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Protokoll der außerordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Brandis vom

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Academic year: 2022

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11.05.2011

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.38 Uhr

Ort: Ratssaal der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1 – 3

Anwesend und stimmberechtigt: Herr Dietze, Herr Dr. Löscher, Herr Busch, Herr Eibeck, Frau Krüger, Herr Kühnel, Frau Uhlig, Herr Müller, Herr Ross, Herr Gäbel, Herr Schuster, Frau Kahl, Herr Engel, Herr Mieszkalski, Herr Plakinger, Herr Lehmann

Außerdem anwesend: Herr Otto (bis Ende TOP 3), Herr Große, Herr Bresch (Planungsbüro), Frau Jerchel

Es fehlten entschuldigt: Herr Dr. Albrecht, Herr Haupt, Herr Börner, Frau Blankenburg, Herr Kapst, Herr Holzmann, Frau Eckert

Es fehlte unentschuldigt: Herr Ziegan

TOP 1 – Begrüßung

Der Bürgermeister begrüßte die Anwesenden zur außerordentlichen öffentlichen Stadtrats- sitzung. Er stellte mit 16 stimmberechtigten Stadträten die Beschlussfähigkeit fest.

Die Einladung mit der Tagesordnung ist allen Stadträten termin- und ordnungsgemäß zuge- gangen. Einwände, Hinweise bzw. Änderungswünsche lagen nicht vor. Es wurde in die nachfolgende Tagesordnung eingetreten:

Tagesordnung:

öffentlicher Teil:

1. Begrüßung

2. Protokollfestlegungen

3. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zur Auswechslung des Mischwasserkanals in der Langen Straße, II. Bauabschnitt

4. Beschlüsse über die Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehr Polenz

4.1 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Estricharbeiten Los 05a 4.2 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Rüttelboden Los 05b 4.3 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Putzarbeiten Los 06

4.4 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Wärmedämmfassade Los 07 4.5 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Malerarbeiten Los 08 4.6 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Türen, Tore Los 09a 4.7 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Metallbau Los 09b

4.8 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Fliesenlegerarbeiten Los 12 4.9 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Tischlerarbeiten Los 13 4.10 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Außenanlagen Los 14 4.11 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Trockenbauarbeiten Los 15 5. Information/Sonstiges

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TOP 2 – Protokollfestlegungen

Zur Protokollunterschrift erklärten sich Frau Krüger und Herr Ross bereit. Von Seiten der Stadträte gab es keine Einwände.

TOP 3 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zur Auswechslung des Mischwasser- kanals in der Langen Straße, II. Bauabschnitt

Anknüpfend an die letzte Stadtratssitzung, zu der Herr Otto bereits über die Vergabe der Bauleistung zur Auswechslung des Mischwasserkanals informierte, stellte er die vorliegende Beschlussvorlage vor. Der Vergabevorschlag wurde in einer außerordentlichen Technischen Ausschusssitzung beraten und die Mitglieder empfehlen den Stadträten die Beschlussfassung.

Herr Otto erläuterte, dass die Stadt im Auftrag des AZV den Kanal baut. Ein diesbezüglichen Vertrag zwischen der Stadt Brandis und dem AZV regelt, dass die Stadt im Auftrag des AZV den Kanal baut, der AZV prüft die Vergabe und auch die anschließenden Rechnungslegungen und übernimmt die kompletten Kosten.

Wortmeldungen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, die Bauleistung zur Auswechslung des Mischwasserkanals in der Langen Straße Brandis, II Bauabschnitt zur einem Angebotspreis in Höhe von 124.546,74 € brutto an die Firma ESTLER, Straßen- und Tiefbau GmbH aus Hartha zu vergeben.

Begründung:

siehe Vergabevorschlag

Die Finanzierung erfolgt durch den AZV auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros betrug 173.833,00 €.

TOP 4 – Beschlüsse über die Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehr Polenz

Herr Dietze erläuterte einleitend die überarbeitete Kostenübersicht, die den Stadträten als Tischvorlage vorlag. Das Gerätehaus, so stellte er zusammenfassend fest, wird 10 % teurer werden als die Kostenschätzung aussagt.

Herr Dietze begrüßte Herrn Bresch vom Ingenieurbüro, der für evtl. Fragen zur Vergabe Auskunft geben kann.

Von Herrn Große wurden die einzelnen Beschlussvorlagen vorgestellt. Alle Vergaben, so teilte er einleitend mit, wurden im „Sächsischen Ausschreibungsblatt“ öffentlich ausge- schrieben.

