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2017/017 Sachstandsbericht zur Doppik-Einführung

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Sachstandsbericht zur Doppik-Einführung

im Rahmen der 3. Tagung der Zwölften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

4. Mai bis 6. Mai 2017

Drucksache Nr. 17/17

(2)

Agenda

Hr. Dr. Sheikhian

Projektkoordinierungsstelle PwC Entwicklung in den Piloten

Vorbereitungen des Rollouts

Hr. Dr. Meyer

Leiter Teilprojekt 2 Eröffnungsbilanz der Gesamtkirche

Hr. Hinte

Leiter Teilprojekt 1 Substanzerhaltungsrücklage

(3)

Pilotbetrieb

Aufräumarbeiten und Vorbereitungen deutlich umfangreicher als angenommen

Herausforderung: Umfang der nachzuholenden Arbeiten

Verlässliche Planung mit Erledigungs- zeiträumen, Verantwortlichkeiten und

benötigten Ressourcen je abzuarbeitender Aufgabe entwickelt

 Erreichung des operativen Regelbetriebs aller drei Piloten bis Mitte 2018

Zusätzliches Personal zur Unterstützung der Piloten

(4)

Rollout

Pilot-Phase

2015

Rollout-Phase 1

2018

Rollout-Phase 2

2019

Rollout-Phase 3

2020

Rollout fachlich und technisch unkritisch

Realisierung des Rollouts als Ressourcenproblem

 Zwei Möglichkeiten der Entzerrung des Problems:

1. Rollout der Doppik im Bereich des

Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und der Regionalverwaltung Starkenburg-Ost erst zum 01.01.2020

2. Durchführung des Rollouts zum 01.01.2018 mit zwei anstelle von drei Regionalverwaltungen

 Mehrkosten der Ausweitung der Gesamt-

projektlaufzeit durch Sicherheitsreserve gedeckt

Überprüfung des Fortschritts im Mai und

September 2017 durch Projektsteuerungsgruppe (Ausstiegsklausel)

(5)

Ausblick

Einführung der Doppik als komplexes und dynamisches Großprojekt

 Situation der Piloten und der Rollout-

Kassengemeinschaften nicht miteinander vergleichbar (zwei getrennte Projektstränge)

 Basis der Rollout-Kassengemeinschaften rechtlich, fachlich, technisch und

organisatorisch ausgereift

Derzeit intensive Vorbereitungen des ersten Rollouts

 Guter Stand der Vorbereitungen

 Motivierte Zustimmung aller Beteiligten zur Entscheidung, den Rollout anzugehen

(6)

Eröffnungsbilanz der Gesamtkirche zum 01.01.15 (I)

1. Stand der Erstellung generell

 1. Entwurf liegt seit 01/2017 vor

 Nochmalige Überarbeitung der Versorgungsrückstellungen durch Aktuar

 Stand heute ist die Eröffnungsbilanz komplett erstellt!

2. Stand der Prüfung

 Derzeit Prüfung durch RPA

 Große Posten wie Anlagevermögen und Versorgungsrückstellungen werden noch geprüft; deshalb können heute noch keine finalen Zahlen veröffentlicht werden.

3. Wichtigste Botschaften der doppischen Bilanz

 Erstmals vollständige Darstellung und professionelle Bewertung aller Vermögensgüter der Kirche

 Erstmals vollständige Darstellung der Finanzierung dieser

Vermögensgegenstände (Passivseite der Bilanz) und insbesondere des hierfür zur Verfügung stehenden Reinvermögens (Eigenkapital)

(7)

Eröffnungsbilanz der Gesamtkirche zum 01.01.15 (II)

Erstmalige Darstellung immaterieller Vermögensgegenstände (Software, Rechte, Lizenzen)

 Vollständige Erfassung und erstmals konsistente und professionelle Bewertung von Grundstücken und Gebäuden:

 mit fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten (keine Bewertung zu Marktpreisen)

 erstmals geeignete Wertbasis zur Erfassung

 einschließlich des Substanzverzehrs (Abschreibungen)

Finanzanlagen (größter Posten!) ohne stille Reserven Vermögensseite der Bilanz

(8)

Eröffnungsbilanz der Gesamtkirche zum 01.01.15 (III)

Darstellung der Finanzierung des Vermögens:

Durch Reinvermögen (Eigenkapital); erstmals überhaupt aufgezeigt:

Gesamtkirche hat deutlich positives Eigenkapital!

