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Archiv "Sexualstraftäter: Jedes Verbrechen hat sein Risiko" (04.08.2003)

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Die Akzeptanz bei Opera- teuren wie auch bei den Zu- weisern ist sehr hoch. Die Verlagerung von stationär nach ambulant ist nur denk- bar, wenn das Geld der Lei- stung folgt. So gesehen stim- men wir überein, dass auch bei den (in Zukunft wenigen) stationär durchgeführten Ka- taraktoperationen die Nach- sorge als extrabudgetäre Lei- stung Teil der Gesamtlei- stung werden muss. Dies kann aber nicht Teil von „Kli- nikmarketing“ werden.

Prof. Dr. Norbert Körber, Vereinigung ophthalmologischer Praxiskliniken, Max von Schenkendorf- Straße 11, 51143 Köln,

Dr. Knoche,Augenklinik Stadthagen, Brunnenstraße 12, 31655 Stadthagen

PKV

Zu dem Beitrag „Diskussion belebte das Geschäft“ von Jens Flintrop in Heft 25/2003:

Irreführung

Auch in Ihrem sehr sachli- chen Beitrag wird die gebets- mühlenartig vorgetragene Behauptung der PKV zitiert,

„überproportionale“ Steige- rungen bei den Ausgaben für ambulante Arztbehandlung seien nur durch Kompensati- on enger werdender GKV-Fi- nanzierungsspielräume durch steigende Forderungen bei Privatpatienten zu erklären.

Das darf u. E. nicht unwider- sprochen bleiben, denn wozu die geforderte Reform der Gebührenordnung (GOÄ) im Wesentlichen dienen soll, hat die PKV in der Ärzte Zeitung vom 12. Juni 2003 (dort „PKV will Ärzten stär- ker auf die Finger schauen“) deutlich gesagt: mit Unter- stützung der Bundesländer eine Absenkung des Ho- norarniveaus der Ärzte her- beizuführen.

Um dies politisch zu unter- stützen, scheut sich die PKV nicht, den budgetierten GKV-Bereich (der auch nicht ohne Kostensteigerung in der ambulanten Arztbe- handlung blieb) zum Maß- stab der Ausgabensteigerung

zu machen. Das heißt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen:

budgetierte, suboptimale Versorgung mit vielen, von Ärzten ohne Honorar er- brachten Leistungen mit un- budgetierter, (noch) am Stand der Medizin und den Bedürfnissen des Patienten ausgerichteter Versorgung.

Außer dieser (bewussten?) Irreführung arbeitet die PKV mit Zahlenangaben, die aus unserer Sicht nicht zutref- fend sind. Eigene Statistiken z. B. der PVS Mülheim/Ruhr zeigen für die Jahre 2001/

2002 einen Anstieg von nur 1,5 % des durchschnittlichen Honorars je ambulanter Arztrechnung, dies ermittelt aus mehr als 1 Mio. Arztrech- nungen und bereinigt um Fluktuationen (nur Ärzte berücksichtigt, die im gesam- ten Zeitraum mit der PVS abrechneten).

Die Ursachen für den Ausga- benanstieg der PKV im am- bulanten Bereich müssen – soweit die Zahlen stimmen – folglich woanders liegen als in „verständlicher Kompensa- tion“. Vielleicht in der demo- graphischen Entwicklung und in den Kosten des medizini- schen Fortschritts, von dem Privatversicherte ja (noch) profitieren können – so lange, bis die PKV geschafft hat, sich der GKV anzugleichen.

Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS-Servicestelle, Eupener Straße 157/159, 50933 Köln

Gesundheitsreform

Zu dem Beitrag „Etliche neue Erkenntnisse“ von Samir Rabbata und Sabine Rieser in Heft 27/2003:

Weiter so

Mit Vergnügen habe ich Ihre anschauliche Reportage über das Hearing gelesen. Bitte machen Sie weiter in dieser Art. Ein bisschen politische Weiterbildung über das par- lamentarische Procedere kann wahrscheinlich man- chem Kollegen – wie mir– et- was nützen.

Dr. med. Michael Delcker, Birkenstraße 56, 14943 Luckenwalde

Ausgezeichnet

Die Artikel zum Gesund- heitshearing in Berlin waren ausgezeichnet.

