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Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

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Academic year: 2022

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Entwurf 19. Mai 2020

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Die vorliegenden Grundprinzipien beschreiben die Aspekte für den Präsenzunterricht in Ganzklassen innerhalb der praktischen Ausbildung an der Belvoirpark Hotelfachschule Zürich HF

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun- gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 17. September 2021 )]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster vor.

Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.

Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- richtung

Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle

verantwortlichen Per- son(en)

1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- und Handlungsfähigkeit der Schulleitung

Die Geschäftsleitung arbeitet in getrennten Räumlichkei- ten.

GL

2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie COVID-19 (Eventualplanung)

Gemäss Vorgaben Belvoirpark Stv. Leiter Ausbildung

3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Tertiär B siehe Vorgaben SBFI hier

Beschreibung, ob Maskenpflicht und Kapazitätsbe- schränkung auf 2/3 bei beständigen Gruppen bis 30 Per- sonen oder

Zertifikatspflicht inklusive Zugangskontrolle

Wird so übernommen. Es gilt die generelle Maskenpflicht in allen Innenräumen, Seminarräumen, Toiletten, Restau- rant `sB, Pausenhallen, Treppenhaus der Bildungseinrich- tung.

Bei Studierenden welche ein Zertifikat besitzen entfällt die Maskenpflicht im sitzenden Unterricht. Die Zertifikate wer- den via Concierge geprüft, die Studierenden erhalten ein

«TYVEK Kontrollbänder» somit ist ersichtlich welche Stu- dierenden im Unterricht auf die Maske verzichten dürfen.

Dozierende mit Zertifikat dürfen mit genügend Abstand auf die Maske verzichten.

Dozierende ohne Zertifikat dürfen nur dann KEINE Maske tragen wenn Sie am gleichen Ort stehend oder sitzend Do- zieren, ansonsten gilt die Maskenpflicht.

Schulleitung

Maskenpflicht(siehe auch Hinweis 1)

− Falls Mensa nach Kantinevorgaben arbeitet: Es- herrscht Maskenpflicht, ausser am Tisch sitzend

In der Verpflegungseinrichtung arbeiten wir nach dem Kan- tinenvorgaben, somit keine Zertifikatspflicht.

Schulleitung

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

− Falls Mensa nach Gastrovorgaben arbeitet: Keine Maskenpflicht, dafür Zertifikatskontrolle. Take-a- way für Personen ohne Zertifikat möglich, sofern sie Maske tragen.

Schulspezifische Maskenempfehlung

- Die Schulen entscheiden selbst, für welche Situa- tionen sie eine Maskenempfehlung erlassen wol- len.

- Das Tragen einer Maske ist grundsätzlich überall dort empfohlen, wo der Mindestabstand unter- schritten wird. Dringlich empfohlen wird das Maskentragen in folgenden Situationen:

- in den allgemein zugänglichen Innenräumen wie Gängen, Bibliotheken, Toiletten oder Mensen -für klassendurchmischte Fächer und Aktivitäten – als zehntägige Vorsichtsmassnahme nach den Ferien

Es gilt die generelle Maskenpflicht mit Ausnahme, wenn die Personen an Ihren Tischen sitzen. Es gibt verschiedene Gruppentische. Die Zusammensetzung wird über einen QR- Code registriert, damit wir für das CT jederzeit Auskunft über engere Kontakte geben können.

Wird so übernommen. Es gilt die generelle Maskenpflicht in allen Innenräumen, Seminarräumen, Toiletten, Restau- rant `sB, Pausenhallen, Treppenhaus der Bildungseinrich- tung.

Bei Studierenden und Mitarbeitenden welche ein Zertifikat besitzen entfällt die Maskenpflicht im sitzenden Unterricht und während der Bürotätigkeit. Die Zertifikate werden via Concierge geprüft, die Studierenden und Mitarbeitenden erhalten ein «TYVEK Kontrollbänder» somit ist ersichtlich welche Studierenden und Mitarbeitenden im Unterricht o- der im Büro auf die Maske verzichten dürfen.

Regelungen zum Mindestabstand:

− Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen interpersonellen Kontakten.

− Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab- stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip

Angaben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung des Mindestabstandes. Wird garantiert durch das Raumnut- zungskonzept Belvoirpark und festgehalten im Klassenspie- gel.

Instruktor*innen

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

(Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori- sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen).

− Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studie- renden dauerhaft unterschritten wird:

- Sitzordnung möglichst konstant - zwingend häufige Luftumwälzung - evt. Plexiglas

- evt. Abtrennungen

− Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes.

Bei Studierenden mit einem Zertifikat wird der Abstand dennoch eingehalten.

Das Lüften wird periodisch mit einem Co2 Messgerät über- prüft und dokumentiert. Wir haben durch die hauseigene Lüftung einen garantierten Frischluftaustausch.

Unterricht in Normalklassen bis max. 25. Personen exkl.

Dozierende.

Generell Schutzmaskenpflicht und Abstände einhalten.

Praktische Workshops werden so organisiert, dass die ein- zelnem Teilklassen unter sich bleiben.

• Stundenplan / wöchentlicher Newsletter

• Trainingsplan

• Zuweisung Seminarräume mit definierter Sitzordnung (Raumnutzungskonzept Belvoirpark)

Geregelt via Klassenspiegel.

Gemäss Signaletik-Konzept Belvoirpark Klassendurchmischter Unterricht.

Hier gilt:

Es gilt die generelle Maskenpflicht in allen Innenräumen, Seminarräumen, Toiletten, Restaurant `sB, Pausenhallen, Treppenhaus der Bildungseinrichtung.

− Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe

− Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen- stände

Mobile Co2 Messgeräte Gemäss Hygieneplan

Instruktoren*innen

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

− Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter- richtsräume respektive entsprechende Einstellung au- tomatischer Lüftungen

Das Lüften wird periodisch mit einem Co2 Messgerät über- prüft und dokumentiert. Wir haben durch die Hauseigene Lüftung einen garantierten Frischluftaustausch.

Klassenchef*innen

Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden

− für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit- tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei- ben)

− für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil- dungseinrichtung

− für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.).

− für Maskenpflicht in den öV.

Verhaltenscodex Belvoirpark

Schulleitung alle

4. Weitere Schutzmassnahmen

− Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie- hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie- rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol- lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantänemassnahmen möglich.

Schriftliche Information der Studierenden vor Schulbeginn:

Mündliche Information an die SuS, Lernende und Studie- rende sowie Personal nach Schulbeginn:

Schulleitung

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

− Gruppendurchmischte Aktivitäten mit den nötigen Verhaltens- und Hygienemassnahmen wieder erlaubt

− Normale Zimmerbelegungen möglich

Praktische Workshops werden so organisiert, dass sich die einzelne Kleinklassen nicht kreuzen und auch nicht austau- schen können, z.B. Vor- und Nachmittag, Früh- und Spät- dienste.

Schulleitung Instruktoren*innen

− Lenkung des Personenflusses, so dass der Mindestab- stand zwischen allen Personen eingehalten werden kann (direktes Kreuzen möglichst minimieren).

Signaletik-Konzept Belvoirpark Schulleitung

− Information der Elternschaft und Erziehungsberech- tigten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheits- symptomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung.

Information Studierenden

Verhaltenskodex Belvoirpark vom 20. September 2021

Schulleitung

− Information über Weitergabe der Kontaktdaten an kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing.

Erfassen der Daten für Contact Tracing (CT) gemäss Vor- gabe Belvoirpark NEU ausgeweitete Kontakte

Das Cheking – Chekout erfolgt über einen QR-Code - Studierende und Mitarbeitende

- Besucher

Werden separat erfasst, damit die Höchstzahl nicht über- schritten wird

Studierende und Mitarbeitende welche ein Zertifikat besit- zen werden am Concierge erfasst, damit diese im sitzenden Unterricht auf die Maske verzichten können.

Concierge

Stv. Leiter Ausbildung

− Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben

Verhaltenskodex Belvoirpark vom 20. September 2021 GL

− Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und im Gebäude der Bildungseinrichtung

Abstimmung mit der Vermietung von Räumlichkeiten Signaletik-Konzept Belvoirpark

Verkauf und Schulleitung

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

5. Infrastruktur und Schutzmaterialien

− Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von Krankheitssymptomen

− Bereitstellen von Materialien zum Schutz von Arbeit- nehmenden, z.B. Plexiglas für Pulte

Schutzmasken werden in diesem Fall zur Verfügung gestellt und/oder unter dem Selbstkostenpreis zusätzlich abgege- ben. Die Reserve für Härtefälle werden separat gelagert damit auf diese im Notfall zurückgegriffen werden kann.