Allerdings Bindung dessen durch vielfältige Rücklagen für bestimmte Zwecke (dadurch rechnerisch negativer Vermögensgrundbestand als Residualgröße)

Erstmals vollständige Erfassung und Bewertung von Rückstellungen:

Rückstellungen für Altersversorgung: naturgemäß größter Posten!

auch alle übrigen Rückstellungen, z. B. Rückstellungen im Personalbereich (für Jubiläumszusagen, für Überstunden)

Verbindlichkeiten: von anderen Körperschaften gewährte Kredite/

Darlehen

Erstmals transparentes Bild der Vermögenslage, des Eigenkapitals und der Schulden für die Gesamtkirche

Passivseite der Bilanz

(9)

 Mit ihrer Substanzerhaltungsrücklage (SERL) sollen

doppisch wirtschaftende kirchliche Körperschaften

kontinuierlich

für die Wiederbeschaffung bzw. Unterhaltung von Anlagevermögen

vorsorgen.

 Anlagevermögen = Immobilien, Fahrzeuge, technische Anlagen, Mobiliar, usw.

Bestimmungskriterien für die notwendige Höhe der SERL:

 Ursprünglicher (Anschaffungs-)Wert,

 Nutzungsdauer,

 aktueller Zustand/ Wert,

 Finanzierungspflichten Dritter

Was ist die „SERL“?

SubstanzErhaltungsRückLage

(10)

Soll-Bestimmung:

SERL-Bildung in der Haushaltsordnung „nur“ als Sollregelung ausgestaltet:

Blockaden bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrags vermeiden

Erhalt von Ermessensspielräumen z. B. bei Fundraising-Aktivitäten

Finanzdeckungsprinzip:

SERL muss mit Finanzmitteln hinterlegt sein:

Automatische Orientierung an den aktuellen finanziellen Möglichkeiten

Ziel: finanzielle Möglichkeiten = SERL-Verpflichtung

Richtiger Ansatz - „Eingebaute“ Begrenzungen der SERL …

(11)

Rechtskonforme Verknüpfung der SERL-Dotierung mit der Genehmigung von Stellenwiederbesetzungen:

Wiederbesetzung von Stellen nur, wenn Pflichtrücklagen ausreichend

Nur übergangsweise und unter Auflagen (insb. Stellenbefristung) ansonsten Genehmigung einer Wiederbesetzung

Negativer Verstärkungseffekt:

 Überlagerung der neuen SERL-Verpflichtung durch aktualisierte

Maßgaben für die Regionalverwaltungen bei der Genehmigung von Stellenwiederbesetzungen

(Personalkostenrücklage bei unsicherer Finanzierung)

… aber dennoch als „Knebelung“ wahrgenommen:

(12)

Verknüpfung der SERL mit der Genehmigung von Stellenwieder-

besetzungen für die Dauer von fünf Jahren nach Einführung der Doppik aufgehoben

 Beginn des Fünfjahreszeitraums in den Doppik-Pilotregionen mit dem Jahr 2017

 Wiederbesetzungen bereits vorhandener unbefristeter Stellenumfänge unabhängig von der SERL-Dotierung genehmigungsfähig

 Zwecks Eindeutigkeit der Rechtsgrundlage Vorschlag zur Ergänzung der KHO-Übergangsbestimmung

Bei neuen, zusätzlichen Stellen oder Stellenanteilen:

Nach wie vor höhere Anforderungen an die Stellenfinanzierung

Lösung?

Fünfjahreszeitraum für die Anpassung der Haushalte

(13)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen steht Ihnen das Projektteam gern zur Verfügung.

Hr. Dr. Sheikhian Projektkoordinierungsstelle

PwC

Hr. Hinte Teilprojekt 1

Rechtliche Grundlagen

Hr. Dr. Meyer Teilprojekt 2

Fachkonzepte Doppik

Hr. Schmitz Teilprojekt 3

Informationstechnologie

Hr. Keller Teilprojekt 4

Hr. Striegler Steuerungsgruppe

Vorsitz

Referenzen

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