• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen be- treffend die Petition «Für den Schutz velofahrender SchülerInnen und Velofahrer in Riehen auf der Umfahrungsroute»

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen be- treffend die Petition «Für den Schutz velofahrender SchülerInnen und Velofahrer in Riehen auf der Umfahrungsroute»"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kommission für Volksanregungen und Petitionen (PetKo)

Reg. Nr. 1.3.2.3 Nr. 18-22.521.02

Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen be- treffend die Petition «Für den Schutz velofahrender SchülerInnen und Velofahrer in Riehen auf der Umfahrungsroute»

Bericht an den Einwohnerrat

1. Petition

Am 5. September 2018 ist mit dem Titel «Für den Schutz velofahrender SchülerInnen und Velofahrer in Riehen auf der Umfahrungsroute» zuhanden des Einwohnerrats folgende Peti- tion mit 152 Unterschriften eingereicht worden:

Temporeduktion auf 30 km/Std. für den gesamten Verkehr zur Sicherheit der velo- fahrenden Schülerinnen und Velofahrer auf Umfahrungsroute, bedingt durch Sanie- rung Aeussere Baslerstrasse in Riehen, bis die Sanierung erfolgt ist, insbesondere Kohlistieg.

Andere verkehrstechnischen Massnahmen.

Prävention von Unfällen mit schweren Folgeschäden.

2. Erwägungen der Kommission

Das Recht, eine Petition einzureichen, ist gemäss kantonaler Verfassung (KV) wie auch gemäss der Bundesverfassung (BV) gewährleistet und steht grundsätzlich jeder Person un- abhängig von Alter, Nationalität oder Wohnort zu. Das Recht der Petenten ist jedoch be- grenzt. Gemäss Art. 33 BV müssen die Behörden Petitionen lediglich zur Kenntnis nehmen und den Gesuchstellern darf durch die Petition kein Nachteil erwachsen. § 11 Abs. 2 KV geht etwas weiter. Er räumt Petenten zusätzlich einen Anspruch auf Beantwortung ihres An- liegens innerhalb einer angemessenen Frist ein. Weitergehende Rechte existieren nicht.

Aufgrund des Umstands, dass sich der Einwohnerrat bereits an seinen Sitzungen vom 21. Juni 2017 und 26. September 2018 mit zwei Petitionen weitgehend ähnlichen In- halts, nämlich der Forderung von Tempo 30 auf der Umfahrungsroute, befasste und sich dabei – wie auch der Gemeinderat – beide Male nach Abwägung aller Argumente gegen die Einführung dieser Temporeduktion aussprach, hat die Kommission aus Effizienzgründen ausnahmsweise darauf verzichtet, die Petenten des aktuellen Vorstosses zu einem Ge- spräch einzuladen. Ebenso wurde darauf verzichtet, eine erneute Stellungnahme von Ge- meinderat und Verwaltung einzuholen. Die Kommission verweist stattdessen auf ihre Berich- te zu den bereits erwähnten Petitionen, insbesondere auf den Bericht vom 4. September 2018 (Nr. 14-18.801.02). Es bleibt anzufügen, dass die ebenfalls angeregten verkehrstech- nischen Massnahmen - wie zum Beispiel das Einrichten einer auch abwärts getrennten Fahrspur für Velos am Kohlistieg - bauliche Anpassungen erfordern würden und deshalb

(2)

Seite 2 sowohl zeitlich (wegen des durchzuführenden Planauflageverfahrens) als auch logistisch (mangels weiterer Umfahrungsrouten) nicht während der laufenden Bauarbeiten an der Aeusseren Baselstrasse begonnen werden könnten und wiederum zu Verkehrsbehinderun- gen und möglicherweise sogar zu Verkehrsumleitungen führen würden.

Die Frage, ob anlässlich einer nächsten Sanierung des Kohlistiegs die Einrichtung eines talwärts führenden Velowegs gebaut werden soll, kann im heutigen Zeitpunkt offen gelassen werden. Einzelne Kommissionmitglieder würden dies ausdrücklich begrüssen. Tatsache ist, dass diese Frage bereits anlässlich der Gesamterneuerung des Kohlistiegs im Jahr 2003 geprüft, aber sowohl von der IG-Velo (Vorgängerorganisation der Pro Velo) als auch von den Basler Verkehrsbetrieben (BVB) aus Sicherheitsgründen (fehlende Übersichtlichkeit aufgrund der viele Einmündungen) abgelehnt wurde (siehe Bericht Nr. 799 vom Februar 2003, Reg. Nr. 611.409).

3. Antrag der Kommission

Gestützt auf die oben genannten Ausführungen, stellt die Kommission dem Einwohnerrat den Antrag (Zirkularbeschluss: 6:1 Stimmen genehmigt), den nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

1. Die Petition wird als erledigt betrachtet.

2. Dieser Bericht und die Beschlüsse des Einwohnerrats sind den Erstunterzeichnenden der Petition zur Kenntnis zu bringen.

Riehen, 1. Oktober 2018

Für die Kommission für Volksanregungen und Petitionen

Christian Heim, Präsident

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie räumt aber ein, dass schon vor der Umleitung die Immissionsgrenzwerte am Grenzacherweg überschritten wurden, nicht jedoch die Alarmgrenzwerte1. Es wird zurzeit

Die Kommission kann sich im Übrigen auch vorstellen, dass ein Versuch mit einem Kunst- stoffeisfeld auf der Wettsteinanlage durchgeführt

Das Anliegen der Petenten ist es, dass der Wenkenpark velofrei bleibt, da das neue Ver- kehrsregime Gefahren für die schwächsten Verkehrsteilnehmer mit sich bringen

Februar 2011 wurde deshalb beschlossen, die Behandlung der Petition bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Urteils weiterhin auszustellen, da sich Petition und Beschwerdeinhalte

Da die Busse diese Haltestelle nicht mehr bedienen, ist an den Haltestellen Bahnhof Nieder- holz, Otto Wenk-Platz und Hörnli darauf aufmerksam zu machen, dass

Der Einwohnerrat beschliesst, das Begehren der Volksanregung „ganzjährig betrie- benes Hallenschwimmbad und Ausbau der Sportstätten“ im Sinne eines Anzugs an den Gemeinderat

Mit dem dritten Punkt der Petition wird ein gewisses Ermessen angesprochen, nämlich im Antrag, der Einwohnerrat soll einen Beschluss fassen, wonach möglichst

Deshalb verlangen sie vom Gemeinderat und dem Einwohnerrat, dass der heute unbebaute Bereich östlich des Brühlmattwegs, der an die Kirchenburg anschliesst, der