Antragsteller/in:
Name, Vorname Telefon (Festnetz)
Straße, Haus-Nr. Telefon (Mobil)
PLZ, Ort E-Mail
Gutachterausschuss für Grundstückswerte 45466 Mülheim an der Ruhr
Oder handschriftlich unterzeichnet per E-Mail an: gutachterausschuss@muelheim-ruhr.de
Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert (§ 194 BauGB)
Ich beantrage in meiner Eigenschaft als
(Eigentümer(in), Miteigentümer(in), Erbe(in), Bevollmächtigte(r), Inhaber(in) eines Rechtes)
gemäß § 193 BauGB ein Gutachten über den Verkehrswert:
unbebautes Grundstück bebautes Grundstück Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Wohnungs- / Teileigentum den Mietwert der Wohnung Recht an einem Grundstück
Das Gutachten wird zu folgendem Zweck benötigt:
beabsichtigter Verkauf
Erbregelung / Pflichtteilermittlung Zugewinnermittlung
Sonstiger Zweck (bitte angeben):
Verkehrswert zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Gutachterausschuss Verkehrswert zum Stichtag
Beschreibung des Objektes
Straße, Haus-Nr.
Gemarkung
Flur Flurstück Größe m²
Flur Flurstück Größe m²
Flur Flurstück Größe m²
Grundbuch von (z.B. Dümpten) Blatt
Lasten und Rechte außerhalb des Grundbuchs (z.B. privatrechtliche Vereinbarungen) - bitte geeignete Unterlagen beifügen, da sonst keine Berücksichtigung erfolgen kann:
keine bekannt
Name und Anschrift der übrigen Eigentümer bzw. Erben:
Für die Erstellung des Gutachtens werden Gebühren gemäß Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW, Auszug siehe unten) fällig. Im Falle einer Rücknahme des Antrages entstehen Gebühren gemäß § 2 VermWertKostO NRW, sofern mit der sachlichen Bearbeitung schon begonnen wurde.
In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlungen erforderlich sind (§ 2 VermWertKostO NRW). Mit der Gebühr ist die Abgabe von bis zu 3 gleichzeitig mit beantragten beglaubigten Mehrausfertigungen sowie die Mehrausfertigungen für den vom Antragsteller abweichenden Eigentümer gemäß
§ 193 Abs. 4 BauGB abgegolten. Zusätzliche oder später beantragte Ausfertigungen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Auf alle Gebühren wird Umsatzsteuer erhoben.
Ich ermächtige - soweit Eigentümer/Erbe - den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle, Einsicht in alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Akten und sonstigen Unterlagen zu nehmen.
Ich bin damit einverstanden, dass von dem zu bewertenden Objekt Fotos aufgenommen und tlw. dem Gutachten beigefügt werden.
Als Antragsteller/-in verpflichte ich mich als alleiniger Kostenschuldner/-in zur Zahlung der Gebühr gemäß Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW in der zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung geltenden Fassung zuzüglich der dann geltenden Umsatzsteuer. Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner.
ggf. weiterer Kostenschuldner/-in Adresse:
Ort, Datum Unterschrift
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Anlagen bei:
• ggf. Bevollmächtigung des Eigentümers bzw. Testament oder Erbschein
• aktueller Grundbuchauszug (Durchschriften von Eintragungsmitteilungen reichen nicht aus)
• ggf. Dokumente über das Bestehen sonstiger Rechte und Belastungen außerhalb des Grundbuches
• Verträge (z.B. Erbbauvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
• Energieausweis / Energiepass (falls vorhanden)
• Nachweis über Kanaldichtheitsprüfung (falls vorhanden)
• bei Wohnungs- / Teileigentum:
Kopie der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans, letzte Verwaltungsabrechnung und Protokolle der letzten zwei Eigentümerversammlungen
• bei Mietobjekten:
Mietverträge und Angaben über Einnahmen und Ausgaben (z.B. Mieten, Bewirtschaftungskosten, Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid)
Tarifstelle
5 Amtliche Grundstückswertermittlung
5.1 Die Gebühren für Gutachten sind aus der Summe der Gebührenanteile nach den Tarifstellen 5.1.1 und 5.1.2 abzurechnen.
5.1.1 Grundaufwand
a) Wert bis einschl. 1 Mio. Euro 0,2 Prozent vom Wert zzgl. 1.250 Euro b) Wert über 1 Mio. Euro bis einschl. 10 Mio. Euro 0,1 Prozent vom Wert zzgl. 2.250 Euro c) Wert über 10 Mio. Euro bis einschl. 100 Mio. Euro 0,05 Prozent vom Wert zzgl. 7.250 Euro d) Wert über 100 Mio. Euro 0,01 Prozent vom Wert zzgl. 47.250 Euro 5.1.2 Mehr- oder Minderaufwand gemäß § 2 Absatz 7 je angefangener Arbeitsviertelstunde 23 Euro
Mehraufwand maximal 4.000 Euro / Minderaufwand maximal 50 Prozent der Gebühr nach 5.1.1
5.1.4 Mehrausfertigungen des Gutachtens 30 Euro