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erneut Angebote abgegeben haben? Herr Bresch antwortete, dass sich nur eine Firma (Los 9) nochmals beteiligt hat. Die Firmen wurden über die Aufhebung und die erneute öffentliche Ausschreibung informiert. Die Vergabestelle beim Landratsamt hat auch die rechtliche Auf- hebung bestätigt, fügte Herr Große hinzu.

4.1 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Estricharbeiten Los 05a Wortmeldungen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Estrich Los 5a – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Seidler Estrichböden GmbH, Kreisel 5 in 09322 Penig, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 7.280,71 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.2 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Rüttelboden Los 05b

Dieses Los wurde aufgehoben, um einen besseren Preis zu erzielen, was sich auch geringfügig bemerkbar machte, erklärte Herr Große.

Warum, so erkundigte sich Frau Krüger, kommt es überwiegend zu den höheren Vergabe- summen? Herr Bresch äußerte, dass die Kostenschätzung relativ aktuell ist, die auf der Grund- lage der Verläufe des letzten Jahres basiert, was auch der Grund war, die Ausschreibung auf- zuheben, um günstigere Preis zu erhalten. Leider war dies aber nicht der Fall. Im Einzelnen kann man auch die Erhöhung der Preise schlecht nachvollziehen – der Markt gibt es momen- tan nicht her, günstigere Preise zu erzielen. Er brachte Beispiele aus dem Tiefbauamt sowie von den Malerarbeiten.

Herr Dietze ergänzte, dass auch im Technischen Ausschuss über diese Frage diskutiert worden ist. Herr Huppmann, ehrenamtlicher Bürger und Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro, bracht zum Ausdruck, dass sich die derzeitige gute Auftragslage bei den Baufirmen in den angebotenen Preisen widerspiegelt.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 11 Ja – Stimmen und 5 Stimmenthaltungen folgen- den Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Rüttelboden Los 5b – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen- und Naturstein GmbH Knoch, Löhmaer Weg 73 in 07907 Oettersdorf, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 16.186,98 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.3 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Putzarbeiten Los 06 Anfragen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:

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Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Putzarbeiten Los 6 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Woico Bau GmbH, Schlettauer Straße 4 in 06179 Teuchenthal OS Angersdorf, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 7.395,08 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.4 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Wärmedämmfassade Los 07 Es gab keine Fragen.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Wärmedämmfassade Los 7 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma IGW Bau GmbH, August-Bebel-Straße 42 in 08340 Schwarzenberg, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 46.262,30 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.5 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Malerarbeiten Los 08

Herr Gäbel äußerte, dass das Los, trotz der Preiserhöhung, vergeben werden sollte. Eine mehrfache Aufhebung des Loses könnte den Bau gefährden.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 13 Ja – Stimmen und 3 Stimmenthaltungen folgen- den Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Malerarbeiten Los 8 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schell Maler GmbH, Kriebsteiner Straße 12 in 04736 Waldheim, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 12.590,26 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.6 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Türen, Tore Los 09a Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 15 Ja – Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Türen / Tore Los 9a – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma HS Bauelemente + Service, Polenzer Straße 4 in 04683 Ammelshain, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 32.491,04 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

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Wortmeldungen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 15 Ja – Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk sonstige Metallarbeiten Los 9b – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Menzel Metallbau GmbH, Hauptstraße 27 in 01561 Tauscha, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 15.520,52 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.8 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Fliesenlegerarbeiten Los 12 Wortmeldungen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 15 Ja – Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Fliesenlegerarbeiten Los 12 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Witzig GmbH & Co. KG, Reichsstraße 7 in 04862 Mockrehna, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 22.271,49 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.9 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Tischlerarbeiten Los 13 Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 14 Ja – Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgen- den Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Tischlerarbeiten Los 13 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ebert Bauelemente GmbH, Hauptstraße 12 in 08321 Zschorlau OT Burghardtsgrün, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 15.249,26 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.10 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Außenanlagen Los 14

Diese Unterlagen, so erklärte Herr Große, wurden den Stadträten nachgereicht, da die Firma Estler 7 Nebenangebote einreichte. Aus diesem Grund benötigte das Ingenieurbüro für die Auswertung etwas mehr Zeit.

Herr Gäbel fragte an, ob die Firma auch nur ein Nebenangebot hätte einreichen können? Herr Bresch beantwortete die Frage mit Ja.