Dr. Karl-Heinz Weber, Parkstraße 8, 45478 Mülheim

Sexualstraftäter

Zu dem Beitrag „Medien verstärken Kriminalitätsfurcht“ von Petra Bühring in Heft 12/2003:

Jedes Verbrechen hat sein Risiko

Bei der Diskussion über best- mögliche Maßnahmen bei Sexualstrafdelikten erstaunt mich immer wieder, dass un- ser StGB gleichermaßen Ex- hibitionisten und Frauen- und Kindermörder dem Sam- melbegriff Sexualstraftäter zuordnet. Verletzt ein Exhibi- tionist – wertungsfrei gespro- chen – höchstens die öffentli- che Moral, ohne dass er da- bei Leib und Leben der von ihm belästigten Personen ge- fährdet, da er sich ja nur nar- zisstisch „zeigen“ will, so liegt bei einem Sexualdelikt mit körperlichem Trauma oder gar mit Todesfolge nicht nur ein ganz anderer Tatbe- stand vor, sondern auch psy- chopathologisch eine ganz andere Motivation, die einen lebensbedrohlichen Schaden am Objekt Frau oder Kind einschließt.

Im Artikel werden aber nicht nur Exhibitionisten, Pädo- phile, Alkoholiker und Se- xualstraftäter in einen Topf geworfen, sondern im Kon- text eines Interviews mit Leygraf bezüglich Siche- rungsverwahrung auch Ge- walt- und Sexualstraftäter.

M. E. muss aber auch hier differenziert werden, da psy- chopathogenetisch zwischen einem Frauenmörder etwa mit Borderline-Struktur oder Schizophrenie, einem Kin- derschänder/-mörder und ei- nem sonstigen Gewaltverbre- cher wesentliche Unterschie- de bestehen. Inwieweit sich dies in der Prognosestellung bezüglich Resozialisierung niederschlagen kann, vermag

ich nicht zu beurteilen. So- weit mir aber bekannt ist, wird ein Borderline-Frauen- mörder (böses Mutter-Ob- jekt i. S. von Kernberg) wohl immer eine tickende Zeit- bombe bleiben, zumal derar- tige schwere Persönlichkeits- störungen therapeutisch eine denkbar schlechte Prognose haben. Ob beim Kinder- schänder mit Gewaltverbre- chen die Prognose günstiger einzuschätzen ist, wage ich sehr zu bezweifeln.

Wenn Frau Bühring meint,

„Trotzdem kann es nicht an- gehen, alle Straftäter für im- mer wegzusperren“, frage ich mich, ob ihrer Äußerung nicht der gleiche Fehler zu- grunde liegt, eben alle ge- nannten Straftaten in einen Topf zu werfen. So kann ich ihre polemische Äußerung gegen „Schlagzeilen in der Boulevardpresse“ oder ge- gen die Äußerung des Bun- deskanzlers Schröder nicht ganz nachvollziehen. Die Angst der Bevölkerung in politische bzw. rechtspoliti- sche Konsequenzen zu inte- grieren, sehe ich als legitim, sogar als Pflicht der Regie- rung an.

Zugegebenermaßen wird es keine ideale Patentlösung für Täter und Opfer geben kön- nen. Aber in dubio hat die Angst vor Tatwiederholung Vorrang gegenüber ggf.

großer Härte gegen den Tä- ter. Mit statistischen Beweis- führungen bezüglich Rezidiv- quote kommen wir hier ebenso unzulänglich weiter, wie dies häufig in der Medi- zin gilt. Denn was nützen Wahrscheinlichkeitszahlen dem Menschen, der von Re- zidiv – hier des Täters – be- troffen wird? Der Huma- nitätsgedanke gilt hier wohl in erster Linie dem Opfer bzw. seinen Angehörigen oder einem potenziellen Op- fer! Ein solcher Schwerver- brecher oder ggf. Psychopath mit infauster Prognose wird höchstens lebenslang sozial isoliert, wobei es nicht vor- dergründig um Bestrafung, sondern in jedem Fall um Si- cherheitsprävention für alle Bürger/Bürgerinnen geht.

