KULTUR in bottrop. – einfach sicher Schutz- und Hygienemaßnahmen
Diese Schutzmaßnahmen werden entsprechend den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Pandemieschutz angepasst und können sich daher auch kurzfristig ändern.
SCHUTZMAßNAHMEN
• Die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Unterricht der Musikschule ist nur für geimpfte oder genesene Besucher*innen möglich („2G-Regel“).
• Für die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt / am Unterricht der Musikschule ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen (dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren).
• Machen Sie bitte an den Ein- und Ausgängen Gebrauch von den dort angebotenen Handdesinfektionsmitteln.
• Bitte beachten Sie die empfohlene und bewährte Nies- und Hustenetikette.
NEGATIVER IMPF-/ GENESUNGSNACHWEIS („2G-REGEL“)
Die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Musikschulunterricht ist nur mit einem negativen Corona- Befund möglich. Daher bitten wir Sie, einen der folgenden Immunisierungsnachweise zur Unterrichtsstunde mitzubringen:
• Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss oder
• Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
Die 2G-Pflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auszuschließen.
MASKENPFLICHT
Für die Teilnahme an Kursen der Kulturwerkstatt/am Unterricht der Musikschule ist es unerlässlich, im gesamten Gebäude mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.