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Sucht als Antwort auf psychische Grunderkrankungen • Die trotz steigendem THC-Gehalt von Cannabis wachsende gesellschaftliche Anerkennung • aus der Versuchsphase herauswachsende Angebote bei der Abgabe von Methadon und Heroin

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Academic year: 2022

Aktie "Sucht als Antwort auf psychische Grunderkrankungen • Die trotz steigendem THC-Gehalt von Cannabis wachsende gesellschaftliche Anerkennung • aus der Versuchsphase herauswachsende Angebote bei der Abgabe von Methadon und Heroin"

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M 133/2004 M 155/2004

GEF GEF

8. Dezember 2004 44C

Motion

3759 Fässler-Schärer, Konolfingen (FDP)

Weitere Unterschriften: 30 Eingereicht am: 14.06.2004

Gesamtstrategie des Regierungsrates im Bereich der Suchthilfeangebote

Im Kanton Bern beraten und betreuen verschiedenste private und staatliche und städtische Organisationen mit unterschiedlichsten (gewachsenen) Strukturen und Organisationsformen Suchtmittelabhängige aller Art. Sie pflegen mit zwar gemeinsamen Veranstaltungen und Tagungen eine lose Zusammenarbeit, jedoch keine echte Vernetzung ihrer Angebote.

1. Aus diesem Grund fordere ich den Regierungsrat auf, eine Gesamtstrategie im Bereich der Suchthilfe im legalen/illegalen sowie ambulanten/stationären Bereich unter Einbezug der neusten Erkenntnisse der integralen Suchthilfe (u.a. Bericht 2004 des BAG) unter Umverteilung der heute eingesetzten Mittel vorzulegen. Doppelspurigkeiten unter den Partnern Kanton, Städten und Gemeinden sind zu vermeiden.

2. Der Regierungsrat wird zudem aufgefordert, die Durchlässigkeit im zukünftigen Netzwerk der Suchthilfe zu erhöhen und Anreize zu schaffen, um Suchtmittelabhängige im Sinne einer aktiven Fallsteuerung (inkl. Controlling) zwischen den einzelnen Organisationen der nächsten Station in der Behandlungskette zu übergeben und einem eigenverantwortlichen autonomen Leben zuzuführen.

Begründung:

Neue Probleme und Erkenntnisse bedürfen neuer Lösungen:

• Sucht als Antwort auf psychische Grunderkrankungen

• Die trotz steigendem THC-Gehalt von Cannabis wachsende gesellschaftliche Anerkennung

• aus der Versuchsphase herauswachsende Angebote bei der Abgabe von Methadon und Heroin,

• zunehmender exzessiver Alkohol- und Tabakkonsum von Jugendlichen,

• die „neuen“ oder „salonfähig“ gewordenen Suchtmittel Ecstasy und Kokain,

• suchtbezogene Veränderungen in der Gesellschaft (Spielsucht, Konsumsucht, Esssucht), sowie neue Problemfelder (betagte Suchtmittelkonsument/innen, Ausländer/innen, etc.)

• unbefriedigende Fallkoordination im legalen und illegalen Bereich; insbesondere zwischen den Akteuren der vier Säulen,

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Bundesebene.

Zusammen mit immer knapper werdenden Finanzen bedürfen diese wichtigen Problembereiche einer Gesamtstrategie zur Optimierung der Suchthilfe unter der Nutzung von Synergien und Verminderung der Schnittstellen. Ziel einer Optimierung ist, mit den vorhandenen Mitteln effizienter umzugehen, damit diese für neue Aufgaben genutzt werden können (z.B. Intensivierung Früherkennung, Prävention, Jugendschutz, Nischenprogramme für nicht-rehabilitierbare Süchtige, etc.). Unter dem Sparaspekt wurden in den letzten Jahren in den stationären Einrichtungen bereits massiv Betreuungs- und Therapieplätze abgebaut. Diese Tatsache ist im Gesamtkonzept zu berücksichtigen.

