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Archiv "Mobiltelefone: Warner ernst nehmen" (11.05.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 19⏐⏐11. Mai 2007 A1299

B R I E F E

WEITERBILDUNG

Der Vorstand der Bundesärztekammer will dem Deutschen Ärztetag vorschla- gen, den Internisten ohne Schwerpunkt wieder einzuführen (DÄ 16/2007: „Wiedergeburt des Allge- mein-Internisten“ von Heike Korzilius).

Begrüßenswert

„Es ist eine Charaktertugend, Fehler zu erkennen, einzusehen und an ihrer Veränderung weiterzuarbeiten.“ In diesem Sinne ist der Vorschlag der Bundesärztekammer, den Allgemein- lnternisten wiederauferstehen zu las- sen, außerordentlich zu begrüßen, da für die langjährig tätigen Internisten der Beschluss des Deutschen Ärzte- tages von 2002 deletär war. Eben- falls war er auch ausgesprochen ungünstig für kleinere Krankenhäu- ser und die hausärztliche Versor- gung, wie sich mit Zeitverschiebung nun erst fünf Jahre später deutlich herausstellt. Für die Arbeitgeber ist, wie Sie mit Recht bemerken, gerade der weitergebildete Generalist attrak- tiv, um auch künftig sowohl auf Chef-, Oberarzt-, aber auch auf Facharztniveau die Versorgung auf- rechterhalten zu können. Schade ist, dass in der Vorlage die Gewinnung der hausärztlichen Kompetenz nicht berücksichtigt wird. Hier ist es voll- kommen unsinnig, einen alten Lob- bykampf zwischen Hausärzten und Internisten wieder aufleben zu las- sen, da die Praxis der letzten Jahre gezeigt hat, dass in vielen Bereichen Deutschlands die hausärztliche Ver- sorgung jetzt und auch künftig nicht mehr sicherzustellen ist. Die Ent- scheider täten gut daran, dies per-

spektivisch zu berücksichtigen und dem generellen Internisten die Mög- lichkeit einer internistisch-hausärzt- lichen Versorgung einzuräumen.

Dies ist weitaus seriöser, als Haus- ärzten einen zusätzlichen Titel „In- ternist“ ohne Nachweis weiterer Qualifikation zu verleihen. Letztend- lich geht es um die Versorgung der Patienten, und dies sollte auch in der neuen Debatte nicht vergessen werden.

Dr. med. Jan Peter Theurich,LWL-Klinik Gütersloh, Hermann-Simon-Straße 7, 33334 Gütersloh

SENCKENBERG

Am 28. Februar jähr- te sich der Geburts- tag des Frankfurter Arztes und Stifters zum 300. Mal (DÄ 8/2007: „Johann Christian Sencken- berg: Das Allgemeinwohl an erster Stelle“

von Prof. Dr. Dr. Udo Benzenhöfer).

Zwei Frankfurts

Den interessanten, medizinhistori- schen Beitrag anlässlich des 300. Ge- burtstags von Johann Christian Senckenberg beispielhaft anführend, möchte ich herzlich darum bitten, doch korrekte Ortsbezeichnungen im DÄ zu verwenden und Autoren auch anzuhalten, sich dieser Sitte zu be- fleißigen. Es ist nämlich Allgemein- gut, dass es zwei Frankfurts in Deutschland gibt, nämlich das Frank- furt an der Oder und das Frankfurt am Main. Letzteres ist der Geburtsort des Arztsohns Senckenberg, dessen Le- bensweg Prof. Dr. Dr. Udo Benzen- höfer so anschaulich beschreibt. Auch nur eine Universität Frankfurt gibt es nicht, wohl aber eine 1506 gegründe-

te und 1991 wieder eröffnete Univer- sität in Frankfurt an der Oder, die Eu- ropa-Universität Viadrina, und eine Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, deren Grün- dung erst in neuerer Zeit erfolgte.

Dr. med. Dr. phil. Siegbert Rummler, Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH, Friedrich-Engels-Straße 39, 15890 Eisenhüttenstadt

MOBILTELEFONE

Epidemiologische Studien werden häufig nur in Teilen veröffentlicht (DÄ 9/2007: „Handy und Gehirntumor: Einzel- ne Ergebnisse wer- den aus dem Zusammenhang gerissen“

von Prof. Dr. rer. nat. Maria Blettner und Dr. rer. physiol. Joachim Schüz).

