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2021/045 Resolution Afghanistan

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Academic year: 2022

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE

IN HESSEN UND NASSAU Drucksache Nr. 45/21

Resolution der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Afghanistan: Hilfe für und Aufnahme von Flüchtlingen sind das Gebot der Stunde

*

Die Entwicklungen in und um Afghanistan beängstigen und erschrecken uns. Nach der Machtübernahme der Taliban und dem Abschluss der Evakuierungen durch westliche Militärkräfte Ende August bleiben zahllose Menschen in akuter Gefährdungslage zurück:

darunter Ortskräfte, die für Militärkräfte des westlichen Bündnisses gearbeitet haben oder für deren Subunternehmen, Mitarbeitende von Entwicklungsorganisationen und Afghaninnen und Afghanen, die am Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates mitgewirkt, sich für Gleichberechtigung der Frauen und Menschenrechte eingesetzt haben.

Fluchtwege in und über die Nachbarstaaten Afghanistans offen zu halten oder zu eröffnen, bleibt in dieser Lage von hoher Priorität. Dafür braucht es humanitäre Hilfe, derzeit vor allem über die Vereinten Nationen, und verlässliche Unterstützung für die Flüchtlingsaufnahme in der Region. Es braucht aber auch Zusagen, Flüchtlinge aus der Region in Europa aufzunehmen.

Neben dem weiterhin notwendigen Einsatz für die sichere Ausreise von Ortskräften und Gefährdeten, der humanitären Hilfe in Afghanistan und der Unterstützung für Flüchtlingsaufnahme in Nachbarstaaten, appelliert die Synode der EKHN an die Bundesregierung,

- ein Kontingent für Resettlement von besonders schutzbedürftigen afghanischen Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen;

- den Ländern und Kommunen, die sich für Aufnahmeprogramme ausgesprochen bzw.

diese bereits beschlossen haben, die Durchführung zu ermöglichen und dabei zu unterstützen;

- humanitäre Aufnahmeprogramme aufzulegen, die es mehr Familien erlauben, ihre Angehörigen aufzunehmen;

- den Familiennachzug administrativ zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Synode der EKHN ersucht die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Hessen, - bereits hier lebenden Afghaninnen und Afghanen eine sichere Aufenthaltsperspektive

zu bieten und Familienangehörigen schnell den Nachzug zu genehmigen;

- hier lebende und auch neu ankommende Afghaninnen und Afghanen zügig aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen zu verteilen und Zugang zu notwendiger psychosozialer Unterstützung zu gewährleisten.

Wir gehen davon aus, dass es um die Aufnahme von voraussichtlich 50.000 Ortskräften und etwa 20.000 bis 30.000 weiteren Schutzbedürftigen in diesem Jahr geht. Damit würde auch bei einer leicht zunehmenden Zahl von Asylanträgen die von der Bundesregierung beschriebene Obergrenze nicht erreicht.

In der EKHN sind viele Gemeinden bereit, die Integration der geflüchteten Menschen aus Afghanistan zu unterstützen und zu begleiten.

* Vorlage des Kirchensynodalvorstands mit Unterstützung der Abteilung Flucht-Interkulturelle Arbeit- Migration (FIAM) der Diakonie Hessen, der Vorsitzenden der Synodenausschüssen für Diakonie und Gesellschaftliche Verantwortung (ADGV) sowie für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (AGFB), und des Kirchenpräsidenten.

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