Nicht nur die Statistik mit Fallzahlen soll den Erfolg einer Organisation auszeichnen, sondern auch ein bedürfnis- und zeitgerechter Therapieabschluss. Dafür sind Anreize zu schaffen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 17.06.2004

M 155/2004 GEF

Motion

Blaser, Heimberg (SP)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 14.06.2004

Effizientere ambulante Suchthilfe für den Kanton Bern

Der Kanton Bern subventioniert sowohl im legalen wie im illegalen Bereich verschiedene Institutionen, die in der Suchthilfe, (Prävention, Früherfassung, Beratung und Therapie sowie Schadensbegrenzung) tätig sind. Im ambulanten Bereich sind dies insbesondere die Berner Gesundheit (BEGES), das Contact Netz (CN), die Heroin gestützte Behandlung (HegeBe), das Blaue Kreuz und das Contact Tavannes. Jede dieser Institutionen leistet auf ihrem Gebiet qualitativ gute Arbeit. Um die Institutionen jedoch besser zu vernetzen und dadurch benutzerfreundlicher auszugestalten sowie Synergien zu generieren, wird der Regierungsrat beauftragt:

1. Auf der Basis einer umfassenden Analyse soll das Versorgungsangebot im ambulanten Suchtbereich im Kanton Bern überprüft werden, mit dem Ziel, ein strategisches Konzept über alle Bereiche der ambulanten Suchthilfe im Kanton Bern zu erarbeiten.

Der integrale Ansatz mit Aufhebung der Trennung illegal/legal und dem Spektrum Drogen, Alkohol, Tabak und Stoff ungebundene Süchte bilden die Rahmenbedingungen.

2. Innerhalb dieses Konzepts sollen die Ziele der zukünftigen Suchthilfe definiert und die Strukturen der BEGES, des CN, der HegeBe, des Blauen Kreuzes und des Contact Tavannes überprüft und angepasst werden:

• Die Schnittstellen sind durchlässiger zu gestalten, Doppelspurigkeiten sind zu beseitigen und Synergien sind zu nutzen.

• Die ambulanten Organisationen sind unter einem gemeinsamen Dach mit einer gemeinsamen Leitung zu führen.

• Die Umsetzung zur Schaffung einer kantonalen integralen Suchthilfeinstitution soll regional so rasch als möglich praktisch ausgetestet werden.

Begründung:

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Die Bedürfnisse und das Umfeld der ambulanten Suchthilfe haben sich in den letzen Jahren stark verändert. Die Unterteilung in einen legalen und illegalen Bereich macht in Zukunft wenig Sinn. Viele suchtkranke Menschen konsumieren sowohl legale wie auch illegale Drogen. Durch den Zusammenschluss der heute autonomen Organisationen kann die

Wirksamkeit erhöht und damit die Mittel effizienter eingesetzt werden. Die Synergien können besser genutzt und die allseits anerkannte vier Säulenpolitik (Prävention, Beratung, Schadensminderung und Repression) durch das fachliche und drogenpolitische wichtige Signal nachhaltiger umgesetzt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 17.06.2004

Antwort des Regierungsrates

Da die beiden Motionen in einem engen inneren Zusammenhang stehen, werden sie vom Regierungsrat gemeinsam beantwortet.

Der Kanton Bern hat sich bereits 1999 drogenpolitisch positioniert. Gemäss dem Suchtpräventionskonzept sollen in allen Suchtbereichen wirkungsvolle Präventionsangebote bestehen, um der Entstehung von Suchtverhalten vorzubeugen und Risikokonsum zu vermindern. Als Grundlage für die bernische Drogenpolitik diente die bundesrätliche 4-Säulen-Politik basierend auf den Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression. Der Kanton Bern bringt seinen Willen zum Ausdruck, ein angemessenes Beratungs- und Therapieangebot im Suchtbereich bereitzustellen und die Überlebenshilfe zu fördern.