Herr Dietze ergänzte, dass die Firma Estler auch bei den Hauptangeboten der wirtschaftlich günstigste Anbieter war.

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Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 15 Ja – Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Außenanlagen Los 14 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Estler Straßen- und Tiefbau GmbH, Dresdener Straße 84 in 04746 Hartha, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 135.156,04 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

4.11 Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Trockenbauarbeiten Los 15 Anfragen lagen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Ja – Stimmen folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Gewerk Trockenbauarbeiten Los 15 – für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Jespo Jentzsch & Spott Bau GmbH, Dorfplatz 6 in 04838 Doberschütz OT Battaune, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 30.998,67 €.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten Mitteln des Vermögenshaushaltes: 2.1301.9400.003.

Herr Dietze stellte abschließend fest, dass alle Lose vergeben worden sind und der Bau somit zügig fortgeführt werden kann. Nach dem jetzigen Stand könnte Ende September 2011 das Gebäude einschließlich der Außenanlagen bezugsfertig sein.

Herr Gäbel fragte an, ob die negative Erhöhung von rund 69,0 T€ sich auf die Fördermaß- nahmen bzw. -bedingungen auswirken kann? Herr Dietze teilte mit, dass es bereits schon einmal eine Nachförderung gab. Nach Abschluss der Maßnahme sollte jedoch nochmals versucht werden, eine Nachförderung zu erwirken.

Herr Mieszkalski fragte noch, welche Kosten entstehen bei einer Position im Ausschreibungs- blatt. Für Kommunen ist die Ausschreibung im „Sächsischen Ausschreibungsblatt“ kostenfrei, teilte Herr Große mit.

Herr Gäbel fragte an, wann die Vergabe der Bauleistung für die Außenanlage – Elektrik erfolgen wird? Die Vergabe soll in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen, teilte Herr Große mit.

TOP 5 - Information/Sonstiges Garagenkündigungen

Frau Kahl äußerte, dass es sich bezüglich der Garagenkündigungen um ein eindeutiges Fehl- verhalten der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgern handelt. Dies betrifft die gesamte Ver- fahrensweise mit der Nutzung bzw. den Garagenstandorten. Die Bürger sind bis zum 21.04.

2011 in dem Glauben gelassen wurden, dass die Garagen ihnen gehören. Nach der Ver- öffentlichung des Gesetzes hat man die Bürger in keiner Weise über den Inhalt dieses

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Garageneigentümen noch ihre Garagen nummerieren und dies auch gut sichtbar machen.

Nunmehr erhalten sie die Kündigung, mit dem Hinweis, dass die Zeitwertentschädigung nach 2006 entfällt. Hätte man die Bürger zum Zeitpunkt des Erscheinens des Gesetzes über das Gesetz informiert, so hätten sie die Möglichkeit gehabt, die Garagen zu verkaufen bzw. den Grund und Boden zu erwerben oder eine Entschädigung zu beantragen. Da nichts dergleichen vorgenommen wurde, bezeichnet sie dies als bösartiges Hinhalten. In einem Verwaltungsaus- schuss der vergangenen Legislaturperiode hat die Verwaltung den Auftrag bekommen, die Verfahrensweise zu prüfen, festzulegen wie verfahren wird und mit den Garageneigentümern zu sprechen. Dies alles sei leider nicht passiert.

Herr Dietze teilte mit, dass es das Gesetz seit ca. 15 Jahren gibt. Auch habe der Bürger ge- nügend Zeit gehabt, sich zu informieren. Die Verwaltung hat ca. 2 Jahre benötigt, um in den Garagenkomplexen die jeweiligen Mieter/Eigentümer herauszufinden. Ab 2009 wurde mehr- fach im Verwaltungsausschuss über die Vorgehensweise der einzelnen Garagenkomplexe dis- kutiert. In diesem Fall wurde nun zum 31.12.2011 gekündigt und den Bürgern ein neuer Mietvertrag angeboten.

Herr Plakinger äußerte, dass man die betreffenden Bürger über Erbpacht, Miete bzw. Kauf hätte informieren können.

Herr Gäbel sieht die vorgegebene Zeitfolge/Terminisierung als sehr eng. Weiter fragte er nach dem § 12, was versteht man unter dem ursprünglichen Zustand? Herr Dietze antwortete, dass darunter der Tag der Abnahme zu verstehen ist.

