Herzlich Willkommen
zur
Erst- bzw. Wiederholungsunterweisung
nach § 4 DGUV V1 und § 12 ArbSchG zum Thema
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Ihre Referent*innen
• Pascal Bartusek
• Sara Benchigra
• Tama El Mansouri-Barak
• Richard Hoppe
Unterweisungsthemen
• Versicherungsschutz
• Sicherheitsgrundsätze
• Verhalten in Gefahrfällen
• Heben von Lasten
• Arbeitsmittel
• Bildschirmarbeitsplätze
Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz
Jeden Unfall sofort dem Arbeitgeber melden
• Arbeitsunfall
• Berufskrankheiten
Plötzliches Ereignis wirkt auf den Menschen und führt zu Verletzung
Arbeitsbedingte Erkrankungen, die ein*e Beschäftigte*r durch ihre/seine berufliche Tätigkeit erleidet, in dem er/sie besonderen Einwirkungen in erheblich höherem Maß ausgesetzt ist, als die übrige Bevölkerung.
ERV-Bedienstete versichert bei…
Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz
Jeden Unfall sofort dem Arbeitgeber melden
• Wegeunfall
Auf dem Weg zwischen Wohnung (Unterkunft) und Arbeitsstätte
Zeitliche Unterbrechung des direkten Weges zwischen Wohnung Arbeitsstätte < 2
Stunden unschädlich
Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz
Kein Versicherungsschutz bei
Unfällen (Erkrankungen), wenn
• sie absichtlich herbeigeführt werden
• bei Unterbrechungen > 2 Stunden
• sie durch Alkoholgenuss, Drogenkonsum oder Medikamente verursacht werden
• Tätigkeiten nicht dem Betrieb dienen
Wegeunfällen
• auf Um- oder Abwegen
• durch Alkoholgenuss oder Drogenkonsum
Sicherheitsgrundsätze
• Formulierung von Beschlussempfehlungen für den Arbeitgeber (Unternehmer)
Aufgaben (§ 11 ASiG)*, z.B.:
• Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
• Beratung über Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
*Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Führung des Gefahrstoffverzeichnisses
• Unfallanalyse und Entwicklung von Vermeidungskonzepten
• Besondere Maßnahmen im Rahmen von Schulungen und Unterweisungen
Arbeitsschutzausschuss
Sicherheitsgrundsätze
• Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
Pflichtmitglieder (§ 11 ASiG)*
• Zwei Mitglieder des Betriebsrates (MAV)
• Fachkraft für Arbeitssicherheit
*Arbeitssicherheitsgesetz
• Betriebsarzt
• Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzausschuss
Sicherheitsgrundsätze
• Vorstandsvorsitzender oder ein von ihm Beauftragter
Mitglieder
• Zwei Mitglieder der Mitarbeitervertretung
• Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Betriebsarzt
• Ggf. weitere fachkundige Personen bei Bedarf im Einzelfall (Sicherheitsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung)
• Je 1 Koordinator aus Fachbereichen I und II sowie der Verwaltung
• Koordinatorin der Landeskirche
ERV-Arbeitsschutzausschuss
Sicherheitsgrundsätze
• Notruf
Was muss jede*r Mitarbeiter*in wissen?
• Ersthelfer*innen und Erste-Hilfe-Material?
• Sicherheitsbeauftragte?
• Verhalten bei Unfällen bzw. Brandfällen?
• Feuerlöscheinrichtungen in Nähe des Arbeitsplatzes?
• Verlauf der Fluchtwege, Sammelplatz?
Sicherheitsgrundsätze
• Rauchverbot in allen Gebäuden?