2002 trat das neue Sozialhilfegesetz (SHG) in Kraft. Darin ist u.a. der Auftrag an die GEF festgehalten, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die erforderlichen Angebote der allgemeinen Gesundheitsförderung, der Suchtprävention und der Suchthilfe bereitzustellen. Zu den Angeboten gehören gemäss SHG die Leistungen insbesondere von Einrichtungen zur Prävention, Beratung und Information, Früherkennung, Betreuung und Behandlung (Art. 69 Abs. 1 und 2 SHG). Die Angebote müssen von der GEF bedarfsgerecht geplant und im Rahmen von Leistungsverträgen (teilweise) finanziert werden. Sowohl das SHG wie auch die Aufträge aus NEF fordern, dass die Leistungsangebote einem Controlling unterzogen werden müssen. Die GEF steht im Prozess, insbesondere auch gestützt auf das neue SHG, ihren Steuerungsauftrag verstärkt wahrzunehmen. Mit den verschiedenen Institutionen wurden Leistungsverträge abgeschlossen, in denen die Art und die Menge der Leistungen, die zu erzielenden Wirkungen und die finanziellen Aspekte geregelt sind.

Der Kanton Bern hat eine fortschrittliche Suchtpolitik und verfügt über ein gutes Leistungsangebot. Für das Jahr 2004 wurden für die Suchthilfe insgesamt 36,1 Mio Fr.

bereitgestellt. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für Angebote in den Bereichen Prävention/ Gesundheitsförderung, ambulante/ stationäre Therapie und Schadenminderung/ Überlebenshilfe. Seit 1996 wurden die Bereiche stationäre Drogentherapie und Entzug – z.T. im Rahmen von SAR-Massnahmen – überprüft und stark redimensioniert. Der Abbau von Plätzen und die Schliessung von Institutionen haben eine Verminderung der Platzzahl auf fast die Hälfte des Standes von 1996 zur Folge.

Weiter ist mit einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge pro Mitte 2002 zugunsten der Zentren der heroingestützten Behandlung eine wesentliche Entlastung des Staatsbudgets erfolgt.

Aufgrund der heutigen Lage besteht das Ziel darin, im Kanton Bern die zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein dem Bedarf entsprechendes und qualitativ angemessenes

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Suchthilfeangebot einzusetzen. Dies bedeutet auch, der Problemlage entsprechende Priorisierungen vornehmen zu können (i.S. der nach den Grundsätzen der neuen Verwaltungsführung geforderten Steuerung über Produkte). Die Suchtpolitik des Kantons Bern orientiert sich weiterhin an der 4-Säulen-Politik des Bundes.

• Hauptzielpublikum für die Prävention sind Jugendliche und junge Erwachsene.

Vermehrt muss die Prävention auch auf legale Suchtmittel und substanzunabhängige Süchte fokussieren. Hier ist den geschlechtsspezifischen Aspekten besondere

Bedeutung beizumessen. Der intensive Jugendschutz und die effektive

Früherfassung sollen durch eine institutionalisierte Vernetzung der Akteur/innen auf kommunaler und kantonaler Ebene einerseits sowie durch eine gezielte und

gewichtige Umverteilung der im Bereich Suchthilfe für den illegalen ambulanten Beratungsbereich investierten Mittel andererseits erreicht werden.

• Die ambulanten Beratungsangebote sollen ebenfalls gemäss den unter dem Titel Prävention festgehaltenen Ausführungen ausgerichtet werden. Besonderes Gewicht soll den Uebergängen beigemessen werden, konkret der Zuweisung in stationäre Angebote bzw. der Nachsorge nach stationären Aufenthalten.

Die Anbindung der Zentren der heroingestützten Behandlung und der

Methadonbehandlungen an die Sozialpsychiatrie ist, aufgrund des medizinischen Fokus der Behandlungen, sinnvoll und soll weiter bestehen.

