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Aufbau 1. Um was geht es?

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Academic year: 2022

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(1)

FEB

Gemeindereglemente:

Was sollte beachtet werden?

(2)

Aufbau 1. Um was geht es?

2. Rechtsgrundlagen

3. Inhalt des Reglements – relevante Bestimmungen im FEB-Gesetz

4. Fragen / Diskussion

(3)

1. Um was geht es?

• kein fertiges Reglement

• „Musterreglement“ als Hilfestellung

• Stichworte, da mehrere Möglichkeiten

• Grosser Spielraum für die Gemeinden

(4)

2. Rechtsgrundlagen

• § 46 Gemeindegesetz (SGS 180):

Einwohnergemeinde erlässt Reglemente;

alle wichtigen und grundlegenden Bestimmungen

• § 70a Gemeindegesetz:

Gemeinderat erlässt Verordnungen zu

Gemeinde-reglementen und Benützungs- und Gebührenverordnungen

(5)

2. Rechtsgrundlagen

• § 168 Gemeindegesetz:

Genehmigung der Gemeindereglemente durch Aufsichtsorgan

• Verordnung über die Genehmigung der Gemeindereglemente (SGS

140.25):

Genehmigungsbehörde der FEB- Reglemente ist BKSD

(6)

2. Rechtsgrundlagen

• Heute geltende Bestimmungen Æ

bereits heute zwingend Genehmigung

der FEB-Reglemente

(7)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

• § 1 Entwurf FEB-Gesetz: Begriff Beruf

• § 2 Entwurf FEB-Gesetz:

- Gemeinde definieren ihr Angebot:

Tagesfamilien und/oder KiTa und/oder andere Betreuungsformen

- Anerkennung der „anderen

Betreuungsformen“: wer, weitere

Voraussetzungen/Kriterien, Modalitäten der Anerkennung, periodische Überprüfung

(8)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

• § 2 Entwurf FEB-Gesetz:

- Beim Angebot „Tagesfamilie“:

Gemeinde können festlegen, ob nur solche, die einer Organisation

angeschlossen sind; Modalitäten der

Leistungsverträge (mit wem usw.)

(9)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

• § 6 Abs. 1-4 Entwurf FEB-Gesetz:

- Bedarfserhebung: Modalitäten (allenfalls zeitliche Koordination mit Bedarfserhebung Mittagstisch)

- Wenn Bedarf besteht: Angebot in Ferien resp. an schulfreien Tagen

- Subjekt- und/oder Objektfinanzierung - Objektfinanzierung: eigene Angebote und/oder Leistungsvereinbarungen mit privaten Trägern

(10)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

• § 6 Abs. 1-4 Entwurf FEB-Gesetz:

- Subjektfinanzierung:

Betreuungsgutscheine; volle Freiheit bei Subjektfinanzierung oder nur gewisse Angebote? Achtung Schulbereich

- Mischformen

- weitere Möglichkeit: Sachleistungen - Verträge unter den Gemeinden zur Deckung des Angebots möglich

(11)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

§ 6 Abs. 1-4 Entwurf FEB-Gesetz:

Bei Objekt- und Subjektfinanzierung

- Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen resp. für die vergünstigten Tarife in gemeindeeigenen Angeboten oder Angeboten Dritter

- Höhe der Beiträge: Grundlagen zur

Beitragsbemessung im Reglement (keine Delegation der Grundlagen); Definition

massgebendes Einkommen; Neuzuzügler;

Veränderung des Einkommens; Kosten für Verpflegung

- Form der Ausrichtung der Beiträge und Rechnungsstellung

(12)

3. Inhalt der Reglemente a) Allgemein

• § 6 Abs. 1-4 Entwurf FEB-Gesetz:

- Vollzugsbestimmungen des Gemeinderats (Delegationsnormen in den einzelnen

Bestimmungen)

- Tarifordnung des Gemeinderates:

Möglichkeit der Obergrenze für subventionierte Betreuungskosten - Modalitäten des Gesuchs

- Wer entscheidet über ein Gesuch - Rechtsmittel

- Härtefall-Klausel

(13)

3. Inhalt der Reglemente

b) Schnittstelle Schule im Besonderen

• § 6 Abs. 5 Entwurf FEB-Gesetz und

Änderungen Bildungsgesetz (SGS 640) - Primarstufe: FEB-Angebote und

Beschulung müssen örtlich koordiniert werden, daher § 6 Abs. 5 Entwurf FEB- Gesetz

- Schulort: Gemäss § 23 und § 26

Bildungsgesetz in der Regel Wohnort und Ausnahme regelmässige Tagesbetreuung - Keine freie Schulwahl im Kanton BL

(14)

3. Inhalt der Reglemente

b) Schnittstelle Schule im Besonderen

• § 6 Abs. 5 Entwurf FEB-Gesetz und

Änderungen Bildungsgesetz (SGS 640) - Heute geltende Regelung im

Bildungsgesetz könnte, je nach FEB- Angebot einer Gemeinde (bspw.

Subjektfinanzierung), freie Schulwahl

einführen Æ daher Änderung § 23 Abs. 2 und neuer 2bis resp. § 26 Abs. 2 und neuer 2bis Bildungsgesetz

- Subjektfinanzierung im Schulalter an bestimmte Institutionen binden

(15)

3. Inhalt der Reglemente

b) Schnittstelle Schule im Besonderen

• § 6 Abs. 5 Entwurf FEB-Gesetz und

Änderungen Bildungsgesetz (SGS 640) - Zusammenfassung: FEB-Angebot einer Gemeinde muss Grundsatz Schulort = Wohngemeinde berücksichtigen

- Vereinbarungen unter den Gemeinden

aber stets möglich (neuer Abs. 2bis von § 23 und 26 Bildungsgesetz)

(16)

3. Inhalt der Reglemente

b) Schnittstelle Schule im Besonderen

• § 6 Abs. 5 Entwurf FEB-Gesetz und Änderungen Bildungsgesetz (SGS 640)

- Reglement muss vorsehen, dass Schulleitung Aufgaben im FEB-

Bereich übernimmt, wenn gewünscht;

auch welche Aufgaben,

Ressourcierung und Unterstellung

Æ § 77 neuer Absatz 1

bis

Bildungsgesetz

(17)

4. Fragen und Diskussion Fragen?

Diskussion?

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