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Erst- bzw. Wiederholungsunterweisung. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Academic year: 2022

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Herzlich Willkommen

zur

Erst- bzw. Wiederholungsunterweisung

nach § 4 DGUV V1 und § 12 ArbSchG zum Thema

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

(2)

Ihre Referent*innen

Pascal Bartusek

Sara Benchigra

Tama El Mansouri-Barak

Richard Hoppe

(3)

Unterweisungsthemen

Versicherungsschutz

Sicherheitsgrundsätze

Verhalten in Gefahrfällen

Heben von Lasten

Arbeitsmittel

Bildschirmarbeitsplätze

(4)

Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz

Jeden Unfall sofort dem Arbeitgeber melden

Arbeitsunfall

Berufskrankheiten

Plötzliches Ereignis wirkt auf den Menschen und führt zu Verletzung

Arbeitsbedingte Erkrankungen, die ein*e Beschäftigte*r durch ihre/seine berufliche Tätigkeit erleidet, in dem er/sie besonderen Einwirkungen in erheblich höherem Maß ausgesetzt ist, als die übrige Bevölkerung.

ERV-Bedienstete versichert bei…

(5)

Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz

Jeden Unfall sofort dem Arbeitgeber melden

Wegeunfall

Auf dem Weg zwischen Wohnung (Unterkunft) und Arbeitsstätte

Zeitliche Unterbrechung des direkten Weges zwischen Wohnung  Arbeitsstätte < 2

Stunden unschädlich

(6)

Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz

Kein Versicherungsschutz bei

Unfällen (Erkrankungen), wenn

• sie absichtlich herbeigeführt werden

• bei Unterbrechungen > 2 Stunden

• sie durch Alkoholgenuss, Drogenkonsum oder Medikamente verursacht werden

• Tätigkeiten nicht dem Betrieb dienen

Wegeunfällen

• auf Um- oder Abwegen

• durch Alkoholgenuss oder Drogenkonsum

(7)

Sicherheitsgrundsätze

Formulierung von Beschlussempfehlungen für den Arbeitgeber (Unternehmer)

Aufgaben (§ 11 ASiG)*, z.B.:

Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen

Beratung über Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

*Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Führung des Gefahrstoffverzeichnisses

Unfallanalyse und Entwicklung von Vermeidungskonzepten

Besondere Maßnahmen im Rahmen von Schulungen und Unterweisungen

Arbeitsschutzausschuss

(8)

Sicherheitsgrundsätze

Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter

Pflichtmitglieder (§ 11 ASiG)*

Zwei Mitglieder des Betriebsrates (MAV)

Fachkraft für Arbeitssicherheit

*Arbeitssicherheitsgesetz

Betriebsarzt

Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutzausschuss

(9)

Sicherheitsgrundsätze

Vorstandsvorsitzender oder ein von ihm Beauftragter

Mitglieder

Zwei Mitglieder der Mitarbeitervertretung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsarzt

Ggf. weitere fachkundige Personen bei Bedarf im Einzelfall (Sicherheitsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung)

Je 1 Koordinator aus Fachbereichen I und II sowie der Verwaltung

Koordinatorin der Landeskirche

ERV-Arbeitsschutzausschuss

(10)

Sicherheitsgrundsätze

Notruf

Was muss jede*r Mitarbeiter*in wissen?

Ersthelfer*innen und Erste-Hilfe-Material?

Sicherheitsbeauftragte?

Verhalten bei Unfällen bzw. Brandfällen?

Feuerlöscheinrichtungen in Nähe des Arbeitsplatzes?

Verlauf der Fluchtwege, Sammelplatz?

(11)

Sicherheitsgrundsätze

Rauchverbot in allen Gebäuden?