Stv. Leiter Ausbildung Logistik (Beschaffung) Concierge (Abgabe)

− Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg- lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be- rührt werden

Gemäss Hygieneplan Logistik und Housekeeping

− Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hän- dedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Ge- räte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten)

Gemäss Hygieneplan Logistik und Housekeeping

− Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe- cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfektionsmittel)

Gemäss Hygieneplan sowie Konzept Schulzimmerreinigung Logistik und Housekeeping

− Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene - Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken.

Gemäss Hygieneplan Logistik und Housekeeping

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

6. Sportunterricht, Musik-/Gesangsunterricht, Proben und Auftritte im Kulturbereich Regelungen für den Sportunterricht

− Sportaktivitäten sind in Innenräumen wie auch im Freien ohne Einschränkungen zulässig.

− Wettkämpfe vor Publikum sind erlaubt. Es gilt im Aus- senbereich keine Sitzpflicht für das Publikum.

− Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B.

Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstands- regel sowie häufiges Reinigen)

− Für die Benützung der schulischen Krafträume gilt eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren.

Auch Personen, die an den repetitiven Testungen teil- nehmen, müssen ein Zertifikat vorweisen. Es muss keine Schutzmaske getragen werden.

Kein Sportunterricht / kein Musikunterricht / keine Kultur- veranstaltungen geplant

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Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht, Proben und Auftritte im Kulturbereich

− Kulturelle Aktivitäten (Gesangs-, Instrumental- und Theaterunterricht, einschliesslich Proben und Auf- tritte) sind ohne Einschränkungen zulässig.

− Es empfiehlt sich, beim Musikunterricht den grösst- möglichen Abstand zu wahren. Zudem sollen die Räume regelmässig gut gelüftet werden.

Kein Sportunterricht / kein Musikunterricht / keine Kultur- veranstaltungen geplant

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7. Regelungen zum Umgang mit symptomatischen Personen, Isolations- und Quarantänemassnahmen

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

− Definition von Abläufen im Umgang mit Covid19-ähn- lichen Symptomen

Gemäss Verhaltenskodex Belvoirpark 20. September 2021. GL

− Isolation von Personen mit eindeutigen Covid19- Krankheitssymptomen, wenn diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftreten

− Abgabe einer Maske für symptomatische Personen und allfällige Begleitpersonen.

− Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und möglichst ohne öV-Nutzung)

Erfassen der Daten für Contact Tracing gemäss Vorgabe Belvoirpark

Erfassen der Daten für Contact Tracing gemäss Vorgabe Belvoirpark NEU ausgeweitete Kontakte

Das Cheking – Chekout erfolgt über einen QR-Code - Studierende und Mitarbeitende

- Besucher

Werden separat erfasst damit die Höchstzahl nicht über- schritten wird

Concierge

− Meldung von positiv getesteten Personen an das schulische Contact Tracing

Erfassen der Daten für Contact Tracing gemäss Vorgabe NEU vom Februar 2021 Belvoirpark

Concierge

− Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via Contact Tracing angeordneten Massnahmen

Erfassen der Daten für Contact Tracing gemäss Vorgabe NEU vom Februar 2021 Belvoirpark

Stv. Leiter Ausbildung

Hinweis 1: Mensabetrieb

Wird der Zugang zu den Verpflegungseinrichtungen für Personen ab 16 Jahren nicht auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat beschränkt, muss zwi- schen den Gästegruppen der erforderliche Abstand eingehalten werden. Es besteht keine Beschränkung der Gruppengrösse. Während der Konsumation gilt eine Sitzpflicht. Gäste müssen eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

Wird der Zugang für Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt, gelten keine weiteren Schutzmassnahmen. Personen, die kein Zertifikat vorweisen können, können sich mit Maske beim Essensbuffet bedienen, dürfen sich aber nicht in den Mensaräumlichkeiten verpflegen.

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Vorgaben Massnamen Verantwortlich

- Keine Essens-Selbstbedienung, ebenfalls keine Be- steck-Selbstbedienung.

- Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen.

- Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal (z.B. zweckmässige Ab- schrankungen).

- Maskenpflicht für das Mensa-Personal

Konzept Restaurant 'sB (Konzept für Kantinen) sieht all das vor und setzt dies um. Einzeltische, Schutzmaskenplicht, gelenkte Personenströme (Laufwege).

