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BÖLL-INFO Zum Schuljahresbeginn

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Academic year: 2022

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BÖLL-INFO 8.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ein neues Schuljahr beginnt und wir freuen uns darauf, euch und Sie alle an unserer Schule wie- derzusehen. Besonders freuen wir uns darauf, 162 neue Schüler*innen in unserem 5. Jahr- gang und 137 Schüler*innen in unserer EF in der Oberstufe begrüßen zu dürfen. Wir heißen euch alle herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit euch und euren Eltern. Wir wünschen euch einen guten Start an der Heinrich-Böll-Gesamtschule.

Wir stehen am Beginn eines Schuljahres, in dem wir einerseits versuchen werden, so viel Normalität zu gewährleisten, wie uns das mög- lich ist. Andererseits wird die Corona-Pandemie uns auch in diesem Schuljahr begleiten und wir werden eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen auch weiterhin sehr ernst nehmen müssen und auch immer wieder mit neuen Herausforderun- gen konfrontiert werden.

Durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb in Corona-Zeiten soll das Recht auf Bildung und Erziehung gesichert werden. Das ist ein hohes Gut und es ist schön, dass wir wieder volle Klassenräume, eine geöff- nete Mensa und auch Leben auf dem Schulhof haben werden. Aber wir werden dabei Masken tragen, sehr genau auf Regeln achten und vor allem viel Rücksicht aufeinander nehmen. Nur so kann es uns gelingen, möglichst viel an Normali- tät auch auf Dauer zu sichern, darauf sollten wir in den kommenden Wochen und Monaten alle

gemeinsam achten. Genauere Informationen zu den an der HBG getroffenen Regelungen finden Sie / findet ihr in diesem Böll-Info. Darüber hinaus gibt es viele weitere wichtige Informa- tionen zum Schuljahresbeginn, zum Infektions- schutz, zu Beurlaubungen, zu Betreuungszeiten, zum Vertretungsplan und vieles andere mehr.

Wir haben uns übrigens aus Gründen der Aktu- alität entschieden, auch in diesem Schuljahr nicht mit einem gedruckten Elternbrief zu star- ten, sondern die digitale Form zu wählen. Wir sind gespannt auf Ihre Rückmeldungen, können uns aber gut vorstellen, diesen Weg in Zukunft regelmäßig für „Böll-Infos“ zu nutzen.

Eine Information des Schulministeriums zu den Möglichkeiten der Elternmitwirkung an der Schule versenden wir mit diesem Böll-Info.

Nun wünsche ich uns allen einen guten Start in das Schuljahr 2021/22. Bleiben Sie gesund!

Kristian Reichstein, Schulleiter

Zum Schuljahresbeginn

Heinrich-Böll- Gesamtschule Bochum Agnesstr. 33 44791 Bochum Tel. 0234 | 51602-0 Fax 0234 | 51602-55 info@hbg-bo.de www.hbg-bo.de hbg-bo-moodle.de

Kristian Reichstein Schulleiter

(2)

UNTERRICHTRSBETRIEB IN CORONA-ZEITEN AN DER HBG

zum Beginn des Schuljahres 2021/22

Grundsätzlich startet das neue Schuljahr so, wie das ver- gangene beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganz- tagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stun- dentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

Für die HBG gelten dazu aktuell folgende Corona-Rege- lungen:

• Die Einteilung des Schulhofs in Bereiche für die einzel- nen Jahrgänge entfällt.

• Laufwege sowie Ein-/Ausgänge bleiben nur für den 5.

und 6. Jahrgang aus dem letzten Schuljahr bestehen.

• Die Mensa ist ab 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr für alle Schü- ler*innen wieder geöffnet, aber in der Pause 10.10 Uhr bis 10.30 Uhr geschlossen. In der Mittagspause ist in der Mensa kein Aufenthaltsbereich - dort wird nur gegessen.

Der Kioskverkauf findet nur nach außen statt.

• In den Gebäuden besteht Maskenpflicht (medizinische Maske), im Außenbereich nicht.