Brandverhütung
• Rauchverbot in allen von Meldern überwachten Bereichen wie
• Lagern
• Feuergefährliche Arbeiten ausschließlich mit Erlaubnisschein
• Keine Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen
• Fluren
• Treppenhäusern
Sicherheitsgrundsätze
• Ruhe bewahren
Verhalten im Brandfall
• Gefahrenbereich umgehend räumen
• Hilfebedürftigen helfen
• Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen
• Sammelplatz aufsuchen
• Alarmierung der Feuerwehr
• Türen – insbesondere zum Brandraum - schließen
• Räumungsalarm beachten
Sicherheitsgrundsätze
• Sofortmaßnahmen: Absichern der Unfallstelle, z.B.
Verhalten bei Unfällen
• Notruf absetzen
• Was geschah
• Weitere Maßnahmen, z.B. Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe, Ersthelfer
• Wo geschah es
• Wie viele Verletzte
• Maschine abstellen
• Strom abschalten
• Absturzstelle sichern
• Welche Verletzungen
• Warten auf Rückfragen
Sicherheitsgrundsätze
Auswahl Rettungszeichen für Erste Hilfe und Fluchtwege
Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen
Erste Hilfe Arzt Notruftelefon Sammelplatz
Fluchtwegverlauf Fluchtwegverlauf
Sicherheitsgrundsätze
Sammelplätze
• Dominikanerkloster, Kurt-Schumacher-Str. 23:
• Hotel Spenerhaus, Dominikanergasse 7:
• Haus der Kirche, Rechneigrabenstr. 10:
Sicherheitsgrundsätze
Auswahl Brandschutzzeichen
Feuerlöschgerät
Einrichtung zur BrandbekämpfungLöschschlauch Brandmelder
Richtungsangabe für
Brandbekämpfungsmittel
Brandmeldezentrale Leiter
BMZ
Verhalten in Gefahrfällen
Feuerlöscher entsichern (Sicherung ziehen)
Auslöseeinrichtung bedienen z.B. durch Eindrücken des Schlagknopfes.
Feuer mit gezielten kurzen Stößen (außer bei Fließ- bränden) löschen
Löschpistole festhalten - Rückstoß zu erwarten!
Es folgt ein Film über unterschiedliche Feuerlöscher
ERV-Fachkraft für Arbeitssicherheit
ASUC GmbH
Am Herrschaftsweiher 35 67071 Ludwigshafen
Tel 0621-5957019-0
www.asuc-sys.de
Externer Dienstleister
Betriebsarzt
• Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
Aufgaben, z.B.:
• Unterstützung bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
• Klärung von Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
ERV-Betriebsarzt
BAD*
Gesundheitszentrum Frankfurt am Main Olof-Palme-Straße 13 60439 Frankfurt
Tel 069-955276-1 www.bad-gmbh.de Externer Dienstleister
*BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Heben von Lasten
• Schädigung von Wirbelsäule, Gelenken und
Muskulatur durch körperliche Belastungen wie z.B.
Heben, Tragen und Zwangshaltungen
Heben und Tragen schwerer Lasten
Verdrehen der Wirbelsäule
Arbeiten in Zwangshaltungen
• Schädigung der Bandscheiben durch z.B.
Heben und Tragen schwerer Lasten
Arbeiten in Zwangshaltungen
• Einhaltung von Richtwerten!
Heben von Lasten
• Mangelhafte Durchblutung der Muskulatur bzw.
Muskelermüdung durch Zwangshaltungen, wie z.B.
