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Allgemeine Vermietbedingungen der EMobG Services Germany GmbH für Vermietungen unter der Marke Europcar

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Allgemeine Vermietbedingungen der EMobG Services Germany GmbH für Vermietungen unter der Marke

Europcar

Version 06/2021

(2)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Inhaltsverzeichnis

Präambel 3

1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung? 3 2) Wer darf anmieten und

wer darf das Fahrzeug führen? 3

a) Wer darf anmieten? 3

b) Wer darf das Fahrzeug führen? 4 (Berechtigte Fahrer)

c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen? 4 3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? 4

(Vertragsgebiet)

4) Haftung für Gegenstände, die mit dem 5 Mietfahrzeug transportiert werden

5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters 5 und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?

6) Welche Mobilitätsleistungen sind im 7 Mietpreis enthalten?

7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im 7 Mietpreis enthalten?

8) Was ist im Mietpreis enthalten? 7 9) Welche anderen Gebühren/Kosten 7

fallen eventuell an?

10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer 8 bei der Fahrzeugabholung achten?

11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe 8 des Fahrzeugs?

a) Rückgabe des Fahrzeugs während der 8 Öffnungszeiten der Europcar Stationen

b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten 9 c) Rückgabe des Fahrzeugs ohne Ihre 10 Anwesenheit und während der Öffnungszeiten

der Europcar Stationen

d) Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs 10

12) Schäden am Fahrzeug 10

a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe 10 festgestellte Schäden

b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe 10 außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden

c) Allgemeine Vorschriften 11

13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer 11 im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs 14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, 11

Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs

15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und 12 wann ist zu zahlen?

16) Änderung oder Stornierung einer Buchung 13

a) Änderung 13

b) Stornierung und No Show 13

c) Verspätung 13

d) Force Majeure 13

17) Mietvertragsverlängerungen 14

18) Kraftstoffrichtlinie 14

19) Regelungen zur Kautionszahlung 15 20) Regelungen zur Zahlung mit einer 15

ausländischen Kreditkarte

21) Schutz personenbezogener Daten 16 22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem (GPS) und 16

Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen 23) Haftung des Mieters im Schadensfall 17

24) Verjährung 17

25) Haftung von Europcar 17

26) Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete 18

a) Anwendbares Recht 18

b) Kundenbetreuung 18

c) Mitteilungen 18

d) Mediation 18

e) Gerichtsstand für Fahrzeugmieten, 18 die auf geschäftlicher Grundlage erfolgt sind

f) Rangfolge der Vertragsdokumente 18 27) Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter 19 28) Wer ist Eigentümer der von der Europcar 19

Autovermietung GmbH vermieteten Fahrzeuge?

ANLAGE 1 19

BEDINGUNGEN FÜR DIE

INANSPRUCHNAHME DES EUROPCAR NOTFALLMANAGEMENTS

ANLAGE 2 21

PREISÜBERSICHT ÜBER ZUSATZLEISTUNGEN UND KOSTEN

(3)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Präambel

Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Europcar mieten!

Die EMobG Services Germany GmbH (nachfolgend EMobG genannt) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz

Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg eingetragen beim Registergericht Hamburg unter der Nummer HRB 168009.

Wir freuen uns, Ihnen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Mietvertrags folgende Leistungen zu erbringen:

• die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW – an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeitraum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.

• bestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die wir Ihnen für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung stellen und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis.

Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und EMobG maßgeblichen Dokumente sind:

1. der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).

2. die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben).

3. die EMobG Bestimmungen zum Versicherungsschutz 4. die Preisübersicht über Zusatzleistungen

5. diese aktuellen Bedingungen.

Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.

1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?

Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.

Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.

2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?

a) Wer darf anmieten?

Jede juristische Person und jede natürliche Person, die 1. rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit

EMobG abzuschließen und die bereit ist, die

Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen.

2. über die Zahlungsmittel verfügt, die von EMobG akzeptiert werden (siehe nachstehende Tabelle), wobei EMobG bargeldlose Zahlung bevorzugt.

(Schecks sind kein akzeptiertes Zahlungsmittel) EMobG akzeptiert folgende Zahlungsmittel

Kreditkarten (Mastercard, Visa, Amex, Diners, JCB)

Girocard (Maestro & VPay Card) für PKW bis zur Kategorie Full Size (obere Mittelklasse) für eine Anmietdauer von maximal 4 Wochen, für LKW für eine Anmietdauer von maximal 4 Wochen

Barzahlung für PKW der Kategorie Mini, Economy, Compact, Untere Mittelklasse und Mittelklasse sowie für LKW für eine Anmietdauer von maximal 4 Wochen Voucher

3. gültige Dokumente vorlegt, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind:

EMobG fordert die Vorlage folgender Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

In Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (europäischer oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)

Nachweis der aktuellen Anschrift, kein Postfach, gegebenenfalls auch über „Utility Bills“ wie z. B.

