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Aktenstück Nr. 20 H

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 20 H

B e r i c h t

des Finanzausschusses

betr. Entwurf des Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Hannover, 29. November 2018

Der Finanzausschuss hat die ihm im Zusammenhang mit der Aussprache über den Haus- haltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers überwiesenen Anträge beraten und berichtet wie folgt:

I.

Anträge aus der Generaldebatte zu den Aktenstücken Nr. 20 F und Nr. 20 G

1. Antrag des Synodalen Dr. Rannenberg zum Teilergebnishaushalt 1000-21100,

Förderung von freien bzw. kirchlichen Trägern von Kindertagesstätten außerhalb des übergemeindlichen Trägermodells

Der Antrag zielt auf die gleichberechtigte Förderung von Kindertagesstätten, deren Träger sich keinem übergemeindlichen Trägermodell angeschlossen haben, im Ver- gleich zur Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, sofern Kooperati- onsvereinbarungen mit übergemeindlichen Trägermodellen bzw. Kirchenkreisen einge- gangen wurden.

Der Finanzausschuss stellt fest, dass insgesamt an der Zielstellung des übergemeind- lichen Trägermodells festgehalten werden soll. Ebenso sollen die festgelegten Rege- lungen zu Kooperationsvereinbarungen bei freien Trägern nicht aufgeweicht werden.

Bei Kindertagesstätten von Kirchengemeinden, die nicht dem übergemeindlichen Trägermodell angehören, können aber strukturelle Gründe vorliegen, die dem Anschluss einer Einrichtung an das übergemeindliche Trägermodell aktuell entgegen- stehen.

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AKTENSTÜCK NR. 20 H SEITE 2

Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus, dass diese Kindertagesstätten hinsichtlich einer finanziellen Förderung nicht schlechter gestellt werden, als die Kitas in freier Trägerschaft.

Der Finanzausschuss folgt dem Antrag daher in der vorgelegten Form nicht, bittet aber das Landeskirchenamt folgende Veränderungen im Erläuterungstext zum Teilergebnis- haushalt 1000-21100 vorzunehmen.

Auf Seite 91 des Haushaltsplanes wird der dritte Satz im zweiten Textabsatz wie folgt formuliert:

"Kirchliche Träger von Kindertagesstätten außerhalb des übergemeindlichen Trägermodells können einen Zuschuss von 2.000,00 Euro pro Jahr erhalten, wenn sie strukturelle Gründe nachweisen, die einem Übergang in das über- gemeindliche Trägermodell zurzeit entgegenstehen."

Die beiden nachfolgenden Sätze im Textabsatz werden gestrichen.

Der Finanzausschuss hat sich nach eingehender Beratung entschieden, einen eigenen Antrag zu formulieren (siehe hierzu: Sonstige Beschlüsse unter VII.).

2. Antrag des Synodalen Dr. Rannenberg zum Teilergebnishaushalt 1000-21100, Förderung von Fachschulen für Sozialpädagogik

Ziel des Antrages ist es, mit der zusätzlichen Bereitstellung von 200 000 Euro pro Jahr die Förderung von bisher nicht geförderten Klassen für Sozialpädagogik zu unter- stützen, da die Finanzierung des Landes Niedersachsen für die Ausbildungseinrich- tungen derzeit nicht auskömmlich ist.

Der Finanzausschuss folgt der inhaltlichen Intention des Antrages, insbesondere die religionspädagogische Arbeit zu fördern und durch zusätzliche Ausbildungsunterstüt- zung dem Fachkräftemangel in evangelischen Kindertagesstätten zu begegnen. Aktuell erfolgt jedoch eine Neuausrichtung der Landesförderung für Fachschulen. Ebenfalls ist der Umfang der zu fördernden Klassen für Sozialpädagogik zu bestimmen, sodass vor einer zusätzlichen Mittelbereitstellung grundsätzliche Überlegungen anzustellen sind.

Der Finanzausschuss nimmt daher den Antrag auf Erhöhung der Mittel im Haushalts- plan für die Jahre 2019 und 2020 nicht auf, hat sich aber nach eingehender Beratung entschieden, einen eigenen Antrag zu formulieren (siehe hierzu: Sonstige Beschlüsse unter VII.).

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AKTENSTÜCK NR. 20 H SEITE 3

3. Antrag des Synodalen Dr. Brinkmann zum Teilergebnishaushalt 1000-92200

Im Haushaltsplan werden im Rahmen der Gesamtzuweisung zusätzliche Mittel von 1 Mio. Euro pro Jahr für die Kirchenkreise bereitgestellt, um die aus dem IT-Konzept resultierenden Administrationsaufgaben durch die Kirchen(kreis)ämter erledigen zu lassen (vgl. hierzu auch Aktenstück Nr. 80 C). Der Antrag des Synodalen Dr. Brinkmann ist auf eine veränderte Verteilung der Mittel gerichtet, mit dem Ziel,

diese nicht nach den Verteilungsschlüsseln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) aus- zuschütten, sondern hierfür allein den Strukturfaktor (vgl. Aktenstück Nr. 23 D) zugrunde zu legen, der ab dem Jahr 2023 angewendet werden soll.

Nach ausführlicher Diskussion hat der Finanzausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag nicht aufzunehmen und die zusätzlich vorgesehenen Mittel für die IT-Admi- nistration wie geplant nach den Kriterien des FAG auszuschütten. Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus, die Kriterien des FAG konsequent anzuwenden und nicht je nach Sachverhalt nur in Teilen gelten zu lassen.

II.

Anträge oder Eingaben an die Landessynode, die dem Finanzausschuss überwiesen wurden

Anträge oder Eingaben an die Landessynode, die dem Finanzausschuss im Zusammen- hang mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Beratung überwiesen wurden, lagen nicht vor.

III.

Finanzwirksame Anträge zum Haushaltsplan 2019 und 2020

Finanzwirksame Anträge zum Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 werden vom Finanzausschuss nicht gestellt.

IV.

Sonstige Anträge zum Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020

Sonstige Anträge zum Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 werden vom Finanz- ausschuss nicht gestellt.

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AKTENSTÜCK NR. 20 H SEITE 4

V.

Haushaltsbeschluss

Der Finanzausschuss stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Der Haushaltsbeschluss (§§ 1 bis 6 und 8 bis 11) wird wie in der Anlage zu Akten- stück Nr. 20 F auf den Seiten I bis VI abgedruckt, beschlossen.

VI.

Verpflichtungsermächtigungen

Der Finanzausschuss stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Verpflichtungsermächtigungen zulasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie die Mittelbindungen (Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen) zu- lasten des Haushaltsjahres 2021, wie in der Anlage zu Aktenstück Nr. 20 F auf den Seiten 243 und 244 abgedruckt und in § 7 des Haushaltsbeschlusses in Summe ausgewiesen, werden beschlossen.

VII.

Sonstige Anträge

Der Finanzausschuss stellt folgende Anträge:

Die Landessynode wolle beschließen:

1. Der Diakonieausschuss (federführend), der Bildungsausschuss und der Fi- nanzausschuss werden gebeten, sich erneut mit der Gesamtthematik der Finanzierung der Kindertagesstätten zu befassen und der 25. Landessynode zu berichten (vgl. I. Nr. 1).

2. Der Diakonieausschuss (federführend), der Bildungsausschuss und der Fi-

nanzausschuss werden gebeten, sich aufgrund des Antrages des Synodalen Dr. Rannenberg (vgl. I. Nr. 2) mit der Finanzierung der Evangelischen Fach-

schulen für Sozialpädagogik zu befassen und der Landessynode dazu zu berichten.

Tödter Vorsitzender

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