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Beschluss der Landessynode zur geschlechtergerechten Formulierung des VI. Abschnitts der Kirchenverfassung der EKM

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14. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 10/3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 19. bis 22. November 2014 in Erfurt

Beschluss der Landessynode zur geschlechtergerechten Formulierung des VI. Abschnitts der Kirchenverfassung der EKM

Die Landessynode hat am 22. November 2014 beschlossen:

Die Landessynode nimmt den ersten Vorschlag für eine geschlechtergerecht formulierte Kirchenverfassung zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise für die Weiterarbeit:

Die Umformulierung muss sorgfältig geschehen, um unbeabsichtigte Änderungen am Regelungsgehalt auszuschließen.

Auftretende inhaltliche Fragen sollen dem Prozess zur Überarbeitung der Verfassung zugeführt werden und in diesem Rahmen geschlechtergerecht formuliert werden.

Im Interesse der Klarheit und Stringenz des Gesetzestextes soll es bei Bezeichnungen keine Wechsel der Begrifflichkeit im Rechtstext geben.

Sowohl die inhaltliche Überprüfung als auch die geschlechtergerechte Umformulierung sollen in einem Prozess ablaufen.

Sie bittet um Berücksichtigung im Bericht zum Überarbeitungsbedarf bei der Kirchenverfassung für die Herbstsynode 2015 und bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Kirchenverfassung.

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