A

A2068 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 31–324. August 2003

B R I E F E

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Dies steht noch lange nicht in Relation zur Tatfolge, die Tod oder u. U. lebenslange psy- chophysische Posttraumatisa- tionsstörungen einschließen.

Nicht nur jede normale menschliche Tätigkeit kann ein Risiko beinhalten, auch jedes Crimen hat sein Risiko, ggf. im Sinne von „lebens- lang“.

Dr. med. Günter Link, Auf der Halde 13, 87439 Kempten

Psychiatrie

Zu Schwierigkeiten bei der Aner- kennung notwendiger psychia- trisch-psychotherapeutischer Be- treuung:

Großes Misstrauen

. . . Seit der Gründung der Fachabteilung für Psychia- trie und Psychotherapie 1998 zweifeln die Sachbear- beiter der BKK EKO Stahl im Gegensatz zu den ande- ren Leistungsträgern der Region an der Notwendig- keit einer psychiatrisch-psy- chotherapeutischen Betreu- ung ihrer Versicherten. Die Grundlagen sind Denkmu- ster und Handlungsstrategi- en, die von Ignoranz, Miss- trauen, Feindseligkeit und Intoleranz geprägt sind.

Kontrolle der Versicherten durch Fürsorge, keinerlei Bereitschaft, Wissen und Verständnis für die Behand- lung psychisch Kranker auf- kommen zu lassen ergänzen dieses Szenario. Vorsichtig vorbereitete vertrauensbil- dende Maßnahmen scheiter- ten wiederholt. Das Miss- trauen äußert sich in folgen- den Punkten:

Die vom niedergelasse- nen Arzt gestellte Indikation zu einer stationären Be- handlung wird durch Sach- bearbeiterinnen der Kran- kenkasse nicht gesehen, und demzufolge die Kostenüber- nahme von vornherein abge- lehnt.

Das gemeindenahe als sinnvoll anerkannte psychia- trische Versorgungssystem wird unterlaufen, indem Mit- arbeiterinnen der Kasse oh-

ne Rücksprache mit den Be- handlern, Patienten von ei- ner Behandlung in der Kli- nik abraten und Rehabilita- tionskuren empfehlen. In den uns bekannten Fällen trug dies zur Verwirrung der Patienten und zur Ver- schlechterung der Sympto- matik bei.

Überdurchschnittlich ho- he Einschaltung des Medizi- nischen Dienstes der Kran- kenkassen (MDK). Im Jahre 2002 wurden 46 % der be- handelten BKK-Patienten und seit Beginn des Jahres 2003 bereits 86 % dem MDK vorgestellt.

Dr. med. Barbara Kowalenko, Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, Städtisches Kranken- haus Eisenhüttenstadt GmbH, Friedrich-Engels-Straße 39, 15890 Eisenhüttenstadt

Privatstation

Zu dem Status-Beitrag „All inclu- sive“ von Dr. med. Michael Feld in Heft 1–2/2003:

Nicht gerade üppig

. . . Arztvisiten sind grund- sätzlich nur berechnungs- fähig, wenn sie vom Chefarzt oder dem ihn vertretenden Oberarzt persönlich durchge- führt werden. Der 3,5fache Satz der GOÄ ist nur dann veranschlagbar, wenn die ärztliche Leistung vom Chef- arzt oder seinem Vertreter persönlich erbracht wird. Die Sauerstoffsättigung kann selbstverständlich auch dann vom Chefarzt berechnet wer- den, wenn sie von einem nachgeordneten Mitarbeiter durchgeführt wird. Aller- dings hat auch eine Sauer- stoffsättigungsmessung medi- zinisch begründet zu sein. Ei- ne tägliche Durchführung und Abrechnung dieser Lei- stung ohne gegebene Indika- tion würde, da schlechter- dings unsinnig, von keinem Kostenträger akzeptiert wer- den. Schwellenwertüber- schreitungen, z. B. Veran- schlagungen des 3,5fachen Satzes, begründen sich nicht darin, dass der liquidierende

Arzt „schließlich der Chef“

ist, sondern begründen sich auf den Einzelfall, bezogen auf erhöhte Schwierigkeiten oder besondere Umstände der Leistungserbringung.