Stromrechnungen

EMobG ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.

(4)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

b)

Wer darf das Fahrzeug führen? (Berechtigte Fahrer) Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die

1. ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.

2. einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument gemäß 2 a) vorlegt.

3. je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins aufweist:

(beim Führerschein-Besitzzeitraum wird auch der Führerschein begleitetes Fahren (BF17) mitberücksichtigt):

Für Fahrer der Fahrzeugkategorie

Müssen beide Anforderungen erfüllt sein

Mindestalter Gültiger Führerschein mindestens seit Mini

18 Jahre 1 Jahr Economy

Economy Elite Compact Compact Elite Intermediate

21 Jahre

3 Jahre Intermediate Elite

Standard Standard Elite Fullsize

Premium (inkl. Mini- busse dieser Kategorie)

25 Jahre Luxury (inkl.

Minibusse dieser Kategorie) Special (inkl.

Minibusse dieser Kategorie) Selection

Minibus 21 Jahre

1 Jahr Truck Gruppe 0, 1, 2 18 Jahre

Truck Gruppe

3, 4, 5, 6 21 Jahre 2 Jahre

Bei Vorhandensein der Vereinbarung „Firmenbestätigung Fahrer“, können Firmenfahrer dieser Firma, unabhängig vom Mindestalter und der Dauer des Führerscheinbesitzes das EMobG Fahrzeug fahren.

Für Fahrer unter 23 Jahren wird ein gesondertes Entgelt erhoben („Young Driver Fee“). Das festgesetzte Mindestalter kann durch Hinzubuchen der Young Driver Fee nicht außer Kraft gesetzt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von EMobG Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Wird das Fahrzeug von anderen Personen (Zusatzfahrern) geführt, werden für jeden Zusatzfahrer gesonderte Kosten berechnet.

c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?

Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen.

Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.

Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber EMobG für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch EMobG angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungs- schutz).

3)

Wo darf das Fahrzeug gefahren werden?

(Vertragsgebiet)

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht au- ßerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie nicht befahren werden dürfen:

• für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.

• für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kate- gorie Fullsize (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien

und Ungarn.

(5)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice telefonisch unter 040 52018-8000 in Verbindung.

Falls Sie ein elektrisches Fahrzeug nutzen, beachten Sie bitte, dass es in Ihrer Verantwortung liegt,, zu prüfen, ob in dem Land, in das Sie reisen wollen, kompatible Ladestationen verfügbar sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.

4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden

EMobG haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet EMobG für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.

5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?

Mieten Sie ein Fahrzeug von EMobG an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:

• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

EMobG gewährt eine Toleranz von 59 Minuten am Ende des Mietzeitraums. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem EMobG diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat. Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben genannt zurückgeben, wird EMobG gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 11, „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“).

• Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet, sicherzustel- len, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren.

• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicher- zustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallen-

den Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die EMobG in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben.

• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustel- len, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.

• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.

• Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht füh- ren, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder bei Krankheit.

• Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen.

Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadens entstehen, auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 12 (Schäden am Fahrzeug). Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist.

Elektrofahrzeuge müssen ausschließlich mit dem von EMobG zur Verfügung gestellten Ladekabel in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Empfehlungen aufgeladen werden.

• Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpau- schale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nach- zuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

• Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben.

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

1. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.

2. Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Perso- nenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit EMobG vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.

3. Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

4. Beförderung von entflammbaren und/ oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (ausgenommen es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/

Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Miet- fahrzeugs stehen).

5. Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

6. Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungs- fahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten).

Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrai- nings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese statt- finden und ob diese offiziell sind oder nicht.

7. Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen).

Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger als die Pauschale ist.

8. Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleite- tes Fahren.

9. Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausge- rüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).

10. Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Ri- siko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.

11. zur Begehung einer Vorsatztat.

12. zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.

13. Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Ver- kehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/

oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazugehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch EMobG genehmigt. Falls EMobG Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird EMobG Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.

14. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.

15. für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasser- stand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen.

Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenz- Systeme verfügt, ist es Ihre Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz-Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.

Bitte beachten Sie, dass die je nach ‚Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann.

Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grund- sätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben.

Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte EMobG Mitarbeiter oder sehen im Internet in der Be- dienungsanleitung nach, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist.

(7)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Sollte eine Bedienungsanleitung online nicht verfügbar sein, finden Sie die Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen in der Papierversion, die im Fahrzeug vorhanden ist.

Sie haften gegenüber EMobG für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.

EMobG behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

6) Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?

Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:

Mobilitätsleistungen

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Vollkaskoschutz (VK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung.

In einigen Stationen ist im vereinbarten Mietpreis kein Vollkaskoschutz enthalten. Sie können den

Vollkaskoschutz bei der Reservierung dazu buchen, indem Sie das Basis, Medium oder Premium Schutzpaket wählen, das Ihre Haftung bei

selbstverschuldeten Unfallschäden reduziert bzw. bei Wahl des Premium Schutzpaketes ausschließt. Wenn Sie bei der Reservierung keinen Vollkaskoschutz dazu buchen, besteht für das Fahrzeug nur die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und Sie haften für den Schaden am Mietfahrzeug bzw. Diebstahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs in voller Höhe, sofern Sie den Schaden bzw. Diebstahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs schuldhaft verursacht haben.

Teilkaskoschutz (TK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung einschließlich Diebstahlschutz

Inkludierte Freikilometer, je nach Wahl des Produktes

Technische Unterstützung für das Fahrzeug bei nicht vom Mieter oder Fahrer verursachter Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs (Notfallmanagement- Service) in Deutschland

7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?

Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Auf- preis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatz- leistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.

8) Was ist im Mietpreis enthalten?

Die Informationen, die Sie EMobG zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist.

Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:

• die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen).

• Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung genau angeben können, welche Zusatzkilometer anfallen.

• den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.

• weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitäts- leistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.

• Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist

• Zusatzkosten, die mit der Person des Mieters bzw. des Fahrers verbunden sind (z. B. Young Driver Fee bei Fahrern mit einem Alter unter 23 Jahren).

Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie EMobG ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre aus- drückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.

9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?

• Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert EMobG Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können.

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt, bei Zahlung mit einer Kreditkarte in Form einer Vorabgenehmigung (Autorisierung) durch Ihre Bank.

Nehmen Sie die Abrechnung der Miete über Ihre Girocard (Maestro und VPay Card) vor, wird der Kautionsbetrag bei Anmietung über Ihre Girocard von Ihrem Bankkonto abgebucht. Für die dafür freigegebenen Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution vor Ort auch bar bezahlen. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet, per App oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten, genannt. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).

• EMobG kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in unseren Stationen und/oder auf unserer Website zur Verfügung.

Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör (z.B. Kindersitz, Navigationsgerät) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung), falls diese nicht bei Fahrzeug- rückgabe mit zurückgegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind.

Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:

1. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammel- zuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.

2. Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird.

Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

3. Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.

4. Die Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und Dokumenten (wie Warndreieck, fluoreszierende Sicherheitswesten, Betriebsanleitungen usw.) und/oder das von Ihnen gewählte Zubehör (z.B. Autositz, Navigationsgerät, Ladekabel für eine Haushaltssteckdose usw.) 5. die Kostenpauschale für die Bearbeitung

je Schadensfall.

6. .Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.

7. Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.

8. Für PKW-Mieten: ein Klimaschutzbetrag pro Anmiettag, deren Höhe von der gemieteten Fahrzeugkategorie abhängt.

9. die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: Zusatzkosten für eine Anmietung in einer Flughafen- oder Bahnhofsstation oder in einem Kreuzfahrtterminal, Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu unserer Station (mit Ausnahme der Station, in der Sie Ihr Fahrzeug abgeholt haben), die Verlängerung Ihrer Miete und Zusatzkilometer, die über die vereinbarten Freikilometer hinausgehen.

Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist erforderlich, dass EMobG über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlich und/

oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die EMobG gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte einzuziehen, sofern Sie die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.

10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicher zustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird.

Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem EMobG Vertreter zu unterschreiben.

Alternativ hierzu kann der Mangel oder Schaden auch direkt per Smartphone nachgemeldet werden. Schicken Sie dafür bitte eine SMS mit dem Wort „Vorschaden“ an 0177 / 178 3001 oder scannen Sie den QR Code auf dem Flyer Schadenmanagement. Bei Nutzung des QR Codes wird eine SMS generiert, die Sie nur noch abschicken müssen.

Sie erhalten im Anschluss einen Link zu einem Online- Formular, auf dem Sie den Mangel bzw. Schaden nachmelden können.