Brandverhütung

Rauchverbot in allen von Meldern überwachten Bereichen wie

Lagern

Feuergefährliche Arbeiten ausschließlich mit Erlaubnisschein

Keine Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen

Fluren

Treppenhäusern

(12)

Sicherheitsgrundsätze

Ruhe bewahren

Verhalten im Brandfall

Gefahrenbereich umgehend räumen

Hilfebedürftigen helfen

Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen

Sammelplatz aufsuchen

Alarmierung der Feuerwehr

Türen – insbesondere zum Brandraum - schließen

Räumungsalarm beachten

(13)

Sicherheitsgrundsätze

Sofortmaßnahmen: Absichern der Unfallstelle, z.B.

Verhalten bei Unfällen

Notruf absetzen

Was geschah

Weitere Maßnahmen, z.B. Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe, Ersthelfer

Wo geschah es

Wie viele Verletzte

Maschine abstellen

Strom abschalten

Absturzstelle sichern

Welche Verletzungen

Warten auf Rückfragen

(14)

Sicherheitsgrundsätze

Auswahl Rettungszeichen für Erste Hilfe und Fluchtwege

Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen

Erste Hilfe Arzt Notruftelefon Sammelplatz

Fluchtwegverlauf Fluchtwegverlauf

(15)

Sicherheitsgrundsätze

Sammelplätze

Dominikanerkloster, Kurt-Schumacher-Str. 23:

Hotel Spenerhaus, Dominikanergasse 7:

Haus der Kirche, Rechneigrabenstr. 10:

(16)

Sicherheitsgrundsätze

Auswahl Brandschutzzeichen

Feuerlöschgerät

Einrichtung zur Brandbekämpfung

Löschschlauch Brandmelder

Richtungsangabe für

Brandbekämpfungsmittel

Brandmeldezentrale Leiter

BMZ

(17)

Verhalten in Gefahrfällen

Feuerlöscher entsichern (Sicherung ziehen)

Auslöseeinrichtung bedienen z.B. durch Eindrücken des Schlagknopfes.

Feuer mit gezielten kurzen Stößen (außer bei Fließ- bränden) löschen

Löschpistole festhalten - Rückstoß zu erwarten!

Es folgt ein Film über unterschiedliche Feuerlöscher

(18)
(19)

ERV-Fachkraft für Arbeitssicherheit

ASUC GmbH

Am Herrschaftsweiher 35 67071 Ludwigshafen

Tel 0621-5957019-0

www.asuc-sys.de

Externer Dienstleister

(20)

Betriebsarzt

Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes

Aufgaben, z.B.:

Unterstützung bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse

Klärung von Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit

Arbeitsmedizinische Vorsorge

(21)

ERV-Betriebsarzt

BAD*

Gesundheitszentrum Frankfurt am Main Olof-Palme-Straße 13 60439 Frankfurt

Tel 069-955276-1 www.bad-gmbh.de Externer Dienstleister

*BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

(22)

Heben von Lasten

Schädigung von Wirbelsäule, Gelenken und

Muskulatur durch körperliche Belastungen wie z.B.

Heben, Tragen und Zwangshaltungen

Heben und Tragen schwerer Lasten

Verdrehen der Wirbelsäule

Arbeiten in Zwangshaltungen

Schädigung der Bandscheiben durch z.B.

Heben und Tragen schwerer Lasten

Arbeiten in Zwangshaltungen

Einhaltung von Richtwerten!

(23)

Heben von Lasten

Mangelhafte Durchblutung der Muskulatur bzw.

Muskelermüdung durch Zwangshaltungen, wie z.B.

