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Leistungen der Sozialhilfe
Überblick über die wichtigsten Leistungen und Regelungen der Sozialhilfe:
Regelsätze der Sozialhilfe
Der Regelsatz ist eine Pauschale zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums. Er umfasst den gesamten Lebensbedarf, außer: Wohnkosten, Mehrbedarfe, Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie bestimmte einmalige Leistungen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Manche Menschen im Rentenalter oder mit voller Erwerbsminderung haben nicht genug Geld zum Leben.
Dann sichert die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Lebensunterhalt.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist die Sozialhilfe für Menschen, die hilfebedürftig sind, aber keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, z.B. Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Sozialhilfe > Miete und Heizung
Kosten für die Unterkunft und Heizung (KdU) werden für Menschen, die von Sozialhilfe leben, übernommen, soweit sie angemessen sind. Nicht damit verwechselt werden sollte das Wohngeld, das Haushalte mit geringem Einkommen erhalten können.
Hilfe in anderen Lebenslagen
Manche Menschen haben einen besonderen Bedarf, z.B. wegen Krankheit oder Behinderung. Die Hilfe in anderen Lebenslagen greift, wenn dieser Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Menschen mit besonderen sozialen Problemen können diese Hilfe erhalten. Beispiele sind Obdachlosigkeit, häusliche Gewalt und die plötzliche Entlassung aus der stationären Psychiatrie.
Hilfe zur Pflege
Diese Hilfe deckt die Kosten für die notwendige Pflege, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und die Pflegekosten auch nicht anderweitig gedeckt werden können, z.B. aus eigenem Einkommen und Vermögen.
Gesundheitshilfe
Über die Gesundheitshilfe können Menschen in der Sozialhilfe, die nicht krankenversichert sind, die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Mehrbedarfszuschläge
Bei bestimmten Mehrbedarfen, z.B. kostenaufwändiger Ernährung, in der Schwangerschaft oder als
Alleinerziehende, gibt es Mehrbedarfszuschläge. Diese werden in der Sozialhilfe und bei den Leistungen des SGB II (Hartz IV) gewährt. Mehrbedarfszuschläge können aber auch Menschen erhalten, die nur wegen des Mehrbedarfs hilfebedürftig sind, aber ihren normalen Bedarf ohne Sozialleistungen decken können.
Blindenhilfe Landesblindengeld
Die Blindenhilfe ist einkommensabhängig und gleicht durch die Blindheit bedingte Mehraufwendungen aus.
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Sie wird nur im Sinne der Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen gewährt.
Davon zu unterscheiden ist das (Landes-)Blindengeld. Dieser Nachteilsausgleich ist in der Regel
einkommensunabhängig und wird in den Bundesländern verschieden hoch gewährt. Blindengeld gehört nicht zur Sozialhilfe und kann mit der Blindenhilfe bei Bedarf aufgestockt werden.
Bestattungskosten Sozialhilfe
Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten für eine einfache, ortsübliche Bestattung, wenn keiner bestattungspflichtigen Person die Übernahme der Bestattungskosten vom Einkommen und Vermögen her zugemutet werden kann.
Sozialhilfe > Einkommen
Sozialhilfe wird nur hilfebedürftigen Menschen gezahlt. Das Sozialamt prüft den Hilfebedarf unter Anrechnung gegebenenfalls vorhandenen Einkommens.
Sozialhilfe > Vermögen
Sozialhilfe wird nicht gezahlt, solange ausreichend anrechenbares Vermögen vorhanden ist. Es muss zunächst aufgebraucht werden. Allerdings dürfen betroffene Menschen ein sog. Schonvermögen behalten.
Sozialhilfe > Einmalige Leistungen
Für bestimmte einmalige Bedarfe, z.B. die Erstausstattung einer Wohnung, erbringt das Sozialamt einmalige Leistungen auch für Menschen, die sonst nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
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