Herr Engel äußerte, dass dieses Thema neu ausdiskutiert werden müsste – oder der bestehen- de Beschluss sei umzusetzen. Herr Dietze erklärte, dass in mehreren Verwaltungsausschuss- sitzungen über alle Garagenstandorte gesprochen worden ist und man hat nach einer Ab- wägung, zu den einzelnen Standtorten, Festlegungen getroffen. Verschiedene Varianten, so erklärte er Herrn Engel, gibt es nicht.

Herr Engel äußerte, dass über einen Antrag an den Verwaltungsausschuss, der Bürger von der Stadt informiert werden müsste über eine gewisse Grundlinie wie z. B. mieten bzw. abzu- geben oder es ist auch unter bestimmten Bedingungen ein Kauf bzw. eine Erbpacht zu er- möglichen.

Herr Dietze erklärte, dass beschlossen wurde, die Garagen zu behalten und in das Eigentum der Stadt zu übernehmen. Andere Varianten wurden abgelehnt. Jedoch gibt es Anträge wie z.

B. im Waldbadweg die Garagen zu kaufen. In diesem Einzelfall wurde neu abgewogen und entschieden, zu verkaufen.

Entweder, so Herr Engel, gibt es eine klare Linie die umgesetzt wird. – Oder der Bürger wird über den Grundsatz (behalten und vermieten) informiert, sollten sich aber unter bestimmen Voraussetzungen Gemeinschaften bilden, dann könnte auf Antragstellung evtl. auch verkauft werden. Sollte dieser Beschluss, den er nicht kennt, nicht so sein, dann müsste ein neuer Beschluss gefasst werden – wenn die Stadt es auch will. Oder es bleibt bei dem gefassten Beschluss. – Damit hätte Frau Eckert formal richtig gehandelt.

Herr Dietze erklärte Herrn Schuster, dass Anfangs eine grundsätzliche Entscheidung vorge- sehen war, jedoch an Hand der Diskussionen hatte sich herausgestellt, dass dies nicht machbar sei und jeder Garagenstandort einzeln zu betrachten ist, da die Voraussetzungen bei jedem Standort anders sind.

Alle Optionen, so Herr Plakinger, wurden offen gehalten und die meisten Bürger sind derzeit für den Kauf.

Herr Busch stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Diskussion zum Thema abzu-

schließen und den Beschluss herauszusuchen, um Gewissheit über den Inhalt zu erlangen und danach gegebenenfalls die Diskussion weiter zu führen. Dem Verwaltungsausschuss werden die Unterlagen nochmals vorgelegt.

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Herr Dietze ließ über den Antrag abstimmen:

Protokollbeschluss: 15 Ja – Stimmen 01 Stimmenthaltung.

Radwege

Herr Eibeck stellte fest, dass die Radwege nicht nur von den Fußgängern und Radfahrern ge- nutzt werden, sondern auch von Pferden, besonders zwischen Zweenfurth und Beucha und auch in Richtung Brandis. Er schlug vor, die Vereine diesbezüglich anzuschreiben und ihnen mitzuteilen, dass die Fuß- und Radwege nicht benutzt werden dürfen. Hierzu, so Herr Dietze, müsste zunächst in der Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden, welche Wege Pferde benutzen dürfen.

Umgehungsstraße Waldpolenz

Herr Busch erinnerte an die Frage nach der Kostenschätzung vom letzten Stadtrat und wollte wissen, ob es schon einen weiteren Schritt gibt? Herr Dietze teilte mit, dass es zwischenzeit- lich bereits Gespräche mit der Landesdirektion über die weitere Vorgehensweise sowie die Beantragung von Fördermitteln gab. Momentan liegen die Unterlagen bei der ILEK-Gruppe, um zu prüfen, inwieweit eine Förderung über dieses Programm möglich ist. Sollte es zu einer positiven Antwort kommen, wird eine Förderung über das ILEK-Programm beantragt.

Jugendclub Beucha

Frau Kahl frage, ob der Jugendclub in Beucha offiziell geschlossen ist? Herrn Dietze sowie Herrn Große ist dies nicht bekannt.

Sitzung des Verwaltungsausschusses

Herr Dietze informierte die anwesenden Stadträte, dass die Sitzung des Verwaltungsaus- schusses am 17.05.2011 nicht stattfindet.

Weitere Informationen und Hinweise lagen nicht vor. Der Bürgermeister beendete um 20.38 Uhr die außerordentliche öffentliche Stadtratssitzung.

F.d.R.d.P.

D. Jerchel

Protokollführerin

R. Krüger H. Ross

Stadträtin Stadtrat

A.Dietze Bürgermeister

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