Arbeiten
Heben, Tragen und Zwangshaltungen
im Knien
in der Hocke
• Einseitige Belastung von Gelenken und Muskulatur durch ständig wiederkehrende gleichförmige Bewegungsabläufe
im Bücken und
über Schulterhöhe
Heben von Lasten
Hebe- und Trageregeln
Heben
Lasten verteilen - nicht einseitig tragen
Lasten dicht am Körper halten
Lasten nicht in verdrehter Haltung weiterreichen
Heben von Lasten
Hebe- und Trageregeln
Tragen
Heben von Lasten
• Bewegung
RV Fit: kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu
• Ernährung
• Stressbewältigung
www.rv-fit.de
Arbeitsmittel
• zweckbestimmt Verwendung nur
• funktionsfähig
• gemäß Bedienungsanleitung
Arbeitsmittel
• Auf einwandfreien Zustand vor Benutzung achten
Elektrisch:
• Keine nassen Geräte bedienen
• Defekte oder gefährliche Geräte nicht weiterbenutzen und vor Benutzung anderer Personen sichern
• Nur für Benutzung bestimmte Schalter bedienen
• Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen nicht verändern
• Bei Störungen sofort Spannung abschalten und Stecker ziehen
• Gefahren sofort melden
Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz
Augenbeschwerden und Muskelverspannungen durch ungünstig gestaltete BAP
Gefahr:
• Vermeidung von Blendung und Reflexionen auf dem Bildschirm
Aufstellung im Raum:
• Einrichtung der BAP parallel zur Fensterfront. Gegebenenfalls Blendschutz
Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz
Raumfläche:
• Einzelbüro min. 8 bis 10 qm
• Mehrfachbüros min. 12 bis 15 qm
Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz
Blickfeld:
• Sehabstand zum Bildschirm ca. 70 bis 80 cm
• Wirkung der Lampen flimmer- und flackerfrei
• Oberste Textzeile auf Bildschirm in horizontaler Blicklinie
• Bei häufigem Schreiben Konzepthalter
Beleuchtung:
• Nennbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung im Arbeitsraum min. 500 lx
Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz
Lärm:
• Einsatz lärmarmer Drucker und Plotter
• Ggf. Geräte in separaten Raum auslagern
• Beurteilungspegel im Arbeitsraum <55dB(A)
Vorsorgeuntersuchungen:
• Empfehlung für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 37)
Systemeinstellungen Bildschirmarbeitsplatz
Monitor:
• Blickrichtung möglichst parallel zum Fenster
• Abstand zum Auge 80 cm (21 Zoll)
• Beurteilungspegel im Arbeitsraum <55dB(A)
Ergonomie:
• Rechte-Winkel-Regel
Beleuchtung:
• Einzelschaltung der Lichtleisten
• Monitorregelung individuell anpassen
• Ggf. Fußstütze
Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz
Sitzposition bei fester Tischhöhe:
• Stuhlhöhe: bei aufrechter Sitzposition und Auflegen der
Handballen auf Tischvorderkante bilden Ober- und Unterarm ca. 90-Grad-Winkel
• Füße müssen vollflächig aufstehen. Bei in der Luft hängenden Füßen ggf.
Fußstütze benutzen
Sitzposition bei variabler Tischhöhe :
• Stuhlhöhe: Füße müssen vollflächig aufstehen. Ober- und Unterschenkel bilden ca. 90-Grad-Winkel
• Tischhöhe: bei aufrechter Sitzposition und Auflegen der Handballen auf Tischvorderkante bilden Ober- und Unterarm ca. 90-Grad-Winkel
Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz
Dynamisches Sitzen:
• Häufig Sitzposition verändern
• Arbeitsunterbrechungen zu Entlastungsübungen für Muskulatur nutzen
• Von Zeit zu Zeit aufstehen, z.B. beim Telefonieren
Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz
Richtige Bildschirmposition:
• Monitor rechtwinklig zum Fenster
• Oberste Bildschirmzeile nicht höher als Augenhöhe
• Bildschirmfläche parallel zum Gesicht
• Bei Spiegelungen trotz korrekter Ausrichtung Fensterjalousien
• Ausreichender Abstand zum Bildschirm, z.B. 65 cm bei 17-Zoll-Monitor
• Bei Seh- und Augenbeschwerden Sehtest (z.B. beim Betriebsarzt)
Arbeitsschutz geht uns alle an! Rückfragen gerne an die Herren Heun (martin.heun@asuc-sys.deoder März (klaus.maerz@ek-ffm-of.de)