11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

a) Rückgabe des Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der EMobG Stationen

Sie können das Fahrzeug an einer anderen unserer Stationen zu den Kosten zurückgeben, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt sind, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt war, falls Sie die Reservierung nicht vor Ort vorgenommen haben. Dieses Dokument kann auch vor Ort in unseren Stationen und/oder auf unserer Website eingesehen werden.

Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer EMobG Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem EMobG Vertreter aushändigen.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns durch die vorzeitige Rückgabe kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem EMobG Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.

Sie erhalten von EMobG auf Verlangen ein Rücknahme- dokument über die Rückgabe des Fahrzeugs an die EMobG.

EMobG haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungs-

bereich von EMobG abhandengekommen sind.

b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten EMobG empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszei- ten der Stationen zurückzugeben. Auf Kundenwunsch bietet EMobG in bestimmten Stationen einen zusätzlichen Ser- vice außerhalb der Öffnungszeiten an. Stationen mit verlän- gerten Öffnungszeiten bzw. Rund-um-die-Uhr-Service finden Sie auf unserer Website.

Entscheiden Sie sich für eine Rückgabe außerhalb der Öff- nungszeiten, wird EMobG einen Zustandsbericht des Fahr- zeugs in Ihrer Abwesenheit erstellen.

Insbesondere sind Sie als Mieter verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt, auf dem Dokument „Schadenmeldung“ an- zugeben. Dieses befindet sich im Fahrzeug.

Abhängig vom verfügbaren System und der Information, die Sie von EMobG erhalten haben, ist diese Schadenmeldung entweder im Fahrzeug zu belassen oder zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln in die für diesen Zweck vorgesehene Vorrichtung zur Schlüsselrückgabe einzuwerfen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Mietvertrag nicht automatisch endet, wenn Sie die Fahrzeugschlüssel zurückgeben. Das Fahrzeug verbleibt auf dem Parkplatz, bis die EMobG Stati- on öffnet, die die Besichtigung des Fahrzeugs durchführt und Ihren Mietvertrag abschließt. Deshalb möchte EMobG Sie daran erinnern, dass Sie das Fahrzeug in dem dafür vorge- sehenen Bereich so parken, dass das Fahrzeug keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt. Die Fahrzeugpapiere verbleiben im Handschuhfach. In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt – während der Öffnungszeiten der Station – überprüft wird, empfiehlt EMobG Ihnen, vor Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe und den Rückgabezeitpunkt festzuhalten.

Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird EMobG Sie da- rüber informieren.

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

c) Rückgabe des Fahrzeugs ohne Ihre Anwesenheit und während der Öffnungszeiten der EMobG Stationen Sollten Sie nicht in der Lage sein oder es ablehnen, das Fahrzeug zusammen mit dem EMobG Vertreter zu besichtigen, überprüft EMobG das Fahrzeug in Ihrer Abwesenheit und vermerkt Ihre Ablehnung einer gemeinsamen Fahrzeugüberprüfung.

Das in Ziffer 11 b) beschriebene Verfahren findet Anwendung.

d) Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs

Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss EMobG davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen.

EMobG ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

In einem solchen Fall ist EMobG berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen.

EMobG kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der EMobG durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.

EMobG ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leis- tungen nicht.

12)

Schäden am Fahrzeug

Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen.

a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden

Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unter- zeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Scha- denumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:

bei Schäden gemäß Preisliste für Direkte Schadenregulie- rung: Der Schaden wird, soweit in der Preisliste aufgeführt und nicht andere Gründe dagegen sprechen (z.B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrzeugtausch während der Mietdauer, besondere Abrechnungsmodalitäten etc.), auf Basis der Preisliste für Direkte Schadenregulierung abgerechnet, wenn Sie diesen direkt vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Sollte aufgrund Ihrer Angaben fälschlicherweise die Direkte Schadenregulierung in An- spruch genommen worden sein, (z.B. Unfälle mit Drittbe- teiligungen, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.) behält EMobG sich vor, darüber hinausgehenden Schadensersatz nachträglich geltend zu machen.

Fordern Sie nachträglich einen Nachweis über den Schaden an, stellen wir Ihnen eine Kostenpauschale in Rechnung.

Sollten Sie den Schaden nicht direkt vor Ort bezahlen, wird dieser auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bear- beitung des Schadenfalles berechnet.

Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen eine Kosten- pauschale in Rechnung stellen, wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.

• bei allen sonstigen Schäden: Schäden, die nicht in der vorstehend genannten Preisliste für Direkte Schadenre- gulierung aufgeführt sind, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet. Auch für diese Kostenpauschale wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.

Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nicht, gilt das in Ziffer 12 b) beschriebene Verfahren.

b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden

Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen EMobG Vertreter Schäden am Fahrzeug fest- gestellt, gilt Folgendes:

1. Haben Sie das Fahrzeug bei EMobG als Verbraucher angemietet, wird EMobG Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:

• Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung der festgestellten Schäden.

• Fotos der Schäden.

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• einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen.

Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich EMobG das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüg- lich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung zu stellen.

2. Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird EMobG Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird EMobG Ihnen folgende Unterlagen übersenden:

● einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten

● Fotos der Schäden

● Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschrei- bung der festgestellten Schäden

EMobG behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schaden- fallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszu- schließen.

c) Allgemeine Vorschriften

Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahr- zeug entstandenen Schaden und dem Umfang des verein- barten Versicherungsschutzes (siehe auch die EMobG Bestimmungen zum Versicherungsschutz, die Ihrer Bestäti- gungsmail beigefügt waren oder die in unseren Stationen oder auf unserer Website zur Verfügung stehen) eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen.

13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs

Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer ver- pflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.

Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Im Zweifel kontaktieren Sie bitte unse- ren Notfallmanagement-Service telefonisch unter 040 52018- 8100.

Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch EmobG untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.

Falls Sie ein Elektrofahrzeug nutzen, sind Sie verpflichtet, für das Aufladen der Batterie nur das von EMobG zur Verfügung gestellte Ladekabel zu nutzen. Sollten Sie ein anderes Ladekabel nutzen, sind Sie für einen etwaigen daraus resultierenden Schaden verantwortlich.

Falls Sie als Zusatzleistung bei EMobG ein Haushalts- ladekabel mieten, mit dem Sie die Batterie auch zuhause laden können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre elektrischen Leitungen den aktuellen technischen Standards und den Anforderungen der Fahrzeughersteller entsprechen, bevor Sie mit dem Aufladen der Batterie beginnen.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von EMobG in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt EMobG gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23.

Sie haften gegenüber EMobG für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungs- verpflichtungen ergeben.

14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs

Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahr- bereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder ver- pflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Not- fallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. Die Bestimmungen des Notfallmanage- ments sind in Anlage 1 dieser Bedingungen geregelt.

In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte unseren Notfallma- nagement-Service unter folgender Rufnummer:

040 52018-8100.

(12)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und EMobG zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, EMobG eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusam- men mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapie- ren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.

15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?

Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs.

Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollstän- digen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder EMobG zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.

Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden (Vor- auszahlung nur bei einer Buchung online, über das Call- Center oder an einer unserer Stationen); diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Bei der Anmietung muss vom Mieter dieselbe Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgelegt werden wie bei der Vorauszahlung. Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung. Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.

Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in unserer Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör, für jede zusätzliche Leistung oder jeden Zusatzfahrer oder Versicherungsschutz, für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet. Diese Kosten werden auf dem Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet.

Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahr- zeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kos- ten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird EMobG Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgel- der) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn EMobG von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.

Einwände gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schrei- bens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, falls Sie nicht der Verursacher sind.

Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.

Sofern der Mieter EMobG seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E- Mail-Adresse möglich ist.

Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. EMobG wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und die Portokosten hat der Mieter zu tragen.

Mit Mietern, die keine Verbraucher sind und die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Lastschriftsankündigungsfrist (Pre-Notification) von einem Tag vereinbart, die mit Versendung der Einzugsermäch- tigung erfüllt wird.

Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben.

Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.

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16) Änderung oder Stornierung einer Buchung

Änderung

Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies EMobG mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Sie sollten stets den gleichen Kommunikationskanal nutzen wie bei der ursprünglichen Buchung.

Bitte beachten Sie, dass eventuell neue Mietpreise und neue Kilometerpakete Anwendung finden, wenn Sie Ihre Buchung ändern.

Änderungen können Sie online über unsere Websites vornehmen. Alternativ können Sie sich auch an unser Call- Center unter der Telefonnummer 040 52018-8000 wenden.

o Stornierung und No Show

Stornierung – Sie können Ihre Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, dass Sie EMobG mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informieren.

● Verspätete Stornierung - wenn Sie die Buchung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn gegenüber EMobG stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr bis zur Höhe von € 50,-- berechnet werden. Die Stornogebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten Stornogebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die Stornogebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie EMobG bei Buchung mitgeteilt haben.

Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen EMobG keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der Stornogebühr verantwortlich.

Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass EMobG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.