Warner ernst nehmen

Aufgrund des großen Medienechos mit teilweise widersprüchlichen Schlussfolgerungen wird ein Zwi- schenfazit gezogen. Danach ist für ei- ne Handynutzung von unter zehn Jahren von keiner Risikoerhöhung auszugehen. Langzeitnutzer sollen aber weiter beobachtet werden. Es ist zu hoffen, dass diese beruhigende Einschätzung Bestand hat. Anderer- seits müssen aber auch wichtig er- scheinende gegenteilige Meinungen in die Beurteilung einbezogen wer- den. Zum Beispiel hat die Öster- reichische Ärztekammer die Handy- nutzer vor Langzeitfolgen gewarnt und die Empfehlung der Wiener Ärz- tekammer zu mehr Sorgfalt im Um- gang mit mobilen Kommunikations- mitteln bekräftigt. Auch das DÄ hat darüber berichtet (Heft 38/2005). Es sollen sich für das Handy „auf sämtli- chen naturwissenschaftlichen Nach-

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns zudem Kürzungen vorbehalten. Die Chance zur Veröffentlichung ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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weisebenen Schädigungen der Erb- substanz bzw. ein erhöhtes Risiko für bestimmte Tumoren“ (Tumoren des Hörnervs und bösartige Gehirntumo- ren) ergeben haben. Dabei gehe es bei elektromagnetischen Feldern und Strahlen um die Dosis, die im Lauf der Jahre kumuliere. Kinder sollten Funktelefone deshalb grundsätzlich nicht verwenden. Auch vor schnurlo- sen Telefonen wird gewarnt und sei- tens der Österreichischen Ärztekam- mer zu Schnurtelefonen geraten. Ob da nicht die Warner vor Langzeitfol- gen zu wenig beachtet werden?

Dr. med. Franz-Josef Beving, August-Bebel-Straße 12, 48282 Emsdetten

Aus ärztlicher Sicht

Die erhebliche gesundheitliche Be- lastung eines von einem Hirntumor befallenen Patienten ist unbestritten.

Umso wichtiger ist die präventive Ursachenforschung. Zu dem vorlie- genden Artikel zweier Wissenschaft- ler sind folgende Anmerkungen aus ärztlicher Sicht erforderlich. These 1:

„Die Interphone-Studie unterschätzt das tatsächliche Risiko.“ Die Inter- phone-Studie soll untersuchen, ob die Handynutzung das Risiko, an einem Hirntumor zu erkranken, erhöht. Da- zu muss eine Einteilung getroffen werden, wer als Handynutzer oder Nichtnutzer zu erfassen ist. Als Nutzer wird bereits der Proband definiert, der mindestens einmal wöchentlich über mindestens sechs Monate telefoniert (Studienproto- koll). Der Vergleich der Gesamtgrup- pen stellt also den Nichtnutzer einer Mischgruppe aus Wenig- und Vielte- lefonierern gegenüber. Die Tumor- entwicklung von der entarteten Zelle zum diagnostizierbaren Krebs kann Jahre in Anspruch nehmen. Folglich sind nur die Untergruppen der Lang- zeitnutzer unter Berücksichtigung des tatsächlichen Gesprächsaufkom- mens gegenüber einer Nullgruppe aussagekräftig und sinnvoll. Aber auch hier müssen zusätzlich die exak- ten Zeiten beachtet werden, die der Patient mit bauähnlichen DECT-Ap- paraten telefoniert hat. Unter Erhe- bung dieser Daten hat Hardell bereits mehrfach erhöhte Risiken präsentiert und das mit einer deutlich höheren Rücklaufquote von fast 90 Prozent

der Kontrollgruppe gegenüber der In- terphone-Studie. These 2: „Studien- kritik wird nicht ausreichend der Öf- fentlichkeit zugänglich gemacht.“

Die Veröffentlichung der dänischen Kohortenstudie im Journal of the Na- tional Cancer Institute (JNCI) hat bei den fachkompetenten Professoren Michael Kundi von der Medizini- schen Universität Wien und Lennart Hardell vom Universitätshospital Örebro erhebliche Kritik hervorgeru- fen. Dennoch hatte die Redaktion des JNCI die Veröffentlichung des Letters abgelehnt. Nach Angaben von C.