An den Gruppentischen werden die Kontakte mit einem QR-Code erfasst. Damit können die engen Kontakte jeder- zeit dem CT weitergegeben werden.

Betriebsleiter Restaurant 'sB

Veranstaltungen mit einer oder mehreren Übernachtungen dürfen bis auf weiteres nicht durchgeführt werden. Veran- staltungen einzelner Klassen ohne Übernachtungen sind unter Einhaltung der bestehenden Schutzvorgaben mög- lich. Die Schutzkonzepte müssen den geltenden Vorschrif- ten entsprechen.

Praktische Workshops werden so organisiert, dass sich die einzelne Kleinklassen nicht kreuzen und auch nicht austau- schen können, z.B. Vor- und Nachmittag, Früh- und Spät- dienste.

Keine Verpflegung von externen Gästen im Schuleigenen Restaurant `sB

Schulleitung

Als Veranstaltungen gelten zum Beispiel Fachwochen, Stu- dientage, Exkursionen, Schulreisen, Sprachaufenthalte o- der Hauswirtschaftskurse.

Exkursionen werden im Einzelfall geprüft und bewilligt. Stv. Leiter Ausbildung

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Vorgaben Massnamen Verantwortlich

Präsenzunterricht in der Terziärstufe B Der Unterricht wird grundsätzlich in Präsenz durchgeführt.

- Praktische Workshops werden so organisiert, dass sich die einzelnen Teilklassen nicht kreuzen und auch nicht austauschen können, z.B. Vor- und Nachmittag, Früh- und Spätdienste.

Damit eine Früherkennung bei asymptomatischen Perso- nen sowie eine Anhäufung von positiven Covid-19 Erkran- kungen erkennt wird, bieten wir für alle Personen der Bil- dungseinrichtung die Möglichkeit, sich 2x wöchentlich mit- tels PCR-Speicheltest zu testen.

Getestet wird im Rahmen der Teststrategie «Together we Test» Zürich (PCR-Speicheltests).

Gem. Testkonzept Belvoirpark

Stv. Leiter Ausbildung

Hinweis 2: Sitzungen, Veranstaltungen und Anlässe

− Konvente und Sitzungen können ohne Covid-19-Zertifikat und ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden, sofern keine externen Personen dabei sind. Es gilt eine dringliche Maskenempfehlung und der erforderliche Abstand ist einzuhalten. Bei einer Teilnahme von externen Personen (z.B. Mitglieder der Schulkommission, Experten, etc.) gelten die Veranstaltungsregeln.

− Schulische Veranstaltungen in Innenräumen, die zu den üblichen Tätigkeiten der Schule gehören (zum Beispiel Elternbesuchstage oder Eltern- und Orientierungsabende), dürfen mit insgesamt bis zu 50 Personen ohne Covid-19-Zertifikat stattfinden. An diesen Anlässen gilt eine Maskenpflicht.

Zudem muss der Abstand nach Möglichkeit eingehalten werden und die Räume dürfen zu höchstens zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden.

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Es müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden. Die Konsumation von Speisen oder Getränken ist verboten. Nehmen mehr als 50 Personen an einer solchen Veranstaltung teil, gilt für Personen ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht, dafür gibt es keine weiteren Einschränkun- gen. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Lehrpersonen und das Schulpersonal. Für sie gilt eine dringliche Maskenempfe hlung und der erforderliche Abstand ist einzuhalten.

− Veranstaltungen im Freien sind ohne Covid-19-Zertifikat mit bis zu 1000 Personen (Teil-nehmende sowie Publikum) möglich, sofern eine Sitzpflicht besteht. Ist keine Sitzpflicht vorgesehen, dürfen höchstens 500 Personen zugelassen werden. Die Einrichtungen dürfen höch stens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, ist ver boten. Wird der Zugang bei Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt, gelten ausser der Beschränkung auf 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine weiteren Einschränkungen.

Vorgaben Massnamen Verantwortlich

Sitzungen, Veranstaltungen und Anlässe Belegung gem. Raumnutzungskonzept Belvoirpark.

Alle externen Veranstaltungen werden ausschlich mit einer Zertifikatspflicht durchgeführt.

Stv. Leiter Ausbildung Sales Team (Raum- vergabe)

Verantwortliche Person für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen:

Name und Funktion: Kontaktangaben (Mobile/Email):

Referenzen

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