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Zwischenprüfung Ausbildungsberuf „Medizinischer

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Zwischenprüfung

Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fach­

angestellte“

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fach- angestellte“ am Montag, dem 31.

Mai 2010, 8.00 – 10.00 Uhr durch.

Folgende Prüfungsorte für die Ab - schlussprüfung wurden festgelegt:

Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen An der Markthalle 10, 09111 Chemnitz

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Gesundheit Reißiger Straße 46, 08525 Plauen Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Soziales

Carl-von-Ossietzky-Straße 13 – 16, 02826 Görlitz

Berufliches Schulzentrum 9 Gesundheit und Sozialwesen Schönauer Straße 160, 04207 Leipzig

Teilnehmer/innen an der Zwischen- prüfung sind Auszubildende des zweiten Ausbildungsjahres und Umschüler/innen, die in diese Fach- klassen integriert sind.

Anmeldeformulare und Gebühren- bescheide für die Prüfungsgebühren erhalten alle Ausbilder von der Säch- sischen Landesärztekammer. Die An - meldung zur Zwischenprüfung hat bis zum 30. April 2010 zu erfolgen.

Die Freistellung zur Zwischenprüfung umfasst nur den Zeitraum der Prü- fung (§ 15 Berufsbildungsgesetz).

Die Auszubildenden und Umschüler/

innen gehen anschließend wieder in die Arztpraxis oder zum Unterricht.

Auszubildende, deren 18. Lebensjahr zum Ende des ersten Ausbildungs- jahres noch nicht vollendet war, sind verpflichtet, eine ärztliche Bescheini- gung über die erste Nachuntersu- chung nach § 33 Jugendarbeits-

schutzgesetz spätestens am Tage der Anmeldung zur Zwischenprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer vorzulegen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Anderenfalls ist die Eintra- gung des Berufsausbildungsvertrages des/der Auszubildenden aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungs- verhältnisse nach § 35 Abs. 2 Berufs- bildungsgesetz zu löschen.

Die Teilnahme an der Zwischenprü- fung ist nach dem Berufsbildungsge- setz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten eine der Zulas- sungsvoraussetzungen für die Teil- nahme an der Abschlussprüfung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170/171 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2010 107

Aufruf zur

Publikation von Beiträgen

Das Redaktionskollegium „Ärzteblatt Sachsen“ bittet die sächsischen Ärz- te praxisbezogene, klinisch relevante medizinisch-wissenschaftliche Beiträ- ge und Übersichten mit diagnostischen und therapeutischen Empfehlungen, berufspolitische, gesundheitspolitische und medizingeschichtliche Artikel zur Veröffentlichung in unserem Kam mer- organ einzureichen (E-Mail: redaktion@

slaek.de).

Die Manuskripte sollen in didaktisch klarem, allgemein verständlichem Stil verfasst sein. Unter www.slaek.de sind die Autorenhinweise nachzulesen.

Prof. Dr. med. habil. Winfried Klug Vorsitzender des Redaktionskollegiums

„Ärzteblatt Sachsen“

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