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Regulierungsinstrumente und Befugnisse bei der Regulierung marktbeherrschender Unternehmen

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Academic year: 2022

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Regulierungsinstrumente und Befugnisse bei der Regulierung marktbeherrschender

Unternehmen

Konferenz „Europäisierte Regulierungsstrukturen und Netzwerke als Basis einer künftigen Infrastrukturvorsorge“, 5. - 6. Mai 2011, Universität Leipzig

(2)

Förderung von Wettbewerb über einen marktorientierten Regulierungsansatz

■ Gegenstand des Vortrages ist die Förderung von Wettbewerb durch einen marktorientierten Regulierungsansatz – Fokus auf den

methodischen Ansatz

■ Regulierungseingriffe werden an Hand von Kriterien, die auf

wettbewerbsrechtliche Konstrukte zurückgreifen (relevante Märkte, Marktbeherrschung, Verhaltensstandards), bestimmt und regelmäßig überprüft

■ In der Telekommunikation durch EU-Recht vorgegeben, instruktiv auch für andere Netzindustrien

(3)

Der Ansatz

(4)

Kriterien, über die Regulierungseingriffe bestimmt werden

■ Drei Ebenen:

(5)

1. Für Regulierung in Betracht kommende Märkte

■ „Aufgreifkriterium“: „Schwerwiegende“ Wettbewerbsprobleme

Wo gibt es Wettbewerbsprobleme, die Verbraucherinteressen beeinträchtigen?

Wo liegt genau der Ursprung?

„Drei Kriterien“, um einen Markt für ex ante Regulierung in Betracht zu ziehen (kumulativ)

1. Dauerhaft hohe Marktschranken

2. Keine dynamische Tendenz zu wirksamem Wettbewerb

3. Alleinige Anwendung des Wettbewerbsrechts nicht ausreichen

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2. Regulierte Unternehmen

■ Eingreifkriterium: Marktbeherrschung i.S.d. Wettbewerbsrechts

■ Regulatorische Perspektive: 2 Jahre vorausschauend

■ Dadurch tendenziell breitere Perspektive als in ex post Missbrauchs- verfahren üblich

Marktabgrenzung

Wettbewerbsprobleme

■ Verhältnis von Marktbeherrschung und „Drei Kriterien“

(7)

3. Regulierungsverpflichtungen

■ Kriterium für Gestaltung der Regulierungsverpflichtungen: Art der poten- tiellen Wettbewerbsprobleme, die aus der Marktbeherrschung erwachsen (Proportionalität)

■ Menukarte von Regulierungsinstrumenten

Vorleistungsmärkte - Zugang

- Transparenz (Standardangebot) - Nicht-Diskriminierung

- Getrennte Rechnungslegung

(8)

3. Regulierungsverpflichtungen

■ Menükarte von Regulierungsinstrumenten (Forts.)

Regulierung von Endkundenmärkten

- Verbot von wettbewerbswidriger Bündelung - Preiskontrolle

■ Regulatorische Perspektive

2 Jahre vorausschauend

Bei technologischem Wandel darüber hinausgehender Zeithorizont, um Regulierungseingriffe zu verstetigen

(9)

3. Regulierungsverpflichtungen

■ Standards für “wettbewerbliches Verhalten” können weitergehen als bei ex post Missbrauchsverfahren (aktive Förderung von Wettbewerb), z.B.

Vorleistungszugänge

Reasonably efficient operator statt Equally efficient operator Kostenstandard für Preis-Kosten-Scheren

■ Vertikale Konsistenz der Regulierungseingriffe auf unterschiedlichen Marktebenen (insbes. konsistente Preisstruktur)

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Die Anwendung des Ansatzes

in der Telekommunikation

(11)

■ Fokus auf Vorleistungsmärkte (Relevante-Märkte-Empfehlung)

1. Für Regulierung in Betracht kommende Märkte

(12)

■ Fokus auf Einzelmarktbeherrscher auf Vorleistungsmärkten (so auch D)

2. Regulierte Unternehmen

(13)

3. Regulierungsverpflichtungen

■ Vorleistungsmärkte

In der Regel Einsatz aller Regulierungsinstrumente (Zugang, Transparenz, Nicht- Diskriminierung, getrennte Rechnungslegung, Preiskontrolle und Kostenrechnung)

Erweiterung der Zugangsregulierung auf NGA (NGA-Empfehlung)

Teilweise Regionale Differenzierung von Regulierungsinstrumenten

Reine LRIC-Orientierung der Terminierungsentgelte (Terminierungsempfehlung)

■ Endkundenmärkte

Werden zunehmend über Vorleistungsmärkte “mitreguliert”, um Preis-Kosten-

(14)

Fazit

■ Der marktorientierte Ansatz hat großes Potential, um die Regulierung an die zu lösenden Wettbewerbsprobleme anzupassen

■ Das Potential wird weitgehend genutzt

■ Herausforderungen

Hohe Anforderungen an Analysekapazität

Regulatorisches “Beharrungsvermögen”

Spannungsverhältnis zum europäischen Harmonisierungsziel (Relevante- Märkte-Empfehlung, Harmonisierungsempfehlungen)

(15)

Dr. Ulrich Stumpf wik-Consult GmbH

Postfach 2000 53588 Bad Honnef Tel 02224-9225-23 Fax 02224-9225-68

eMail u.stumpf@wik-consult.com www. wik-consult.com

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