• Es muss weiterhin regelmäßig gelüftet werden: alle 20 Minuten jeweils 5 Minuten.

• Die 1,5m-Abstandsregelung bleibt bestehen.

Für die verpflichtenden Selbsttests gilt:

• Zwei Testtage für die Sekundarstufe I --> alle Jahrgangs- stufen testen am Mo und Do jeweils in der ersten Stunde.

• Zwei Testtage für die Sekundarstufe II --> EF und Q2 testen am Di und Do in der ersten Stunde, die Q1 am Mo und Do in der ersten Stunde.

• Testen müssen sich alle Schüler*innen, die weder ge- impft noch genesen sind --> die Klassen- bzw. Beratungs- lehrer*innen (Sek II) fragen den Impf- bzw. Genesenensta- tus ihrer Schüler*innen ab. Gerade zum Schuljahresbeginn bitten wir aber auch alle geimpften Schüler*innen, sich freiwillig testen zulassen.

Bei den anstehenden Klassenpflegschaftssitzungen oder weiteren schulischen Veranstaltungen (z.B. Schulpfleg- schaft, Schulkonferenz, etc.) gilt ab sofort die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Sollte ein Elternteil weder geimpft, noch genesen oder getestet sein, erfolgt kein Zutritt zur Veranstaltung. Diese Vorge- hensweise gilt auch bei eventuellen Einzelgesprächen mit Eltern.

Weitere Informationen folgen weiterhin verlässlich auf unserer Homepage.

© pixabay.com

(3)

Mit Beschluss vom 2. August 2021 sowie ergänzend vom 9. August 2021 hat sich die Gesundheitsministerkonfe- renz dafür ausgesprochen, Impfungen auch von Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren durchzuführen.

Aufgrund dieser breiten Empfehlung von Impfungen der 12- bis 17-Jährigen hat das Impfzentrum in Bochum ein entsprechendes Impfangebot geschaffen. Damit Schüle- rinnen und Schüler dieses Angebot zeitnah wahrnehmen können, wird das Impfzentrum in Kürze einen Shuttle-Ser- vice mit Bussen von unserer Schule zum Bochumer Impf- zentrum anbieten. Die genauen Termine werden wir noch bekanntgeben.

Laut Erlasslage muss für die Impfung bei Kindern und Ju- gendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren die Einwilligung mindestens eines Sorgeberechtigten vorliegen. Daher er- halten Sie im Anhang die notwendigen Unterlagen (PDF- Dateien „Anamnese_Einwilligung“ und „mRNA_Aufklae- rung“). Sie müssen im Vorfeld der Impfung ausgefüllt und von mindestens einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift eines Sorgeberechtigten könnte eine Impfung aus rein formaljuristischen Gründen nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten Ihre Kinder zur Impfung die Krankenversichertenkarte sowie (sofern vorhanden) den Impfausweis mitzubringen. Schü- ler*innen ab 16 Jahren können die Unterlagen natürlich selbst unterschreiben.

Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Übersetzungen in vielen verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Homepage des RKI.

Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wol- len, informieren Sie bitte den Klassenlehrer / die Klas- senlehrerin darüber, damit wir eine entsprechende An- zahl von Busplätzen für unsere Schule reservieren lassen können.

Ergänzend weist das Impfzentrum darauf hin, dass Coro- na-Schutzimpfungen von 12 bis 15-Jährigen weiterhin je- weils mittwochs von 14 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr regelhaft im Impfzentrum Bochum durchgeführt werden. Hierfür ist eine Terminbuchung über das landes- weite Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen- Lippe (KVWL) bzw. unter der kostenfreien Rufnummer 0800 116 117 02 vorzunehmen. Außer im Impfzentrum können Kinderimpfungen zudem grundsätzlich auch bei Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden.

IMPFANGEBOT FÜR KINDER

(4)

VERHALTEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN

(§34 Infektionsschutzgesetz)

Wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet und in die Schule kommt, ist die Gefahr groß, dass es andere Kinder und Lehrer ansteckt. Gerade bei Kindern und Leh- rern mit einem geschwächten Immunsystem und schwan- geren Kolleginnen kann es zu schweren Verläufen und Folgeschäden kommen. Das wollen wir alle nicht.

