäden und Baumabgänge, die wesentlich durch die Klimaveränderung begründet sind, berichtet. Damit einhergehende

überplanmäßige Mehraufwendungen wurden vom Gemeinderat mit Beschlussvorlage V482/2019 beschlossen.

Das extrem heiße und trockene Jahr 2018 und der Sommer 2019 mit Extremwetterlagen haben zu einer deutlich erhöhten Schadensrate und Vitalitätsverlusten an Stadtbäumen geführt. Sie stellt mindestens eine Verdopplung der notwendigen Baumentfernungen zu Vorjahren dar.

Die bereits im Vorjahr durch Trockenheit geschwächten Bäume konnten zwar im Frühjahr wieder austreiben, sind aber dann im Sommer der nochmaligen Hitzeperiode zum Opfer gefallen. Drohende Ausfälle im Altbaumbestand konnten nur in Grünflächen durch zusätzliche Bewässerung verhindert werden. Bäume in beengten Baumscheiben und auf ansonsten versiegelten Plätzen litten am stärksten unter der Trockenheit. Damit beinhaltet die aktuelle Schadensbilanz - wie im letzten Jahr angekündigt - auch Trockenschäden aus dem Vorjahr.

Hinzugekommen sind Baumausfälle, die vermehrt im Sommer durch Schädlinge und Pilze auf geschwächten Bäumen hervorgerufen wurden. Die Schadsymptome erforderten oft ein sofortiges Handeln, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings möglichst zu verhindern. Hier ist beispielsweise die Rußrindenkrankheit an Ahornen im Waldpark und auf dem Abenteuerspielplatz Erlenhof zu nennen.

Aber auch holzbohrende Insekten haben sich deutlich vermehrt und insbesondere jüngere Bäume schnell zum Absterben gebracht.

5) Gehölzgruppen und waldartige Bestände

Bäume stehen in Grünflächen und im Außenbereich (u. a. in Natur- und Landschaftsschutzgebieten) auch in Gruppen und waldartigen Beständen.

Auch hier ist ein höherer Baumausfall im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Insgesamt

werden in nächster Zeit aus geschlossenen Gehölzbeständen ca. 380 größere Bäume entnommen. Sie sind oftmals aus einer Naturverjüngung hervorgegangen und werden in der Regel aus Platzgründen nicht ersetzt. Wo immer möglich, werden Bäume als Torso bzw. Kronenteile und Stämmlinge in der Fläche belassen, um den Lebensraum „Totholz“ zu fördern. Im Bereich größerer Lichtungen erfolgen forstliche Nachpflanzungen mit geringerer Baumqualität.

Es sind z. B. in den waldartigen Beständen rechts und links der Karlsternstraße zusätzliche Ausfälle aufgrund der Sommertrockenheit zu verzeichnen. Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, soll der waldähnliche Bestand weiterhin abschnittsweise nach waldbaulichen Gesichtspunkten durchgepflegt werden. Bei den stark frequentierten Wegen besteht eine hohe Sicherheitserwartung.

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6) Pappelreihe am Neckarufer

Um die Verkehrssicherheit der Pappeln am Neckarufer wieder herzustellen, mussten die Bäume bereits vor vier Jahren in den Kronen stark gekappt werden. Leider stellte sich nach einem Jahr heraus, dass sich an den Kappungsstellen starker Pilzbefall gebildet hat, der weitere Maßnahmen erforderlich machte. Zur Sicherheit mussten bereits im Winterhalbjahr 2017/2018 insgesamt 24 Bäume entfernt werden. Da die Fäule weiter fortschreitet, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, die Allee in drei Abschnitten zu entfernen und durch Neupflanzungen zu ersetzen.

Die ursprünglich in diesem Winterhalbjahr 2019/2020 vorgesehene letzte Tranche mit 20 Bäumen kann ins nächste Jahr verschoben werden. Die Baumsicherheit kann hier im nächsten Jahr noch

gewährleistet werden.

Ab Mitte November werden weitere 48 Ersatzbäume entlang des Radweges unterhalb der Dammstraße und am Hermann-Heimerich-Ufer gepflanzt. Der Ersatz ist von der Unteren Naturschutzbehörde im Landschaftsschutzgebiet am Unteren Neckar angeordnet worden.

Damit stehen bereits wieder 97 Ersatzbäume am Neckarufer.

7) Rechtliche Grundlagen

Im Geltungsbereich der neuen Baumschutzsatzung „Satzung der Stadt Mannheim über den Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) vom 28.05.2019“ wird die Erlaubnis zur Baumfällung von

Bäumen mit einem Umfang von mehr als 60 cm nach § 6 der Baumschutzsatzung durch den für den Vollzug der Baumschutzsatzung zuständigen Fachbereich Grünflächen und Umwelt als „Untere Naturschutzbehörde“ und ab 01.01.2020 der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt erteilt.

8) Baumentfernungsliste

Für die Aufnahme der Bäume in die Baumentfernungsliste wird ein strenger Maßstab angelegt. Die Bäume sind in der Regel stark geschädigt bis absterbend und/oder es gehen von ihnen Gefahren aus.

Im Winterhalbjahr 2019/20 (01.10.2019 – 28.02.2020) müssen insgesamt 674 Straßen- und Grünanlagenbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm entfernt werden. Die

Baumentfernungsliste enthält folgende Informationen: Stadtbezirk, Standort, Baumart, Schäden und Torso.

Aus ökologischen Gründen werden nicht alle Stadtbäume komplett entfernt, sondern sogenannte

‚Torsi’ als Lebensraum für Tiere und Pilze stehen gelassen. In geschlossenen und heckenartigen Grünbeständen kann ein Baumtorso verbleiben, ohne die Sicherheit für Leib und Leben zu gefährden.

9) Nachpflanzkonzeption 2019/2020

Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen 300.000 EUR für die jährliche Pflanzung von rund 250 Bäumen zur Verfügung. Die zum Teil zusätzlich optimierten Baumstandorte erfüllen alle Mindestvoraussetzung für ein gutes Baumwachstum. Sämtliche Pflanz- und Baumpflegeleistungen werden an Fachfirmen vergeben, die ein sicheres Anwachsen der Bäume garantieren.

Die nachfolgend erforderliche Jungbaumbewässerung wird gewährleistet. Es werden im Herbst/Winter 2019 ab Mitte November ca. 250 Straßenbäume neu gepflanzt, um das Jahresziel des Fachbereiches Grünflächen und Umwelt zu erreichen. Die vollständige neue Pflanzliste wird mit Standortangabe Anfang des Jahres 2020 auf der Homepage der Stadt Mannheim unter https://www.gis-

mannheim.de/mannheim/index.php?service=fb67 veröffentlicht.

Die Verwaltung schlägt für den Doppelhaushalt 2020/2021 einen erhöhten Ansatz von 500.000 EUR für die jährliche Baumnachpflanzung vor. Zudem sind in der Vorlage 446/2019 „Ziel: Klimaneutralität.

Dringlichkeitsplan zur Beschleunigung von Klimaschutzmaßnahmen“ 1,4 Mio. EUR für

Stadtbaumpflanzung und -pflege vorgesehen. Die Beratung hierzu erfolgt im Gemeinderat anlässlich der Etatberatungen 2020/2021.

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