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Berufsausbildung zum /zur Medizinischen Fachangestellten

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Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 4 / 2006 165

Neue Ausbildungsinhalte

(unter Verwendung des Artikels von Rose- marie Bristrup, Bundesärztekammer, ver- öffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 102, Ausgabe 44 vom 4. 11. 2005)

Die neue Ausbildungsverordnung zum/

zur Medizinischen Fachangestellten wird zum 1. 8. 2006 in Kraft treten und damit den Ausbildungsberuf Arzthelfer/Arzthel- ferin ablösen. Der Reformbedarf wurde beim Berufsbild und im Ausbildungsrah- menplan, der die verbindlichen Lern- und Ausbildungsinhalte im Sinne eines Min-

deststandards festschreibt, umgesetzt.

Nicht nur in der Berufsbezeichnung spie- gelt sich das Selbstverständnis eines modernen Gesundheitsfachberufes wider, sondern auch in der inhaltlichen Ausge- staltung ist das Berufsbild, ohne die bewährte Konstruktion einer gleichge- wichtigen Bedeutung von medizinischen und verwaltungsbezogenen Inhalten zu verlassen, deutlich modernisiert worden.

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation sowie Patientenorientierung, Gesundheitsförde- rung und Prävention erhalten einen deut- lich höheren Stellenwert. Diese Inhalte, die bisher schon vermitteln wurden, wer- den zukünftig quantitativ und qualitativ erheblich ausgeweitet.

Die bisherigen Berufsbildpositionen „Orga- nisieren der Praxisabläufe“ sowie „Durch- führen des Abrechnungswesens und der Verwaltungsarbeiten“ sind in die Lernbe- reiche „Betriebsorganisation und Quali- tätsmanagement“ sowie „Verwaltung und Abrechnung“ umgewandelt worden. Der völlig neue Inhalt „Qualitätsmanagement“

soll eine frühzeitige Einbindung von Mit- arbeitern in diesen Bereich ermöglichen, der seit Januar 2004 durch das Gesund- heitsreformgesetz auch für den ambu- lanten Bereich verpflichtend vorgeschrie- ben ist. Das Thema Zeitmanagement – von der Terminplanung über das Selbst-

management bis hin zu den Rahmen- bedingungen und Erfordernissen einer zeitgemäßen Teamarbeit – setzt ebenfalls moderne Akzente, auch unter Marketing-

aspekten. Information und Dokumenta- tion einschließlich Datenschutz sind zu einem expliziten Lerninhalt geworden, da dies in den Arztpraxen und anderen medi- zinischen Einrichtungen ein wichtiges Aufgabenfeld darstellt.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berufs- bildes ist und bleibt das Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin. An dieser neuen Formu- lierung wird deutlich, dass sich die Medi- zinische Fachangestellte weiterhin im Rahmen des geltenden Rechts zulässiger Delegationsmöglichkeiten bewegt. Auf- gewertet werden die Bereiche Prävention und Rehabilitation mit einer Betonung der Motivations- und Informationsaufga- ben. Einen höheren Stellenwert bekommt auch das Handeln bei Not- und Zwischen- fällen.

Der Ausbildungsrahmenplan ist wesent- licher Bestandteil der Verordnung. Dort sind die Ausbildungsinhalte in Form von Beschreibungen des erwünschten Endver- haltens formuliert. Das macht die Zielbe- schreibung im Vergleich zur alten Verord- nung sehr viel umfassender und komple- xer, und entspricht gleichzeitig auch den realen Handlungen und Verhaltensweisen.

Die Form der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans, die bisher durch mehr oder weniger starre Wochenricht- werte gekennzeichnet war, wird durch die neue Zeitrahmenmethode abgelöst. Es gibt nur noch zwei große Ausbildungs- blöcke vor und nach der Zwischenprü- fung, die jeweils rund 18 Monate umfas- sen. Diese werden in jeweils vier große Ausbildungsabschnitte gegliedert, die Zeit- räume von mehreren Monaten umfassen, in denen schwerpunktmäßig bestimmte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln sind, die sich aus den Lern- zielen verschiedener Berufsbildpositionen zusammensetzen. Der ausbildende Arzt/

die ausbildende Ärztin hat innerhalb dieses Zeitrahmens Spielraum für Gewichtungs- möglichkeiten. Die Bedingungen in den Arztpraxen sollen realer nachgebildet werden und diesen in der Vermittlung sehr

viel stärker als bisher Rechnung getragen werden.

Auch der schulische Rahmenlehrplan, der parallel zur Ausbildungsverordnung ent- wickelt wurde, trägt der handlungsorien- tierten Didaktik Rechnung. Das „klassi- sche“ Fächerprinzip ist zu Gunsten von Lernbereichen aufgelöst worden.

Der Anspruch und das Niveau der Ausbil- dung und des Ausbildungsberufes lässt sich auch an den Prüfungs- und Bestehens- regelungen für die Abschlussprüfung ablesen.

Der praktische Prüfungsteil nimmt nunmehr einen 50 %igen Stellenwert bei der Gesamtleistungsbewertung in der Abschlussprüfung ein. Damit wird lang- jährigen Forderungen der Ärzteschaft und der zuständigen Stellen, hier einen dem Berufsbild entsprechenden deutlichen neuen Akzent zu setzen, Rechnung getra- gen. Rückwirkungen auf die Vermittlungs- qualität der Lerninhalte in den ausbilden- den Praxen müssen allerdings von dieser Aufwertung ausgehen.

Die Umsetzung der neuen Ausbildungs- verordnung obliegt im Wesentlichen den niedergelassenen ausbildenden Ärzten und den Ärztekammern; die Umsetzung des schulischen Rahmenlehrplans den berufsbildenden Schulen.

Medizinische Fachangestellte – ein Berufsbild mit einem modernen Ausbil- dungsprofil, praxisnah, angepasst an die veränderten Erfordernisse der Patienten- versorgung und an den Wandel im Gesund- heitswesen. Arztpraxen und andere Ein- richtungen der medizinischen Versorgung werden zukünftig mehr denn je auf quali- fiziertes Personal angewiesen sein, das den medizinischen und organisatorischen Anforderungen an eine hochwertige Pati- entenversorgung gerecht wird – auch und gerade bei knapper werdenden Ressour- cen.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Berufsausbildung zum /zur

Medizinischen Fachangestellten

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