Die stationären Therapieangebote sind mit den bestehenden Leistungsverträgen kosten-, leistungs- und wirkungsorientiert. Die Übergänge von der ambulanten Therapie in ein stationäres Angebot einerseits, sowie diejenigen von der stationären Behandlung in die Nachsorge andererseits, sollen noch vermehrt institutionalisiert werden.

• Der Kanton Bern verfügt über ein etabliertes Angebot der Schadenminderung/

Überlebenshilfe mit Anlaufstellen für risikoarmen Drogenkonsum,

Spritzenabgabestellen und einer angemessene Anzahl Entzugsplätze. Es ist vorgesehen, diese Angebote im vorliegenden Rahmen zu halten.

• Generelle Anmerkungen:

Geschlechtsspezifische Aspekte und die Berücksichtigung der Besonderheiten der Migrationsbevölkerung gelten grundsätzlich für sämtliche Angebote der Suchthilfe.

Die obigen Ausführungen gehen von der Tatsache aus, dass zukünftig nicht mehr Mittel im Suchtbereich zur Verfügung stehen werden.

Im Mai 2004 ist der vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Bericht „Eine neue Suchtpolitik für die Schweiz“ erschienen. Grundsätzlich zeigt sich im Bericht des BAG der Bedarf nach einer kohärenteren Suchtpolitik im Sinne einer Gesamtkonzeption anstelle der verschiedenen sektoralen Einzelpolitiken. Die Massnahmen auf Bundesebene sind gemäss Bericht teilweise widersprüchlich und müssten besser aufeinander abgestimmt werden. Von der Anzahl der Betroffenen der verschiedenen Suchtformen ausgehend zeigt sich, dass der Fokus mehr auf legale Süchte (Alkohol, Tabak, Medikamentenmissbrauch, Adipositas sowie substanzunabhängie Abhängigkeiten wie beispielsweise Spielsucht) gelegt werden muss. Die Anzahl Abhängiger von illegalen Drogen ist im Verhältnis zu den oben genannten Betroffenen geringer. Der Bericht zeigt weiter auf, dass eine Gesamtkonzeption der Suchtpolitik nicht davon entbindet, die einzelnen Suchtformen mittels spezifischer Angebote zu behandeln. Im übrigen macht der Bericht keine Aussage über die Organisationsform, mittels derer die Suchthilfeangebote organisiert werden sollen.

Die Erkenntnisse aus dem Bericht des BAG können auf die Situation des Kantons Bern übertragen werden und entsprechen letztlich dessen Stossrichtung.

Zur Motion Fässler:

Die Motion Fässler fordert die Erarbeitung einer Gesamtstrategie in der Suchthilfe im legalen/illegalen sowie im ambulanten/stationären Bereich. Die neuesten Erkenntnisse zur

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integralen Suchthilfe (BAG-Bericht) sollen nach dem Willen der Motionärin einbezogen werden. Die heute eingesetzten Mittel sollen umverteilt und Doppelspurigkeiten unter den Partnern Kanton, Städten und Gemeinden vermieden werden. Dafür sei die Durchlässigkeit im zukünftigen Netzwerk der Suchthilfe zu erhöhen. Anreize sollen geschaffen werden, damit Abhängige zwischen den einzelnen Stationen in der Behandlungskette übergeben und einem eigenverantwortlichen autonomen Leben zugeführt werden (aktive Fallsteuerung inkl. Controlling).

Die Motionärin stellt zu Recht fest, dass die Angebote der verschiedenen Akteure zum Teil organisch gewachsen sind. Es stellten sich organisatorische und strukturelle Fragen und es bestehe noch Optimierungsbedarf bei der Vernetzung unter den Angeboten. Diese Themen müssen richtigerweise anhand einer Gesamtstrategie angegangen werden. Die Frage stellt sich jedoch, inwiefern das Verfolgen dieser Strategie nicht schon durch die Wahrnehmung des Steuerungsauftrags aus dem SHG einerseits (Bedarfsanalyse, Angebotsplanung) und durch bereits initiierte Projekte andererseits abgedeckt sind.