● No Show Fee - Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) bis zur Höhe von € 95,-- berechnet werden. Die No Show Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten No Show Gebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die No Show Gebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie uns bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen EMobG keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der No Show Gebühr verantwortlich.

Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass EMobG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die No Show Gebühr entstanden ist.

Verspätung

Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermietstation ein Fahrzeug der gebuchten

Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen.

Falls die Anmietung an einem Flughafen oder einem Bahnhof erfolgen soll und falls die Zug- oder

Flugnummer nicht in der Reservierung angegeben ist, wartet die Anmietstation bis zu 1 Stunde nach regulärer Schließung der Station, um Ihnen ein Fahrzeug aus der gebuchten Fahrzeugkategorie zu vermieten.

Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkarten- darten oder personenbezogenen Daten ( z.B. Anschrift, Führerscheinnummer, Zug oder Flugnummer) mitgeteilt kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht.

Force Majeure

Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen, haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis der Höheren Gewalt der Grund dafür ist.

Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, wenn das Ereignis außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen auch durch entsprechende Maßnahmen nicht vermieden werden können. Ein solches Ereignis entbindet Sie von der Pflicht zur Anmietung des Fahrzeuges. Wenn Sie sich auf höhere Gewalt berufen, müssen Sie die Voraussetzung dafür darlegen und beweisen.

Bitte beachten Sie, dass Streiks, Verspätungen oder Stornierungen des von ihnen gewählten Transportmittels (Zug, Flugzeug) nicht als höhere Gewalt gelten und Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stor- nierungskosten oder einer No Show Gebühr entbinden.

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17)

Mietvertragsverlängerungen

Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbar- ten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter 040 52018-8000.

Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:

● das Fahrzeug zusammen mit einem EMobG Vertreter zu überprüfen.

● die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen.

● einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben.

● ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzulegen.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.

18) Kraftstoffrichtlinie und Lade-Richtlinie für Elektro Fahrzeuge

Bitte beachten Sie, dass die für das Betanken des Fahrzeugs oder das Aufladen der Batterie bei Elektrofahrzeugen geltenden Vorschriften vom Anmietland und der Art des Fahrzeugs, das Sie gewählt haben, abhängig sind. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften sorgfältig, die für jede Ihrer Anmietungen Anwendung finden. Bitte fragen Sie den EMobG Mitarbeiter nach den Details der verfügbaren Optionen.

1.) Gasbetriebene und /oder Hybrid Fahrzeuge (soweit es um Kraftstoff geht)

Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben. Zwei Optionen können Ihnen dann angeboten werden:

FULL TANK OPTION MIT ERSTATTUNG

● Bei Abholung können Sie eine volle Tankfüllung im Voraus kaufen. Der Preis für die volle Tankfüllung hängt von der Fahrzeugkategorie ab, die Sie fahren.

● Geben Sie das Fahrzeug vollgetankt zurück (ein Nachweis über die Betankung kann von EMobG verlangt werden), erstattet EMobG Ihnen den Betrag, den Sie bei Anmietung für die volle Tankfüllung bezahlt haben.

● Geben Sie das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück, erstattet EMobG Ihnen nicht den nicht genutzten Kraftstoff.

BETANKUNGSREGELUNG VOLL / VOLL

● Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank

● Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück

● Sie zahlen weder für den Betankungsservice noch für Kraftstoff unter folgenden Bedingungen:

a) Sie sind weniger als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und können einen Nachweis für die Betankung vorlegen: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung - und Rückgabe des Fahrzeuges. Herstellerbedingt verändert sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100 km. Daher wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt, der beweist, dass das Fahrzeug vor Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahrzeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht. Sie zahlen zum Kraftstoffpreis eine Betankungspauschale je nachgetanktem Liter Kraftstoff. Der jeweils gültige Preis pro Liter einschließlich Betankungspauschale ist in den EMobG Stationen erhältlich. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.

Bitte fragen Sie die Mitarbeiter in der EMobG Station nach zusätzlichen Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch des von Ihnen angemieteten Fahrzeugmodells.

b) Sie sind mehr als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und die Tankanzeige zeigt einen vollen Tank an: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges. Der Tank gilt als voll, wenn die Tankanzeige den maximalen Füllstand (8/8) anzeigt. Der Tank gilt als nicht voll, wenn die Tankanzeige geringer als der maximale Füllstand ist. Als Berechnungsgrundlage wird die 1/8 - Methode angewendet. Hierbei wird die Tankkapa- zität des gefahrenen Fahrzeugs in 1/8 aufgeteilt und die daraus resultierende fehlende Kraftstoffmenge in Litern umgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Steht die Tanknadel zwischen zwei 1/8 - Werten, werden Ihnen die fehlenden Achtel gemäß der nächsten Abstufung berechnet.

z.B. Wird das Fahrzeug mit einem Tankstand in Höhe von 5/8 zurück- gegeben, werden 2/8 vom Tank berechnet.

