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Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen

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Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen

betreffend „ganzjährig betriebenes Hallenschwimmbad und Ausbau der Sportstätten“

1. Die Volksanregung

Am 23. November 2005 wurde die Volksanregung, unterschrieben von rund 150 Personen, mit dem Titel „Begehren in Riehen innerhalb von 3-5 Jahren ein ganzjährig betriebenes Hal- lenschwimmbad zu erstellen und die Sportstätten mit zusätzlichen Feldern u. Verpflegungs- möglichkeiten auszubauen“ eingereicht. Diese ersuchen den Einwohnerrat, mehr Sportstät- ten und insbesondere ein Sporthallenbad für die Riehener Jugend zu erstellen.

2. Prüfung der Zuständigkeit

Das Begehren liegt in der Kompetenz der Einwohnerrats. Deshalb beschloss die Kommissi- on Eintreten auf die Volksanregung.

3. Anhörung der involvierten Parteien

Die Kommission für Volksanregungen und Petitionen hat sich an einer Sitzung mit dem An- liegen der Volksanregung auseinandergesetzt und holte die folgenden Meinungen ein:

• Vertreter der Volksanregung

• Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

3.1. Die Argumente der Volksanregung

Der Vertreter der Volksanregung hebt die Bedeutung des Schwimmsports für die Volksge- sundheit hervor. Fitness sei wichtig und bringe eine Kostenverhinderung bei den Kranken- kassen. Aktivitäten für Erwerbstätige und Mittelalterliche, auch Familien und Berufstätige, sollten regelmässig und während des ganzen Jahres stattfinden können. Amateursport oder Rettungsschwimmen fehlten in Riehen völlig. Der Kanton habe seine Schwimmkurse in Rie- hen leider eingestellt.

Ihm schwebt ein 25-m-Becken vor, was auch den Wünschen des Basler Sportamts entspre- che, welches in einer Anfrage darauf hingewiesen habe, dass auch ein 50-m-Becken er- wünscht wäre. Für ihn wäre dies jedoch eine zu grosse Dimension wegen der Notwendigkeit zahlreicher Parkplätze.

In der Diskussion mit der Kommission präzisierte er, dass es in der Volksanregung vor allem um ein Sportbad gehe.

www.riehen.ch

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Seite 2 3.2. Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung

In der Folge stellte die Kommission einen Fragenkatalog zu Handen der Gemeindeverwal- tung zusammen:

• Inwieweit hat sich der Gemeinderat Gedanken zum Betrieb eines Hallenbads ge- macht?

• Wie schätzt er die Chancen zur Planung eines kombinierten Bads (Frei- bad/Hallenbad) ein?

• Welches Einzugsgebiet (Anzahl Personen) braucht es, um ein Hallenbad einiger- massen kostendeckend zu führen?

• Wäre der Gemeinderat bereit, eine Machbarkeitsstudie zu veranlassen?

• Wie ist der Benutzungsgrad der vorhandenen Bäder Wasserstelzen und Bäumlihof?

• Wie könnte die Möglichkeit zur Benutzung dieser Bäder noch bekannter gemacht werden?

• Wie weit sind die Arbeiten zur Erstellung eines grenzüberschreitenden Sportkon- zepts vorangekommen, wie dies der Anzug Pfeifer gefordert hat?

• Wie kann die Möglichkeit der Benutzung der Hallenbäder von Lörrach und Weil bei der Bevölkerung noch besser bekannt gemacht werden?

• Sind die Hallenbäder im versprochenen Flyer über die Sportmöglichkeiten aufge- führt?

Der Gemeinderat schreibt in seiner Antwort, dass er sich zunächst selbst ein genaueres Bild schaffen möchte, um in der Frage eines Schwimmbads weiterzukommen. Er schlägt vor, dass ihm die Volksanregung überwiesen werde und er die entsprechenden Fragestellungen in seine Überlegungen einbeziehen wolle.

4. Beurteilung

Eine Mehrheit fand, dass der Gemeinderat die Frage vertieft prüfen und in seine Überlegun- gen zur Planung von Sportstätten und insbesondere eines Schwimmbads einbeziehen solle.

Dabei soll insbesondere über Nachfrage, Kosten, möglicher Standort und Synergien mit vorhandenen Bädern berichtet werden.

5. Antrag

Die Kommission stellt dem Einwohnerrat den Antrag, den nachfolgenden Beschlüssen zu- zustimmen:

1. Der Einwohnerrat beschliesst, das Begehren der Volksanregung „ganzjährig betrie- benes Hallenschwimmbad und Ausbau der Sportstätten“ im Sinne eines Anzugs an den Gemeinderat zu überweisen. Die Kommission bittet um Prüfung und Bericht.

2. Dieser Bericht und die Beschlüsse des Einwohnerrats sind den Erstunterzeichnen- den der Volksanregung zur Kenntnis zu bringen.

3. Die Volksanregung wird als erledigt betrachtet.

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Seite 3 Für die Kommission für Volksanregungen und Petitionen:

Annemarie Pfeifer-Eggenberger, Präsidentin

Beilage:

Volksanregung "ganzjährig betriebenes Hallenschwimmbad und Ausbau der Sportstätten"

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