Aufgrund von Erkenntnissen aus der Erfolgskontrolle von Staatsbeiträgen wurde vom Regierungsrat der Auftrag zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Behandlung von Alkoholkranken erteilt. Gemäss Auftrag sollen insbesondere die Übergänge in der Behandlungskette optimiert werden. Handlungsbedarf wurde auch in der Schnittstelle zur Psychiatrie erkannt. Grundsätzlich sollen auch die Gemeinden besser in die Angebotsplanung einbezogen werden. Schlüsse aus diesem Gesamtkonzept können auch auf andere Bereiche der Suchthilfe angewendet werden. Die entsprechenden Arbeiten werden anfang 2005 aufgenommen. Die Überprüfung der Übergänge in der Behandlungskette wird analog dem Alkoholkonzept auch auf den illegalen Bereich zu übertragen sein.

Ebenfalls bereits in die Wege geleitet wurde eine Beseitigung von Doppelspurigkeiten im Bereich der Prävention. Im Bereich der illegalen Drogen wurde eine Vereinheitlichung der Behandlungsabklärung initiiert, um eine bessere Nachhaltigkeit der Therapien zu erreichen.

Der Regierungsrat erachtet die Anliegen aus der Motion Fässler als berechtigt und sinnvoll. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der bereits eingeschlagene Weg des Kantons in die Richtung der Forderungen der Motion geht. Die Motion verlangt jedoch, dass die suchtpolitische Landschaft des Kantons – analog zur Bundespolitik – noch vermehrt in ihrer Gesamtheit betrachtet wird. Dies bedeutet beispielsweise, dass die verschiedenen anderen legalen Suchtformen noch expliziter ins Gesamtkonzept eingebettet werden. Weiter ist auch eine Konkretisierung gefordert, in welcher Form die Erkenntnisse aus dem BAG-Bericht im Kanton Bern umgesetzt werden und wie genau die Umverteilung der Mittel erfolgen müsste. Dies entspricht, wie erwähnt, der Stossrichtung, die der Regierungsrat verfolgt und u.a. mit den oben ausgeführten Massnahmen umzusetzen gedenkt.

Es ist denkbar, dass die sachlich-fachliche Überprüfung der bestehenden Angebote sowie die Optimierung der Schnittstellen im Rahmen der Behandlungskette auch zu einer Anpassung auf struktureller Ebene führen wird.

Zur Motion Blaser:

Die Motion Blaser fordert eine umfassende Analyse zur Prüfung des Versorgungsangebotes im ambulanten Suchthilfebereich im Kanton Bern, mit dem Ziel, ein strategisches Konzept über alle Bereiche der ambulanten Suchthilfe zu erarbeiten. Der integrale Ansatz im Sinne einer Aufhebung der Trennung illegal/legal und dem Spektrum Drogen, Alkohol, Tabak und Stoff ungebundene Süchte sollen die Rahmenbedingungen bilden. Die zukünftigen Zielsetzungen seien im Konzept zu definieren; die Strukturen der

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BEGES, des Contact Netz, des Blauen Kreuzes, des Contact Tavannes und der HeGeBes seien zu überprüfen und anzupassen. Die Schnittstellen sollen durchlässiger gestaltet werden, Doppelspurigkeiten seien zu beseitigen und Synergien zu nutzen. Die ambulanten Organisationen seien unter einem Dach mit gemeinsamer Leitung zu führen und die Umsetzung zur Schaffung einer kantonalen integralen Suchthilfeinstitution soll rasch regional praktisch ausgetestet werden.

Die Motion Blaser fordert eine bestimmte Strukturveränderung in einem Teilbereich der Suchthilfe. Der Motionär schafft einen engen Zusammenhang zwischen der umfassenden Analyse des Versorgungsangebots, den darauf basierenden zu definierenden Zielen für die ambulante Suchthilfe und der Struktur, mit welcher diese Leistungen angeboten werden. Als Begründung wird auf die vom Bund vorgeschlagene integrale Suchthilfe verwiesen.

