Kapitel 1: Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel
717 AAR14
t Verordnung zu CO2-Emissionen von Neuwagen (Regula- tion on Vehicle Emission Performance Standards).
Das Klima- und Energiepaket wird darüber hinaus durch wei- tere, bereits vor dem Paket verabschiedete Maßnahmen (zum Europäischen Emissionshandel im Rahmen des ETS, die Energieeffizienzrichtlinie, die Ecodesign-Richtlinie, die Ener- gy Performance of Buildings Directive – EPBD betreffend die Energieeffizienz von Gebäuden, die Richtlinie zur Kraft-Wär- me-Kopplung – KWK) sowie durch Folgedirektiven ergänzt (Tabelle 1.2).
Diese Maßnahmen, die neben weiteren Zielen wie der Un- terstützung des Binnenmarktes, die Verringerung der Impor- tabhängigkeit oder die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf eine Verringerung der THG-Emissionen abzielen, kom- binieren unterschiedliche Politikinstrumente und -strategien.
Sie umfassen im Wesentlichen:
t die Einführung des Handels mit Berechtigungen zur THG-Emission (EU-Emissionshandel, EU ETS);
t die Reglementierung von Energietechnologien und fossi- len Energieträgern;
t die Verbesserung der Energieeffizienz durch die Vorgabe von Zielen;
t die Förderung von erneuerbaren Energiequellen;
t die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die geolo- gische Speicherung von THG (Carbon Capture and Sto- rage, CCS).
Die Einführung und Umsetzung einiger der genannten Maßnahmen (RED, ESD, EPBD) wird durch spezielle Be- gleitprogramme (Concerted Actions) unterstützt, die den Erfahrungsaustausch und die Harmonisierung zwischen den Mitgliedsländern unterstützen sollen.
Um gefährliche Klimaveränderungen zu verhindern und den durchschnittlichen Temperaturanstieg unter 2 °C zu halten (verglichen mit vorindustriellen Niveaus), bestätigte der Euro- parat im Februar 2011 das Vorhaben der EU, die THG-Emis- sion bis 2050 um 80–95 % zu reduzieren (verglichen mit den Werten von 1990). Die Zehn-Jahres-Wachstumsstrategie der EU, auch „Europa 2020 Strategie für ein intelligentes, nach- haltiges und integratives Wachstum“genannt, unterstützt diese Zielsetzung. So konzentriert sich eines der fünf Hauptziele die- ser Strategie auf den Klimawandel, bzw. Energie und bekräftigt somit die Ziele der „20-20-20“-Strategie. Die Europa 2020 Strategie, welche ein Rahmenprogramm zur verstärkten Zu- sammenarbeit zwischen EU und nationalen Behörden bildet, beinhaltet auch sieben Leitinitiativen von denen sich eine auf Ressourceneffizienz konzentriert und vom „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (EK, 2011a) unterstützt wird.
Tabelle 1.2 Wesentliche EU-Rechtsmaterien zur THG-Vermeidung; hervorgehoben: das am 23. April 2009 verabschiedete Klima- und Energie- paket
Table 1.2 Key EU legal documents on GHG mitigation; the climate and energy package (passed on April 23, 2009) is highlighted
Rechtsmaterien Datum Beschreibung
2001/77/EG 27. September 2001 Erneuerbaren Strom Richtlinie
2002/91/EG 16. Dezember 2002 Gebäuderichtlinie EPBD (erste Fassung) 2003/30/EG 8. Mai 2003 Biokraftstoff-Richtlinie (erste Fassung) 2003/87/EG 13. Oktober 2003 Emissionshandelsrichtlinie
2004/8/EG 11. Februar 2004 KWK-Richtlinie
2005/32/EG 6. Juli 2005 EcoDesign-Richtlinie (erste Fassung) 2006/32/EG 5. April 2006 Energieeffizienzrichtlinie
EG244/2009 18. März 2009 Beleuchtungsverordnung
2009/28/EG 23. April 2009 Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) 2009/29/EG 23. April 2009 Neufassung der Emissionshandelsrichtlinie 2009/30/EG 23. April 2009 Biokraftstoff-Richtlinie
2009/31/EG 23. April 2009 CCS-Richtlinie
406/2009/EG 23. April 2009 Entscheidung zum Effort sharing (ESD) EG443/2009 23. April 2009 Fahrzeugemissions-Verordnung 2009/125/EG 21. Oktober 2009 EcoDesign-Richtlinie (zweite Fassung) 2010/31/EU 19. Mai 2010 Gebäuderichtlinie EPBD (zweite Fassung)