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8.1. Insgesamt geplanter organisatorischer Aufbau des verbesserten AKIS

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Stand: Dezember 2021 8. MODERNISIERUNG: AKIS UND DIGITALISIERUNG

8.1. Insgesamt geplanter organisatorischer Aufbau des verbesserten AKIS Das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationsystem (Agricultural Knowledge and Innovation System – AKIS) in Deutschland integriert Akteure aus Beratungswesen, Forschung, Bildung, Landwirtschaftsorganisationen und politischen Institutionen. Die Kommunikationsstrukturen müssen in AKIS so angelegt sein, dass der Austausch von Wissen und Innovationen zwischen AKIS-Akteuren gefördert wird und dadurch die Stärkung der Beziehung zwischen Forschung und Praxis gewährleistet wird. Im Rahmen der von der EU finanzierten Projekte PRO AKIS (2012-2015) und i2connect (2019-2024) wurden Bestandsaufnahmen für das AKIS in Deutschland vorgenommen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Wissensfluss innerhalb des deutschen AKIS bedingt durch die institutionell sehr unterschiedlichen Systeme effizienter gestaltet werden kann. Durch das föderale System sind die Ansätze der Agrarforschung und der entsprechende Wissenstransfer sehr vielschichtig sowohl in der horizontalen Ebene (privat und öffentlich) wie auch in der vertikalen Ebene (Länder, Bund, Regionen). Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des deutschen AKIS liegen somit in der Organisation und Unterstützung von Wissensflüssen. Zentrale Akteure des AKIS sind folgenden Bereichen zugeordnet: die Agrarforschung, die landwirtschaftliche Bildung und das landwirtschaftliche Beratungswesen.

Im föderalen System der Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit für die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Bildung und des landwirtschaftlichen Beratungswesens bei den Ländern. Daher werden die Interventionen EL-0801_Beratung und EL-0802_Bildung durch die Länder umgesetzt. Von Seiten des Bundes soll ergänzend die länderübergreifende Vernetzung zentraler AKIS-Akteure in diesen Bereichen verbessert werden, indem nach Möglichkeit bereits existierende Strukturen gestärkt werden.

Im Bereich der Agrarforschung findet man eine geteilte Zuständigkeit sowohl beim Bund als auch bei den Ländern. Das BMEL mit seiner breit aufgestellten Ressortforschung und seinen umfangreichen Forschungsprogrammen ist der Hauptakteur der deutschen Agrarforschung. Auf Bundesebene soll AKIS insoweit gestärkt werden, dass die rund 900 Millionen Euro, die das BMEL jährlich in Forschung, Bildung und Innovationen investiert, besser mit der Praxis verknüpft werden. Hierfür sollen zum einen die Forschungsergebnisse besser für die Praxis nutzbar gemacht und zum anderen die Forschung näher an die Praxis gerückt werden, um noch mehr neue Technologien und Verfahren für die aktuellen Herausforderungen der Landwirte zu schaffen.

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Wie oben bereits erwähnt, teilen sich die Zuständigkeiten für Instrumente zur Erreichung des Querschnittziels „Wissen und Innovation“ im föderalen deutschen System, zwischen der Bundes- und der Länderebene auf. Gerade die für das Querschnittsziel wichtigen Interventionen Beratung und Bildung liegen primär in der Zuständigkeit der Länder. Bildung ist grundsätzlich „Ländersache“, mit Ausnahme der beruflichen Bildung, für die der Bund einen koordinierten Rahmen vorgibt. Dadurch, dass das Beratungswesen auf Ebene der Länder angesiedelt ist und zum Teil von diesen direkt angeboten oder koordiniert wird, kann diese besonders gut auf die weitreichenden Unterschiede der Landwirtschaft, die zwischen den Ländern bestehen und auf die regionalen Besonderheiten ausgerichtet werden.

Grundsätzlich zeigten Untersuchungen wie die aus der SWOT-Analyse der GAP oder des Projekts i2connect auf, dass die Vernetzung der verschiedenen Akteure innerhalb der Länder weit fortgeschritten ist. Allerdings besteht für die Vernetzung über die Grenzen der Länder hinaus Verbesserungspotenzial. In der neuen Förderperiode wird angestrebt, die 16 AKIS-Systeme der Länder bzw. deren Akteure regional übergreifend besser zu vernetzen. Hierfür sollen vorrangig bereits existierende Strukturen gestärkt werden. So soll etwa der thematische Austausch, wie er bereits von der DVS für Innovationsdienstleister und Operationelle Gruppen (OG) erfolgreich stattfindet, ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt eine stärkere Vernetzung zwischen den zuständigen Akteuren der Bundesverwaltung – die die Funktion der AKIS Koordinierungsstelle übernimmt – und den Landesverwaltungen als regelmäßigen Informationsfluss dauerhaft zu etablieren. Ein erster Schritt in diese Richtung des Wissensaustausches war die Erarbeitung dieses Kapitels im Strategieplan, der von Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes gemeinschaftlich erarbeitet wurde. Die entsprechenden Interventionen zur Stärkung und optimierten Koordination des AKIS sind in Sektion 5 beschrieben (EL- 0802_Bildung, EL-0801_Beratung, EL-0702_EIP-AGRI, EL-0701_Netzwerke, Kooperationen).

Zusammenspiel des strategischen Ansatzes von AKIS mit anderen relevanten Instrumenten/Maßnahmen außerhalb der Reichweite des GAP-Strategieplans Im internationalen und europäischen Kontext beteiligt sich das BMEL gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern an der Förderung anwendungsorientierter Forschungsvorhaben. Wesentliche Ziele sind, durch Kooperationsprojekte zur Entwicklung der Agrarforschung grenzüberschreitend beizutragen und langfristige, strategische Partnerschaften sowie internationale und europäische Forschungsnetzwerke aufzubauen. Das BMEL beteiligt sich im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit derzeit an 15 EU-Initiativen entlang der gesamten

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Wertschöpfungskette. Neben themenspezifischen Projekten im Rahmen der ERA- NET (European Research Area Networks) fördert das BMEL verstärkt transnationale Forschungsprojekte zu strategischen Querschnittsthemen. Die Ergebnisse und das Wissen werden seitens der verschiedenen Partner gezielt bspw. über Veranstaltungen in die wissenschaftliche Gemeinschaft und Öffentlichkeit transferiert.

Darstellung der Wissensflüsse zwischen den verschiedenen AKIS-Akteuren Im Rahmen des strukturierten Dialogs zur Vorbereitung des Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stellte die EU-Kommission fest, dass das AKIS in Deutschland zwar eines der leistungsfähigsten in der EU ist, aber die Wissensnetzwerke noch nicht eng genug zusammenarbeiten und die mangelnde Gesamtkoordinierung zu einer „Fragmentierung“ der Maßnahmen und Dienstleistungen führt. Die KOM empfiehlt daher Investitionen in die Koordinierung des AKIS und in den horizontalen Wissensaustausch zwischen Forschung und Praxis sowie in eine effiziente Netzwerkbildung von Beratungskräften im Wissenssystem, insbesondere von privaten Beratungskräften, und in die Ausbildung und Qualifikation von Beratungskräften. Die Einschätzung der KOM deckt sich mit den stichprobenartigen Analysen aus dem Projekt i2connect. In Abbildung 1 stellt das Projekt i2connect basierend auf Literaturrecherchen und Interviews die Wissensflüsse zwischen Akteuren innerhalb des deutschen AKIS in seinen Grundzügen dar.

