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Nachwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter vom 13.2.2022: Amtsperiode 2022–2026

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Academic year: 2022

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Nachwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter vom 13.2.2022:

Amtsperiode 2022–2026

Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen zuhanden des Informationsblatts

1

Zu wählende Behörde: ...

Partei: ...

Angaben der/des Verantwortlichen für den Wahlvorschlag und Stv. (Name, Vorname, Adresse, Ort, Tel., E-Mail):

Verantwortliche/r: ...

Stellvertreter/in: ...

Bemerkungen: ...

Bitte beachten Sie: 1. Bitte erfassen Sie die Daten der Kandidaten/innen im «Formular FR-

Wahlvorschlag für Informationsblatt» mit dem PC und stellen Sie das Excel- File der Landeskanzlei per E-Mail zu (wahlen-abstimmungen@bl.ch). Sie erleichtern dadurch die Weiterverarbeitung.

E I N G A N G Landeskanzlei Datum / Uhrzeit

2. Achten Sie bitte auf die richtige Schreibweise der Personalien (Umlaute,

Bindestriche etc.) gemäss Familienregistereintrag.

3. Die Kandidatur ist von den Kandidaten/innen unterschriftlich zu bestätigen.

4. Lassen Sie die Kandidatur von mindestens 15 Stimmberechtigten unterschriftlich bestätigen.

5. Wahlvorschläge gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie mit den notwendigen Unterschriften versehen bis am Montag, 6. Dezember 2021, 17.00 Uhr, gegen Empfangsbestätigung auf der Landeskanzlei abgegeben worden sind.

1 § 26 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)

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