Im Bericht des BAG wird die Ausgestaltung einer integralen Suchtpolitik auf nationaler Ebene erläutert. Der Bericht hält jedoch fest, dass weiterhin suchtspezifische Behandlungsangebote nötig sind, da jede Suchtform aus fachlicher Sicht ihre besonderen Merkmale hat. Es ist demnach festzuhalten, dass integrale Suchtpolitik gemäss Motion Blaser, die eine strukturelle bzw. organisatorische Zusammenlegung der Anbieter vorsieht, nicht gleich verstanden wird wie die Definition der integralen Suchtpolitik aus dem BAG- Bericht, die auf übergeordneter, politischer Ebene anzusiedeln ist.

Die Motion Blaser beschränkt sich auf 5 ambulante Anbieter und verlangt deren Zusammenschluss. Zu einer umfassenden Analyse gehört als erster Schritt die Analyse des Bedarfs und darauf aufbauend die Analyse des bestehenden Angebotes. Es geht um das Feststellen von allfälligen Versorgungslücken und Überangeboten. Erst aufgrund einer solchen Analyse kann überprüft werden, welche Angebots- und welche Organisationsstrukturen am besten geeignet sind. Die vom Motionär geforderte Strukturveränderung ist im Prozess einer Strategie zu prüfen und nicht bereits an den Anfang der Analyse zu stellen. Die Motion Blaser widerspricht in dieser Hinsicht der in der Motion Fässler verlangten breit abgestützten Strategie, indem eine organisatorische Lösung bereits vorgegeben und damit das Fazit der Gesamtstrategie vorweggenommen wird. Ausgeklammert wird sowohl die ganze Behandlungskette im gesamten Suchthilfeangebot wie auch insbesondere die Einbettung der Sozialpsychiatrie, die zwingend in die Analyse mit einfliessen sollte.

Eine Zusammenfassung der in der Motion Blaser erwähnten Organisationen ist ein prüfenswertes Modell, beinhaltet jedoch auch problematische Aspekte. Einerseits gibt es unterschiedliche Finanzierungsströme (Krankenkassengelder bei den HeGeBe-Zentren, Drittfinanzierer und Spenden an einzelne spezifische Organisationen). Weiter ist zu bedenken, dass die HeGeBe-Zentren einen sozialpsychiatrischen und medizinischen Fokus haben und deshalb der Anschluss an die Psychiatrie nahe liegt. Schliesslich ist zu beachten, dass das Blaue Kreuz eine gesamtschweizerisch tätige Institution ist, die nicht in einem Kanton in eine andere Organisation integriert werden könnte.

Die Forderung nach einer durchlässigeren Gestaltung der Schnittstellen, der Beseitigung von Doppelspurigkeiten und der Nutzung von Synergien ist aus Sicht des Regierungsrates berechtigt. Ebenso pflichtet der Regierungsrat der methodischen Anlage von Pilotversuchen bei. Diese sollen jedoch als Hilfsmittel zur Austestung einer Massnahme im Rahmen der strategischen Gesamtüberlegungen dienen und nicht als Strategieteil als solches.

Der Motionär verlangt auch eine umfassende Analyse und ein strategisches Konzept über alle Bereiche der ambulanten Suchthilfe, was ebenfalls ein sinnvolles Anliegen darstellt.

Seine Forderung nach einem Zusammenschluss der Organisationen steht jedoch im Widerspruch sowohl zu seinem eigenen Anliegen nach einer umfassenden Analyse als

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auch zur gemäss Motion Fässler gewünschten Gesamtstrategie, die allenfalls auch andere Lösungsmodelle hervorbringen könnte.

Einbezug ausgewählter AkteurInnen:

Im Sinne eines partnerschaftlichen Vorgehens und im Wissen um das hohe ExpertInnenwissen der wichtigsten AkteurInnen in der Suchthilfe, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion den auf Direktionsebene bereinigten Antwortentwurf in eine kurze Vernehmlassung geschickt.