Unterschieden werden verschiedene Ebenen (Bund, Land, Region) und institutionelle Verankerungen.

Abbildung 1: Konzeptionelle Darstellung des deutschen AKIS mit den Wissensflüssen zwischen zentralen Akteuren auf nationaler Ebene (Darstellung von Birke et al. 2021, i2connect country report Germany, Horizon 2020, Grant Agreement number 863039, Coordination and Support Action)

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Die Abbildung stellt eine Momentaufnahme dar und kann für zukünftige Analysen mit zentralen AKIS-Akteuren als Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird deutlich, dass die Akteure aus Bildung, Beratungswesen, Forschung, insbesondere auf nationaler Ebene, nur lose vernetzt sind. Als erster Schritt, um den Austausch auch für die Programmgestaltung zu verbessern, wurden von den Ländern AKIS-Referentinnen und -Referenten benannt, die sich regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes treffen.

Gegenstand der Treffen sind u.a. Fragestellungen, wie Innovationen befördert und Wissen besser zwischen den Akteuren auf verschiedene Ebenen (Bund, Land, Region) verbreitet werden können.

Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des deutschen AKIS liegen somit in der verbesserten Organisation und Unterstützung von Wissensflüssen.

8.2. Beschreibung der Zusammenarbeit von Beratungsdiensten, Forschungs- und GAP-Netzwerken im Rahmen des AKIS (Art. 114 a) ii) Das Querschnittsziels „Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“ setzen auf Bundes- und Länderebene hauptsächliche Akteure aus den Bereichen Bildung, Beratungswesen, Forschung um, die im Folgenden beschrieben werden.

a) Agrarforschung

Die Agrarforschung setzt sich derzeit auf Bundesebene aus den sechs Ressortforschungseinrichtungen, sowie Leibniz-Einrichtungen zusammen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens gemeinsam mit den Ländern sechs Forschungseinrichtungen, die der Forschungsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. angehören. Daneben gibt es in den Ländern noch vielfältige weitere Einrichtungen, die Forschung in der Landwirtschaft betreiben. Dies sind insbesondere Universitäten und Hochschulen, Landwirtschaftskammern, Landesämter, Landesbetriebe sowie Landesanstalten. Daneben gibt es auch privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen und auch Vereine wie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft.

Zur besseren Vernetzung der Forschungslandschaft gründete sich 2010 die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA), eine Gemeinschaftsunternehmung der deutschen Agrarforschung. Die DAFA arbeitet an dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der deutschen Agrarforschung zu stärken, Kompetenzen fachübergreifend zu bündeln und der Fragmentierung der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland

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entgegen zu wirken. Mittlerweile gehören der DAFA 63 deutsche Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs-inrichtungen sowie Bundes- und Landesforschungsinstitute an. In so genannten Fachforen fassen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihr gemeinsames Bearbeitungsinteresse in übergeordneten Fragestellungen und aktuelle Herausforderungen für den Agrar- und Ernährungsbereich zusammen. Daraus wurden und werden Forschungsbedarfe formuliert. Über die Fachforen werden „bottom-up“, aus den Einrichtungen heraus, Forschungsstrategien für komplexere Fragestellungen erarbeitet und an die fachlich zuständigen Ministerien und Projektträger weitergeleitet. Zu folgenden Themen gab es in der Vergangenheit Fachforen: Fachforum Nutztiere, Fachforum Leguminosen, Fachforum Bienen und Landwirtschaft; Fachforum Aquakultur, Fachforum Grünland, Fachforum Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Plattform Landwirtschaft im Klimawandel, Strategisches Forum.

Auf europäischer Ebene erfolgt eine enge und gut koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Jedoch ist die Abstimmung zwischen den Forschungsaktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene noch verbesserungsfähig. Mit der europäischen Joint Programming Initiative on Agriculture, Food Security and Climate Change (FACCE-JPI) wurde ein Instrument geschaffen, um die Forschungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu koordinieren. Daneben existieren verschiedene ERA-NETs (CORE-Organic, ERA-GAS, ICT-AGRI-FOOD, SusAn, SusCrop, SUSFOOD etc.), in denen für die deutsche Agrarwirtschaft relevante Forschung betrieben wird. Diese müssen zukünftig durch z.B.

Netzwerkveranstaltungen oder den Europäischen Partnerschaften mit dem deutschen AKIS-System, insbesondere auf Landesebene, enger verknüpft werden.

Auf nationaler Ebene erscheint ein engerer forschungsstrategischer Austausch zwischen dem Bund und den Ländern schwierig, da die Hochschulen in ihren Forschungsschwerpunkten autonom sind. Um die Forschungsaktivitäten zu bündeln, schaffen Kooperationen zwischen den Einrichtungen der Ressortforschung des Bundes und der Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen der Länder gute Vernetzungsmöglichkeiten. Um weitere Synergieeffekte zu erzielen, werden Bund und Länder in geeigneten Fällen Kooperationsverträge abschließen. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) und ihr Netzwerk bietet dafür bereits eine gute Basis. Ein weiteres Instrument, um den Wissensaustausch zu organisieren und zu stärken, sind die regelmäßigen Bund-Länder-Runden (i.d.R. back-to-back mit der Grünen Woche) zwischen den Forschungsreferentinnen und –Referenten der Länder mit dem Forschungsreferat des BMEL.

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Neben der inhaltlichen Abstimmung der Forschungsaktivitäten auf den verschiedenen Ebenen ist auch die horizontale Integration, das heißt die Implementierung von Ergebnissen der Forschung in die Praxis, von großer Bedeutung. BMEL adressiert die horizontale Integration von Forschungsergebnissen, indem es in seinem Innovationsprogramm eine Begleitforschung obligatorisch eingefügt. Diese Begleitforschung unterstützt die Forschungsprojekte aus Forschungs- bekanntmachungen, vernetzt die Projekte, analysiert den wissenschaftlichen Fortschritt, ermittelt Forschungslücken und prüft, welche Forschungsprojekte praxisnahe Ergebnisse erzielt haben. Anschließend werden auf verschiedenen Kommunikationswegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Praxis, dem Beratungswesen und der Politik zur Verfügung gestellt. Trotz dieses erfolgversprechenden Ansatzes sind Optimierungen notwendig und möglich.

Insbesondere bedarf es neben den begleitenden Maßnahmen des Bundes einer sehr viel engeren Zusammenarbeit des Bundes, der Forschungseinrichtungen, i.d.R.

Hochschulen, Ressortforschung und der für das Versuchs- und Beratungswesen zuständigen Stellen bzw. Einrichtungen in den Ländern.

Landwirtschaftliches Versuchswesen

Das landwirtschaftliche Versuchswesen leistet im AKIS einen bedeutenden Beitrag zum Wissenstransfer zwischen Akteuren aus Agrarforschung, Bildung, Beratungswesen und Praxis. Sowohl nicht- bzw. halbstaatliche Einrichtungen, wie z.B.

Beratungsringe oder Landwirtschaftskammern, als auch staatliche Stellen, wie z.B.

Landesanstalten oder -betriebe, tragen mit einem breit aufgestellten Versuchswesen Innovationen in die Praxis.