Zum Schutz vor solchen schwerwiegenden Konsequen- zen regelt das Infektionsschutzgesetz verbindlich, welche Mitwirkungspflichten Sie haben, wenn Ihr Kind an einer an-steckenden Krankheit leidet. Wir möchten Sie bitten, sich an diese Vorgaben zu halten und vertrauensvoll mit uns zusammenzuarbeiten. Denn nur so können wir einen best-möglichen Gesundheitsschutz für die Kinder an unse- rer Schule gewährleisten.

Beachten Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes bitte die folgenden drei Regeln:

1. Wenn Ihr Kind ernsthaft erkrankt ist, also hohes Fieber, unerklärliche Müdigkeit, wiederholtes Erbrechen oder länger als 1 Tag dauernden Durchfall hat, holen Sie bitte den Rat Ihres Kinderarztes ein.

Wenn Ihr Kind an den folgenden Krankheiten leidet oder der Verdacht einer solchen Erkrankung besteht, melden Sie Ihr Kind bitte nicht einfach nur in der Schule krank, sondern nennen uns die Diagnose des Kinderarztes. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Zum Schutz der anderen Kinder sind wir verpflichtet, diese Erkrankungen dem Gesundheits- amt zu melden. Dies hat für Sie keinerlei negative Folgen.

Es geht lediglich darum, zu erkennen, wo eine für Kinder gefährliche Krankheit aufgetreten ist und welche Maß- nahmen ergriffen werden können, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Außerdem werden wir die anderen Eltern - selbstverständ- lich in anonymer Form - über das Auftreten der Krankheit informieren.

Masern Mumps

Keuchhusten Windpocken

Scharlach /

Streptokokken-Infektion ansteckende Lungentuberkulose Hepatitis A oder E Läuse

EHEC /

ansteckender Durchfall Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien

Meningokokken-Infektion

Borkenflechte Krätze

Bakterielle Ruhr Polio Virales hämorrhagisches

Fieber Typhus/Parathyphus

Cholera Diphtherie

2. Ihr Kind darf so lange die Schule nicht besuchen, bis Ihr Kinderarzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Scheidet Ihr Kind, ohne weitere Krankheitssymptome zu zeigen, EHEC-, Cholera-, Typhus-, Paratyphus- oder Ruhr- Bakterien aus, teilen Sie dies bitte umgehend der Schul- leitung mit.

Sie wird das Gesundheitsamt informieren. Dieses wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen bespre- chen, unter welchen Sicherheitsvorkehrungen Ihr Kind die Schule weiter besuchen darf.

3. Teilen Sie der Schulleitung bitte auch mit, wenn jemand in Ihrem Haushalt an

Masern Mumps

Meningokokken-Infektion Diphtherie ansteckende

Lungentuberkulose Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien

EHEC Kinderlähmung

Bakterielle Ruhr Typhus

Parathyphus Hepatitis A und E Virales hämorrhagisches

Fieber Cholera

leidet. Auch dann darf Ihr Kind so lange die Schule nicht Pest besuchen, bis ein Arzt festgestellt hat, dass keine Anste- ckungsgefahr besteht.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Typhus, Hepatitis A und Windpocken gibt es wirksame Schutzimpfungen. Bedenken Sie, dass ein wirksamer Impf- schutz nicht nur Ihr Kind, sondern auch andere Menschen schützt. Ihr Kindarzt oder das Gesundheitsamt informieren Sie gern über die bestehenden Impfmöglichkeiten.

Bitte unterstützen Sie uns beim Gesundheitsschutz an unse- rer Schule. Denn nur, wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir die Kinder vor schwer verlaufenden, anstecken- den Krankheiten wirksam schützen.

(5)

FEHLZEITEN UND BEURLAUBUNGEN VOR ODER NACH DEN FERIEN

In den letzten Jahren ist es immer wieder zu unentschuldig- tem Fehlen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien gekom- men.Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung, um z. B. einen günstigen Ferienflieger zu bekommen, ist nicht zulässig.