Über den Kraftstoffpreis / Liter einschließlich Betankungs- pauschale kann Ihnen der Mitarbeiter in unserer Station bei Rückgabe Auskunft geben.

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

2.) Elektro- und/oder Plug-in Hybrid Fahrzeuge (soweit es die Batterie betrifft)

Bei Anmietung eines Elektro-Fahrzeuges wird Ihnen das Fahrzeug bei Abholung in der Station mit einer Batterie, die mindestens einen Ladenstand von 95% hat, übergeben. Für Sie besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug mit einem bestimmten Mindestladestand zurückzugeben.

Mieten Sie ein Plug-in/Hybrid (Gas-, Elektro-) Fahrzeug an, wird Ihnen das Fahrzeug mit einem vollen Tank und einer Batterie, die mindestens einen Ladestand von 80% hat, bei Abholung in der Station übergeben.

Geben Sie das Fahrzeug zurück, gelten - soweit es den Kraftstoff betrifft - abhängig von der von Ihnen gewählten Option die unter Ziffer 1 genannten Regelungen.

Soweit es den Ladestand der Batterie betrifft, besteht für Sie keine Verpflichtung, das Fahrzeug mit einem bestimmten Mindestladestand zurückzugeben.

19)

Regelungen zur Kautionszahlung

Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen.

Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Bei Zahlung mittels Girocard (Maestro und VPay Card) wird der Kautionsbetrag von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für entsprechend freigegebene Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution auch bar entrichten. Falls Sie Ihre Miete im Voraus bezahlt haben, ist bei der Anmietung für den Kautionsbetrag dieselbe Kreditkarte wie für die Mietzahlung zu verwenden.

Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.

Wenn Sie für Ihre Miete eine Vorauszahlung geleistet haben, beträgt der Kautionsbetrag 300 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung). Wenn Sie keine Vorauszahlung bei Reservierung geleistet haben, wird der Mietpreis ebenfalls auf Ihrer Kreditkarte geblockt. In diesem Fall beträgt der auf Ihrer Kreditkarte geblockte Betrag den Mietpreis plus 300 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung).

In einigen Stationen ist im vereinbarten Mietpreis ein Vollkaskoschutz, der Ihre Haftung bei einem von Ihnen schuldhaft verursachten Schaden am Mietfahrzeug, einem Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Fahrzeugs begrenzt, nicht enthalten. Sie können den Vollkaskoschutz bei Reservierung des Fahrzeugs dazu buchen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, erhöht sich der Kautionsbetrag von 300 EUR auf 800 EUR (oder den Gegenwert in Ihrer lokalen Währung).

Auf jeden Fall finden Sie den konkreten Kautionsbetrag auf Ihrer Bestätigungsemail, die wir Ihnen zusenden, wenn Sie Ihre Reservierung für die Miete vornehmen. Bitte beachten Sie bei vorausbezahlten Reservierungen, dass Zusatzpro- dukte und Leistungen, die Sie am Counter buchen, bei der Kaution berücksichtigt werden. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine

zusätzlichen Kosten angefallen sind. Falls Sie die Kaution in bar oder per Girocard entrichtet haben, erstatten wir die Kaution entweder per Banküberweisung oder per Scheck innerhalb von 8 Arbeitstagen.

20) Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte

Sind Sie ein Mieter mit einem Wohnsitz, der gemäß Ihren uns vorliegenden Daten im Ausland liegt und besitzen Sie eine VISA- oder MasterCard-Kreditkarte mit einer anderen Basiswährung als Euro, können Sie von der Währungsumrechnung in die Basiswährung der Karte profitieren, wenn Sie Ihre Miete mit dieser Karte bezahlen.

Der EMobG Vertreter, der Ihnen diese Zahlungsmöglich- keit anbietet, wird Ihre Wahl in das System eingeben, sodass der Mietvertrag die gewählte Währungsoption ausweist. In diesem Fall wird EMobG die Währungs- umrechnung auf Grundlage des tagesaktuellen Wechsel- kurses, der von SIX Payment Services zur Verfügung gestellt wird einschließlich einer in diesem Wechselkurs bereits inkludierten Wechselgebühr von 3,25%, vornehmen.