Speziell durch das landwirtschaftliche Versuchswesen werden neueste Forschungsergebnisse und Innovationen unter praxisnahen Bedingungen geprüft, getestet und weiterentwickelt. Oft werden die Ergebnisse der Praxis demonstriert oder z.B. sind Landesanstalten Partner in bundesweite Demonstrationsnetzwerken, was den horizontalen Austausch von landwirtschaftlichen Innovation auf Praxisebene stärkt. Dies soll auch weiterhin, u.a. durch die Ausschreibung von Modell- und Demonstrationsvorhaben oder durch Interventionen, gefördert werden (siehe Sektion 5, EL0802).

b) Landwirtschaftliche Bildung

Die landwirtschaftliche Bildung in Deutschland ruht im Wesentlichen auf vier Säulen.

Dies sind:

 berufliche Aus- und Fortbildung,

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 fachschulische und sonstige Weiterbildung,

 akademische Bildung sowie

 berufliche Weiterbildung und Informationsmaßnahmen.

Dieses formale System wird durch ein umfangreiches, teilweise verpflichtendes System der beruflichen Weiterbildung ergänzt, welches die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der beruflichen Kompetenzen sicherstellen soll.

Ziel dieses Systems ist die Wahrnehmung lebenslangen Lernens.

Berufliche Aus- und Fortbildung

Die Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das BMEL ist nach dem BBiG zuständiges Fachministerium für den Erlass der rechtlichen Regelungen für die bundeseinheitliche Aus- und Fortbildung in den landwirtschaftlichen Berufen. Die Überwachung und Beratung der beruflichen Aus- und Fortbildung obliegt den zuständigen Stellen (Behörden) in den Ländern

In Deutschland sichert die berufliche Ausbildung in Betrieben den Fachkräftenachwuchs für den Agrarbereich. Aktuell befinden sich ca. 33.500 Jugendliche in einer Ausbildung in den 14 sogenannten „Grünen Berufen“. Diese Ausbildung erfolgt im dualen System mit den Partnern von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Die berufliche Fortbildung umfasst die Meisterausbildung im Agrarbereich mit z.B. ca. 1700 Absolventinnen und Absolventen im Jahr 2019.

Fachschulische und sonstige Weiterbildung

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für diesen Bereich bei den Ländern. Die berufliche Weiterbildung an Fachschulen hat für die Sicherung des Nachwuchses an Fach- und Führungskräften im Agrarbereich eine ähnlich große Bedeutung wie die sonstigen beruflichen Angebote an Weiterbildung, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit lebenslangen Lernens.

Akademische Bildung

Für den Bereich der Hochschulen liegt die Zuständigkeit ebenfalls bei den Ländern. In Deutschland hat sich die Zahl von Studierenden im Bereich der Agrarwirtschaft erhöht.

Laut den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes zu Studierenden an Hochschulen für das Sommersemester 2020 waren 57.517 Studierende der Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sowie Veterinärmedizin an deutschen Hochschulen immatrikuliert, mit einem Anteil von rund 60% Studentinnen (Quelle:

Bildungsserver Agrar).

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Horizontale und vertikale Integration innerhalb der Bildung

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Aus- und Weiterbildung liegt grundsätzlich bei den Ländern.

Die Koordination auf Landesebene erfolgt in jeweils länderspezifischen Gremien (z.B.

Berufsbildungsausschüssen u.ä.). Die Integration bzw. der Wissenstransfer aus der Forschung in die Bildung erfolgt auf Landesebene.

Die Koordination auf Bundesebene erfolgt für die berufliche Aus- und Fortbildung im Rahmen von Ressortabstimmungen, der Arbeit von Bund-Länder-Gremien und des Arbeitskreises der zuständigen Stellen. Ein wesentlicher Akzent wird auch durch die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf Bundesebene, aber auch auf Länderebene gesetzt. Entsprechend den dadurch ermittelten Bedarfen wird ggf. das Bundesrecht zur beruflichen Aus- und Fortbildung angepasst, oder es werden Erkenntnislücken durch Studien und Forschung bzw. Modellvorhaben gefüllt. Die Länder verfügen über ein gutes Netz von Weiterbildungsträgern und -einrichtungen, die in der beruflichen Weiterbildung tätig sind.

Horizontale und vertikale Integration innerhalb der Beratung

Die Zuständigkeit für die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe liegt bei den Ländern, Diese steuern und koordinieren die Beratung jeweils in ihren Ländern.

Integration von Forschung, Bildung und Beratungswesen auf Bundesebene Die EU-KOM hat den Bedarf für Wissenstransfer und Beratung bereits frühzeitig erkannt und Strukturen geschaffen, um Wissen aus der Agrarforschung oder dem Versuchswesen für die Agrarwirtschaft verfügbar zu machen. Hierzu gehören die Strategische Arbeitsgruppe „AKIS“ im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Agrarforschung und die „Europäische Innovationspartnerschaft Agrar“. Das gesamte neue Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ ist schwerpunktmäßig auf praxisnahe Forschung ausgelegt, und insbesondere im Agrarbereich legt die Kommission mit der Partnerschaft „Accelerating farming systems transition:

agroecology living labs and research infrastructures“ einen deutlichen Fokus auf den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis sowie das gemeinsame Experimentieren und Lernen. Das deutsche AKIS-System soll hierzu einen Beitrag leisten.

Im Rahmen von AKIS sollte in der neuen Förderperiode folgendes erreicht werden:

 Verbesserung und Verstetigung der Forschungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern;

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 Gute Abstimmung der AKIS-Akteure auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene;

 Verbesserung (und Verstetigung) des Transfers von Wissen aus den Forschungsergebnissen in die Praxis; Einbindung der Landwirtschaft als Impulsgeber für die Forschungsbedarfe

 Verbesserung der Ausrichtung der Agrarforschung durch engere Rückkopplung mit anderen AKIS-Akteuren und der landwirtschaftlichen Praxis auf nationaler Ebene;

 Stärkung von nicht- und halbstaatlichen Beratungsanbietern durch: Neufassung von verwaltungstechnisch einfach umzusetzenden Regelungen, z.B.

Gruppenfreistellungsverordnung.

Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

Die in den Ländern bzw. bei den Beratungsanbietern vorhandenen Kommunikationskanäle und Vernetzungsstrukturen sind transparent darzustellen und für Forschungsinstitutionen zu öffnen bzw. mit diesen zu vernetzen. Wegen der Komplexität der Aufgabe und der umfassenden Zuständigkeit der Länder müssen gemeinsam diese Strukturen weiterentwickelt oder vorhandene so genutzt werden, dass relevante Projekte identifiziert und in Kommunikationskanäle eingespeist werden können. Ergänzend zu den notwendigen Schritten zur Optimierung des AKIS bietet die Digitalisierung erhebliche Potenziale, um effizient und ressourcenschonend Wissen und Informationen an landwirtschaftliche Unternehmen weiterzugeben und Wissen auszutauschen. Neben dem generierten Wissen bilden in einer digitalisierten Landwirtschaft Daten die Grundlage für Entscheidungshilfen (s. hierzu sogleich Ziff.

8.1.5.)

Das für das Innovationsprogramm eingeführte Konzept der Begleitforschung sollte flächendeckend für alle Forschungsbekanntmachungen eingeführt werden. So sollten Forschungsprojekte auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene nach thematischen Schwerpunkten gruppiert werden. Aufgrund der gruppierten Projekte können Forschungsfortschritte und praxisnahe Ergebnisse analysiert und für zielgruppenspezifische Medien aufbereitet werden, z.B. in Form von einheitlich aufgebauten Projektblättern, Filmen, Podcasts, Social Media Beiträgen, Agrarzeitschriften. Anschließend sind bestehende Kommunikationskanäle (z.B.