In § 43 Schulgesetz (SchulG) und einem dazu gehörenden Erlass hat das Ministerium für Schule und Bildung Beurlau- bungen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien wie folgt geregelt:

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulver- anstaltungen

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben.

Dazu gibt es auf der Homepage des Ministeriums (www.

schulministerium.nrw.de) folgende Erläuterungen:

Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines

„wichtigen Grundes“. Dazu gibt es klare Vorgaben im Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schul- veranstaltungen“. Eine Beurlaubung ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen möglich, bei religiösen Feiern, bei Hochzeit, Geburt oder auch bei schweren Erkrankungen oder bei einem Todesfall in der Familie. Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sport- veranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein.

Der vorgenannte Erlass enthält eine ausdrückliche Rege- lung: Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schule zu richten.

Wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.

Ich bitte Sie, die o.g. Regelung einzuhalten und einen Beurlaubungsantrag schriftlich unter Beilage der notwen- digen Bescheinigungen rechtzeitig vor dem beantragten Zeitraum einzureichen. Um eine sorgfältige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag sechs Wochen vor dem Termin vorliegen, auf alle Fälle jedoch vor einer rechtsver- bindlichen Buchung.

Unentschuldigtes Fehlen vor bzw. nach den Ferien wird durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Bei Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen bis zu 1.000,00 Euro verhängt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass kurzfristige Unter- richtsversäumnisse im zeitlichen Zusammenhang mit den Schulferien regelmäßig zu begründeten Zweifeln an dem vorgetragenen Versäumnisgrund führen. Daher muss ent- schuldigtes Fehlen aus Krankheitsgründen vor und nach den Ferien unzweifelhaft, d.h. durch Vorlage eines Attestes nachgewiesen werden.

Dienstag, Freitag

Zeit Stunde

08.00 - 09.00 1.1.

09.00 - 09.10 kleine Pause 09.10 - 10.10 2.2.

10.10 - 10.30 große Pause 10.30 - 11.30 3.3.

11.30 - 11.40 kleine Pause 11.40 - 12.40 4.4.

12.40 - 12.50 kleine Pause 12.50 - 13.50 5.5.

13.50 - 14.00 kleine Pause 14.00 - 15.00 6.6.

Montag, Mittwoch, , Donnerstag

Zeit Stunde

08.00 - 09.00

08.00 - 09.00 1.1.

09.00 - 09.10 kleine Pause 09.10 - 10.10

09.10 - 10.10 2.2.

10.10 - 10.30 große Pause 10.30 - 11.30

10.30 - 11.30 3.3.

11.30 - 11.40 kleine Pause 11.40 - 12.40

11.40 - 12.40 4.4.

12.40 - 13.40 5.5. Mittagspause

13.40 - 14.40

13.40 - 14.40 6.6.

14.40 - 14.50 kleine Pause 14.50 - 15.50

14.50 - 15.50 7.7.

UNTERRICHTSZEITEN

(6)

BETREUUNGSZEITEN IN JAHRGANG 5 UND 6

Std Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 08.00 - 09.00

Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht

2 09.10 - 10.10 3 10.30 - 11.30 4 11.40 - 12.40

5 12.40- 13.40 Mittagspause 5. Std. Unterricht

bis 13.50 Mittagspause Mittagspause 5. Std. Unterricht bis 13.50 Uhr

6 13.40 - 14.40 Unterricht Betreuung Betreuung Unterricht IFAK

7 14.50 - 15.50 Unterricht bis 15.30 Betreuung

bis 15.30

Betreuung Unterricht bis 15.30

IFAK Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule. Es findet Unterricht an drei Nachmittagen statt.

