• Keine Ergebnisse gefunden

Vortrag Datum RR-Sitzung: 3. Februar 2021 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vortrag Datum RR-Sitzung: 3. Februar 2021 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 Klassifizierung: Nicht klassifiziert"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 01.02.2021| Version: 30 | Dok.-Nr.: 1736569 | Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 1/4

06|00|D|v00

Vortrag

Datum RR-Sitzung: 3. Februar 2021

Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion

Geschäftsnummer: 2021.BVD.494

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bau- und Verkehrsdirektion, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, Produkt- gruppe 09.13.9100 Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Nachkredit 2020 Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung...2

2. Rechtsgrundlagen ...2

3. Kalkulatorische Kosten und Erträge ...2

3.1 Kalkulatorische Zinsen ...2

3.2 Wertberechtigungen Debitoren ...2

3.3 Kalkulatorische Mindererträge aus Darlehen ...3

4. Sach- und Personalkosten ...3

4.1 Sachkosten...3

4.2 Personalkosten ...3

5. Kreditsumme und Produktgruppe ...4

6. Antrag ...4

(2)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 01.02.2021| Version: 30 | Dok.-Nr.: 1736569 | Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 2/4

1. Zusammenfassung

In der Produktgruppe «Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination» wurde der Voranschlagskredit überschritten, aus folgenden Gründen:

 Zur Sicherung der Liquidität der Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs während der Covid- 19-Krise wurden die jährlichen Rückzahlungstranchen für Darlehen nicht wie budgetiert Mitte Jahr, sondern erst Ende Jahr in Rechnung gestellt, was zu höheren kalkulatorischen Kosten führte und eine kalkulatorisch notwendige Wertberichtigung auf den Debitoren nötig machte.

 Die Sachkosten für Dienstleistungen Dritte fielen aufgrund der Kumulation verschiedener Projekte höher aus als budgetiert.

 Verschiedene teils Covid-19-bedingte personalintensive Arbeiten sowie Stellvertretungen führten zu höheren Personalkosten.

Deshalb ist für die Produktgruppe Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination (Nr. 09.13.9100) ein Nachkredit in der Höhe von CHF 1 383 100 erforderlich.

Der Nachkredit kann vollständig in der Bau- und Verkehrsdirektion über die Produktgruppe Infrastruktu- ren (Nr. 09.09.9100) kompensiert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4)

‒ Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 42 ff.

‒ Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrs- direktion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 13

3. Kalkulatorische Kosten und Erträge

3.1 Kalkulatorische Zinsen

Infolge der Covid-19-Krise hat die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern zur Sicherung der Li- quidität der Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs entschieden, die jährlichen Rückzahlungs- tranchen für rückzahlbare Darlehen nicht wie budgetiert Mitte Jahr, sondern erst Ende Jahr in Rechnung zu stellen. Daher waren die Darlehensbestände im Durchschnitt höher als budgetiert. Bei einem kalkula- torischen Zins von 5 % gemäss HBR belaufen sich die entsprechenden Kosten im Saldo I auf

CHF 261 000.

3.2 Wertberechtigungen Debitoren

Aufgrund des obenstehenden Sachverhalts (vgl. 3.1) erfolgte die Rechnungsstellung erst Ende Jahr mit Fälligkeit per 31. Januar 2021. Daher musste gemäss Handbuch Rechnungslegung (HBR) auf dem Debi- torenbestand eine kalkulatorische Wertberichtigung (Delkredere) von 5 % gebucht werden. Der entspre- chende Aufwand beläuft sich auf CHF 332 600.

(3)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 01.02.2021| Version: 30 | Dok.-Nr.: 1736569 | Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 3/4

3.3 Kalkulatorische Mindererträge aus Darlehen

Die Darlehen an die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs werden zinslos gewährt. Im Rah- men der kantonalen Produktkostenberechnungen muss auf den gewährten zinslosen Darlehen seit 2019 gemäss HBR ein kalkulatorischer Zins aufgerechnet werden. Dieser «entgangene» Zins wird als Trans- feraufwand in den Saldo II der Produktgruppe gebucht. Die Gegenbuchung eines Zinsertrages aus den Darlehen erfolgt auf Stufe Saldo I.

Da der für das Rechnungsjahr 2020 festgelegte Referenzzinssatz deutlich tiefer ist als der für die Budge- tierung verwendete Zinssatz, ergeben sich im Saldo I kalkulatorische Mindererträge aus Darlehen von CHF 269 200. Auf Stufe Saldo II werden die kalkulatorischen Mindererträge durch die ebenfalls tieferen kalkulatorischen Zinskosten neutralisiert.