Bildungsserver Agrar) zu nutzen und ggf. weiter auszubauen. Eine AKIS- Kommunikationsstrategie soll entwickelt werden, um dieses gewonnene Wissen effizient und nutzerorientiert an die Praxis weiter zu vermitteln.

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Das Netzwerk Fokus Tierwohl ist ein erfolgreiches Modell für ein thematisch koordinierendes Netzwerk mit einer engen Zusammenarbeit zwischen Agrarforschung, Beratung und landwirtschaftlicher Praxis. In ähnlicher Weise könnten weitere (u.a. bestehende) Netzwerke nach dem Vorbild des Netzwerk Tierwohl ausgebaut und miteinander verknüpft werden. Im Rahmen der Agroecology Living Labs Partnerschaft soll ein Betriebsnetzwerk etabliert werden und als Forschungsinfrastruktur dienen, um die Praxistauglichkeit von Forschungsergebnissen, u.a. zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstratgie, zu testen und diese in einem Ko-Kreationsprozessmit AKIS- Akteuren weiterzuentwickeln. Diese Living Labs haben zusätzlich die Aufgabe, Landwirtschaft, Beratung und interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Prozess des Testens von neuen Ansätzen einzubeziehen und so tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Des Weiteren werden die beiden Wissensplattformen „Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL)“ und „Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)“, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt sind, kontinuierlich weiter als umfassende Informationsbasis für Praxis, Bildung und Beratung ausgebaut.

8.3. Beschreibung der Organisation aller landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste gemäß den Anforderungen von Artikel 15 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 15 Absatz 4

Im Rahmen der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Beratungsleistungen durch dritte Beratungsanbieter gefördert. Daneben werden über spezielle Programme, wie z.B. das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), einzelne Beratungsleistungen gefördert.

Auf Ebene der Länder sind die jeweils zuständigen Ministerien für die Organisation von Beratung zuständig.

Das land- und forstwirtschaftliche Beratungswesen wird in Deutschland im Wesentlichen getragen durch:

 Staatliche Beratungseinrichtungen in einigen Ländern,

 Landwirtschaftskammern in einigen Ländern,

 Landwirtschaftliche Beratungsringe in Form eingetragener Vereine,

 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,

 Private Beratungsanbieter,

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 Verbandsberatung durch Berufsverbände,

 Beratung durch Genossenschaften, Erzeuger- und Kontrollringe,

 Beratung durch vor- und nachgelagerte Zulieferer bzw. Verarbeiter, durch Kreditinstitute, Banken und Versicherer,

 Beratung von Familien durch kirchliche Einrichtungen u. a. zur Hofnachfolge oder bei Existenzgefährdung.

Die öffentlichen oder privaten Beratungsanbieter und Beratungskräfte bedürfen der Auswahl (bei ELER Kofinanzierung) bzw. Zulassung der von den Ländern benannten zuständigen Stellen. Beratungsanbieter und Beratungskräfte sind zu einer gewissenhaften sowie unabhängigen Beratung verpflichtet, die frei von Interessen Dritter erfolgt. Insbesondere darf im Zusammenhang mit der einzelbetrieblichen Beratung keine direkte oder indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen vorgenommen und keine Rechtsberatung durchgeführt werden. Eine konkrete Produktwerbung ist ausdrücklich untersagt. Ferner hat der Beratungsanbieter eine Trennung von Beratung und Kontrolle sicherzustellen.

Die Zulassungsstellen der Länder, die über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fördern, führen regelmäßig eine Liste der in ihrem Zuständigkeitsbereich anerkannten Beratungsanbieter und Beratungskräfte. Diese erklären ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Liste.

Die Zulassung als Beratungsanbieter/ Beratungskraft ist von der zuständigen Stelle zu versagen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Beratungskraft nicht die notwendige fachliche Qualifikation oder die erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit besitzt. Auch bei einer ELER Kofinanzierung ist im Auswahlverfahren der Beratungsanbieter von der zulassenden Stelle auf Interessensfreiheit zu prüfen. Beratungsanbieter mit Interessenskonflikten werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Beratungsanbieter, die allein mit Landesmitteln im Rahmen eigener Beratungsprogramme der Länder gefördert werden, unterliegen entsprechend den jeweiligen Landesbestimmungen.

Beteiligung privater und staatlich organisierter Beratung

In Deutschland ist die Umsetzung von Beratung Aufgabe der Länder. Entsprechend vielfältig sind die landesspezifischen Beratungsstrukturen.

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Gemäß den Fördervoraussetzungen der Intervention EL-0801 müssen die Anbieter der Beratungsleistungen für die jeweilige Art von Vorhaben die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen, was durch die zuständigen Länder kontrolliert wird.

Es ist den Ländern freigestellt, die Beratung im Rahmen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Einrichtungen zu organisieren.

Mit Bundesmitteln geförderte Beratungsdienstleistungen nach dem GAK-Rahmenplan sind von öffentlichen oder privaten fach- und sachkundigen Stellen zu erbringen. Diese bedürfen der Auswahl (bei einer ELER Kofinanzierung) bzw. Zulassung durch die Länder. Die ausgewählten/zugelassenen Beratungsanbieter und Beratungskräfte müssen zudem bestimmte Kriterien hinsichtlich Anforderung und Qualifikation erfüllen sowie den beschriebenen Verpflichtungen (s. Ausführungen oben) nachkommen.

Ergänzend zu den geförderten oder staatlichen (kostenfreien) Beratungsangeboten gibt es (kostenpflichtige) privatrechtliche Beratungsstrukturen in den Ländern, die oft auch gezielt von den Ländern in das System für die Beratung der landwirtschaftlichen Unternehmen einbezogen werden. Beispielsweise bietet Bayern eine Verbundberatung an - eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Bratungsanbietern mit staatlichen Beratungsstrukturen auf Basis des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes. Auch andere Länder wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kooperieren mit privatrechtlichen Beratungsanbietern, wie den Landwirtschaftskammern, die hauptsächlich kostenpflichtige, teilweise aber auch kostenfreie Beratungsdienstleistungen zu bestimmten Themen anbieten.

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt weisen eine überwiegend privatrechtliche Beratungsstruktur auf - mit Ausnahme des Bereichs der sozioökonomischen Beratung von Betrieben in Schwierigkeiten. Hessen, z.B., bietet über den Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) als nachgeordnete Dienststelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine flächendeckende Offizialberatung mit gebührenfreier Grundberatung und weiteren gebührenpflichtigen Spezialberatungsangeboten an.

Eine für den/die Landwirt/in ausschließlich kostenfreie, sämtliche landwirtschaftliche Themen umfassende und flächendeckende „Offizialberatung“ (Beratung im öffentlichen Interesse bzw. im staatlichen Auftrag) durch Ministerien und nachgelagerte Behörden wie Landwirtschafkammern gibt es nicht mehr in jedem Bundesland. Die Beratungslandschaft ist pluralistischer geworden (Knierim, A.;

Thomas, A.; Schmitt, S. (2017): Agrarberatung im Wandel. In: B&B Agrar 4-2017). Die

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geänderten Anforderungen in der Landwirtschaft sowie die knapper gewordenen Haushaltsmittel sowie Verwaltungsreformen haben zu Umstrukturierungen und Anpassungen bei den landwirtschaftlichen Beratungssystemen der Länder geführt.