Mit einer Ausnahme sind die Rückmeldungen durchwegs positiv: Die vorliegende Antwort wird als realitätsnah und proaktiv beurteilt. Im folgenden wird eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Rückmeldungen aufgeführt:

Zentren der heroingestützten Behandlung (Bern, Biel, Burgdorf, Thun): Grundsätzlich wird begrüsst, dass die Zentren der sozialmedizinischen Seite zugeordnet werden und damit deren Anbindung an die Sozialpsychiatrie weitergeführt bzw. gestärkt werden soll. Ebenso wird als positiv gewertet, dass dasselbe für die Methadonbehandlungen gilt. Aus Sicht der Zentren besteht ein Bedarf an Angeboten (Wohnangebote, Tagesstrukturen) für stark chonifizierte und instabile Suchtmittelabhängige.

Arbeitskreis Leitende stationäre Drogentherapieeinrichtungen: Es wird unterstützt, dass der Kanton eine aktive Steuerungsrolle übernimmt und seine bisher verfolgte Strategie deutlich aufzeigt. Ebenso wird begrüsst, dass die Schnittstellenbewirtschaftung im Rahmen der Behandlungskette zukünftig institutionalisiert werden soll. Als Bedarf wird eine unabhängige Zuweisungsstelle zu den Suchthilfeangeboten geortet.

Blaues Kreuz: Dem Antwortentwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Insbesondere wird betont, dass das Blaue Kreuz als schweizerische bzw. internationale Organisation nicht an eine organisatorisch einheitliche Gesamtstruktur angebunden werden könne.

Ebenso wird unterstützt, dass Schnittstellen und Uebergänge zwischen den Angeboten der Suchthilfe gezielt bewirtschaftet werden sollen.

Berner Gesundheit: Auch diese Institution stimmt dem Antwortentwurf zu. Betont wird hier insbesondere, dass Strukturen im Dienste der Strategie stehen müssen und nicht umgekehrt. Die bisherigen Arbeiten der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werden explizit unterstützt.

Contact Netz: Als einzige Institution ist das Contact Netz mit dem vorgelegten Antwortentwurf nicht einverstanden. Unter dem Titel der Gewinnung von Synergien und einer zukunftsweisenden Ausrichtung wird betont, dass eine integrale Suchthilfe unter einem Dach sein müsse, um wirksam und kundInnenfreundlich zu sein.

Die wesentlichsten Rückmeldungen sind in die folgende Gesamtbeurteilung eingeflossen.

Gesamtbeurteilung

Im Kanton Bern wird eine Suchtpolitik verfolgt, welche im Rahmen der derzeitig zur Verfügung stehenden Mittel flexibel auf die sich verändernde Problemlast reagieren soll.

Anzumerken gilt, dass der Regierungsrat eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Bereich der Suchthilfeangebote nicht als opportun erachtet.

• Mittels Gesundheitsförderung und Prävention (inkl. Jugendschutz und Früherfassung) soll verhindert werden, dass insbesondere junge Menschen in eine Sucht hineingeraten. Eine Stärkung der Prävention im legalen (Alkohol, Tabak) bzw. substanzunabhängigen (Essstörungen, Glücksspiel) Bereich soll durch eine gewichtige Umverteilung von Mitteln zulasten des illegalen Bereichs vorgenommen werden.

AkteurInnen in der Sozialarbeit in den Gemeinden, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den Schulen, der Erziehungsberatung und der Fachstellen für

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Gesundheitsförderung/Prävention sind so zu vernetzen, dass vorab Früherfassung und Jugendschutz gelingen.

• Das Behandlungsangebot im Bereich ambulante Beratung wird den neuen Problemlasten angepasst. Konkret heisst dies, dass der legale bzw.

substanzunabhängige Bereich zulasten des illegalen Bereiches mittels Umverteilung von Mitteln gestärkt wird.

• Die Zentren der heroingestützten Behandlung und die

Methadonbehandlungen bleiben an die Sozialpsychiatrie angebunden.