4. Sach- und Personalkosten

4.1 Sachkosten

Aufgrund der Kumulation von grösseren Projekten fallen insbesondere die Kosten für Planungs- und Projektarbeiten um CHF 463 300 höher aus als budgetiert. Verschiedene Arbeiten mussten aufgrund fehlender personeller Ressourcen an externe Büros vergeben werden. Insbesondere bei der Erarbeitung der neuen Fachapplikation OLIVIA für den Bestellprozess, beim Kostenschlüssel Gemeinden, der Bevöl- kerungsumfrage ÖV, der Zweckmässigkeitsbeurteilung Inselareal oder der Weiterentwicklung des Nachtangebots wurden zusätzliche Ressourcen benötigt.

4.2 Personalkosten

Infolge der Covid-19-Krise und der gleichzeitig anstehenden Erarbeitung des Beschlusses über das An- gebot im öffentlichen Verkehr (AGB) für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 und des Investitionsrah- menkredits öffentlichen Verkehr (IRK) 2022 bis 2025 musste vorübergehend zusätzliches Personal ein- gestellt werden.

Die Erarbeitung des AGB und des IRK bewirkt immer einen gewissen Mehraufwand. Welcher Anteil der höheren Personalkosten auf die Covid-19-Krise zurückzuführen ist, lässt sich nicht genau beziffern. Für die Vorbereitung des AGB 2022 bis 2025 mussten wegen der Covid-19-Krise zusätzliche Abklärungen getroffen werden. Daneben mussten als Folge der Covid19-Krise Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der Transportunternehmen eingeleitet, zusätzliche Kredite erarbeitet und Anpassungen am Angebot koordiniert werden.

Der Mehraufwand bei den Personalkosten beläuft sich auf CHF 57 000.

(4)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 01.02.2021| Version: 30 | Dok.-Nr.: 1736569 | Geschäftsnummer: 2021.BVD.494 4/4

5. Kreditsumme und Produktgruppe

Produktgruppe Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination 09.13.9100

Der Nachkredit setzt sich wie folgt zusammen:

Sachkosten CHF 463 300

Wertberichtigungen Debitoren CHF 332 600

Mindererträge aus Darlehen (kalkulatorisch) CHF 269 200

Kalkulatorische Kosten CHF 261 000

Personalkosten CHF 57 000

Kompensation

Produktgruppe Infrastrukturen (Nr. 09.09.9100) CHF 1 383 100

Der Nachkredit kann vollständig in der Bau- und Verkehrsdirektion über die Produktgruppe Infrastruktu- ren (Nr. 09.09.9100) kompensiert werden, weil die kalkulatorischen Abschreibungen unter dem Budget liegen und die Kosten beim Strassenunterhalt wegen des relativ milden Winters tiefer ausgefallen sind.

Der Nachkredit und die Kompensation haben keinen Einfluss auf die Leistungsrechnung. Der Nachkredit schlägt sich nur teilweise in der Erfolgsrechnung nieder, weil es sich hauptsächlich um kalkulatorische Kosten handelt, die nur in der Betriebsbuchhaltung anfallen.

6. Antrag

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

Beilage

‒ Beschlussentwurf

Voranschlagskredit CHF 4 760 400

Erforderlicher Nachkredit CHF 1 383 100

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Damit ein Strassenbauprojekt vollständig aus einem Rahmenkredit finanziert werden kann, soll für den IRK Strasse 2022–2025 gelten, dass Projekte, für die vor Ablauf der

In dieser Schicht hat der Kanton grundsätzlich Spielraum, der aber auch hier aufgrund von externen Entwicklungen (z.B. Siedlung, Wirtschaft) eingeschränkt werden kann.

Bern, Ostermundigenstrasse 99, Ersatzstandort für das Amt für Integration und Soziales (AIS), Verpflichtungskredit für Mietzins, Nebenkosten, betriebsspezifische

Bern, BFH, Schwabstrasse 10, Hochschule der Künste Bern, HKB, Instandsetzung und betriebs- spezifische Anpassungen, Verpflichtungskredit für die

Biel, Eckweg 8, neuer Standort für die KESB Biel/Bienne, Verpflichtungskredit für Anmiete, Mieterausbau und

Zudem soll mit Geschiebeentnahmen aus der Dotierstrecke Aare Underürbach der Hochwasserschutz für Innertkirchen sichergestellt werden.. Die Mas- snahmen betreffen die

Der nach dem Auszug des IRM an die Murtenstrasse 24 leerstehende Bereich an der Bühlstrasse 20 und Baltzerstrasse 1 wird umfassend instandgesetzt und für die Nachnutzung durch

INFORAMA Waldhof soll aufgegeben und die bfsl auf dem Campus Langenthal konzentriert werden. Mit dem beantragten Kredit von CHF 10.95 Mio. abzüglich bereits bewil- ligter Kosten für