Die Rolle von Beratungsanbietern als effiziente innovationsunterstützende Dienstleister soll, beispielsweise durch die Einbindung in EIP-Agri-Operationelle Gruppen, als Innovationsbroker oder als Multiplikatoren, für den Wissens- und Praxistransfer gefördert werden.

8.4. Beschreibung, wie Innovationsförderung gemäß Artikel 114 Buchstabe a Ziffer ii gewährt wird

Um das historisch gewachsene und sich stetig weiterentwickelnde nationale AKIS sowie die Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors zu unterstützen, stehen AKIS-Akteuren verschiedene Förderprogramme im Bereich der Innovationen und des Wissenstransfers zur Verfügung:

 auf EU-Ebene (z.B. Horizont Europa und weitere Programme wie ERDF, ERASMUS+, ESF+),

 auf Bundesebene (z.B. Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP)) und

 auf Länderebene (z.B. durch länderspezifische Förderprogramme).

Das Instrument der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI), wird seit der Förderperiode 2014-2020 in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) umgesetzt. Ziel der EIP-AGRI ist die Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß Art. 127 Abs.

4 der GAP-SP-VO. Wegen der erfolgreichen Umsetzung und der Bedeutung für den Austausch und Ergebnistransfer auf Bundesebene und europaweit soll das Instrument auch in der Förderperiode 2023-2027 fortgesetzt werden (siehe Kapitel 5, Intervention EIP-AGRI EL0702).

Zwischen den Programmen/Instrumenten lassen sich Komplementaritäten bzw.

Synergien nutzen. Zum Beispiel sieht die Europäische Partnerschaft „Accelerating farming systems transition: agroecology living labs and research infrastructures”, bei der Deutschland Mitglied sein wird, eine enge Vernetzung mit AKIS-Akteuren vor. Die Partnerschaft will u.a. zur Umsetzung der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und der

"Biodiversitätsstrategie" in einem Ko-Kreationsprozess mit AKIS-Akteuren beitragen.

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Ein weiteres synergetisches Beispiel ist, dass ein in EIP-AGRI entwickelter Prototyp über die DIP zur Marktreife gebracht werden kann.

Im Rahmen von EIP-AGRI schließen sich Personen, die gemeinsam an einem Innovationsprojekt arbeiten, zu operationellen Gruppen (OG) zusammen. Sie greifen praxisrelevante Forschungsfragen auf und überführen sie in praxistaugliche Lösungen. Operationelle Gruppen das zentrale Instrument von EIP-AGRI.

Entscheidend für deren Erfolg ist die Begleitung der Gruppen durch die Innovationsdienstleister (IDL) der Länder (engl. Innovation Broker), die an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Praxis/Beratungswesen und Forschung arbeiten.

Funktionen der IDLs im Sinne eines „one-stop-shop“ für Innovationen sind, z.B. die Bereitstellung eines Innovationsbüros, das einerseits bestehende OG und neue Antragsteller in der Planung, Umsetzung und Abwicklung von Projektideen berät, andererseits bei der Vernetzung der Gruppen untereinander und mit OG aus anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten der EU unterstützt. Allerdings ist die Einrichtung von IDLs in der Verantwortung der Länder und ist demnach unterschiedlich stark ausgeprägt.

Die EIP-AGRI unterstützt das AKIS, indem es praxisorientierte Bottom-up Strategien und Instrumente, wie den OG mit Partnern aus Praxis Wissenschaft und Beratungswesen miteinander verknüpft, um den Innovationstransfer zu beschleunigen. Ein weiteres Element ist die Vernetzung von Innovationsakteuren und –projekten durch das nationale GAP-Netzwerk. Ziel war und ist es, die Arbeit der IDL zu stärken, die OG anlassbezogen in Austausch zu bringen, den Ergebnistransfer auf Bundes- und EU- Ebene zu unterstützen und so eine schnelle und breitere Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis zu ermöglichen.

Zudem wird EIP-AGRI durch ein europaweites Netzwerk mit einer Service-Stelle bei der Kommission begleitet. Im Rahmen seiner Aufgaben trägt das nationale GAP- Netzwerk weiter zu deren Aktivitäten bei.

Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure des ländlichen Raumes und der starke Praxisbezug hat sich als besonders wichtiges Element von AKIS erwiesen.

Der bisher verwendete abstrakte Innovationsbegriff, der sowohl Produkt- als auch Prozessinnovationen betrifft, hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Durch Innovation sollen Produkte und Prozesse optimiert oder neu entwickelt werden, um eine ressourcenschonendere und klimafreundliche Landwirtschaft zu ermöglichen.

Einige Länder fördern hierzu die Einrichtung und Begleitung von OG, die Mitarbeit im nationalen GAP-Netzwerk sowie die Umsetzung von Innovationsvorhaben.

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Der Ergebnistransfer aus den EIP-Projekten heraus, erfolgt über verschiedene Wege:

1) Über Angebote und Aktivitäten auf Länderebene.

2) Durch Maßnahmen des EIP-Netzwerkes, maßgeblich getragen durch die kontinuierliche Zusammenarbeit der IDL der Länder mit der DVS. Hierzu gehören z.B. Bundeslandübergreifende Workshops oder Beteiligung an DLG- Feldtagen, Grüne Woche, innovate!. Medien für den Transfer sind Filme, Praxisblätter, Publikationen in Fachmedien sowie die nationale EIP-Datenbank.

Auch der transnationale Ergebnistransfer erfolgt überwiegend über diesen Weg.

3) Aus der OG heraus (solange sie besteht), z.B. durch Maßnahmen, die die OG selbst durchführt (wie Tag des Offenen Hofes oder Workshops und Vorträge) sowie durch die Aktivität der Mitglieder der OG in ihren jeweiligen Netzwerken (Berater oder Landwirte selbst wirken als Multiplikatoren).

Vernetzungstreffen innerhalb der Länder

 Die Vernetzungstreffen in den Ländern sind sehr unterschiedlich organisiert, auch der Umfang ist unterschiedlich. Die Angebote reichen von Workshops zur Partnerfindung für die Bildung einer OG bis hin zu Thematischen Workshops zu den Inhalten der Projekte. Aber auch Workshops zur Antragsstellung und Verwaltung der OG werden in den BL angeboten.

Bundesweite Vernetzungsangebote

 Bisher fanden nach Bedarf 2-mal im Jahr Treffen der Innovationsdienstleister mit der DVS statt. Zu diesen so genannten IDL-Workshops werden auch Akteure aus anderen Netzwerken regelmäßig eingeladen, ebenso Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, die zur Ergebnisverbreitung beitragen können.

 Einmal im Jahr findet ein bundesweiter Workshop für Operationelle Gruppen und IDL statt. Hier nehmen auch EIP-Akteure aus anderen Mitgliedsstaaten teil und stellen ihre Projekte vor. Ergänzt werden diese Treffen durch zusätzliche kurze (Online-)Workshops und Schulungen.

 3-4 thematische Workshops finden jährlich für Operationelle Gruppen statt. Die Themen dafür werden von den OG selbst gesetzt. Akteure aus anderen Initiativen (DIP, Horizon2020 oder aus existierenden thematischen Netzwerken) werden hinzugezogen, um einen förderprogrammübergreifenden Austausch zu ermöglichen.