Grundsätzlich hat der Chef- arzt ärztlichen Mitarbeitern eine angemessene Liquidati- onsbeteiligung zu gewähren, wenn er bestimmte Leistun- gen an die Mitarbeiter dele- giert, anstatt sie selbst auszu- führen. Dies ist bereits in der ärztlichen Berufsordnung so verankert. Im Bereich der Akut-Krankenhäuser sind zudem Poolbeteiligungen ge- setzlich geregelt und somit unabhängig vom „Rat des Steuerberaters“. Wenn keine Poolregelungen existieren, z. B. bei vielen Privatkran- kenanstalten, greift alternativ die erwähnte einzelleistungs- bezogene Liquidationsbeteili- gung der an der Behandlung beteiligten nachgeordneten Ärzte.

Weiterhin ist journalistisch unredlich, wenn dem Leser suggeriert wird, ein Chefarzt könne irgendwelche Verrich- tungen gegen den Patienten- willen durchführen; denn es bestimmt nicht ausschließlich der Chefarzt, sondern auch der aufzuklärende Patient selbst, welche Maßnahmen zur Gesundung durchzu- führen sind.

Dass andererseits jede klini- sche Einrichtung vor der exi- stenziellen Notwendigkeit stehen dürfte, auch die spezi- ellen Bedürfnisse einer Pri- vatklientel zu befriedigen, stellt eine Binsenweisheit dar, welche jeder mit den ak- tuellen Problemen unseres Gesundheitswesens Vertrau- te beherzigen sollte. Die Ak- quisition auch privat versi- cherter Patientenklientel leistet folglich nicht nur ei- nen Beitrag zur Sicherung des chefärztlichen Arbeits- platzes, sondern auch zur Si- cherung des Arbeitsplatzes des „armen Peter“. Im Übri- gen sind die Grundgehälter vieler Chefärzte in Relation zu Qualifikation und Verant- wortungsumfang bei Ge- genüberstellung zu vergleich- baren Positionen in anderen

Branchen nicht gerade üppig dimensioniert, sodass in die- sen Fällen die Zusatzeinnah- men durch Privatbehandlun- gen einen legitimen Aus- gleich schaffen . . . Dr. med. Jörg Piper,

RehaZentrum Mittelmosel, Am Römer- kessel 1, 56864 Bad Bertrich

Hauptstadtkongress

Zu dem Beitrag „Debatte trotz Re- deverbots“ von Samir Rabbata in Heft 27/2003:

Private Versicherungs- pflicht für alle

Nach Prof. Rürup setzt ein Kopfpauschalenmodell in der GKV auf Wachstum und Be- schäftigung; bei einer Bür- gerversicherung stünden da- gegen Verteilungsziele im Vordergrund.Warum Herr Rürup trotz dieser richtigen Erkenntnis meint, dass beide Konzepte dem bisherigen Sy- stem überlegen sein sollen, bleibt sein Geheimnis. Die von Herrn Seehofer u. a. so heftig propagierte Bürger- versicherung führt zu noch mehr Umverteilung, damit weiter sinkendem Wachstum der Wirtschaft und steigender Arbeitslosigkeit. Die angebli- che Resonanz aus der Bevöl- kerung scheint eher Aus- druck weit verbreiteter Neid- komplexe zu sein. Dabei soll- ten die Anhänger der „Ver- teilungsgerechtigkeit“ nun endlich aus dem Ende der DDR gelernt haben: Diese ist seinerzeit nicht durch eine

„Revolution“ – ein Politiker- märchen – zusammengebro- chen, sondern weil sie wegen jahrzehntelanger sozialisti- scher Verteilungswirtschaft schlicht pleite war.

Wenn also Regierung und CDU-Opposition wirklich mehr Wachstum und Be- schäftigung in Deutschland wollen, so ist dies im Rahmen der Krankenversicherung nur durch eine private Versi- cherungspflicht für alle in ei- nem Kostenerstattungssy- stem möglich.

Dr. med. Steffen Lindner, Hauptstraße 102–104, 50126 Bergheim

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 31–324. August 2003 AA2069

B R I E F E

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