Wünschbar ist die vermehrte Anbindung der Methadonbehandlungen für schlecht strukturierte PatientInnen an die Zentren der heroingestützten Behandlung.

• Das Behandlungsangebot im Bereich stationäre Therapie ist so ausgestaltet, dass bedürfnisgerecht auf die jeweilige Situation der Klient/innen eingegangen werden kann einerseits und auf neue Zielgruppen (z.B. schwer abhängige

jugendliche CannabiskonsumentInnen) innert nützlicher Frist reagiert werden kann.

Weiter sind die Uebergänge zwischen ambulanter Therapie zur stationären und von der stationären Behandlung zur Nachsorge im Sinne einer nachhaltigen Behandlungskette zu straffen. Der Nachsorge im Alkoholbereich ist besonderes Gewicht beizumessen durch eine Stärkung der diesbezüglichen Angebote.

• Im Bereich Überlebenshilfe/Schadensminderung ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Gruppe der chronisch Abhängigen (AlkoholikerInnen,

Mehrfachabhängige) ein angemessenes Versorgungsangebot benötigt.

Insbesondere die Städte sind hier zu entlasten.

Handlungsbedarf wurde insbesondere in der Bewirtschaftung der Schnittstellen und Uebergänge zwischen den einzelnen Angeboten einerseits und der vermehrten Fokussierung auf die neuen Problemlasten andererseits erkannt. Entsprechende Massnahmen wurden in die Wege geleitet bzw. sind in der vorliegenden Antwort skizziert (Schnittstellenbereinigung im ambulanten Bereich, Gesamtkonzept Alkoholbehandlung, Umverteilung von Mitteln zur Stärkung des legalen bzw. substanzunabhängigen Bereiches).

Kein Handlungsbedarf wurde in der Ausgestaltung der stationären Einrichtungen (Drogentherapien und Suchtfachkliniken) sowie den Zentren der heroingestützten Behandlung festgestellt. Diese sind jedoch im Rahmen der verbindlichen Regelung der Uebergänge von bzw. zu weiteren Angeboten in der Behandlungskette ebenfalls Betrachtungsgegen-

stand.

Die bereits eingeleiteten sowie die beabsichtigten Massnahmen können auch Auswirkungen auf organisatorisch-struktureller Ebene haben. Der Regierungsrat stellt jedoch die Struktur in den Dienst der Strategie – und nicht umgekehrt.

Für den Regierungsrat besteht aufgrund der obigen Ausführungen kein Bedarf an einer grundsätzlichen Ueberprüfung seiner Gesamtstrategie im Suchthilfebereich im Rahmen eines kostspieligen Grossprojektes. Dies würde im Widerspruch zur erreichten Kostenstraffung im Rahmen der SAR-Massnahmen sowie der leistungsorientierten Steuerung via Leistungsverträge stehen.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die verfolgte Strategie für die verschiedenen Anspruchsgruppen ersichtlich und nachvollziehbar ist. Der Regierungsrat erachtet deshalb – neben den in der vorliegenden Antwort skizzierten Massnahmen - die gezielte Aufbereitung und Kommunikation als wichtiges Anliegen, das einer professionellen externen Begleitung bedarf, um eine möglichst breite Akzeptanz bei den involvierten Akteurinnen und Akteuren zu gewährleisten.

Abschliessend kann gesagt werden, dass der Regierungsrat die Impulse der Motionäre als richtig und wichtig erachtet, aufgrund der obigen Ausführungen jedoch davon ausgehen darf, deren Anliegen weitgehend bereits in Angriff genommen zu haben. Zu prüfen ist

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jedoch, in welchen Bereichen und mit welchen Massnahmen die Suchthilfe im Kanton Bern zu einer klareren Gesamtstrategie zusammen zu führen ist.

Antrag

Der Regierungsrat beantragt, die Motionen Fässler und Blaser als Postulat zu überweisen.

An den Grossen Rat

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