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 Transnationale Exkursionen in Nachbarländer zu OG und Partner- Vernetzungsstellen. Teilnehmende sind hier OG, IDL, Beraterinnen und Berater sowie Verwaltungsbehörden.

Die DVS dient auf Bundesebene als Austauschplattform für weitere Bundesnetzwerke aus dem Wissenschafts-, Beratungs- und Bildungskontext. Auf diesen bewährten Erfahrungen, Methoden, Formaten und etablierten Strukturen soll in der neuen Förderperiode aufgebaut werden, um die Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen den AKIS-Akteuren zu stärken, und somit die Innovationsfähigkeit des Agrarsektors und der ländlichen Räume zu erhöhen.

Des Weiteren soll in der Förderperiode 2014-2020, unterstützt durch den AKIS Coordination Body und weitere Akteuren, eine Strategie entwickelt werden, Ergebnisse aus Innovationsvorhaben (Europäische, Bundes- und Landeseben) effizient zu bündeln und jeweils zielgruppengerecht und zentral zugänglich zur Verfügung zu stellen (siehe Kapitel 8.1.2).

8.5. Digitalisierungsstrategie (Artikel 114 Buchstabe b))

Sowohl die Landwirtschaft als auch die ländlichen Räume stehen aktuell vor besonderen Umbrüchen. Die Digitalisierung leistet in der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, aber auch dazu, den gesellschaftlichen Ansprüchen an eine umwelt- und tiergerechtere Produktion Rechnung zu tragen. Die Entwicklungen in der COVID19-Krise haben gezeigt, welchen enormen Schub die Attraktivität der ländlichen Räume als Arbeits- und Lebensraum durch Digitalisierung gewinnt. Diese Entwicklungen gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit mehr Umwelt- und Tierschutz sowie einer nachhaltigen, dezentralen Siedlungsstruktur, attraktiver ländlicher Räume und einer familiengerechteren, umweltfreundlicheren Arbeitswelt auch weiter voranzutreiben.

In der SWOT-Analyse wurde herausgestellt, dass wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen teilweise durch mangelnde Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie hochleistungsfähigen, digitalen Infrastrukturen (Festnetz-Breitband, Mobilfunk) gefährdet sind.

Um die Risiken und Schwächen effektiv anzugehen, Stärken weiter zu fördern und Chancen nutzbar zu machen, wird durch umfassende staatliche Förderinstrumente und sonstige Maßnahmen die Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche vorangetrieben. Dies betrifft sowohl die digitale Infrastruktur als auch digitale Ökosysteme (insbesondere Plattformen) und Anwendungen sowie die digitalen

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Kompetenzen der Bevölkerung insgesamt und in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie in der Verwaltung und im Bildungswesen.

1. Digitale Infrastruktur

Am 19. November 2019 hat das Bundeskabinett die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung beschlossen. Diese sieht einen Maßnahmenmix vor, der darauf abzielt, dass Deutschland beim Mobilfunk eine internationale Spitzenposition auf Basis einer flächendeckenden LTE-Versorgung für die Öffentlichkeit erreicht. Hierfür fördert die Bundesregierung die Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten in nicht mit Mobilfunk versorgten bzw. unterversorgten Gebieten mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Zusammen mit den Versorgungsauflagen aus den Frequenzversteigerungen von 2019, soll eine Versorgung von mind. 97,5 % der Fläche Deutschlands und 99,95 % der Haushalte erreicht werden

Ziel der Bundesregierung ist der flächendeckende Ausbau mit Gigabitnetzen bis zum Jahr 2025. Dazu wurde das Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau im Jahr 2018 mit ausschließlichem Gigabit-Ziel fortgeführt und im April 2021 um die sog. „Graue-Flecken-Förderung“ erweitert (in einem „grauen Fleck“

sind weniger als 100 Mbit/s im Downstream möglich).

Die flächendeckende Versorgung mit digitaler Infrastruktur ist besonders mit Blick auf die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft relevant. Denn zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Nutzung der Vorteile der Präzisionslandwirtschaft und eines digital unterstützten Schutzes der Wälder vor Bränden und Schädlingen, ist die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Netzes im gesamten ländlichen Raum (auch auf den land- und forstwirtschaftlichen Flächen) notwendig.

Das Bundesprogramm für den Breitbandausbau (Grauen-Flecken-Förderprogramm) ist – neben speziellen Landesprogrammen und auch den Versorgungsauflagen für die Netzbetreiber – das Hauptinstrument, um die angestrebten Versorgungsziele zu erreichen. Die GAP ergänzt dies für spezielle kleinräumige Maßnahmen. Durch die Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur über die GAP können dadurch besonders in den Regionen bestehende Versorgungslücken geschlossen werden, die aufgrund geringer Bevölkerungsdichte für die kommerzielle Erschließung seitens der Telekommunikationsunternehmen nicht attraktiv sind. Damit soll insbesondere landwirtschaftlichen Unternehmen ein adäquater Zugang zu modernen Informations-

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und Kommunikationstechnologien ermöglicht werden. Neben der ELER-Förderung ermöglicht auch die nationale Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Förderung des Breitbandausbaus.

In den Ländern bestanden bzw. bestehen teilweise zusätzliche Landesprogramme.

Im ELER standen in der vergangenen Förderperiode 2014-2022 Mittel für den kleinräumigen Breitbandausbau bereit, die durch rund rd. 97 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) aus der GAK ergänzt wurden.

Auch im Rahmen der SWOT-Analyse wurde die flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitband- und Mobilfunknetze als Grundvoraussetzung für die Digitalisierung in ländlichen Räumen identifiziert (H.3). Eine Intervention, die eine Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur ermöglicht, wird auch im neuen GAP-Strategieplan angeboten (IB 1609 „materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung, Mobilfunk, Ausstattung IT-Technik in Bildungseinrichtungen“). In der Interventionsbeschreibung wird auch die Infrastruktur für den Mobilfunk berücksichtigt, die den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ergänzt. Unterschiede in der jeweiligen Länderumsetzung ergeben sich durch die regionale Schwerpunktsetzung und unterschiedliche Ausbausituationen.

2. Digitale Ausstattung, digitale Ökosysteme, digitale Anwendungen

Digitale Infrastruktur ist zwar die Grundvoraussetzung für die Digitalisierung aller Lebensbereiche, aber sie bietet nicht die Gewähr dafür, dass diese auch zügig und effektiv erfolgt. Erforderlich sind neben Investitionen in Hardware auch digitale Ökosysteme und Anwendungen, die mit einer Nutzer- bzw. Nutzenorientierung die Digitalisierung tatsächlich ermöglichen. Denn die zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) wurde in der SWOT-Analyse als Stärke identifiziert; hier gilt es weiter zu unterstützen, gerade auch mit Blick auf den Erhalt und den Ausbau von hochwertigen Arbeitsmöglichkeiten sowie Bildungsangeboten in den ländlichen Räumen.

Auf der Ebene der Interventionen des GAP-Strategieplans sind hier zunächst die

„klassischen“ einzelbetrieblichen Investitionen zu nennen, die insbesondere zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen können (IB 1603 „Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in materielle Vermögenswerte; Einzelbetriebliche landwirtschaftliche Investitionsförderung“). Auch andere „klassische“ Instrumente der Agrarförderung wie die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte (IB 1701) kann hier greifen und die Anschaffung von IT oder Schulungen als Teil des Geschäftsplans umfassen.