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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie eine entsprechende Erklärung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in unserer Station abgeben. Ihre Endabrechnung erhalten Sie dann in Euro.

Falls EMobG aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen oder falls eine Währungsumrechnung in die Basiswährung gemäß den Kreditkartenbedingungen ausgeschlossen ist, erfolgt die Umrechnung auf Grundlage der Bedingungen Ihrer Bank.

21)

Schutz personenbezogener Daten

Mieten Sie ein Fahrzeug, ist EMobG verpflichtet, die personenbezogene Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten, um:

- Ihre Buchung, Ihren Mietvertrag und Ihre Zahlung zu verwalten,

- eine Liste von Risikokunden zu verwalten und zu aktualisieren,

- Ihnen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Informationen über ähnliche Dienst- leistungen, von denen wir glauben, dass diese für Sie von Interesse sein könnten, zu übermitteln. Sie können diesen Service jederzeit abbestellen. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice über Ihren Kundenaccount, den Sie unter dem Punkt „Verwaltung der Kommunikations- präferenzen“ finden oder über den Abmeldelink in der E- Mail, die Sie erhalten haben, und, soweit anwendbar, um - Ihr Treueprogramm zu verwalten,

- Strafzettel für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden zu bearbeiten - die Geolokalisierung des Mietfahrzeugs zu verwalten, soweit das Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet ist.

EMobG speichert Ihre personenbezogen Daten so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, ergänzt durch die in unserer Datenschutzrichtlinie genannten Zwecke.

Empfänger der erhobenen personenbezogen Daten sind die Unternehmen und Agenturen der Europcar Mobility Group, deren Franchisenehmer und Partner sowie die zuständigen Behörden, insbesondere bei während der Mietzeit begangenen Verkehrsdelikten. Die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sich innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befinden. Im Fall einer Datenübermittlung an einen Empfänger, der in einem Land ansässig ist, dessen Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Datenschutzbestimmungen bietet, wird EMobG entsprechende Garantien im Sinne dieser Bestimmungen vereinbaren.

Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu regeln. Sie können diese Rechte wie folgt geltend machen:

- durch einfachen Brief an die folgende Adresse: EMobG Services Germany GmbH, z. Hd. des Datenschutz- beauftragten, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg

- oder per E-Mail an die folgende Adresse:

datenschutz@europcar.com

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu erheben.

Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.europcar.de/datenschutzrichtlinie. Sie können danach auch in der Vermietstation fragen.

22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS)

Alle Fahrzeuge, PKW und LKW, der EMobG sind mit einer Technik ausgestattet, die für EMobG die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht.

Sie willigen ein, dass EMobG GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen.

Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von EMobG.

Wir weisen darauf hin, dass EMobG aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Die Fahrzeuge der EMobG-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssyste-

men wie z.B. Navigationsgeräten und

Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. EMobG verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personen- bezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu

(17)

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER EMOBG SERVICES GERMANY GMBH

löschen. In jedem Fahrzeug der EMobG-Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikations- systeme auf Werkseinstellung beinhaltet.

23)

Haftung des Mieters im Schadensfall

a) Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.

Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschlepp- kosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungs- kostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

b) Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt EMobG den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskover- sicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedin- gungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass EMobG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.

Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt je nach Fahrzeugkategorie:

Fahrzeugkategorie Selbstbeteiligung bis zur oberen Mittelklasse € 1.150

Mittelklasse (besonders wertvolle Fahrzeuge, z. B.

Audi A4), Luxusklasse (z.

B. Audi A6), Minibusse (z. B. VW Sharan)

€ 1.250

Selection Abhängig vom Fahrzeug, bis zu € 4.000

LKW bis Gruppe 3 € 900

LKW Gruppe 4 und 5 € 1.200 LKW Gruppe 6 und 7 € 1.500

Eine Liste der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Selbst- beteiligung ist am Ort des Vertragsschlusses erhältlich.

Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

c) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegen- heiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht.

Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.

d) Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der

Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand und Elementarschäden sowie Marderschäden mit der in Ziffer 23 genannten Selbstbeteiligung je Schaden zuzüglich einer Kostenpauschale, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Dem Mieter wird ausdrücklich in Bezug auf die Kostenpauschale der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

e) Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

24)

Verjährung

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von EMobG gegen den Mieter erst fällig, wenn EMobG Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird EMobG den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.

25)

Haftung von EMobG

Jegliche Haftung von EMobG wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. EMobG haftet nach den gesetzlichen

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