Arbeiten

Heben, Tragen und Zwangshaltungen

im Knien

in der Hocke

Einseitige Belastung von Gelenken und Muskulatur durch ständig wiederkehrende gleichförmige Bewegungsabläufe

im Bücken und

über Schulterhöhe

(24)

Heben von Lasten

Hebe- und Trageregeln

Heben

Lasten verteilen - nicht einseitig tragen

Lasten dicht am Körper halten

Lasten nicht in verdrehter Haltung weiterreichen

(25)

Heben von Lasten

Hebe- und Trageregeln

Tragen

(26)

Heben von Lasten

Bewegung

RV Fit: kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu

Ernährung

Stressbewältigung

www.rv-fit.de

(27)

Arbeitsmittel

zweckbestimmt Verwendung nur

funktionsfähig

gemäß Bedienungsanleitung

(28)

Arbeitsmittel

Auf einwandfreien Zustand vor Benutzung achten

Elektrisch:

Keine nassen Geräte bedienen

Defekte oder gefährliche Geräte nicht weiterbenutzen und vor Benutzung anderer Personen sichern

Nur für Benutzung bestimmte Schalter bedienen

Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen nicht verändern

Bei Störungen sofort Spannung abschalten und Stecker ziehen

Gefahren sofort melden

(29)

Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz

Augenbeschwerden und Muskelverspannungen durch ungünstig gestaltete BAP

Gefahr:

Vermeidung von Blendung und Reflexionen auf dem Bildschirm

Aufstellung im Raum:

Einrichtung der BAP parallel zur Fensterfront. Gegebenenfalls Blendschutz

(30)

Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz

Raumfläche:

Einzelbüro min. 8 bis 10 qm

Mehrfachbüros min. 12 bis 15 qm

(31)

Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz

Blickfeld:

Sehabstand zum Bildschirm ca. 70 bis 80 cm

Wirkung der Lampen flimmer- und flackerfrei

Oberste Textzeile auf Bildschirm in horizontaler Blicklinie

Bei häufigem Schreiben Konzepthalter

Beleuchtung:

Nennbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung im Arbeitsraum min. 500 lx

(32)

Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz

Lärm:

Einsatz lärmarmer Drucker und Plotter

Ggf. Geräte in separaten Raum auslagern

Beurteilungspegel im Arbeitsraum <55dB(A)

Vorsorgeuntersuchungen:

Empfehlung für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 37)

(33)

Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz

Monitor:

Blickrichtung möglichst parallel zum Fenster

Abstand zum Auge 80 cm (21 Zoll)

Beurteilungspegel im Arbeitsraum <55dB(A)

Ergonomie:

Rechte-Winkel-Regel

Beleuchtung:

Einzelschaltung der Lichtleisten

Monitorregelung individuell anpassen

Ggf. Fußstütze

(34)

Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz

Sitzposition bei fester Tischhöhe:

Stuhlhöhe: bei aufrechter Sitzposition und Auflegen der

Handballen auf Tischvorderkante bilden Ober- und Unterarm ca. 90-Grad-Winkel

Füße müssen vollflächig aufstehen. Bei in der Luft hängenden Füßen ggf.

Fußstütze benutzen

Sitzposition bei variabler Tischhöhe :

Stuhlhöhe: Füße müssen vollflächig aufstehen. Ober- und Unterschenkel bilden ca. 90-Grad-Winkel

Tischhöhe: bei aufrechter Sitzposition und Auflegen der Handballen auf Tischvorderkante bilden Ober- und Unterarm ca. 90-Grad-Winkel

(35)

Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz

Dynamisches Sitzen:

Häufig Sitzposition verändern

Arbeitsunterbrechungen zu Entlastungsübungen für Muskulatur nutzen

Von Zeit zu Zeit aufstehen, z.B. beim Telefonieren

(36)

Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz

Richtige Bildschirmposition:

Monitor rechtwinklig zum Fenster

Oberste Bildschirmzeile nicht höher als Augenhöhe

Bildschirmfläche parallel zum Gesicht

Bei Spiegelungen trotz korrekter Ausrichtung Fensterjalousien

Ausreichender Abstand zum Bildschirm, z.B. 65 cm bei 17-Zoll-Monitor

Bei Seh- und Augenbeschwerden Sehtest (z.B. beim Betriebsarzt)

(37)

Arbeitsschutz geht uns alle an! Rückfragen gerne an die Herren Heun (martin.heun@asuc-sys.deoder März (klaus.maerz@ek-ffm-of.de)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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