Ein möglicher Stundenplan der Klassen 5 und 6 kann so aussehen:

Schulisch bedingte Unterrichtsausfälle sind nicht immer zu vermeiden, auch wenn wir bemüht sind, den ausfal- lenden Unterricht qualitativ sinnvoll zu vertreten. Für die Betreuung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule heißt das:

• Die Jahrgänge 5 und 6 werden montags und don- nerstags auch bei Unterrichtsausfall bis zur 6. Stunde (14.40 Uhr) betreut.

• Lernförderung IFAK:

Der „Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhil- fe“ (IFAK) bietet freitags in der Schule eine erweiterte Lernförderung für interessierte Schüler*innen an. Nä- here Informationen dazu erhalten Sie bei Frau Hendel (hendel@hbg-bo.de) oder bei der Abteilung 5/6, Tel.

0234/5160225).

VERTRETUNGSPLAN

„ONLINE“

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, den Vertre- tungsplan für den aktuellen und den nächsten Tag auf einem Smartphone oder einem Tablet einzusehen. Dazu wird die kostenlose App „DSB-mobile“ benötigt.

Die Zugangsdaten lauten:

Kennung: 149382 Passwort:

Diese Daten dürfen nicht an schulfremde Personen weitergegeben werden.

Vertretungen können am aktuellen Tag bis 10.30 Uhr und für den kommenden Tag jederzeit aktuali- siert werden.

Die Finanzierung der Lizenzgebühren für diese Möglich- keit hat freundlicherweise der Förderverein unserer Schu- le übernommen. Danke! Vielleicht ist dieser Service ja für alle, die noch keine Mitglieder im Förderverein sind, An- lass Mitglied zu werden. Dies ist zu einem Jahresbeitrag ab 24 Euro möglich (Beitrittsformular).

FOTOS - SCHÜLERAUSWEIS

Auch in diesem Schuljahr können wir aus rechtlichen Grün- den keine Klassenfotos und Einzelportraits, die anschließend käuflich erworben werden können, von einem Fotografen an- fertigen lassen.

Schülerausweise stellen wir selbst her. Dafür werden nur einzelne Jahrgänge (Jg. 5, 7, 9 und EF) in den ersten Schul- tagen von uns fotografiert, für die restlichen Schüler*innen nehmen wir die Fotos vom vergangenen Jahr. Der Schüler- ausweis im Scheckkartenformat kostet 2,00 Euro.

Klasse:

Agnesstr. 33 44791 Bochum 0234/ 51 60 20 www.hbg-bo.de

Schülerausweis

Name:

Geburtstag:

Gültig bis:

Beaupain, stellvertr. Schulleiter

Zeiten unter Corona Vorbehalt

(7)

August / September / Oktober / November

27.08. Fr 08.00 Projekttag „Ankommen“ Jg. 5 bis Q1, Q2 Studientag

30.08. Mo 19.00 Konstituierende Sitzung der Klassenpflegschaft der Jahrgangsstufen 9 und 10 31.08. Di 19.00 Konstituierende Sitzung der Klassenpflegschaft der Jahrgangsstufen 7 und 8 01.09. Mi 19.00 Konstituierende Sitzung der Klassenpflegschaft der Jahrgangsstufen 5 und 6 02.09. Do 19.00 Konstituierende Sitzung der Stufenpflegschaft der Jahrgangsstufen EF und Q1

13.09. Mo 20.00 Sitzung des Fördervereins

14.09. Di Lernstandserhebung Deutsch Jg. 9

14.09. Di 19.00 Konstituierende Sitzung der Schulpflegschaft

16.09. Do Lernstandserhebung Englisch Jg. 9

21.09. Di Lernstandserhebung Mathematik Jg. 9

21.09. Di 19.00 Konstituierende Sitzung der Schulkonferenz 04. - 08.10. Mo-Fr Klassenfahrt Jg. 7 und 10

04. - 08.10. Mo-Fr Stufenfahrt Jg. Q2

11. - 23.10. Herbstferien

11.11. Do 15.00-18.00 Elternsprechtag 1 15.11. Mo 16.00-19.00 Elternsprechtag 2 20.11. Sa 09.00-13.00 Tag der offenen Tür

22.11. Mo 20.00 Sitzung des Fördervereins

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Referenzen

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