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Goldgelbe VergilbungAutor: Santiago Schaerer

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Academic year: 2022

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Pflanzen

Agroscope Merkblatt | Nr. 39 / 2016

Goldgelbe Vergilbung

Autor: Santiago Schaerer

Während der Vegetationsperiode müssen die Symptome auf derselben Pflanze an den Blättern, den Trauben und den verholzten Pflanzenteilen erkennbar sein. Sie können die ganze Pflanze oder nur einen Teil der infizierten Pflanze betreffen.

Bestimmung der Symptome

Tr au b en Tr ie b e

Die Blätter sind brüchig, rollen sich gegen die Blattunterseite ein und verfärben sich teilweise (begrenzt durch die Hauptadern) oder ganz. Mit dem Verschwinden des Chlorophylls werden die gelben (weisse Rebsorten) sowie roten, orangen und/oder violetten Pigmente (rote Rebsorten) sichtbar.

Bei einer frühen Infektion vertrocknen die Blüten- stände und fallen ab. Häufiger schrumpfen und welken die Trauben.

Die Triebe zeigen eine Wachstumsverzögerung und verholzen kaum: sie bleiben grün und gummiartig.

B tte r

Einrollen und teilweise

Verfärbungen bei Gamay Einrollen und Vergilbung

bei der Chardonnay

Verwelkte Blauburgunder Trauben , mit fehlender Verholzung der Triebe

Verwelkte Chardonnay Trauben

Fehlende Verholzung:

grüne und weiche Triebe (links), normale Verholzung (rechts).

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse

Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

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Goldgelbe Vergilbung

Agroscope Merkblatt | Nr. 39 / 2016 2

Die Goldgelbe Vergilbung (GGV) ist eine Krankheit der Weinrebe, die durch Phytoplasmen (Bakterien ohne Zellwände) verursacht wird. Diese Krankheit führt zum Tod der betroffenen Stöcke. Es steht keine kurative Behandlung zur Verfü- gung. Die Krankheit verbreitet sich auf Schweizer Gebiet seit 2004 (TI). Wegen ihrer Virulenz und der epidemischen Aus- breitung gilt sie als Quarantänekrankheit. Die gesamte Schweiz mit Ausnahme des Tessins und des Misoxs wurde von den Pflanzenschutzbehörden zum Schutzgebiet erklärt. Die Meldung verdächtiger Rebstöcke an die kantonalen Pflanzen- schutzdienste und die Bekämpfung des Vektors gemäss den kantonalen Bestimmungen sind obligatorisch.

Die GGV gehört zu den Vergilbungskrankheiten der Rebe. Die Symptome sind grundsätzlich identisch mit den Symptomen der Schwarzholzkrankheit (SHK), eine weitere durch Phytoplasmen übertragene Vergilbungskrankheit. Damit befallene Weinstöcke identifiziert werden können, müssen die visuellen Kontrollen den gesamten Rebberg umfassen. Nur moleku- larbiologische Methoden (PCR) können die GGV in symptomatischen Reben sicher nachweisen.

Bekämpfungsstrategie

Nur durch eine präventive und koordinierte Beobachtung kann die Ausbreitung der Krankheit aktiv bekämpft werden.

• Verdächtige Weinreben aufspüren, Krankheit diagnostizieren und betroffene Stöcke ausreissen und zerstören

• Den Vektor in Rebschulen und betroffenen Rebbergen gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen bekämpfen Übertragung Von Rebe zu Rebe durch den Überträger der

Phytoplasmen, eine Zikade (Scaphoideus titanus).

Durch das Inverkehrbringen von in Rebschulen infiziertem Pflanzenmaterial.

Auftreten der ersten Symptome

Ein Jahr nach der Übertragung der Phytoplas- men auf die Pflanze durch den Vektor.

Ein bis vier Jahre nach dem Pfropfen oder sogar noch später.

Massnahmen gegen die GGV

Die infizierten Weinstöcke müssen ausgerissen und zerstört werden, um eine Übertragung der Krankheit durch den Vektor zu verhin- dern.

Produktion von zertifiziertem Pflanzenmaterial, das mit einem Pflanzenpass versehen ist, der den Anforderungen des Schutzgebietes ent- spricht (ZP-d4). Durch eine Heisswasserbehand- lung der Stecklinge (50°C, 45 Minuten) werden die Phytoplasmen abgetötet. Überwachung der Parzellen zur Vermehrung von Edelreisern und Unterlagen (jeder verdächtigte Herd muss zwingend gemeldet werden).

Massnahmen gegen den Vektor S. titanus

Beim alleinigem Nachweis des Vektors (S. titanus): chemische Bekämpfung begrenzt auf Parzellen mit Mutterpflanzen und in Rebschulen.

Beim Nachweis des Vektor (S. titanus) und GGV: zwingende Behandlung des Rebberges mit Insektiziden. Eine Behandlung gegen den Vektor kann nur durch den zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst angeordnet werden.

Wie lässt sich eine kranke Pflanze finden ?

Trauben, Blätter und Triebe werden visuell überprüft, um infizierte Rebstöcke zu identifizieren.

Die Symptome der GGV treten ab Mitte Sommer auf, Kontrollen sind von Juli bis September oder je nach Witterung auch spä- ter möglich. Eine gute Ausbildung des Personals ist unablässig. Wenn die drei Symptome in derselben Vegetationsperiode auftreten, liegt die GGV oder die SHK vor. Für die Unterscheidung ist anschliessend eine molekulare Untersuchung erforderlich.

1. Blätter nach unten gerollt, mit Verfärbungen und brüchig 2. Keine oder verwelkte Blüten oder Trauben

3. Mangelnde Verholzung der Triebe

Was machen bei Symptomen oder im Zweifelsfall ?

• Den betreffenden Rebstock kennzeichnen (Spray oder farbiges Klebeband)

• Ort (Parzelle, Reihe, Nummer des Rebstocks) und Datum der Beobachtung notieren

• Fotografieren

• Unverzüglich den kantonalen Pflanzenschutzdienst informieren Weitere Informationen unter www.flavescencedoree.ch

Eine Quarantänekrankheit

Impressum

Herausgeber: Agroscope Redaktion: Santiago Schaerer Fotos: Agroscope Copyright: © Agroscope 2016

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