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Kommunikations- und netzwerkbasierte Entwicklungen sind ohne digitale Elemente nicht mehr vorstellbar, so dass auch die Interventionsbeschreibungen 1901 (Netzwerke und Kooperationen) und 1902 (EIP) die Digitalisierung weiter vorantreiben.

Mit nationalen Fördermitteln fördert das BMEL seit einigen Jahren massiv die Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Räumen.

So wurden seit September 2019 über das gesamte Bundesgebiet verteilt 14 digitale Experimentierfelder eingerichtet. Sie sind mit einem Gesamt-Mittelvolumen von etwa 50 Millionen Euro ausgestattet. Auf diesen digitalen Testfeldern auf landwirtschaftlichen Betrieben wird, auch mit der Beteiligung von Agrarunternehmen und Start-ups, u.a. untersucht, wie digitale Techniken optimal zum Schutz der Umwelt, zur Steigerung des Tierwohls und der Biodiversität sowie zur Arbeitserleichterung eingesetzt werden können. Landwirtinnen und Landwirte können sich vor Ort über die neuesten digitalen Landtechnikentwicklungen informieren. Ziel ist ein enger Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und landwirtschaftlicher Praxis. Unterstützend wurde ein Kompetenznetzwerk aus Expertinnen und Experten des BMEL- Geschäftsbereichs, der Experimentierfelder sowie Wissenschaft und Wirtschaft ins Leben gerufen. Es hat die Aufgabe, die Aktivitäten der „Experimentierfelder zur Digitalisierung in der Landwirtschaft“ zu unterstützen, zu vernetzen und wissenschaftlich zu begleiten. Durch die digitalen Experimentierfelder und das Kompetenznetzwerk wird so auch der in der SWOT-Analyse herausgestellte Bedarf an Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung (Q.9) gestärkt.

Darüber hinaus startete am 30. Juli 2021 die neue Förderrichtlinie „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen, mit der die nachhaltige digitale Transformation der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen weiter vorangetrieben wird. Insgesamt stehen aus der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung 60 Millionen Euro für digitale Techniken und die Nutzung von leistungsfähigem Mobilfunk und Breitband in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen zur Verfügung.

Zusätzlich wurde im Februar 2020 eine Bekanntmachung zur Förderung des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz (KI) gestartet, mit der das BMEL mit ca. 45 Mio. Euro den KI-Einsatz in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesunden Ernährung und den Ländlichen Räumen unterstützt. Bis Ende 2021 werden 37 als förderwürdig ausgewählte Projekte ihre Praxisphase aufnehmen. Von diesen 37 Projekten sind 29 dem Bereich Landwirtschaft, vier dem Bereich Lebensmittelkette, ein Projekt der gesundheitlichen Ernährung und weitere drei den Ländlichen Räumen zuzuordnen. Ein Vernetzungs- und Transferprojekt (VuT) wird diese Projekte begleiten. Das VuT wird organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame

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Aufgaben wahrnehmen. Wesentliche Ziele sind dabei die übergreifende Vernetzung, der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen. Darüber hinaus ist das VuT auch für die Evaluierung der Gesamtmaßnahme verantwortlich.

In Planung ist auch der Aufbau eines KI- und Daten-Akzelerators als „Befähiger“ und

„Ideenschmiede/Ideenlabor“ zum Aufbau und zur Stärkung der KI-und Datenkompetenzen für die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft im Geschäftsbereich/in der Ressortforschung des BMEL. Dieser KI- und Daten- Akzelerator umfasst dabei sowohl infrastrukturelle Maßnahmen (Investition in zentrale IT- und Rechenzentrum für das Thema) als auch personelle (Aufbau eines ressortforschungsübergreifenden Do-Tanks zum Themenkomplex KI und Daten).

Innerhalb des Projekts Gaia-X, das eine leistungs- und wettbewerbsfähige, sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Europa aufbauen soll, hat in Deutschland das BMEL den Co-Vorsitz der Domäne Agrar übernommen und wirkt damit aktiv an der Entwicklung der Gaia-X Infrastruktur mit. In der Arbeitsgruppe der Domäne Agrar werden aktuell die technischen Anforderungen der Landwirtschaft an Gaia-X beschrieben und neue Use Cases (Anwendungsfälle) identifiziert. Die deutsche Mitarbeit im europäischen Gaia-X Hub wird ebenfalls eng vom BMEL begleitet.

Die öffentliche Bereitstellung von Daten ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige, ressourcensparende, digitale Landwirtschaft. In der deutschen Landwirtschaft wird die Entwicklung der Agrartechnologie bereits jetzt enorm durch die Übernahme digitaler Technologien beeinflusst. Digitale Lösungen werden in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im vor- und nachgelagerten Bereich bereits auf breiter Basis entlang der gesamten Lebensmittelkette genutzt. Dabei fallen viele Daten an, deren Erhebung und Nutzung Fragen bzgl. der Datenhoheit und Datensicherheit, aber auch der Datenverfügbarkeit aufwirft. Das BMEL hat daher eine Machbarkeitsstudie zu staatlichen, digitalen Datenplattformen für die Landwirtschaft in Auftrag gegeben. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie hat das BMEL in einem ersten Schritt eine Informationsplattform für Landwirtinnen und Landwirte, die Wirtschaft, Forschung und andere Nutzer aufgebaut, auf der alle relevanten Agrardaten des Bundes zu finden sind und durchsuchbar gemacht werden.

Sie macht Informationen von Wetterdaten über Geodaten, statistische Daten bis zu Zulassungsdaten für Pflanzenschutzmittel unkompliziert zugänglich. Parallel wird daran gearbeitet, die Datenqualität der vorhandenen Daten zu erhöhen und sie maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen. So können die vorhandenen Daten in Zukunft beispielsweise direkt in Farmmanagementsysteme eingespielt und als

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Entscheidungshilfen für Landwirtinnen und Landwirte genutzt werden (B.2 Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, Innovations- und Kooperationsbereitschaft).

Die neue Datenstrategie der Bundesregierung sieht die Einrichtung und Etablierung von Datennutzungsbeauftragten (Chief Data Scientists) und Datenlaboren in allen Ressorts und/oder allen nachgeordneten Behörden vor. Primäre Ziele sind dabei die Stärkung der Datenbereitstellung, die Verbesserung des Datenzugangs und die Beförderung einer verantwortungsvollen und modernen Datennutzung in den Behörden. Wichtig sind dabei der Aufbau und die Weiterentwicklung von internen Kompetenzen im Umgang mit Daten, um darauf basierend Arbeitsabläufe effizienter sowie fachliche und politische Analysen stärker datenbasiert gestalten zu können.

Betriebliche Investitionen, die durch digitale Steuerungsmöglichkeiten den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an Umwelt- und Tiergerechtigkeit dienen, können durch die investiven Interventionen des GAP-Strategieplans eine Förderung erhalten.

Eigenständige Interventionen speziell für Digitalisierungsanwendungen wurden nicht geschaffen, da eine Förderung solcher Investitionen bereits über den gesamten Katalog der investiven Interventionen hinweg möglich ist.

Um das Lebens- und Arbeitsumfeld in ländlichen Regionen attraktiv zu halten, ist der Einsatz neuer, digitaler Möglichkeiten entscheidend. Dies gilt insbesondere für zukunftsrelevante Bereiche wie etwa E-Mobilität, Bildung (z.B. E-Learning), Telemedizin, die ortsunabhängige Gestaltung von Arbeit, aber auch für soziale und kulturelle Angebote, insbesondere auch für Jugendliche und junge Erwachsene.