Schrader spielte einer der Koautoren der dänischen Studie, der zugleich Redakteur bei dem Journal ist, eine ungeklärte Rolle. Als Ärzte sind wir auf überprüfbare und kritisierbare Studienergebnisse angewiesen, wie auch der Fall „Vioxx“ gezeigt hat.

Als lesenswerte Lektüre zum Thema Risiko und Studienbildung soll daher die Arbeit von D. Egilman „Corpo- rate Corruption of Science“ aus dem International Journal of Occupational Environment Health genannt werden.

Dass den Betreibern Probleme mit kopfgehaltenen Hochfrequenzsen- dern nicht gänzlich unbekannt sind, zeigt auch die Äußerung Prof. Wal- kers auf dem WHO-Workshop 2005:

„New technology is changing the way we use handsets with new appli- cations facilitating their use away from the head.“

Literatur bei dem Verfasser

Dr. med. Horst Eger,Ärztlicher Qualitätszirkel

„Elektromagnetische Felder in der Medizin – Diagnostik, Therapie, Umwelt“, Marktplatz 16, 95119 Naila

NIEDERGELASSENE ÄRZTE

Die KBV übt nach wie vor Kritik an der Grundtendenz der Gesundheitsreform (DÄ 8/2007: „KBV- Chef Köhler sieht gute Chancen für mehr Honorar“ von Sabine Rieser).

Zahlungsunfähig

Nun steht im Artikel über Herrn Köhler, dass er sich als Einziger nach der Gesundheitsreform zurücklehnen könne, was er nicht will. Das ehrt ihn, was ich ohne Hintergedanken so

schreibe. Schön, dass er Chancen sieht, dass sich die Honorarsituation 2009 bessern könnte. Nur wird bis dahin manch eine Praxis zahlungs- unfähig sein, vielleicht gar nicht so wenige.

Joachim Rösler,Vorgebirgsstraße 43, 53119 Bonn

RICHTLINIE

Seit 1. April können Vertragsärzte nur noch eine Rehabili- tation zulasten der GKV verordnen, wenn sie eine spezi- elle Qualifikation vorweisen (DÄ 11/2007: „Rehabilitations- Richtlinie: Kein weiterer Aufschub“ von Dr. med. Birgit Hibbeler).

Überflüssig

Schon vor zwei Jahren, als die Richt- linie angekündigt wurde, hielt ich sie für einen Aprilscherz. Für mich ist diese Richtlinie absolut entbehr- lich . . . Ihr Artikel lässt einige Aspekte unberührt:

ŒDie Rehabilitations-Richtlinie re- gelt nichts – weder die Inhalte der Kurse, die zu besuchen sind, noch die Inhalte der Rehabilitation selbst.

Auch nicht die Zuordnung bestimm- ter Krankheitsbilder zu bestimmten Rehabilitationseinrichtungen. Es wird nur bestimmt, wer den Antrag stellen darf.

Die überwiegende Anzahl der Re- ha-Anträge wird bei der Rentenversi- cherung gestellt. Die Rehabilitations- Richtlinie gilt aber nur für Nichtbe- rufstätige, also Kinder, Hausfrauen und Rentner.

ŽDas Muster 61, also der Kassen- Reha-Antrag, kann nicht direkt bezo- gen werden. Vielmehr ist zunächst das Muster 60, sozusagen ein „An- trag auf Erteilung eines Antragsfor- mulars“, auszufüllen. Für diese Blüte der Bürokratie gibt es aber keine Ab- rechnungsziffer im neuen EBM.

Man sollte meinen, ein von einem Rehabilitationsspezialisten (zumin- dest einem Spezialisten für das Aus- füllen bestimmter Anträge) ausge- füllter Antrag nach Muster 61 müsste dann auch nicht mehr von einem Gutachter des MDK überprüft wer- den. Dem ist aber nicht so: Mir wur-

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