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Um die besagte Prämie zu erhalten, müssen die Polizistinnen und Polizisten einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Polizeischule 2002 präsentieren

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I 020/2001 POM 4. April 2001 46C

Interpellation

1237 Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 30.01.2001

Polizisten auf Prämienjagd

Nach Angaben einer Westschweizer Tageszeitung sollen die bernischen Polizistinnen und Polizisten für jede Person, die sie für die Polizeischule anwerben können, eine Prämie von 500 Franken erhalten. Der Ausbau der Bundeskriminalpolizei erschwert die Aufgabe der Berner Kantonspolizei und führt zu einer stärkeren Konkurrenz zwischen den verschiede- nen Polizeidiensten. Es kann somit ein Ausbluten der Berner Kantonspolizei erwartet wer- den. Um die besagte Prämie zu erhalten, müssen die Polizistinnen und Polizisten einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Polizeischule 2002 präsentieren. Nun setzt sich die Polizeischule 2002 aber aus rein deutschsprachigen Klassen zusammen.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind diese Informationen korrekt und betreffen sie ausschliesslich die Berner Kan- tonspolizei?

2. Wenn ja: Wie lange soll diese Aktion dauern?

3. 2002 wird es an der Polizeischule nur deutschsprachige Kandidatinnen und Kandidaten geben. Erhalten französischsprachige Mitglieder des Polizeicorps ebenfalls eine Prä- mie, wenn sie deutschsprachige Polizeiaspirantinnen und -aspiranten anwerben?

4. Werden die französischsprachigen Polizistinnen und Polizisten in Zukunft — sobald es wieder eine Klasse mit welschen Aspirantinnen und Aspiranten gibt — ebenfalls in den Genuss dieser 500-Franken-Prämie kommen?

Antwort des Regierungsrates:

Allgemeine Bemerkungen

Die Polizei- und Militärdirektion hat angesichts des aktuellen Auftrags und der Leistung von über 70'000 Überstunden bei der Kantonspolizei auf die schwierige Personalsituation, die durch Bestandessenkungen in Erfüllung der ihr gestellten Sparaufträge entstanden ist, reagiert und eine Trendwende in der Personalentwicklung bei der Kantonspolizei veranlasst. Der durchschnittliche Ist-Personalbestand der Kantonspolizei wird ab dem Jahre 2001 auf 1332 Stellen angehoben.

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Die Kantonspolizei hat diesen Auftrag gestützt auf ein neues Konzept unverzüglich in Angriff genommen (zweite Rekrutierungskampagne, neue Stelleninserate, Lokalra- diospots, Plakate in Verkehrsmitteln und Polizeistellen, direkte Ansprache der Zielgruppen über die Berufsausbildung, etc.).

Die Wirtschaftslage und damit die Lage am Arbeitsmarkt hat sich aber in den Jahren 2000 und 2001 gründlich verändert und ist nicht mehr mit jener der 90er Jahre vergleichbar. Die Folge sind Rekrutierungsschwierigkeiten, das Interesse am Polizeiberuf hat sich markant abgeschwächt. Gut qualifizierte Berufsleute ziehen heute wieder andere Branchen vor.

Wie der Interpellant richtig bemerkt, ist auch der Bund ein starker Konkurrent, was sich nicht nur bei der Rekrutierung, sondern auch in vermehrten Austritten bemerkbar macht.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kan- tonspolizei wichtige Werbeträger für den Polizeiberuf sind und die Mund-zu-Mund- Propaganda ein nicht zu unterschätzendes Element in der Personalwerbung ist, hat die Kantonspolizei als weitere Massnahme die Auszahlung einer Werbeprämie als Ansporn für die Mitwirkung der Korpsangehörigen bei der Gewinnung von geeigneten Aspirantinnen und Aspiranten eingeführt.

Zu den einzelnen Fragen Frage 1

Die Ausrichtung einer Prämie für erfolgreiche Personalwerbung ist ein Vorhaben der Kantonspolizei. Personalwerbemassnahmen in Form von Prämien kennen auch andere Polizeikorps.

Frage 2

Das für die Prämienausrichtung geschaffene Reglement ist auf 1.1.2001 in Kraft getreten und gilt erstmalig für die Polizeischule 2002/2003. Bei Änderung der Arbeitsmarktlage kann es jeweils zu Beginn eines neuen Auswahlverfahrens aufgehoben bzw. angepasst werden.

Frage 3

Die Prämien können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonspolizei aus- gerichtet werden. Ob französischsprachige Korpsangehörige deutschsprachige Aspi- rantinnen und Aspiranten anwerben oder umgekehrt, spielt keine Rolle.

Frage 4

Französischsprachigen Kantonspolizistinnen und Kantonspolizisten wird wie ihren deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen bei erfolgreicher Werbung einer Kandidatin oder eines Kandidaten die Prämie von Fr. 500.00 ausbezahlt.

An den Grossen Rat

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