Das BMEL unterstützt im Rahmen des Modellprojektes Smarte.Land.Regionen von 2021 bis 2025 zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) in sieben Landkreisen die Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum. Der Bund setzt hier insgesamt Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro ein. Das IESE soll ein digitales Ökosystem sowie in Zusammenarbeit mit den Landkreisen passgenaue Dienste und Anwendungen entwickeln und erforschen. Die Ergebnisse und digitalen Lösungen werden auf weitere Regionen in Deutschland übertragbar sein; Vernetzung und Verstetigung sind wichtige Ziele.

Einundsechzig innovative und übertragbare Digitalisierungs-Modellprojekte in ländlichen Räumen fördert das BMEL Ende 2017 bis März 2022 mit einem Mittelvolumen von rund 8,5 Millionen Euro auch mit der Fördermaßnahme Land.Digital unter dem Dach des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung. Der Erfahrungsaustausch der Akteure untereinander und der Wissenstransfer spielen hier ebenfalls eine besondere Rolle.

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Ergänzend unterstützt das BMEL von April 2020 bis April 2023 insgesamt 11 Projekte mit einem Mittelvolumen von je 300.000 Euro über die Maßnahme „Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung“ die Erforschung dieser Veränderungen. Aus den Untersuchungsergebnissen sollen Handlungsoptionen für die ländliche Entwicklung abgeleitet werden.

Ebenso wie bei den investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben bieten auch die breiteren Interventionen im Bereich der ländlichen Entwicklung alle Möglichkeiten zur Förderung digitaler Anwendungen. Im Hinblick auf digitale Anwendungen werden hier auch die in der SWOT-Analyse ermittelten Bedarfe zur Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen (H.3) und zur Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements (H.6) adressiert. Ob Netzwerke und Kooperationen, Basisdienstleistungen, Start-ups oder Beratungsmaßnahmen – digitale Anwendungen sind hier ebenso förderfähig wie in dem noch breiteren Spektrum an Maßnahmen, das innerhalb der LEADER- Programme denkbar ist. LEADER (IB 1903) kann grundsätzlich für Digitalisierungsvorhaben genutzt werden und ermöglicht vielfältige Unterstützungsangebote für technische und soziale Innovationen (z. B. Co-Working- Spaces).

Neben den genannten Fördermöglichkeiten im Kontext des investiven Bereiches werden auf Landesebene weitere Maßnahmen angeboten.

So wird beispielsweise in Baden-Württemberg seit 2015 im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) über eine gezielte Flächenmaßnahme (im Sinne des Precision Farming) die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorangetrieben. Dies soll auch in der künftigen Förderperiode fortgeführt werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2017 „digital@bw“ das Programm

„Landwirtschaft 4.0 – nachhaltig-digital“ initiiert. Als praxistaugliche Lösungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden hierdurch u.a. Software, Sensortechnologie, Management- und Beratungshilfen für die Innen- und Außenwirtschaft entwickelt und weiterentwickelt. Auch in Brandenburg wird mit Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes in den nächsten Jahren die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel der Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsstrukturen eine zentrale Herausforderung sein. Die Digitalisierung wird hier als eine auch fondsübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden, die in vielen Bereichen eine entscheidende Rolle spielt, sei es bei guter Arbeit, dem effizienteren Einsatz von Ressourcen oder einer stärkeren Verknüpfung von städtischen und ländlichen Räumen. Bereits in Vorbereitung auf die neue Förderperiode ab 2023 bot

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das Partnernetzwerk für Brandenburg (KBSplus - Kontakt- und Beratungsstelle zur Begleitung der EU-Fonds) entsprechende Workshops an; weitere Veranstaltungen zur Verstärkung des Wissenstransfers zu Fördermöglichkeiten sollen folgen.

Auch die anderen Länder tragen durch ihre jeweiligen Förderprogramme auf vielfältige Art und Weise zur Weiterentwicklung der Digitalisierung bei.

3. Digitale Kompetenzen der Bevölkerung und der Wirtschaft

Neben der Infrastruktur und den nutzbaren Anwendungen sind die digitalen Kompetenzen der Nutzerinnen und Nutzer eine weitere Grundvoraussetzung, auch zu Datenschutz und Datensicherheit. Angebote und Leistungen werden künftig verstärkt digital vorgehalten werden, und Unternehmen werden immer mehr gezwungen sein, ihre Produktion oder Dienstleistungen weitgehend in digitale Prozesse zu überführen.

Die Bevölkerung und die Betriebe in den ländlichen Räumen müssen die Möglichkeit haben, die erforderlichen digitalen Kompetenzen zu erwerben.

In der SWOT-Analyse wurde bei Fachkräften und Betriebsleitungen ein Bedarf an Wissensvermittlung zu Anforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung (Q.9) identifiziert. Der nationale GAP-Strategieplan sieht daher speziell auch die Förderung der IT-Ausstattung in Bildungseinrichtungen für alle Altersgruppen vor (IB 1609). Über die Interventionen für Bildung (IB 2002, insbesondere Berufsbildung und Wissensaustausch) und Beratung (IB 2001) können die Investitionen in die IT- Bildungsinfrastruktur ideal ergänzt werden. Die Interventionen des GAP-Strategieplan bieten damit insgesamt einen guten und breiten Rahmen, um sowohl Investitionen in benötigte Infrastrukturen als auch die Qualifizierung von Menschen und die Unterstützung von Netzwerken im ländlichen Raum zu unterstützen.

Bei dem in diesem Kapitel beschriebenen Maßnahmenmix aus Maßnahmen zu digitaler Infrastruktur, digitalen Ökosystemen (insbesondere Plattformen) und Anwendungen sowie den digitalen Kompetenzen der Bevölkerung wird darauf geachtet, dass der ländliche Raum nicht vernachlässigt wird und somit kein Gefälle zwischen urbanem und ländlichem Raum entsteht.

So erfolgt zum Beispiel der Ausbau der Breitbandnetze in Deutschland vorrangig durch private Unternehmen. Dort, wo der private Ausbau alleine nicht erfolgt – meist in ländlichen Räumen – greift das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung. Das Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau startete im November 2015 und wurde im August 2018 auf die ausschließliche Förderung von Gigabitnetzen ausgerichtet. Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben

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für Beratungs-/Planungsleistungen. Bisher wurden insgesamt rund 8,4 Mrd. Euro Bundesmittel bewilligt und 1,2 Mrd. Euro Bundesmittel ausgezahlt.

Bislang war der Ausbau von Gigabitnetzen nur in sog. „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im Downstream) förderfähig. Mit dem Förderstart der Gigabit-Richtlinie am 26. April 2021 wird die Förderung des Glasfaserausbaus auf Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde („Graue Flecken“), in denen kein privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau stattfindet, ausgeweitet.

Um alle Menschen zu befähigen, sich souverän und sicher in der digitalen Welt zu bewegen und damit digitale Teilhabe sicherzustellen, spielt auch der Aufbau digitaler Kompetenzen eine wichtige Rolle. Entsprechend des in der SWOT Analyse identifizierten Bedarfs an Wissensvermittlung zu Anforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung sieht der GAP Strategieplan hierzu die oben beschriebenen Interventionen vor.

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