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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Presseinformation - 783/09/2019
Talentschulen: zweite Auswahlrunde, 98 Bewerbungen, erste Jurysitzung
Staatssekretär Richter: Die Talentschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
35 Schulen in Nordrhein-Westfalen, die aufgrund ihrer sozialräumlichen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen, sind mit gezielter Un- terstützung des Landes als Talentschulen ins Schuljahr 2019/20 gestar- tet. 25 weitere werden zum nächsten Schuljahr folgen. Welche Schulen das sind, entscheidet eine unabhängige Expertenjury, die heute in Düs- seldorf zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen ist. Staatssekretär Mathias Richter begrüßte die Jurymitglieder und erklärte: „Die Zahl der Bewerbungen zeigt: Mit unserem Schulversuch Talentschulen machen wir Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, ein attrakti- ves Unterstützungsangebot. Die Talentschulen leisten vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Von den Erfahrungen aus dem Schulversuch sollen möglichst schnell auch andere Schulen in Nordrhein-Westfalen profitieren.“
Insgesamt 98 Bewerbungen von 60 Schulträgern aus allen fünf Regie- rungsbezirken sind in der zweiten Auswahlrunde eingegangen: 14 Gym- nasien, 38 Gesamt- und Sekundarschulen, 10 Realschulen, 13 Haupt- schulen, 1 Förderschule und 22 Berufskollegs. Aus diesen Bewerbun- gen wird die Expertenjury bis zum Jahresende insgesamt 25 Schulen auswählen, die ab dem Schuljahr 2020/21 als Talentschulen an den Start gehen – 16 allgemeinbildende Schulen und neun Berufskollegs.
Den Juryvorsitz hat erneut Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erzie- hungswissenschaft der Uni Münster übernommen. „Ich freue mich auf die zweite Auswahlrunde und bin gespannt auf die Bewerbungen. Einige Schulen, die beim ersten Mal nicht zum Zuge kamen, haben die Chance genutzt und einen neuen Anlauf versucht. Andere haben sich für ihre
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Bewerbung bewusst mehr Zeit genommen. Ich bin sicher, dass die Jury- mitglieder ihre Aufgabe wieder sehr verantwortungsvoll wahrnehmen und geeignete Schulen auswählen werden“, so Terhart.
Pünktlich zum Start des Schulversuchs steht auch die wissenschaftliche Begleitung fest: Mit Prof. Isabell van Ackeren von der Universität Duis- burg-Essen, Prof. Kathrin Racherbäumer von der Universität Siegen und Dr. Nina Bremm von der Hochschule Zürich wird ein kompetentes Team die Arbeit an und mit den Schulen nun aufnehmen. Die Wissenschaftle- rinnen haben eine besondere Expertise im Bereich der Forschung zu Schulen mit besonderen Herausforderungen. Mit der wissenschaftlichen Begleitung soll gewährleistet werden, dass erfolgreiche Konzepte auch anderen Schulen zugutekommen. Staatssekretär Richter: „Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wollen wir auch besonders unterstützen. Der Schulversuch soll zeigen, welche Ansätze hierbei zum Erfolg führen. Die Talentschulen können zu einer Blaupause für beste Bildung werden. Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen Aufstiegs- chancen ermöglichen.“
Der Schulversuch Talentschule umfasst im Endausbau 45 allgemeinbil- dende und 15 berufsbildende Schulen, die erproben, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern durch besondere unterricht- liche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler schärfen die allgemeinbilden- den Schulen besondere fachliche Profile (MINT oder Kulturelle Bildung) aus, in denen besonders praktisch unterrichtet werden soll. Die Berufs- kollegs können zwischen einem gestalterischen, einem gewerblich-tech- nischem und einem MINT-Schwerpunkt wählen. Für eine vertiefte Sprachförderung im Fachunterricht werden in der Sekundarstufe I insge- samt zwölf zusätzliche Wochenstunden erteilt.
Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 315 Stellen an allge- meinbildenden Schulen sowie 100 Stellen an berufsbildenden Schulen.
Für die allgemeinbildenden Talentschulen bedeutet das einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf. Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro be-
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reit. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkei- ten zum Beispiel Stiftungen und zivilgesellschaftliche Akteure einen Bei- trag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leis- ten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
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